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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.02.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-02-19
- Erscheinungsdatum
- 19.02.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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41, 19. Februar 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f, d. Dtschn. Buchhandel 2029 Namens als Titels für ihre Wochenhefte bedient, worin sie Kriminalromane dem Publikum darböten. Diese Begründung ist rein tatsächlich in rechtsirrtumsfreier Anlehnung an den bezogenen ß 8. Ebenso gibt die weitere Ausführung zu rechtlichen Bedenken keinen Anlaß, worin gesagt ist, der von den Beklagten gebrauchte Titel sei geeignet, Verwechslungen mit dem von der Klägerin benutzten Titel hervorzurufen, was auch von den Beklagten beabsichtigt sei. Das Kammergericht hat hierbei die von den Beklagten zur Widerlegung dieser Annahme vorgebrachten Umstände gewürdigt, sie aber als unerheblich erachtet und hierbei noch besonders hervorgehoben, daß bei Beantwortung der Frage der Verwechslungsmöglichkcit nicht die buchhändlerischen, sondern die Laienkreise in ihrer Auffassung ausschlaggebend seien. -Sind sonach die Voraussetzungen des H 8 des Wettbewerb gesetzes einwandfrei und mit genügender Begründung festgestellt, so greifen auch die Beklagten die einstweilige Verfügung in der Weise, wie sie vom Kammergericht aufrecht erhalten worden ist, mit Unrecht als zu weitgehend an. Richtig ist, daß ihnen nur die mißbräuchliche Art der Benutzung des Titels untersagt werden konnte. Das Kammergericht hat aber auch nur die Art und Weise, wie die Beklagten den Namen Sherlock Holmes als Titel auf dem Umschläge ihrer Wochenhefte benutzt haben, als gegen das Gesetz verstoßend untersagen wollen und hat dieses damit in dem verfügenden Teile seines Urteils zum Ausdruck ge bracht, daß es die Verwendung dieses Namens als Titel in der Bezeichnung und Anpreisung von ihnen herausgegebener Druckschriften und den Vertrieb der unter Verwendung dieses Namens im Titel bereits gedruckten Hefte rc. untersagte. Von einer Monopolisierung der Worte Sherlock Holmes zugunsten der Klägerin kann hierbei keine Rede sein.» (28. Januar 1908. Akt.-Z. II. 435/07.) <K. Miß lack.) * Bu«lihitndler-Verbaud Hannover-Brauuschwei«. (Vgl. Nr. 29 d. Bl.) — Wie hier schon mitgeteilt wurde, treten die Mitglieder des Buchhändler-Verbands Hannover-Braunschweig am Sonnabend, 29. Februar, und Sonntag, 1. März 1908, in Han nover zum diesjährigen ordentlichen Verbandstag zusarpmen und werden dabei das sünfundzwanzigjährige Bestehen des Verbandes festlich begehen. Die Hauptversammlung findet am Sonnabend, 29. Fe bruar, abends 7 Uhr, im Hotel Hannover, Joachimstraße 1 (am Bahnhof) statt. Für Sonntag, 1. März, mittags 12'/j, Uhr, ist eine Festsitzung im Künstlerhause der Stadt Hannover, Sophien straße 2, anberaumt. Das Festessen wird um 2 Uhr nachmittags, ebenfalls im Künstlerhause, folgen. Zur Festsitzung und dem Festessen wird die Teilnahme der Damen gewünscht. Die erste Ausgabe des BuchcS -Vs l'^IIsmsxus. der Frau von Slaei» — Die Wiener Universitätsbibliothek besitzt ein Exemplar des bekannten Buches der Frau von Stasl -über Deutschland», das zwar nicht ganz vollständig, aber gerade um der Umstände willen, die an seiner Unvollständigkeit die Schuld tragen, um so wertvoller ist; es ist nämlich das einzige Exemplar, das der schon während seines Erscheinens von Napoleon über das Buch verhängten Vernichtung entging und schließlich durch Ver mittelung herorragender Persönlichkeiten in den Besitz der Wiener Universitätsbibliothek gelangt ist. Als die beiden ersten Bände dieses Buches erschienen waren, geriet bekanntlich Napoleon über einige freimütige Äußerungen desselben in solchen Zorn, daß er die Vernichtung des Buches und der Satzsormen anordnete und der Verfasserin den Befehl erteilen ließ, innerhalb 48 Stunden nach der Schweiz oder nach Amerika abzu reisen. Auch die Auslieferung der Druckhandschrift wurde von der Verfasserin verlangt, doch begnügte sich der Präfekt mit einer schlechten Abschrift. Immerhin machte die Polizei eifrigst Jagd auf alle Exemplare des Buches, auch auf solche, die von der Verfasserin bereits an einzelne Personen gegeben worden waren, und hatte damit auch solchen Erfolg, daß am 1b. Oktober 1810 ein Polizeibulletin den Beginn der Einstampfung des 145. Ballens der Exemplare des Buches und die baldige Vernichtung der gesamten Auflage anzeigte, daß ferner am 27. Oktober der Polizei minister General Savary, als er vom Direktor der National bibliothek Portalis das dorthin abgelicferte Exemplar einforderte, diesem schreiben konnte, er habe bereits alle andern Exemplare Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7b. Jahrgang. des Buches aus dem Verkehr gezogen und vernichtet. Diese Genugtuung war nicht begründet, denn ein Exemplar des Buches war, wie Maurice Masson soeben in der -Rsvus ä'Histoirs Oittsrairs äs ls, Kranes- mitteilt, den Nachforschungen der Polizei entgangen und ist nun von dem Genannten als im Besitz der Wiener Universitätsbibliothek befindlich nachgewiesen worden. Das dortige Buch besteht aus drei Bänden, von denen indessen der dritte unvollständig ist. Dieser dritte Band bricht bei Seite 240, gegen Schluß des neunzehnten Kapitels, ab, d. h. eben da, wo durch das Eingreifen der Polizei der weitere Druck verhindert worden war. Das Buch, das die Jahreszahl 1810 und die Ver legerfirma H. Nicolle trägt, hat auf dem Vorsatzblatt zwei Ein träge, von denen der eine auf der Vorderseite lautet:-Sibliotbsvs. Ooivsrsitatis IVisn obtulit §r. LoüleAsI», während die Rückseite — vielleicht von Schlegels Hand — die Worte zeigt: -Dieses exemplar ist dadurch merkwürdig, daß es von der ersten original Ausgabe dieses Werks gerettet wurde; welche bekanntlich gar nicht ins Publikum kam, sondern auf Befehl des französischen Kaisers, als der Druck bis zur xs.A. 240 des III. tow. vollendet war, vernichtet wurde». Diese Beziehung des Buches zu Friedrich Schlegel dürfte aber auch erklären, auf welchem Wege das Buch in der Wiener Univer sitätsbibliothek seine Stätte gefunden hat. Als Frau von Stasl aus Frankreich ausgewiesen wurde, weilte gerade als Freund und Berater Friedrichs Bruder August Wilhelm Schlegel bei ihr, und dieser hatte gewiß ein Interesse daran, ein Buch, in dem er eine so vorteilhafte Rolle spielt, vor dem völligen Untergang zu be wahren. So rettete er aller Wahrscheinlichkeit nach sein Exemplar vor den Nachstellungen der Polizei, das dann später in den Besitz seines Bruders Friedrich überging und von diesem im Jahre 1827, als er in Wien seine philosophischen Vorlesungen hielt, der dor tigen Universitätsbibliothek zum Geschenk gemacht worden sein dürste. (Nach: ksvus ä'IIistoirs littörairs äs 1s, Uranos.) » Remittendenfaktur-Bordrucke OM. IVOS. «Vgl. 1907, Nr. 291, 293—303, 1908, Nr. 1—25, 27—29, 31, 34, 37, 38, 39, 40 d. Bl.) — Weitere Eingänge: Alphonsus-Buchhandlung, Münster i. W. Fritz Eckardt Verlag, Leipzig. Carl Grüninger, Stuttgart. Fernsprechgebühren in Bayern. — Über die Neuregelung der Fernsprechgebühren berieten in Nürnberg die Vertreter der sämtlichen rechtsrheinischen Handels- und Gewerbekammern. Nach Erörterung aller Anderungsmöglichkeiten einigte sich die Ver sammlung dahin, die folgenden Beschlüsse allen Kammern zur Annahme zu empfehlen: -Die Versammlung spricht sich für die Beibehaltung des jetzigen Doppelsystems der Pauschgebühr und Grundgebühr aus, so daß jeder Abonnent die Möglichkeit hat, sich für den einen oder anderen Modus zu entscheiden. In bezug auf die Pausch gebühr ist die Versammlung mit einer mäßigen Erhöhung ein verstanden. Hinsichtlich der Grundgebühr mit Cinzelgesprächs- zählung spricht sich die Versammlung dafür aus, daß die Grund gebühr nach dem Regierungsvorschlage festgesetzt und die Gesprächsgebühr auf 4 H normiert wird, mit Ermäßigung um 1 ^ für die von 2001—6000 und um 1'/, -) für die über 6000 hinaus geführten Gespräche. Der Nachbarortsoerkehr soll in unverkürzter Form aufrecht erhalten bleiben. Im Fernverkehr sollen die Gebühren für Einzelgespräche bei Entfernungen bis zu 25 Kilometer auf 10 H, 50 Kilometer auf 15 H, 75 Kilometer auf 20 H und im übrigen nach den Vorschlägen der Regierungs denkschrift festgesetzt werden. Die Gesprächsdauer von 5 Minuten ist für einfache Ferngespräche innerhalb Bayerns beizubehalten. Die Festsetzung einer Höchstzahl von Nebenanschlüssen für einen Hauptanschluß soll in Wegfall kommen. (Allgemeine Ztg.) * Postverbindung Deutschland—Tamoa. — Nachdem es der Reichspostverwaltung gelungen ist, eine vierwöchentliche Post verbindung zwischen Deutschland und Samoa auf dem Wege über New Jork—San Francisco einzurichten, werden die Briefsendungen nach Samoa fortan nicht mehr über Suez—Sydney, sondern über New Uork—San Francisco befördert. Dadurch wird die Dauer der Besörderung von Berlin nach Apia von 50 Tagen auf 30—32 Tage herabgesetzt. Der nächste Postschluß ist für Berlin auf den 28. Februar Vormittag zum Dampfer der -^.ustralian Ns.il llins», aus San 264
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