Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.02.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-02-20
- Erscheinungsdatum
- 20.02.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080220
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190802200
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19080220
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1908
- Monat1908-02
- Tag1908-02-20
- Monat1908-02
- Jahr1908
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2072 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. Buchhändlerverein der Provinz Brandenburg. Heute versandten wir als Ergebnis einer Vorstands sitzung folgendes Rundschreiben an unsre Mitglieder: In der Sitzung vom 17. Februar hat sich der Vorstand mit der Bekanntmachung des »Vereins der Verleger deut scher illustrierter Zeitschriften beschäftigt und empfiehlt seinen Mitgliedern, den Revers nicht zu unterschreiben, da den Verlegern ein Recht zu dieser Maßnahme nicht zu steht. Es sei bemerkt, daß eine Einstellung der Lieferung vor Beendigung des laufenden Jahrgangs nicht stattfinden kann. Wir geben unfern Mitgliedern den Rat, die Schritte des in Berlin (Sitz in Leipzig) neugegriindeten »Verbandes deutscher Lesezirkelbesitzer« abzuwarten und auf das ihnen in den nächsten Tagen zugehende Rundschreiben dieses »Ver bandes« unbedingt ihren Beitritt zu erklären. Der Vorstand ist überzeugt, daß nur durch gemeinsames Vorgehen den unberechtigten Forderungen der Verleger be gegnet werden kann. I. A. des Vorstandes: Hans Langewiesche-Eberswalde. tZesckiclile äer äeul8cken ^u§enäll1era1ur !n Hl0N0§rapKien. Von Nerm. t.. Kö8ler. n. Doil. 30. VII, 191 8. Hamburg 1908, ^Ikroä llsnsson. 2 50 Mit diesem 2. Teil ist das Werk, dessen erste Hälfte bereits an dieser Stelle besprochen wurde,*) vollständig geworden. Wie an das Kind nacheinander das Bilderbuch, der Kinderreim, das Kinderlieb, das Märchen, die Sage herantreten, so sind im 1. Teil diese Abschnitte der Jugendliteratur nacheinander behandelt. Der 2. Teil umfaßt dagegen: Göttersage, Heldensage, erzählende Jugend schriften und Kritik der Jugendschrift. Götter- und Heldensage werden natürlich nur soweit in den Kreis der Darstellung gezogen, als sie Gegenstand von Bear beitungen für die Jugend waren. Deshalb darf man keine Unter suchung der Sagen selbst erwarten. Der Verfasser kennzeichnet kurz die jeweiligen Ausgaben für die Jugend, deren Borzüge und Mängel er hervorhebt. Eine Zeittafel ermöglicht einen Überblick über die wichtigsten Ausgaben der hierher gehörigen Werke, und zwar sowohl der wissenschaftlichen Ausgaben, als auch der Bear beitungen für die Jugend. Ferner ist die wichtigste Literatur über Mythologie und Heldensage verzeichnet. Eine viel größere Zahl von Namen weist natürlich der Ab schnitt über die erzählenden Jugendschrtften auf, in dem gelegent lich auch die verwandten Volksschriften berührt werden; allein der Verfasser begnügt sich mit der Hervorhebung des Wichtigsten, so daß seine Darstellung übersichtlich bleibt. Sie ist nur da etwas eingehender, wo bei einem Schriftsteller neue Gesichtspunkte auf- treten. Die diesem Kapitel beigefügte Zeittafel verzichtet natür lich auf Vollständigkeit, da sie sonst einen unheimlichen Umfang angenommen hätte. Der Verfasser hat möglichst das erste Aus treten der Jugendschriftsteller bestimmt und dann aus jedem Jahre etwa ein Werk verzeichnet, so daß ein Blick in die Zeit tafel genügt, um festzustellen, welche Schriftsteller einen Zeitraum beherrscht haben. Der geschichtliche Überblick über die Kritik der Jugendschrtft ist wohl der erste Versuch, diese Entwickelung vollständig und im Zusammenhang darzustellen. Er ist um so dankenswerter, als es nicht leicht ist, die umfangreiche einschlägige Literatur ohne zu viele Lücken zu beschaffen. Auch dieser zweite Teil wird sicher dieselbe freundliche Auf nahme finden wie der erste, und wenn auch mancher Leser mit dem einen oder andern Urteil des Verfassers nicht übereinstimmen *) Vgl. Börsenblatt 1906 Nr. 203. (Red.) ^ 42. 20. Februar 1908. wird, so wird das den Wert der ganzen Arbeit doch nicht beein trächtigen. Für jeden, der sich mit der Jugendliteratur befaßt, sei es als Erzieher, sei es als Sortimenter oder als Verleger, ist das Werk ein sehr dankenswertes Hilfsmittel zur Orientierung über die vorhandene Literatur und über die Strömungen zur Ver besserung dieser Literatur in früherer Zeit wie in unfern Tagen. Bredeney/Ruhr. Tony Kellen. Kleine Mitteilungen. SonntagSarbeit im Leipziger Hand'lSgtwerbe. — In der Sitzung der Handelskammer zu Leipzig vom 17. Februar 1908 berichtete Herr Sekretär l)r. Roßbach über die Frage der Sonn tagsruhe. Die Kammer ist von zwei Seiten um Gutachten angegangen worden, einmal vom Königlichen Ministerium des Innern, zum andern vom Rate der Stadt. Bei letzterem handelt es sich um die Einführung der völligen Sonntagsruhe. Die Erörterungen des Gesetzgebungs-Ausschusses haben ergeben, daß eine weitere Ausdeh nung der Sonntagsruhe, als sie in Leipzig bereits besteht, weder notwendig sei, noch im Interesse unseres Handels und unserer In dustrie liege. Leipzig sei auf diesem Gebiet im Vergleich zu andern deutschen Städten bereits weit vorgeschritten; man gehe hier schon weit über das hinaus, was nach dem künftigen Reichs- gcsctz zu gunsten der Angestellten werde geschehen können; Leipzigs Prinzipale machten schon jetzt von den ihnen zugestandenen Befugnissen in loyalster Weise Gebrauch. Gründe für eine Beseitigung der jetzt noch zugelassenen Sonntagsarbeit seien nicht vorhanden. Referent schildert die zwingenden Gründe, die ein gewisses Maß von Sonntagsarbeit unumgänglich machten, und berücksichtigt dabei in eingehender Weise die einzelnen Branchen. Die jetzige Regelung der Sonntagsarbeit bedeute nicht eine unbillige Beschränkung der Sonntagsruhe, sondern ein weises Entgegenkommen unserer städtischen Körperschaften gegenüber den Anforderungen des praktischen Lebens, sowohl hinsichtlich des nicht-öffentlichen, wie des öffentlichen Handels. Eine weitere Einschränkung des letzteren liege auch nicht im In teresse der Bevölkerung. Beachtliche Bedenken seien auch gegen die Sonntagsruhe an Meßsonntagen geltend zu machen. Referent beantragt schließlich, den Rat zu ersuchen, die bei ihm ge stellten Anträge auf Erweiterung der Sonntagsruhe abzu lehnen und gleichzeitig in dem Schreiben an den Rat zu bemerken, daß es einerseits begrüßt werden muffe, daß der Stand der Handlungsangestellten mit Erfolg bemüht sei, seine soziale Stellung zu heben und zu bessern, daß dies anderseits aber auch dazu verpflichte zu einer etwas höheren Auffassung von der Arbeitsverpflichtung, als sie in dem peinlichen Rechnen mit der Stunde, die einmal oder einigemal mehr geleistet werden müsse, zum Ausdruck gelange. Es werde in andern Be rufsständen so viel freiwillige und uneigennützige Sonntagsarbeit geleistet, daß auch der Handlungsgehilfenstand keinen Grund habe, sich durch die in ganz engen Grenzen gehaltene Möglichkeit zur Sonntagsbeschäftigung besonders beschwert zu fühlen. So wie in Leipzig die Sonntagsarbeit geregelt sei, habe der Rat es nicht nötig, noch weitere Beschränkungen in der Ausübung des selbst- ständigen Handelsgewerbcs eintreten zu lassen. Die Kammer genehmigte die verlesene Eingabe an den Rat. Das Ministerium des Innern verlangte eine Begutachtung des im Reichsamt des Innern aufgestellten vorläufigen Entwurfs zur Abänderung der Bestimmungen der Gewerbeordnung über die Sonntagsruhe. Unter Berücksichtigung der bereits in Leipzig bestehenden Verhältnisse müsse man nach Ansicht des Ausschusses verlangen, daß in dem künftigen Absatz 3 des Z 105s in Nr. 1 die Worte »jedoch nicht über 7 Uhr abends- durch die Worte »jedoch nicht über 9 Uhr abends» ersetzt werden; es handle sich hierum das Offenhalten der Läden an den Sonntagen vor Weihnachten. Mit Rücksicht auf die Meßzeiten Leipzigs sei ferner darum zu bitten, daß die Zahl der Sonntage, an denen eine erweiterte Beschäf tigung nach Maßgabe örtlicher Verhältnisse zugelasscn werden könne, auf zehn erhöht und auch die Stundenzahl, auf die sich die Beschäftigung an solchen Sonntagen erstrecken könne, vermehrt werde. Endlich sei für Nr. 3 des ß 105s zu befürworten, den Gemeinden die Befugnis zur Festsetzung einer Beschäftigungsdauer bis zu fünf Stunden an allen Sonntagen einzuräumen, da hier
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder