,>§ 244, 18. Okloder 1923. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 7283 Redaktioneller Teil. (Nr. 182.) Bekanntmachung. Im Anschluß cm die Veröffentlichung vom 8. September 1922 (Bbl. Nr. 214-vom 13. September 1922) wird für den 18. Oktober 1923 die Schlüsselzahl 1300000000 empfohlen. Die Schlüsselzahl ist sür alle Buch- und Musikalienhandlungen verbindlich, soweit die Verleger sie zur Anwendung bringcn. Leipzig, am 18. Oktober 1923. Oie Vorstände des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, des Deutschen Verlegervereins und des Deutschen Musikalien-Verleger-VereinS vr. Arthur Meiner. vr. Georg Paetel. vr. Gustav Bock. Bekanntmachung. Das Bankgewerbe ist mit Rücksicht aus die in erheblichem Umfange eingetretene Geldentwertung dazu übergegangen, in den Büchern und im Schriftverkehr eine Änderung der Schreibweise der auf Papiermark lautenden Beträge vorzunehmen, indem es die sogenannte 1° Mark (Tausend Mark) buch- und korrespondenzmäßig «ingefllhrt hat. Die Banken schreiben beispielsweise einen Betrag von 5 575 990 Mk. demzufolge 1. M. 5 575 und erwarten von ihrer Kundschaft, daß sie sich zur Vermeidung von Fehlern und Differenzen im Verkehr mit ihnen ebenfalls dieser Schreibweise bedient. Wir empfehlen daher den buchhändlerischen Firmen die Anwendung der von den Banken eingeführten Schreibweise in 1. Mark, zumal da sie zu einer wesentlichen Vereinfachung des jetzigen umfänglichen Zahlenberkehrs führt. Leipzig, den 15. Oktober 1823. Oer Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Dr. Arthur Meiner Paul Nitschmann Richard Linnemann Max Röder Albert Diederich Ernst Reinhardt. Unterstützunqsverein Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehülfen. Hilferuf! Infolge der katastrophalen Geldentwertung ist der Unterstützungsverein gezwungen, die Auszahlung von Unterstützungen vorläufig einzustellen. Die uns seit Weihnachten 1922 reichlich zugeflossenen Spenden wurden zum größten Teil sofort sür einmalige k^iter- stützungen aufgebraucht, so daß es uns nicht möglich wurde, für die Zukunft wertbeständige Anlagen zu schaffen, soweit dies nach den Satzungen überhaupt zulässig ist. Deshalb konnten die am 1. Oktober 1923 fälligen Raten sür die fortlaufenden Unterstützungen nur um das lOOsache aufgewertet werden, während mindestens etwa das 8li660fache notwendig gewesen wäre, um einen auch nur annähernd zeit gemäßen Ausgleich zu schaffen. Der nach den Satzungen auf Grund der Voimundschastsordnung fest angelegte Reservefonds darf nur nach dem Beschlüsse einer Hauptversammlung zur Leistung von Unterstützungen herangezogen werden, und seine Verwendung für Unter- stlltzungszwecke würde also, da er aus Staatspapieren und erststelligen Hypotheken im Gesamtnennwerte von rund IsL Millionen Mark besteht, kaum eine nennenswerte Besserung der Lage herbeiführen. Die Bettung des seit dem Lahre 1836 wirkenden und jedem Buchhändler ans Herz gewachsenen itnterstühungs- vereins ist nur möglich, wenn neben wieder reichlich fließenden Spenden aus dem Ln- und Auslande auch vor allem die Jahresbeiträge durch monoiliche oder vierieljährliche Nachzahlungen zeitgemäße Auswertung erfahren. Wenn diese Hilf« nicht bald eintritt, muß der Vorstand einer außerordentlichen Hauptversammlung den Antrag auf Auflösung des Vereins vorlegen. Alle Angehörigen des Deutschen Buchhandels seien deshalb herzlichst gebeten, diesen Hilferuf im Interesse der Bedürftigen des Berufs nicht zu überhören. Der Vorstand des tlnterstützungSvereinS Deuischer Buchhändler und Buchhandlungs-Gehülfen. vr. Georg Paetel. Max Paschke. Max Schotte. Reinhold Borstell. Postscheckkonto: Berlin 140114 (Max Schotte, Schatzmeister des Untcrstützungsvereins). 974*