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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.03.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-03-13
- Erscheinungsdatum
- 13.03.1908
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- Deutsch
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61. 13. März 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f, d. Dtschn. Buchhandel. 2971 übereingekommenen Vorteile das Ergebnis eines heiß um strittenen Kompromisses sind, zu dessen Erlangung 6 auf dem gleichen oder auch auf einem ganz andern Gebiete schwere Opfer hat bringen müssen. Man oergleiche z. B. die Unterhandlungen, die im Jahre 1893 zwischen Brasilien und Frankreich in bezug aus den Abschluß einer Literarkonvention stattfanden und wobei Brasilien die letztere nur gegen Ent täusch einer Herabsetzung des Zolltarifs auf die Einfuhr seines Kaffees nach Frankreich genehmigen wollte (s. Droit ä'^utsur 1893, S. 28 u. f.; 1894, S. 113). Die »nämlichen Bedingungen« scheinen somit die Zugeständnisse zu umfassen, die sowohl ^ wie auch 0 sich gegenseitig gemacht haben und die L auch seinerseits auf sich nehmen muß, wenn er in den Genuß des verbesserten Verhältnisses zu Dreien zu treten gesonnen ist. Es liegt in der Natur der Dinge, daß es mangels besondrer Vereinbarungen oder eines Meinungs- oder Notenaustausches oft sehr schwierig, ja unmöglich sein wird, sich über das Bestehen der gegenseitigen Gleichbehand lung oder über die wirkliche Befolgung »gleichlautender Bedingungen«, sei es in bezug auf mehrere Punkte oder hinsichtlich eines aus dem Ganzen herausgegriffenen einzigen Punktes, zu verständigen. Unter solchen Umständen wäre es sehr angezeigt, alle derartigen Veränderungen der Rechts verhältnisse zur Kenntnis der Interessenten zu bringen, damit diese nicht Gefahr laufen, sich unvorhergesehenen strengen gerichtlichen Verfolgungen auszusetzen. III. Die vorstehenden Betrachtungen sind für die Gruppierung und Einteilung der hiernach anhangsweise wiedergegebenen verschiedenen Fassungen der Meistbegünstigungsklausel ge bührend zu Rate gezogen worden. Wir haben diese Muster beispiele von Klauseln nach dem Grade ihrer Wirkung zusammengestellt. Zuerst kommen die in absoluter Form abgefaßten, kurz oder ausführlich gehaltenen Klauseln, die den mit einem Dritten vereinbarten ausgedehnteren Schutz dem ersten Partner ohne irgendwelche Entschädigung, ohne irgendwelche Gegen leistung, also gleichsam automatisch einräumen, nur etwa mit dem Gradunterschied, daß nach einzelnen Formeln das neue Rechtsverhältnis bloß im Falle künftiger »Verein barungen« (stipuIiUions) eintritt. Sodann marschieren die Klauseln auf, die einen bloß bedingten Schutz vorschreiben, der also von gewissen Vorbehalten abhängt, wie z. B. von der Gewährung der Gegenseitigkeit oder von der Einräumung gleicher Bedingungen, und zwar fragt es sich hier, ob die Dritten zugestandenen Vorteile in einer früheren oder nur in einer künftigen Abmachung irgend welcher Art oder, spezieller, nur in irgend einem Vertrag, und zwar in einem überhaupt das geistige Eigentum oder einzig und allein das literarische Eigentum betreffenden Vertrag stehen sollen. Es bleibt uns aber noch eine Zusammenstellung zu machen übrig, und zwar diejenige nach der chronologischen Reihenfolge der die genannte Klausel enthaltenden Verein barungen. Allerdings müßte man, um deren Tragweite in jedem Einzelfalle mit einem Blick überschauen zu können, eigentlich alle in den verschiedenen Ländern abgeschlossenen Abkommen und erlassenen Gesetze nach dem Datum ihres Erlasses aufführen. Da dies aber zu viel Raum bean spruchen würde, so beschränken wir uns darauf, in einer be sonderen Rubrik anzugeben, wie viel Abkommen für jedes Land zu befragen sind, damit in den Beziehungen zum Partner die Klausel ihre regelrechte Anwendung finde, je- nachdem sie sich auf die früheren oder späteren Abmachungen zu stützen hat. Chronologische Übersicht der die Meistbegünstigungsklausel enthaltenden Verträge; Wirkungen der Klausel. Jahr u. Tag des Ver tragsabschlusses Datum des Inkraft tretens des Vertrages Vertragsländer Heranzuziehende, m. Natur derselben dritten Mächten abgeschlossene Abkommen Zahl nach Ländern ! Zahl nach Ländern 1858, 30. August i 1859, 1. April Belgien—Niederlande künftige Belgien: 6 Niederlande 2 1880, 16. Juni 1880, 23 Juli Frankreich—Spanien Frankreich: 12 Spanien: 10 1880, 26. Juni 1881, 15. April Belgien—Spanien Belgien: 4 „ 7 1880, 28. Juni 1880, 15. August Italien—Spanien Italien: 12 „ 8 1880. 9. August 1881, 1. August Portugal—Spanien Portugal: 3 „ 7 >884, 9. Juli 1885, 21. April Frankreich—Italien Frankreich: 10 Italien: 10 1885, 28. November 1887, 1. Januar Columbien—Spanien Columbien: 1 Spanien: 5 1886, 27. November 1888, 17. April Frankreich—Mexiko frühere und künftige Frankreich: 19 Mexiko: 6 1888, 10. Juli 1890, 20. November Ecuador—Mexiko Ecuador: 2 6 1890, 29. März 1891, 11. Juli Dominikanische R.-Mexiko. „ „ Dominik.R.: — 6 1890, 16. April 1891, 23. Juli Italien—Mexiko „ „ Italien: 13 6 1893, 25. Mai 1894, 26. Juni Guatemala—Spanien künftige Guatemala: 4 Spanien: 4 1895, 7. Juni 1896, 4. Juni Belgien—Mexiko frühere und künftige Belgien: 6 Mexico: 6 1900, 30. Juni 1905, 15. Januar Ecuador—Spanten künftige Ecuador: — Spanien: — 1903, 26. März 1903, 12 September Mexico—Spanien frühere und künftige Mexiko: 6 10 1903, 29. Dezember 1905, 22. Januar Cuba—Italien „ „ Cuba: — Italien: 13 1905. 1. Juli 1907, 29. Oktober Ecuador—Frankreich Ecuador: 2 Frankreich: 19 1907, 6. März 1907, 2. August Frankreich—Rumänien Frankreich: 19 Rumänien: — 1907, 8. April 1907, 31. August Deutschland—Frankreich künftige Deutschland: 2 Frankreich: 1 1907, 16 Oktober — Belgien—Deutschland Belgien: — Deutschland — 1907, 9. November — Deutschland—Italien „ Deutschland: — Italien: — Ausdrücklich muß hier hervorgehoben werden, daß wir in dieser Zusammenstellung nur die mit dritten Mächten abgeschlossenen Abmachungen erwähnt haben, während eigent lich auch die neuen, in den Vertragsstaaten erlassenen Ge setze hätten beigezogen werden sollen. Denn es ist in der Tat möglich, daß ein Vertrag unter dem Niveau eines solchen Gesetzes bleibt, während doch letzteres auf Dritte an wendbar erklärt worden ist, und zwar durch einen neuen Vertrag; dieser zählt dann auch dank der Meistbegünstigungs klausel mit und ändert den ersterwähnten zurückgebliebenen Vertrag in fortschrittlichem Sinne ab. Unter derartigen neuerlassenen Gesetzen, die gegebenenfalls auch geprüft werden müssen, wollen wir nur die folgenden erwähnen: Nieder lande, 1881; Italien, 1882; Belgien und Columbien, 1886; Frankreich, 1895 und 1902; Deutschland, 1901 und 1907. So kann die Wirkung der Klausel hinsichtlich gewisser Länder eine sehr ausgedehnte sein. * * * Schlußbetrachtung. Die oben gesammelten Ergebnisse werden vielleicht die Einzelforschung, zu der jedes die Klausel enthaltende Ab kommen Veranlassung gibt, erleichtern; sie gestatten jedenfalls 385*
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