Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.03.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-03-13
- Erscheinungsdatum
- 13.03.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080313
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190803135
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19080313
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1908
- Monat1908-03
- Tag1908-03-13
- Monat1908-03
- Jahr1908
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Börsenblatt f, d. Dtschn. Buchhandel. 2973 6t. 13. März 1908. Nichtamtlicher Teil. gierung der Niederlande in bezug auf das literarische oder künstlerische Eigentum einer andern Macht irgendwelche weitergehenden Rechte einräumt, als die durch gegenwärtige Übereinkunft festgesetzten, sollen die belgischen Urheber oder Künstler ohne weiteres und unter der einzigen Voraus setzung einer vollständigen Gegenseitigkeit für die niederländischen Urheber oder Künstler dieselben Rechte er werben. b) Gleiche Bedingungen. Mexiko-Spanien. (Literarvertrag vom 26. März 1903.) Artikel 9. Wenn einer der hohen vertragschließenden Teile irgend einem Staate hinsichtlich des Schutzes des geistigen Eigentums weitergehende Vorteile als die in gegen wärtiger Übereinkunft festgesetzten gewährt hätte oder ge währen sollte, würden diese Vorteile dem andern vertrag schließenden Teile unter den gleichen Bedingungen ebenfalls zugestanden werden. Frankreich-Italien; Frankreich-Spanien; Portugal-Spanien. (Verträge vom 9. Juli 1884, Artikel 10; 16. Juni 1880, Artikel 6; 9. August 1880, Artikel 6.) Es herrscht Einverständnis darüber, daß, wenn von einem der hohen vertragschließenden Teile hinsichtlich des Schutzes des geistigen Eigentums einem dritten Staate größere Vorteile als die durch den gegenwärtigen Vertrag gewährten gewährt würden, der andere ebenfalls die gleichen Vorteile unter den nämlichen Bedingungen ge nießen soll. Columbien-Spanien; Ecuador-Spanien. (Verträge vom 28. November 1885, Artikel 8, und vom 30. Juni, Artikel 18.) Beide Staaten sichern sich gegenseitig die Befugnisse der meistbegünstigten Nation dergestalt zu, daß, wenn in irgend einer Vereinbarung über den Schutz des geistigen Eigentums der eine Staat einer dritten Macht größere Vorteile einräumen sollte, der andere Staat dieselben Vorteile unter den gleichen Voraussetzungen genießen solle. Italien — Spanien. (Vertrag vom 28. Juni 1880.) Artikel 4. Es herrscht Einverständnis darüber, daß, wenn einer der hohen vertragschließenden Teile mit einer andern Macht eine Übereinkunft über das geistige Eigentum abschließen und ihr größere Vorteile ein räumen sollte, der andre Teil dieselben Vorteile unter den gleichen Bedingungen genießen soll. Belgien—Spanien. (Vertrag vom 26. Juni 1880.) Artikel 6. Es herrscht Einverständnis darüber, daß, wenn in irgend welchem Vertrag zum Schutze des geistigen Eigentums einer der beiden hohen vertrag schließenden Teile einer dritten Macht größere Vorteile ein räumt (ss oonosäisrsn), der andre Teil ebenfalls die Vorteile unter den gleichen Bedingungen genießen soll. Ecuador—Mexiko. (Freundschaftsoertrag vom 10. Juli 1888.) Artikel 2. Hinsichtlich folgender Materien: (1. Erwerb unbeweglicher Güter und literarischen Eigentums . . . sollen die Bürger Mexikos ün Ecuador und die Bürger Ecuadors in Mexiko die den Bürgern oder Untertanen der meistbegünstigten Nation gewährten Rechte und Zugeständ nisse unter gleichen Bedingungen genießen. Kleine Mitteilungen. Zum Artikel r -Der -eutsche Buchhandel, seine Geschichte und seine Organisation ... Bon R L. Prager- in Nr. 4? d. vl. Berichtigung. — In der Besprechung des Pragerschen Buches: Der deutsche Buchhandel rc. (Börsenblatt Nr. 4? vom 26. Februar 1908) berichtigte ich den dort auf Seite 141 vor kommenden Satz: -Die in diesem Jahr (1848) gegründete »Freie Presse- hat diese Zeit überlebt und gehört heute zu den tonan gebenden Blättern». Die Zeitung, die 1848 gegründet wurde, schrieb ich, heißt »Presse-, und von zwei Redakteuren derselben wurde im Jahre 1864 die -Neue Freie Presse- gegründet. Ich knüpfte daran die Bemerkung, daß es eine Zeitung unter dem Titel »Freie Presse- in Wien nie gab und derzeit nicht gibt. Iv vs kaut jursr äs risv. Es hat doch eine solche Zeitung ge geben, wie Herr vr. Schwarz (in Fa. Gilhofer L Ranschburg) mitteilt und wie dies auch tatsächlich aus Helferts Buch über die österreichische Journalistik des Jahres 1848 zu ersehen ist. Die -Freie Presse- erschien im Verlage von I. B. Wallis- hausser und hatte, gleich manchen journalistischen Früchten des Rrvolutionsjahres, ein recht kurzes Leben — sie brachte es nur auf 31 Nummern in der Zeit vom 20. Mai bis 23. Juni 1848. Selbstverständlich hat Herr Prager nicht diese »Freie Presse gemeint, sondern, wie ich oben nachwies, die -Presse«. Wien, 12. März 1908. Friedrich Schiller. * Jubiläum einer wiffevschaftliche« Zeitschrift. — Das -Neue Jahrbuch für Mineralogie, Geologie und Paläontologie« (E. Schweizerbart'sche Verlagsbuchhandlung sE. Nägele), Stuttgart) konnte 1907 auf ein hundertjähriges Bestehen zurückblicken. Der dieses seltene Ereignis seiernde stattliche Festband ist soeben erschienen. Wir entnehmen der Vorrede des Herrn Verlegers die nachstehenden interessanten Daten: Die Zeitschrift begann 1807 ihr Erscheinen unter dem Titel -Taschenbuch für die gesamte Mineralogie-; der Herausgeber war K. C. Leonhard, der Verleger I. C. Hermann, Frankfurt a/M. Der zweite Jahrgang ist Goethe gewidmet und enthält auch besten Arbeit -Sammlung zur Kenntnis der Gebirge von und um Karlsbad«. Die Jahrgänge 1830—1832 erschienen unter dem Titel -Jahrbuch für Mineralogie, Geognosie, Geologie und Pelrefaktenkunde« bei Georg Reichard in Heidelberg. Von 1833 an nahm die Zeitschrift den Titel -Neues Jahrbuch für Mineralogie, Geologie und Paläontologie- an und er scheint seit dieser Zeit bei C. Schweizerbart in Stuttgart. Die Redaktion hat in der langen Zeit natürlich oft wechseln müssen; G. Leonhard, Bronn, Getnitz, Benecke, Klein, Rosenbusch, Dames haben sie nacheinander geführt; heute ruht sie in den Händen der Professoren Bauer, Liebisch, Koken. Seit 1900 bildet das -Centralblatt für Mineralogie, Geologie und Paläntologie- eine Gratisbeilage des Neuen Jahrbuches. Das Anwachsen des Stoffes mögen die nachstehenden Zahlen illustrieren: 1807: 392 Seiten 12", 1905 (mit Beiheften) 2841 Seiten gr. 8". — Der weltbe rühmten Zeitschrift rufen wir zur Vollendung dieses arbeits- und ehrenvollen ersten Jahrhunderts unsere aufrichtigen guten Wünsche zu für weiteres erfolgreiches Wirken im Dienste der Wissenschaft. Red. * Postüberweisurr-«- t»«d Scheckverkehr im Deutsche« Reich. (Vgl. Nr. 60 d. Bl.) — Aus den Bestimmungen für den durch Verordnung einzuführenden Postüberweisungs- und Scheck verkehr, dessen Entwurf dem Reichstage zugegangen ist, teilt die Frankfurter Zeitung folgendes nähere mit: l. Beitritt zum Postüberweisungs- und Scheckverkehr. Zur Teilnahme am Postüberweisungs- und Scheckverkehr ist jede Privatperson, Handelsfirma, öffentliche Behörde, juristische Person oder sonstige Vereinigung oder Anstalt auf ihren Antrag zuzulaffen. Der Antrag kann bei einem Postscheckamt oder einer Postanstalt gestellt werden. — Die Eröffnung eines Kontos er folgt in der Regel bei dem Postscheckamt, in dessen Bezirke der Wohnsitz des Antragstellers liegt, auf Verlangen auch bet einem anderen Scheckamt oder bei mehreren Scheckämtern. Nach Er öffnung des Kontos hat der Kontoinhaber eine Stammeinlage von 100 ^ einzuzahlen. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7b. Jahrgang. 386
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder