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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.03.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-03-13
- Erscheinungsdatum
- 13.03.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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2974 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 61, 13. März 1908. 2. Einzahlungen. Einzahlungen können bewiikt werden mittels ^.. Zahlkarte, L. Postanweisung, 0. Überweisung von einem Konto auf ein anderes Postscheckkonto. Die Höhe des Guthabens eines Kontos unterliegt keiner Beschränkung. Zu ^4) Einzahlungen mittels Zahlkarte: Die Formulare für Zahlkarten werden von der Reichspostverwaltung hergestellt und in Heften käuflich abgegeben. Der Preis für das Formular beträgt */? Pfennig. Einzelne Formulare werden am Schalter der Postanstalten an das Publikum unentgeltlich abgegeben. Es empfiehlt sich, daß für die Einzahlungen tunlichst Zahlkarten formulare benutzt werden, auf denen Name und Wohnort des Kontoinhabers sowie die Nummer seines Kontos vorgedruckt sind. Wird auf Antrag des Kontoinhabers dieser Vordruck vom Post scheckamt ausgeführt, so werden die Selbstkosten von diesem Amt in Rechnung gestellt. Sind in der Zahlkarte Name und Wohnort des Kontoinhabers, auf dessen Konto die Einzahlung erfolgen soll, sowie die Kontonummer nicht vorgedruckt, so können sie handschriftlich oder mit der Schreibmaschine usw. eingetragen werden. Einzahlungen mittels Zählkarte können bei jeder Post- anstalt und bei der Kasse eines jeden Scheckamts sowohl vom Kontoinhaber selbst als auch von jeder anderen Person bewirkt werden. — Der Höchstbetrag der auf eine Zahlkarte zulässigen Einzahlung wird auf 10000 ^ festgesetzt, über den eingezahlten Betrag wird eine Cinlieferungsbescheinigung erteilt. Die ein gelieferte Zahlkarte gelangt an das zuständige Scheckamt, das den eingezahlten Betrag dem Kontoinhaber gutschreibt und diesen hiervon unter Beifügung des Abschnitts der Zahlkarte benachrichtigt. Zu L) Einzahlung mittels Postanweisung: s.) Jeder Kontoinhaber kann beim Postamte seines Wohnortes usw. den Antrag stellen, daß die für ihn eingehenden und von ihm an genommenen Postanweisungen seinem Postscheckkonto gutgeschrieben werden. Ist ein solcher Antrag gestellt, so überweist das Postamt den Betrag der Postanweisungen täglich mittels Zahlkarte dem Scheckamt. b) Jeder Kontoinhaber kann verlangen, daß die für ihn eingezogenen Postauftrags- und Nachnahmegclder unmittelbar seinem Postscheckkonto überwiesen werden. Die Postanstalt, die die Postauftrags- oder die Nachnahmepostanwcisung ausfertigt, adressiert diese an das zuständige Scheckamt und gibt auf dem Abschnitte der Postanweisung den Namen des Empfängers des Postauftrages oder der Nachnahme sowie die vom Absender an gegebene Buchungsnummer usw. an. Zu 6) Einzahlungen mittels Überweisung von einem Konto auf ein Postscheckkonto: Die für Kontoinhaber von anderen Kontoinhabern desselben oder eines anderen Postscheckamts an gewiesenen Beträge werden dem Konto des Empfängers gut- gcschrieben. 3. Rückzahlnngen. Der Kontoinhaber kann über sein Guthaben, soweit es die Stammeinlage von 100 übersteigt, in beliebigen Teilzahlungen mittels Schecks oder durch Überweisung auf ein anderes Post scheckkonto jederzeit verfügen. a) Die Scheckformulare werden von der Reichspost verwaltung nach dem Muster der Anlage 95 hergestellt und an die Kontoinhaber in Heften von 50 Stück zum Preise von 50 -ß für das Heft geliefert. über einen Betrag von mehr als 10000 ^ dürfen Schecks nicht aus gestellt werden. — Der Scheck ist spätestens binnen zehn Tagen nach der Ausstellung beim Postscheckamts zur Zahlung vorzulegen. Ist im Scheck der Zahlungsempfänger bezeichnet, so kann der Scheck sowohl vom Scheckaussteller als auch vom Zahlungs empfänger bei dem Postscheckamt eingereicht werden, bei welchem das Konto des Scheckausstellers geführt wird. Der Scheck ist nicht durch Indossament übertragbar. Hat der im Scheck bezeichnte Zahlungsempfänger selbst ein Konto bei demselben oder einem anderen Postscheckamt, so wird der Betrag dem Konto des Empfängers gutgeschrieben, wenn nicht die Barzahlung ausdrück lich gewünscht ist. — Hat der im Scheck bezeichnte Zahlungs empfänger kein Postscheckkonto, oder hat er die Barzahlung bean tragt, so stellt das Scheckamt über den zu zahlenden Betrag eine Zahlungsanweisung aus, auf Grund deren die Zahlung durch die Postanstalt erfolgt, in deren Bestellbezirk der Empfänger sich auf hält. Für die Abtragung des Geldes am Bestimmungsorte werden dieselben Bestellgebühren erhoben wie für die Abtragung der Postanweisungen. Ist im Scheck kein Zahlungsempfänger ange geben, so kann er von dem Inhaber bei der Kasse des Scheckamts zur Einlösung vorgelegt werden. Hat der Inhaber eines solchen Schecks selbst ein Postscheckkonto, so kann er den Betrag, auf den der Scheck lautet, seinem Konto gutschreiben lassen. Der Antrag ist auf dem Scheck zu vermerken. Wünscht der Empfänger eines auf den Inhaber gestellten Schecks, daß ihm der Betrag des Schecks durch Vermittelung einer Postanstalt bar gezahlt werde, so stellt das Scheckamt über den zu zahlenden Betrag eine Zahlungsanweisung aus, auf Grund deren die Zahlung durch die Postanstalt erfolgt, in deren Bestellbezirk der Empfänger sich aushält. b) Die Formulare für Überweisungen von Beträgen auf ein anderes Konto bei demselben oder bei einem andern Postscheckamte werden von der Reichspostverwaltung nach dem Muster der Anlage 9e hergestellt und an die Kontoinhaber in Heften von 50 Stück unentgeltlich abgegeben. Der Kontoinhaber ist verpflichtet, die Schecksormulare für Überweisungen sorgfältig aufzubewahren; er trägt alle Nachteile, die aus dem Verlust oder sonstigen Abhandenkommen der Formulare entstehen, wenn er nicht das Scheckamt von dem Abhandenkommen benachrichtigt hat, um die Zahlung oder Überweisung an einen Unberechtigten zu verhindern. 4. Mitteilung der Buchungen an den Kontoinhaber. Von jeder auf dem Konto gebuchten Einzahlung oder Rück zahlung wird der Kontoinhaber vom Postscheckamts benachrichtigt. 6. Gebühren. Es werden folgende Gebühren erhoben: 1. bei Bareinzahlungen für je 500 oder einen Teil dieser Summe 5 H; 2. für jede Barrückzahlung: s.) '/» vom Tausend der aus- zuzahlenden Beträge; b) außerdem eine feste Gebühr von 5 -H; 3. für jede Übertragung von einem Konto auf ein anderes Postscheckkonto 3 <H. Zar Zahlung der Gebühr unter 1 ist der Zahlungsempfänger, zur Zahlung der Gebühren unter 2 und 3 der Kontoinhaber verpflichtet, von dessen Konto die Abschreibung erfolgt. 4. Erheischt der Verkehr eines Kontoinhabers jährlich mehr als 600 Buchungen, so wird außer den unter 1 bis 3 aufgesührten Gebühren für jede weitere Buchung eine Zuschlaggebühr von 7 erhoben. 7. Portofreiheit. Die Sendungen der Postscheckämter und der Postanstalten an die Kontoinhaber, sowie die Sendungen zwischen Postscheck ämtern und den Postanstalten werden im Scheckverkehr als Dienst sache portofrei befördert. ASrdervng des Buchgewerbes tu Christiania. — Im Lesesaal des Kunstgewerbemuseums in Christiania wurde am 22. Februar abends eine Zusammenkunft von Buchhandwerkern aller Zweige aus der Hauptstadt gehalten. Dazu war alles, was das Museum sowohl von graphischer Kunst wie Reproduktions technik besitzt, ausgezeichnete Drucke, illustrierte Werke, Kinder bücher, Plakatkunst, Exlibris, ausgelegt worden. Der Direktor, H. A. Grosch, hielt einen einleitenden Vortrag und besprach kurz das Ausgelegte. Außerdem war ein ausführlicher Katalog über diesen Teil der Bibliothek zur Verteilung unter den Erschienenen gedruckt worden. (Morgenbladet.) Sven Hedins wtffenschaftliches Riesenwerk. — Erst dieser Tage sind die Forschungsergebnisse der Reise Sven Hedins in Zentralasien 1899—1902 im Druck vollständig geworden. Das Werk hat aber auch kein Seitenstück in der schwedischen Literatur und kommt in Format, Bändezahl und Ausführung der Karten und Bilder den größten und besten ausländischen Veröffentlichungen dieser Art gleich. Aus den geplanten vier sind sechs Textbände, aus zwei drei Atlasbände geworden. Als vr. Hedin im Oktober 1905 seine neue, noch heute nicht beendete Expedition antrat, hatte er einen eigenen Anteil an dieser in englischer Sprache geschriebenen Arbeit, den »seisntiüo rssults ok a journs^ in Osntral ^.sia 1899— 1902» abgeschlossen, nämlich das Manuskript, Karten- und Bilder material zu den vier ersten Bänden. Diese enthalten: I. Mio ll'ariw üivsr; II. Iwp-Nor; III. Hortü svä Last Möst; IV. Oentral and ^Vsst lidst. Diese 4 Bände begleiten 292 besonders gedruckte
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