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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.03.1908
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.03.1908
- Sprache
- Deutsch
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^ 64, 17. März 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s, d. Dtschn. Buchhandel 3133 Ausbeutung verschiedener Staaten, wie gegen Nachdruck u. a. zu schützen. Herr d'Almeras faßt seine Ausführungen in folgende Vorschläge zusammen: Die Erscheinungen auf belletristischem Gebiet müßten wenigstens um ein Drittel verringert werden und der Kommissionsverlag ganz verschwinden. Es müßte ein neuer Einheitspreis für den Roman festgesetzt werden, der für das Publikum vorteilhaft sei, ohne die Interessen der Verleger und Autoren zu schädigen. Die Reklame der »Waschzettel«, die doch niemand ernst nehme und die übrigens viel mehr koste, als sie einbringe, solle durch eine andre Reklame ersetzt werden, deren eingehende Schilderung aber den Rahmen dieses Aufsatzes überschreiten würde. Ferner vollständige Umgestaltung des Provinzbuchhandels, von dessen Vertretern Garantien für eine sachgemäße Ausübung ihres Berufs verlangt werden müßten. Diese Forderung bezeichnet Herr d'Almsras als seine hauptsächlichste; jeder, der die Unerfahrenheit und Unfähigkeit des größten Teils der Provinzsortimenter kenne, würde ihm recht geben und ebenso darin, daß die Provinzsortimenter, so wie sie heute seien, die Verkaufsfähigkeit eines Buchs um die Hälfte seines Absatzes zu hindern imstande wären. Außerdem müßte der Vertrieb ins Ausland umgestaltet werden und sich haupt sächlich auf Werke beziehen, die es ermöglichten, französisches Wesen und französische Sprache dort mehr zur Geltung zu bringen. Endlich die schon erwähnte Gründung einer Buch händlerschule. Man sieht, daß diese Vorschläge von einem Manne herrühren, der zwar viele Sympathien für den Buchhandel hat und es gut und ehrlich mit ihm meint, der aber offenbar nie im Beruf tätig gewesen ist und nie tief genug in die Freuden und Leiden und den Geschäftsbetrieb des Sortimenters eindringen konnte, um sich ein richtiges, sachgemäßes Urteil darüber bilden zu können. Die von Herrn d'Almsras oorgeschlagenen Zukunftssortimente sind phantastische Träume, denn er vergißt, daß es dem Sorti menter, der heute bei höhern Bücherpreisen und höherm Verdienst schon ein knappes Auskommen hat, in Zukunft bei dem bescheidenen Gewinn von 25 Cts. pro Band nicht möglich sein wird, die von Herrn d'Almsras ins Auge ge faßten luxuriösen Geschäftslokale einzurichten, auch dann nicht, wenn sich sein Absatz verdoppeln oder verdreifachen sollte, und daß dies geschieht, dürste wohl als ausgeschlossen gelten. Mehrere seiner Vorschläge sind gut und ausführbar, wie die Gründung einer Buchhändlerschule und die damit zusammenhängende bessere Ausbildung des Sortimenters, ferner die Abschaffung der Waschzettelreklame. Als wünschens wert, aber als kaum ausführbar bezeichnet werden muß die Eindämmung der Überproduktion und die Abschaffung des Kommissionsverlags; denn ein Autor, der sein Werk auf eigne Kosten drucken lassen will, wird sich nie davon über zeugen lassen, daß er im Interesse der Allgemeinheit besser daran täte, dies nicht zu tun, ebensowenig wie der Kommissionsverleger und Drucker auf den ihnen da durch entgehenden Gewinn verzichten würden. Ferner wird wohl auch der von Herrn d'Almeras vorgeschlagene Einheitspreis von 1 Frcs. 50 Cts. sich als undurch führbar erweisen; denn es werden sich unter den Verlegern immer ünterbieter finden und andre, denen es nicht möglich ist, ihre Werke zu diesem Preise auf den Markt zu bringen. Den Haupthinderungsgrund würden aber die Autoren bilden; die guten, viel gelesenen würden sich ihr Honorar auf Kosten der Allgemeinheit nicht um mehr als zwei Drittel verkürzen lassen; die Unbekannten und Anfänger wären mit dem gebotenen Honorar vielleicht zufrieden, aber ihre Werke würden nicht die erforderliche Auflage erreichen, die nötig wäre, um das Buch zum Nutzen aller Beteiligten zum vorgeschlagenen Preise von 1 Frcs. 50 Cts. herzustellen und zu vertreiben. Wenn man den Aufsatz des Herrn d'Almsras liest, so hat man unwillkürlich die Empfindung, als ob es nur auf den guten Willen aller Beteiligten ankäme, um die gerügten Mißstände zu beseitigen, und da zeigt sich wieder, daß auch im Buchhandel der Unterschied zwischen Theorie und Praxis recht groß ist, daß mehr dazu gehölt als gute Ratschläge, um diesen Beruf einträglich und lukrativ zu machen. Ernst Waldmann. Kleine Mitteilungen. * öffentlich« Buchhändler-Lehranstalt in Leipzig. Deutsches Buchhändlerhaus, im Flügel Plato st ratze 3,1. — Anmel dungen für die Extraner-Abteilung mit ganztägigem Unterricht aus Unter- und Oberstufe — ein- bezw. zweijährig — werden täg lich von —3stl0 Uhr vom Direktor Herrn Or. Curt Frenzel entgegengenommen. Der einjährige Besuch dieser Abteilung befreit von der Fortbildungsschule. Auf der Oberstufe Fachunterricht für Gehilfen und Inhaber des Freirvilligen-Zeugnisses. Prospekt und jede weitere Auskunft bereitwilligst. * Buchgewerbliche Kunstausstellung. — In der Bibliothek des Kunstgewerbemuseums in Berlin find im Lesesaal während der Monate März und April die graphischen und buch gewerblichen Aibeiten des Malers E. R. Weiß ausgestellt (wochen täglich von 10 bis 10 Uhr, Eintritt frei). Allgemeine Bereinig«»« Deutscher Buchhandlnngs« -«Hilfen, Ortsgruppe Berlin. Vortrag. (Vgl. Nr. S8 d. Bl.) — Nicht am 19., sondern erst am 26. März, abends pünktlich um 9 Uhr, wird Herr R. L. Prager im -Wilhelmshof-, Berlin, Anhaltstraße 15, einen Vortrag über »Antiquariat und Antiquare- halten. Herr Prager ist im deutschen und ganz besonders im Berliner Buchhandel eine so bekannte Persön lichkeit, das von ihm gewählte Thema ist ein so interessantes, daß der Abend sich gewiß zu einem ebenso lehrreichen wie unter haltenden gestalten wird. Alle Berliner Buchhändler sind hierzu herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei. Teschner. * Die Hoftttel. — Die amtliche Wiener -Korrespondenz Wil helm« veröffentlicht folgende Mahnung: »Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß ein großer Teil der mit dem Hoftitel aus gezeichneten Geschäftsleute diesen Titel mit einem anderen Wort laute führt, als er ihnen von seiten des Obersthofmeisteramtes verliehen worden ist. Einer willkürlichen Änderung darf aber dieser Titel im Gebrauche nicht unterzogen werden. Der Hoftitel ist eine persönliche Auszeichnung, die dem Geschäfts inhaber, beziehungsweise den Gesellschaftern einer Firma, und zwar in der Regel mit der Bezeichnung -k. u. k. Hoflieferant-, verliehen wird. Gestattet eS die Bezeichnung des Geschäfts betriebes, sie mit dem Hoftitel in Verbindung zu bringen, so kann der Hoftitel auch in der Form verliehen werden, zum Beispiel Hofphotograph, Hosschneider, Hofbäcker, Hofblumenhändler rc.; doch darf hierbei stets nur die Person des Inhabers und nie mals das Etablissement gekennzeichnet werden. Daher ist es nicht gestattet, das Geschäft oder Unternehmen eines Hoftitelinhabers, als: Hofatelier, Hofbäckerei, Hofhutfabrik, Hofbuchhandlung, Hof blumensalon, Hosspielwarenhaus und dergleichen zu bezeichnen, zumal dies zur irrigen Auffassung veranlassen könnte, als würde dieses Unternehmen im Besitze des Hofes sein und von diesem selbst betrieben werden. Die Hoftttelinhaber haben deshalb etwaige unrichtige und mit dem Wortlaute ihres Hostiteldekrets nicht über einstimmende Bezeichnungen an ihren Firmatafeln, Korrespondenz formularien und sonstigen Geschäftsbehelfen in ihrem eigenen Interesse richtigstellen zu lassen, da andernfalls das Obersthof meisteramt diese Richtigstellung durch die Gewerbebehörde bewirken zu lassen gezwungen wäre. Der Hoftitel erlischt mit dem Tode oder dem Austritte desjenigen aus dem Geschäfte, dem dieser Titel verliehen worden ist, und darf bei der Firma, zu der er verliehen wurde, nicht weitergeführt weiden.« — Hierzu bemerkt die Österreichisch-ungarische Buchhändler - Correspondenz, der wir 404'
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