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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.03.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-03-31
- Erscheinungsdatum
- 31.03.1908
- Sprache
- Deutsch
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- Zeitungen
- Saxonica
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3704 Börsenblatt s. d. Dtsch». Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 75, 31. März 1908, Grade dazu angetan und auch darauf berechnet, die Bank stutzig zu machen und sie zum Widerrufe des Kredit« zu veranlassen Ein solches Gebaren, zu dem der Beklagte nur durch Konkurrenz, neid oder Bosheit bewogen worden ist, verstößt auf alle Fälle gröblich gegen die guten Sitten und belastet den Täter mit der Verpflichtung zum Schadenersätze. (vr. Bd. in: -Das Forum» 1908 Nr. 6.) Kleine Mitteilungen. * Deutscher HanbelStag. (Vgl. Nr. 71 d. Bl.> — Der in Nr. 71 d. Bl. mitgeteilten Stellungnahme der am 20. und 21. März 1908 in Berlin gehaltenen 34. Vollversammlung des Deutschen Handelstages zur Festlegung des Osterfestes seien hier noch folgende wettere Beschlüsse nachgelragen: 1. Fernsprechgebühren. Erklärung: -Der Deutsche Handelstag erblickt in der Beseitigung der Bauschgebühren und der ausschließlichen Erhebung von Grund- und Gesprächsgebühren eine wesentliche Verteuerung eines un entbehrlichen Verkehrsmittels und eine neue Belastung von Handel und Industrie zugunsten des platten Landes. Der Deutsche Handelstag spricht sich entschieden gegen die geplante Neuerung und für die Beibehaltung der Bauschgebühren aus». 2. Scheck- und Überweisungsverkehr. Nach Vortrag des Präsidenten des Deutschen Handelstags Kämpf: -Der Deutsche Handelstag begrüßt das Retchsscheckgcsetz mit Genugtuung, da es in seinen Hauptbestimmungen die vom Handelstag geäußerten Wünsche erfüllt und geeignet erscheint, den Bedürfnissen des Verkehrs zu entsprechen. Es ist zu hoffen, daß dieses Gesetz die Bestrebungen, die auf die Einbürgerung des üderwetsungs- und Scheckverkehrs in Deutschland gerichtet sind, wirksam unterstützen wird». 3. Detatllistenkammern. Erklärung auf den Bericht des Generalsekretärs 0r. Soetbeer: -Die Errichtung besonderer Körperschaften zur Vertretung des Kleinhandels oder der kleinen Händler entspricht nicht dem allgemeinen Wunsch der Beteiligten, wird vielmehr zum Teil ausdrücklich von ihnen abgelehnt. Unbeschadet besonderer Ein richtungen in einzelnen Bundesstaaten haben die Handels kammern die Bestimmung, die Interessen des gesamten Handels wie der Industrie wahrzunehmen, und sind in der Lage, ihrer Bestimmung gerecht zu werden. Eine Ausscheidung der Kreise des Kleinhandels oder der kleinen Händler würde sür diese Kreise nicht von Vorteil sein, da eine eigene Vertretung weniger wirkungsvoll und kostspieliger wäre. Vor allem aber würde sie eine bedauerliche Zersplitterung in der Interessenvertretung sür Handel und Industrie herbetführen, die gegenüber der ge schlossenen Vertretung der Landwirtschaft, des Handwerks und später vielleicht auch der Arbeiter, sowie gegenüber der Regierung von großem Nachteil sein würde. Der Deutsche Handelstag erklärt sich daher gegen die Errichtung besonderer Körperschaften der bezeichneten Art.» 4. Abgrenzung des Handwerks. Erklärung auf Antrag des Syndikus der Leipziger Handelskammer, Or. Wendtland: »Die aus der Gesetzgebung über die Organisation des Handwerks im Zusammenhänge mit den Handeiskammergesetzen der einzelnen Bundesstaaten und dem deutschen Handelsgesetz buch hervorgegangenen Mißstände lassen sich mit einiger Aus sicht auf Erfolg nur im Wege der Reichsgesctzgebung be seitigen. Es empfiehlt sich hierbei, die Entscheidung sämtlicher aus den genannten Gesetzen hervorgehenden Streitigkeiten der Gewerbetreibenden selbst, der Handelskammern und der Hand werkskammern, soweit es sich bei ihnen unmittelbar oder mittelbar um die Frage der Handwerkereigenschaft des Betriebes handelt, derselben Stelle zu übertragen. In Betracht zu ziehen sind hierfür die ordentlichen Gerichte und Verwaltungsgerichte oder, wo letztere nicht vorhanden sind, kollegiale Behörden nach H21 der Gewerbeordnung. Für eine Beiladung der am einzelnen Streitoersahren mittelbar Beteiligten ist Sorge zu tragen. Desgleichen sind den Handelskammern und den Handwerks kammern gegen die Entscheidungen dieselben Rechtsmittel wie dem beteiligten Gewerbetreibenden selbst einzuräumen. Die in den Handelskammergesetzen der einzelnen Bundes staaten den Handelskammern zugesprochene Befugnis, Anlagen, Anstalten und Einrichtungen, die die technische und geschäftliche Ausbildung, die Erziehung und den sittlichen Schutz der Gehilfen und Lehrlinge bezwecken, zu begründen, zu unterhalten und zu unterstützen, ist auch für viele Zweige der Industrie als eine nützliche und zweckmäßige Bestimmung anzusehen. Jeder Ver such, diese Zuständigkeit der Handelskammern einzuschränken oder die ihnen unterstehenden Betriebe in dieser R chtung den Handwerksorganen dienstbar zu machen, ist entschieden zurück zuweisen.- S. Handelsinspektionen. Erklärung nach Berichterstat tung durch den Abgeordneten Bohlen (Hamburg): »Der Deutsche Handelstag spricht sich gegen die Errich tung von Handelsinspektionen aus, da eine solche Einrichtung überflüssig und lästig wäre, das Verhältnis zwischen Prinzipal und Angestellten schädigen und den Kausmannsstand Herab drücken würde.» * Amtliche ReichStagSberichte? — Infolge der durch einen Zwischenruf des Abgeordneten Gröber oeranlaßten mehrtägigen Unterbrechung der Zeitungs - Berichterstattung über die Verhand lungen des Reichstags wird in der Zentrumspartei die Anregung amtlicher Reichstagsberichte erwogen. * Verein deutscher BuchvLudler Nord- und Nordwest böhmens (Litzr Teplitz-Lchöuan). — In der am 25. März in Brüx abgehaltenen Vorstands-Sitzung wurde einstimmig be schlossen, die diessährige satzungsgemäße Hauptversammlung am Ostermontag den 20. April, vormittags ll Uhr, in Böhmisch- Leipa (Gasthof Himmel, Schulgasse) abzuhalten. Tages-Ordnung: 1. Begrüßung der Versammlung undVoistellungderneuen Mitglieder. 2. Verlesung des Protokolls der letzten Haupt-Versammlung sowie der Ein- und Ausläufe. 3. Tätigkeitsbericht des Vorstandes. 4. Kassabertcht. 5. Anträge nach Z 8 der Satzungen: a) Scheithauer-Brader-Beckec bezüglich Gründung einer Ge nossenschaft; b) Stumps-Hüller-Kern betreffend eine Zuschrift der Egerer Handelskammer in Sachen des Preßgewerbes; o) Gabert-Becker betr. licgengebliebenes Sortiment; ä) Becker bezügl. Haltung eines Schulbücherlagers beziehungs weise Gründung eines Veretnssortiments. (Z 2 d. St.) Weitere Anträge werden erwartet.*) 6. Neuwahl des Vorstandes. 7. Wahl des Ortes der nächsten Haupt-Versammlung (eventuell auch sür die Wander-Versammlung). 8. Freie Anträge. (In der Form von Vorschlägen und Mit teilungen, da diese nicht zur satzungsmäßtgen Abstimmung gelangen.) *) Anträge müssen nach Z 8 der Satzungen dem Vorstande 14 Tage vor der Haupt-Versammlung schriftlich zugehen (zu Händen des Obmanns Adolf Becker oder des Schriftführers Adolf Brader, beide in Teplitz-Schönau). Di« österreichische Autorengesevschaft ir» Wie». — Die Österreichische Autorengesellschast in Wien beging dieser Tage die Feier ihres zehnjährigen Bestandes. Würde die Gesellschaft nichts anderes erreicht haben als ihre tatsächlichen Ersolge auf dem Gebiete der Altersversorgung von Autoren und Kom ponisten, beziehungsweise deren Witwen und Waisen, so könnte schon deshalb dem Unternehmen die Anerkennung nicht versagt werden. Bereits seit vier Jahren stehen dreißig ergraute Autoren und Komponisten im Bezüge einer Pension, die gegenwärtig per Kopf jährlich 500 L beträgt. Außer dem beziehen mehrere Witwen verstorbener Komponisten Witwen pensionen und Erziehungsbeiträge sür ihre Kinder. In diesen v'er Jahren wurden 42 000 L an Pensionen ausgezahlt. Dies ist aber nicht das einzige, was die Gesellschaft geleistet hat. Sie hat in ihrem Pensions- und Reservefonds ein Vermögen von 68 200 L angesammelt und überdies im letzten Jahre allein 52 800 L an ihre bezugsberechtigten Mitglieder an Tantiemen ausgezahlt. Auf Antrag des Mitgliedes Angela Eisner von Eisenhof wurde dem Präsidium, dem Dtrektionsrate und dem
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