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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.08.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-08-01
- Erscheinungsdatum
- 01.08.1900
- Sprache
- Deutsch
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/s 176, 1. August 1900. Nichtamtlicher Teil. 5699 Lehrling einführen in alle Arbeiten, die der Beruf oder das Geschäft von ihm heischen kann. Hierzu ist es erforderlich, daß wir einen Ausbildungsplan haben, daß wir Lehrbücher schaffen für den deutschen Buchhandel und eine Centralstelle schaffen für das Lehrlingswesen überhaupt, und daß wir auch — ich glaube, das wird sich von selbst ergeben — zur Einführung von Prüfungen fakultativer Natur kommen. Ich bin der Ueberzeugung, daß diese Prüfungen, auch wenn sie nur fakultativ eingeführt würden, in sich Schwergewicht genug haben würden, damit alle befähigteren Elemente, die in den Buchhandel eintreten, willfährig sich der Prüfung unterziehen, und daß künftig in den Zeugnissen über die Prüfung ein viel sichererer Anhalt gegeben fein wird über das, was ein junger Mann leisten kann, im Gegensatz zu dem, was heute in die Lehrzeugniffe und in die Zeugnisse überhaupt geschrieben zu werden pflegt. Ich empfehle Ihnen also die Arbeit, die wir geleistet haben, und bitte Sie, die Anträge, die wir zu stellen haben, zunächst hier durchzusprechen und sie dann, wie ich hoffe, auch in der Hauptversammlung zu unterstützen und zu genehmigen. Vorsitzender: Meine Herren, Sie haben den Bericht und die Anträge gehört, die Herr Pape Ihnen als Mitglied des außerordentlichen Ausschusses vorgetragen hat. Ich stelle beides zur Diskussion und möchte bitten, die Diskussion möglichst in der Weise zu beschränken, daß die Punkte s., fl o einzeln besprochen werden, also nicht die drei Anträge mit einander zu vermischen. Herr Barbeck: Meine Herren, ich habe mich lebhaft an der Feststellung dieses Ausbildungsplanes beteiligt, komme aber doch dazu, mich dahin auszusprcchen, daß an diesem Plane wesentliche Abstriche gemacht werden müßten, nament lich mit Rücksicht darauf, daß wir durch das Handelsgesetz buch die gesetzliche Verpflichtung überkommen haben, uns um die Ausbildung des Lehrlings zu bekümmern. Wenn wir diesen Ausbildungsplan annehmen, so giebt das vielleicht eine Richtschnur für den Richter, um bei eventuellen Diffe renzen ein gerichtliches Schuldig oder Unschuldig auszusprechen. Und wenn auch selbstverständlich jeder von sich sagt, daß es gar nicht möglich sein kann, daß alle diese Sachen jedem einzelnen Lehrlinge zugeführt werden, so kann sich der Richter doch auf den Standpunkt stellen: hier steht es im Aus bildungsplan, und das Weitere geht mich nichts an. Nun glaube ich aber, daß in diesem Ausbildungsplan zu weit gegangen wird. Ich muß offen gestehen, ich wäre froh, wenn ich einen Gehilfen im Geschäft hätte, der alles das kann, was in diesen Punkten festgesetzt ist; ich bin über zeugt, daß es eine ganze Anzahl Prinzipale giebt, die auch nicht alles wissen, was hier steht. (Heiterkeit.) Hier steht zum Beispiel: Geschichte der Wissenschaften, Geschichte der graphischen Künste. Das ist so umfassend, daß wir recht in die Brüche kommen können. Ich weiß nicht, ob jeder gerade die Geschichte der graphischen Künste kennt, von der Radierung, dem Kupferstich, Clair-Obscur-Druck, bis zum Schabkunstblatt; das sind auch noch graphische Künste. Ich glaube, wir müssen solche Mißdeutungen vermeiden und müssen einen ganzen Teil von dem, was hier steht, abstreichen. Dem Gehilfen soll ja auch noch was zum Lernen bleiben; wenn der Lehrling das alles lernt, dann bleibt dem Gehilfen nichts mehr übrig, und wir wissen doch, das wir als Prinzipale täglich noch lernen müssen. Ich glaube, daß ein guter Teil dieser Sache gestrichen werden kann, und wir dann immer noch der Meinung sein dürfen, daß der Entwurf nur das höchste Ziel der Ausbildung bezeichnet. Ich muß sagen, obgleich ich vielleicht nicht das kleinste Geschäft habe: ver schiedene Sachen, die hier stehen, lernt bei mir kein Mensch. Zum Beispiel das Mahnverfahren, das habe ich bei mir vollständig abgeschafft, weil ich es als wirkungslos erkannt habe. Ich mahne niemand mehr, ich verklage gleich. (Heiterkeit.) Es kann doch unter dem, was hier steht, nur das gericht liche Mahnverfahren verstanden sein. Dann stehen hier Katalogisierungsarbeiten. Das ist eine sehr schwierige Sache. Wenn der Katalog so sein soll, daß er das Papier beleidigt, auf das er gedruckt wird, so kann man wohl sagen, das kann auch dem Lehrling zugemutet werden. Aber sonst versteht man doch unter Katalogisierungs arbeiten Arbeiten von höchster Schwierigkeit. Ich glaube nicht, daß bei mir ein Lehrling viel zu Katalogisierungs arbeiten kommt. Das ist gerade die Arbeit, die ich mir im Geschäft reserviere, weil hier die größte Kraft eingesetzt werden muß, weil hier auch die Spezialität des Geschäftes und außerdem meine Meinung dabei so ausschlaggebend ist, daß ich das einem anderen nicht übertragen kann. Dann steht hier das moderne Antiquariat. Das moderne Antiquariat ist so abhängig von der Oertlichkeit, von den lokalen Verhältnissen, daß wir, glaube ich, nicht sagen können, ein Lehrling müsse das moderne Antiquariat lernen. Ich bin fest überzeugt, daß das, was ich in Süddeutschland meinem Kundenkreis als modernes Antiquariat zuführe, anderwärts ganz anders aussieht, daß man in anderen Teilen Deutsch lands mit ganz anderen Anschauungen, anderer Kundschaft, anderem Material zu rechnen hat, als es bei mir der Fall ist. Ferner haben wir hier die Anordnung der Schaufenster auslage. Das ist mir auch so wichtig, daß ich so freundlich bin, das auch zu besorgen. Die Anordnung des Schau fensters ist für jemanden, der ein Ladengeschäft hat, bei dem das Schaufenster eine große Rolle spielt, eine so wichtige Sache, daß er den Lehrling nicht darüber gehen lassen kann. Das mache ich auch selbst, weil der Lehrling es nicht nach meinem Willen machen würde. Ebenso steht hier Spedition. Spedition ist eine sehr wichtige Sache. Ich habe in der neuesten Zeit die Er fahrung gemacht, daß ich die Spedition am besten besorge, wenn ich sie einfach dem Spediteur übergebe. Wenn ich sie selbst besorge, so bekomme ich unter Umständen das Paket dreimal von der Post zurückgeschickt. Ich erinnere an die schöne Einführung des amerikanischen Versands, wo alle Pakete bis Bremen gingen und nach vierzehn Tagen ver schnürt wieder zurückkamen, weil sie, wie es hieß, nicht richtig, nicht postmäßig verpackt waren, obgleich man vorher auf der Post nachgefragt hatte. Ich kann nach dem allen nur anraten, hier eine ganze Anzahl Streichungen vorzunehmen; dann behalten wir doch noch einen solchen Kern, daß der Lehrling während seiner dreijährigen Lehrzeit recht ausgiebig sich damit beschäftigen kann und recht froh sein kann, wenn er das, was dann noch stehen bleibt, sein eigen nennen kann Ich glaube, wir thun gut, anfangs die Sehne nicht zu straff zu spannen. Wenn sich herausstellt, daß das, was übrig bleibt, allerorts leicht erreicht wird, so können wir immer noch Zusätze machen. Wenn das aber nicht der Fall wäre, so möchte sch doch, daß diesem Entwurf beigesetzt werde, daß das, was hier ver langt wird, lediglich ein höchstes Ziel ist und selbstverständ lich Modisicationen unterworfen werden muß, je nach der Art des Geschäftes, so daß nicht auf Grund dieser gedruckten Satzungen später der Richter uns beim Kragen nehmen und sagen kann: Ihr habt hier selbst aufgestellt, was ein Lehrling lernen soll; der Lehrling weist nach, daß er das nicht gelernt hat, infolgedessen seid Ihr nach ßtz so und soviel strafbar. Herr Karl Siegismund-Berlin: Alle die Gründe, die Herr Barbeck gegen diesen Entwurf angeführt hat, könnte ich eigentlich für den Entwurf anführen, ich brauchte nur eine andere Stimme anzuschlagen. Unter Mahnverfahren kann man verstehen das gerichtliche Mahnverfahren; man 764
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