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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.08.1900
- Strukturtyp
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- Band
- 1900-08-01
- Erscheinungsdatum
- 01.08.1900
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- Deutsch
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5700 Nichtamtlicher Teil. 176, 1. August 1900. kann es bis zur höchsten Instanz, bis zum Reichsgericht, verstehen; man kann aber auch darunter verstehen, daß man dem Lehrling eine Anweisung giebt, wie er einen Zahlungs befehl ausschreibt. Unter Spedition kann man verstehen die Expedition bis nach Amerika, man kann aber auch darunter verstehe», daß man dem Lehrling eine Anweisung giebt, wie er in richtiger Form einen Frachtbrief ausschreibt. Man kann an die Dekoration der Schaufenster die höchsten Anforderungen stellen, wie man sie stellt an einen Pariser Dekorateur, man kann aber auch die Anforderungen stellen, die man von einem Buchhändler in einem kleinen Geschäft in der Provinz verlangt. Bei der Zusammenstellung dieses Ausbildungsplanes sind wir der Meinung gewesen, daß in erster Linie wohl alles das zu berücksichtigen sei, was man von einem ordent lichen Gehilfen zu verlangeu hat und verlangen kann. Daß natürlich der Lehrling in drei Jahren nicht die ganze Reihe von A bis Z lernen kann, das wissen wir auch; wir wußten ganz genau, daß die Mehrzahl der Prinzipale, und nicht allein draußen in der Provinz, diesen Ausbildungsplan korrigieren würden; wir wissen auch, daß wir, wenn wir anfangen wollten, unsere eigenen Kollegen über diesen Aus bildungsplan zu examinieren, wir wohl verschiedene Lücken finden würden. Wir wissen außerdem, daß der Lehrling gar nicht in der Lage ist, diese einzelnen Sachen in der Weise zu lernen, wie es der Ausbildungsplan fordert. Aber jedes einzelne Geschäft hat ja seine Besonderheiten, und im großen und ganzen ist dieser Ausbildungsplan doch dasjenige, was wir von dem Gehilfen fordern müssen. Wenn Herr Kollege Barbeck es wünscht, daß dieser Aus bildungsplan wohl angenommen werden möge, aber mit irgend einem Zusatz, daß er nicht als ein amtlich festgelegter Plan erscheint, so giebt er ja im großen Ganzen zu, daß er sich schließlich für einen derartigen Ausbildungsplan erwärmen könnte. Ich möchte Sie aber fragen, meine Herren, wo sollen wir mit dem Streichen anfangen? Es sind uns von verschiedenen Seiten Aeußerungen zugekommen, wonach dieser Ausbildungs plan noch lange nicht genügt. Es ist ihm z. B. der Vorwurf gemacht worden, daß das Bank- und Geldwesen nicht berücksichtigt sei. Noch andere Erinnerungen sind gemacht worden. Wir haben mit Mühe und Not und nach sehr eingehender Arbeit diesen Plan festgestellt und bitten Sie: nehmen Sie ihn so an, wie er jetzt hier Ihnen vorgelegt wird. Sie binden sich damit nach keinerlei Richtung, Sie geben nur unseren Kollegen eine Anleitung, in welcher Weise die Ausbildung des Lehrlings zweckmäßig gestaltet wird. Vorsitzender: Wenn niemand weiter das Wort ver langt, möchte ich Herrn Barbeck fragen, ob er die Bemerkung die er an den Schluß des Ausbildungsplanes gesetzt haben möchte, als Antrag einbringen will. Herr Barbeck: Ich habe eigentlich zwei Anträge ge stellt. Ich habe gewünscht, daß in diesem Ausbildungsplan Abstriche vorgenommen werden möchten, weil ich ihn für zu hoch halte, und habe den Eventualantrag gestellt, falls die Versammlung sich dafür entscheiden sollte, den gesamten Ausbildungsplan beizubehalten, ihn dann wenigstens mit einem Kopf zu versehen, daß hier nur ein höchstes Ziel vorgezeichnet ist, damit uns dieser Plan nicht später einmal den Gerichten gegenüber in Verlegenheit bringt. Vorsitzender: Ich glaube, es dürfte kaum angängig sein, in dieser Versammlung eine Revision dieses Planes vorzunehmen. Ihr Antrag müßte dann so modifiziert werden, daß Sie beantragen, diese Ausbildung von einer anderen Kommission vornehmen zu lassen. Herr Barbeck: Ich möchte die Versammlung nicht in die Länge ziehen. Wenn Sie glauben, daß es genügt, daß wir an den Kopf dieses Planes eine Bemerkung setzen, wie ich sie angedeutet habe, so sind wir einig. Skrupel bestehen bei mir und ohne Zweifel auch bei anderen Herren. Herr Thienemann: Der sächsisch-thüringische Verband hat in seiner Antwort auf die gestellte Anfrage die Ansicht ausgesprochen, ein derartiger Ausbildungsplan müßte in zwei Teile geteilt werden, und ich glaube, ich komme dem Herrn Vorredner dadurch entgegen, ohne die Versammlung in die Länge zu ziehen, wenn ich vorschlage, mit dem An trag 2 die Sache anzunehmev, aber die jetzige Redaktion zu ersuchen, daß sie insofern eine Aenderung vornimmt, daß sie diejenigen Dinge, die sie für unbedingt notwendig hält, in irgend einer Weise durch den Druck hervorhebt, durch Unter streichung oder dergleichen. Ich denke, damit könnten wir den vielbeschäftigten Kollegen etwas entgegenkommen und ihnen die Arbeit dem Lehrling gegenüber etwas erleichtern. Vorsitzender: Ich hätte an dem Anträge der Herren Thienemann und Barbeck nichts auszusetzen und möchte fragen, ob die Herren Siegismund und Pape sich diesen beiden Anträgen anschließen. Herr Siegismund: Es wird schwer sein, da eine Grenze zu ziehen zwischen dem, was der Lehrling wissen muß und was er eigentlich wissen sollte. Ich wäre dann vielmehr für den Antrag des Kollegen Barbeck, daß durch eine Vor bemerkung dieser Plan als das höchste zu erstrebende Ziel in der Ausbildung des Buchhändlers charakterisiert wird. Damit würden wir auch den Wünschen des Kollegen Thiene mann wohl entsprechen und brauchten doch diese Arbeit, die der Ausschuß geleistet hat, nicht unter den Tisch fallen zu lassen. Ich bin nicht in der Lage, hier zu unterscheiden, was wünschenswert und was absolut notwendig ist; es wird sich das immer nach den einzelnen Geschäften richten. Der eine Kollege, der modernes Antiquariat betreibt, hat eine andere Ausbildung für seine Lehrlinge als derjenige, der ein rein wissenschaftliches Sortiment betreibt. Der Ausbildungs plan würde selbstverständlich auch eine gewisse Grundlage für die Prüfung geben, und die Herren, die die Prüfung abhalten, werden natürlich zu berücksichtigen haben, aus welcher Schule der Zögling hervorgegangen ist. Man wird nicht Fragen über das moderne Antiquariat an einen Lehr ling stellen, der aus einem Geschäfte hervorgegangen ist, das gar kein modernes Antiquariat betreibt. Herr Barbeck: Meine Bedenken wären vollständig be seitigt, wenn an den Kopf zu stehen käme, daß die nach stehenden Paragraphen je nach der Art des Geschäftes das höchste Ziel des Erreichbaren bedeuten. (Zustimmung.) Vorsitzender: Sie haben den Antrag des Herrn Barbeck gehört; zieht Herr Thienemann zu gunsten desselben seinen Antrag zurück? (Wird bejaht.) (Der Ausbildungsplan wird mit dem Zusatz Barbeck gegen drei Stimmen genehmigt.) (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Bücherzettel nach der Schweiz. — Bei Bücherzetteln nach und von der Schweiz gelten künftig die im inneren deutschen Verkehr maßgebenden, für das Publikum günstigeren Bestim mungen über handschriftliche Vermerke. Danach dürfen aus der Rückseite neben der Bezeichnung der bestellten oder angebotenen Bücher, Zeitschriften, Bilder und Musikalien, sowie der Angabe des Ortes, Dalums und Namens oder der Firma des Absenders solche handschriftliche Vermerke enthalten sein, die den bestellten oder angebotenen Gegenstand betreffen und nicht die Eigenschaft einer besonderen, mit demselben in keiner Beziehung stehenden brieflichen Mitteilung haben. Zulässige Vermerke sind z. B. -franko unter Kreuzband, empfohlen, eilig, mutz bis zum ersten in meinen Händen sein, unmittelbar an N. N., eingebunden, Prachtband, mit den Kupfern, gegen bar-, sowie etwaige Preis angaben. Im Weltpostvereinsverkehr sind diese Angaben bei Bücher zetteln sonst nicht zulässig.
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