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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.08.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-08-02
- Erscheinungsdatum
- 02.08.1900
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- Deutsch
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5732 Nichtamtlicher Teil. 177, 2. August 1900. der Börsenverein diese Aufgabe als eine Ehrensache in die Hand nehmen muß. Wir wollen für den ganzen deutschen Buchhandel Normen schaffen, nach denen unsere Lehrlinge herangebildet werden sollen. Ein solches Reglement muß für alle gelten, nicht bloß für einen Bezirk, und das einzu führen ist nur möglich, wenn es von einer Centralstelle ausgeht; es darf kein Privatunternehmen sein. Wenn heute Schulze in Berlin oder Müller in Bremen ein solches Buch heraus- giebt, so kann ein anderer in München sagen: was geht mich das an, was der in Berlin in sein Buch hineinschreibt. Wenn der Betreffende vielleicht noch ein Konkurrent von ihm ist, dann ist für ihn die ganze Autorität des Buches dahin. Das Buch muß von einer Centralstelle ausgehen, und wenn, wie der Herr Vorsitzende vorhin richtig erinnerte, wir soeben für die nicht ganz unvermögenden Verleger zum Besten der Veclegerkonferenz in Leipzig eine erhebliche Summe einstimmig ohne jede Rede bewilligt haben, so glaube ich doch, daß es auch eine Aufgabe des Börsenvereins sein müßte, für die Ausbildung der Lehrlinge im Buchhandel diese Summe zu bewilligen. Wir kommen nicht darüber hinweg, daß ohne die Autorität des Börsenvereins im Hintergründe diese ganzen Bestrebungen aussichtslos sind. Herr Engelhorn: Ich muß entschieden protestieren gegen die Verquickung der Ausgabe für den Verlegerkongreß mit dieser Angelegenheit hier. Wir beurteilen diese Schul- bücher-Angelegenheit rein aus sachlichen Gesichtspunkten. Wir fragen uns: ist es besser für die Sache, daß der Börsen verein sie in die Hand nimmt, oder ist es besser, wenn ein Privatverleger dafür gewonnen wird? Der Geldpunkt steht für uns in zweiter Reihe. Was den Verlegerkongreß anbe- laugt, so kostet er mehr als das Siebenfache von dem, was übermorgen dafür bewilligt werden wird. Wir glauben also, daß eine Sache, die auch den Börsenverein sehr nahe angeht, von uns mit einer sehr bescheidenen Anforderung bedacht worden ist. Es scheint mir nicht passend zu sein, diese beiden Angelegenheiten in solch animoser Weise gegen einander auszuspielen. (Sehr richtig! Bravo!) Herr Credner: Ich möchte nur bemerken, daß der Verlegerkongreß hierher kommt, nachdem die Haupt versammlung des Börsenvereins beschlossen hat, ihn nach Leipzig einzuladen. Der Börsenverein, der die Repräsentation des gesamten deutschen Buchhandels ausübt, muß sich bei diesem Empfange beteiligen. Im übrigen werden von den Verlegern weit über 30 000 ^ für diesen Kongreß aufgebracht. Die Leipziger Verleger betrachten es keineswegs als ihre aus schließliche Sache, den Kongreß bei sich aufzunehmen, sondern die gesamte deutsche Verlegerschaft empfängt ihn in Leipzig Herr Prager: Ich glaube, daß kein Grund zur Be unruhigung da ist. Wenn Sie den Antrag Stettner an nehmen, dann ist ja die Sache auch unter die Aegide des Börsenvereins gestellt; wenn von dem Ausschuß oder der Ccntralstelle die Bücher herausgegeben werden, so hat sie die Autorisation des Börsenvereins und das ist doch die Haupt sache. Ich glaube, Sie können ruhig diese Frage vorläufig noch 1u susxsllso lassen und abwarten, ob der Börsenverein sich vielleicht nicht doch entschließt, die Bücher in seinen Verlag zu übernehmen. Meine Herren, wir sprechen über das Schreiben dieser Bücher mit solcher Ruhe, als ob wir die Autoren schon in der Tasche hätten, und diese Autoren die Bücher schon ge schaffen hätten. Ich habe öfter Gelegenheit gehabt, solche Bücher, die für buchhändlerische Zwecke geschaffen sind, zu prüfen, und ich muß sagen, ich kenne nicht viel gute darunter. Es ist sehr schwer, ein solches Buch zu schreiben; denn es gehört dazu neben der Beherrschung des Technischen eine ziemliche pädagogische Befähigung; der Verfasser muß wissen, wie man mit jungen Leuten sprechen muß, die der Schule entwachsen, aber auch nicht Studenten sind. Vorläufig sind die Bücher noch nicht geschrieben, und wenn der Leipziger Verein durch den Mund seines Vorsitzenden Ihnen 1000 bewilligt, so können Sie es ja damit einmal versuchen. Ich glaube, Sie werden nicht allzu viel Manuskripte zu prüfen haben, wenigstens nicht allzu viele, die brauchbar sind. Nehmen Sie doch den Antrag an. Wenn erst die Centralstelle da ist und der Plan ausgearbeitet, und wenn Sie an den Vorstand des Börsenvereins Herangehen, um eine Konkurrenz aus zuschreiben, so ist der Vorstand aus seinen Mitteln immer in der Lage, das Erforderliche zu bewilligen, wenn die Sache ihm sonst gut scheint. Ich glaube also, wir fahren am besten, wenn wir den Antrag Stettner annehmen. Herr Hei uze: Ich kann den Antrag des Herrn Stettner nicht für zweckmäßig finden; es wird damit nur erreicht, daß die unklaren Verhältnisse weiter bestehen. Es ist dankens wert, wenn der Verein Leipziger Buchhändler den Betrag von 1000 zur Verfügung stellt; aber ich bin doch der Ansicht, der Börsenverein sollte selbst in der Lage sein, diese oder eine größere Summe zu bewilligen. Es ist vollständig richtig gesagt worden, daß diese Kommission nichts machen kann, so lange sie keine Mittel zur Verfügung hat. Wenn erst die Mittel bewilligt sind, ist viel mehr Aussicht vor handen, daß gute Arbeiten einlaufen. Ich erlaube mir, den Antrag zu stellen, dem Punkte b folgende Fassung zu geben: Die Hauptversammlung wolle genehmigen, daß zur Schaffung von buchhändlerischen Lehrbüchern zunächst der Betrag von 3000 in Gemäßheit der dem Ausbildungs plane beigefügten Denkschrift bereit gestellt werde. Vorsitzender: Meine Herren, ich glaube sagen zu dürfen, daß dasjenige, was Herr Stettner beantragt, im großen und ganzen uns in der Sache nicht weiter bringt. Wir können dann einfach die ganze Sache fallen lassen, und ich möchte Sie deshalb doch bitten, über den Punkt b in der bisherigen Fassung abzustimmen und auch den Antrag Heinze fallen zu lassen, da wir über die bereit zu stellenden Mittel noch kein Wort gesprochen haben und uns unter Umständen dadurch die Hände binden würden. Ich möchte deshalb bitten, den Punkt b der Ziffer 7 in der Fassung zu ge nehmigen: Die Hauptversammlung wolle genehmigen, daß die erforderlichen Geldmittel bereit gestellt werden zur Schaffung von buchhändlerischen Lehrbüchern in Gemäßheit der dem Ausbildnngsplane beigefügten Denkschrift. (Abstimmung: Der Antrag wird angenommen.) Wir würden uns also erlauben, der Hauptversammlung diejenigen Mittel zu bezeichnen, die wir für notwendig erachten. o) Die Hauptversammlung wolle genehmigen, daß eine Ccntralstellle für das Lehrlingswescn errichtet werde. Herr Engelhorn: Wie schon Herr Pape angedeutet hat, ist dieser Antrag nicht satzungsgemäß gefaßt. Eine Cen tralstelle wäre gleichbedeutend mit einem: Ausschuß; die Aus schüsse sind aber in unseren Satzungen genau im einzelnen aufgeführt, und die Hauptversammlung hat satzungsgemäß nur noch die Befugnis, außerordentliche Ausschüsse zu ernennen. Es müßte also in diesem Falle statt des Wortes »Central stelle« der Ausdruck »außerordentlicher Ausschuß« gewählt werden, wenn die Sache überhaupt möglich sein soll. Herr Müller-Wien: Ich nehme die Anregung wieder auf, die ich vorhin gegeben habe, und beantrage, daß der bis herige Ausschuß die Geschäfte weiterführen soll. Vorsitzender: Meine Herren, Sie sind wohl einver standen, daß der Antrag o in der Weise abgeändert wird, wie Herr Engelhorn eben bemerkte, daß ein außerordentlicher
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