Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.12.1903
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- 1903-12-04
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- 04.12.1903
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281, 4. Dezember 1903. Nichtamtlicher Teil. 10073 Wert, doch manchmal fleißige Arbeiten, die eine kulturgeschichtliche Bedeutung haben. Riehl sagt in seinen Kulturstudien: -Heeren bezeichnet die Chartographie der ersten Hälfte des siebzehnten Jahrhunderts als die holländische Periode, der zweiten Hälfte als die französische, die erste Hälfte des acht zehnten Jahrhunderts aber als die deutsche Periode, und zwar letztere wegen des herrschenden Einflusses der Homann'schen Offizin. Vom rein wissenschaftlichen Standpunkte kann man es bezweifeln, ob Homannn ebenbürtig sei, gleich einem Mercator und Cassini an die Spitze einer Epoche der Landkarten-Geschichte gestellt zu werden. Im Sinne des Kulturhistorikers aber hat Heeren recht. Die volkstümliche Breite deutscher Bildung und jene verschmelzende Kraft, womit sie den besten Besitz fremder Nationen sich stets zu eigen zu machen weiß, spricht epochemachend aus Homanns Kartenblättern. Sein Atlas ist ein fortlebendes Zeugnis für die allgemeine Liebhaberei der geographischen Studien, welche das achtzehnte Jahrhundert auszeichnet. Mit der französischen Revolution war dem friedlichen geographischen Dilettantismus und zugleich der Epoche des Homannischen Atlasses ein Ende gemacht. - Johann Baptist Homann wurde am 20. März 1663, nach andern am 22. März 1664, als Sohn katholischer Eltern zu Kambach im ehemaligen Fürstentum Mindelheim geboren. Sein Vater Johann Friedrich war Verwalter zu Bettenried, später Kanzleiverwalter zu Ravensburg. Der Knabe empfing seinen Schulunterricht bei den Jesuiten in Mindelheim und trat dann in den Dominikaner-Orden in Würzburg ein. Im November 1687 trat Homann aus dem Kloster aus und wandte sich an den Rat zu Nürnberg mit dem Ansuchen, ihm zu seinem Übertritt zur evangelischen Religion behilflich zu sein, da er die papistischen Irrlehren erkannt habe. Gleichzeitig teilt er mit, daß er nach erfolgtem Glaubcnswechsel nach Schweden reisen wollte. Der Rat willfahrte seinem Wunsch, sorgte für den Reli gionsunterricht und übernahm, wie es in solchem Falle vielfach üblich, die Kosten für Kost und Kleidung, auch wurde ihm ein Zehrgeld für die Weiterreise zugesichert. Im Februar oder März 1688 fand der Glaubenswechsel statt. Homann gab jedoch die Reise nach Schweden auf und erhielt in Nürnberg noch einige Zeitlang freien Unterhalt. Er mußte jetzt versuchen, sich eine ge winnbringende Beschäftigung zu schaffen, und erwarb sich seinen Unterhalt zuerst durch Kolorieren von Kupferstichen, womit er sich aber nur notdürftig durchschlagen konnte. Er sah sich nach einer andern Beschäftigung um und wurde »kilotarius xublieus». Als solcher verheiratete er sich 1690 mit Susanna Felicitas Ströbel, der Tochter des Predigers Joh. Leonhard Ströbel zu Nürnberg, und erhielt im Juni 1691 auch das erbetene Bürgerrecht. Neben seinem Amt als Notar hatte Homann noch Zeit genug, sich dem Kupfer stechen und vor allem dem Zeichnen und Stechen von Landkarten zuzuwenden. Nürnberg war der Hauptort für die Herstellung von Landkarten, und Homann wird dort in den vorhandenen Geschäften Beschäftigung gefunden haben. Vermutlich hat er schon im Jesuitenkollegium und im Kloster sich mit den Anfangsgründen der Kartographie vertraut gemacht, nahm doch in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts die deutsche Kartographie erneuten Aufschwung und fand in den Jesuitenkollegien rege Förderung. Immerhin war seine Vorbildung für das Kupferstechen eine ganz oberflächliche; er ist eigentlich als ein Autodidakt zu be trachten, und es ist zu bewundern, wie bald er Gewandtheit und staunenswerte Geschicklichkeit im Stechen von Namen und geo graphischen Bestimmungen erlangte. Im Jahre 1692 hat Homann auch bereits eine Landkarte voni Nürnberger Gebiet, gezeichnet vom Landpflegeamtsregistrator Ehr. Scheurer 1691, gestochen und veröffentlicht. Die Angabe in der »Deutschen Biographie-, daß Homann um diese Zeit für Sandrart und Funck Arbeit geliefert, ist nach Angabe des neuesten Biographen von Homann: Ehr. Sandler (Zeitschrift der Gesellschaft für Erdkunde XXI), dessen Ausführungen ich hier zum größten Teile folge, nicht zutreffend; die Aufträge scheinen ihm erst später erteilt worden zu sein. Homann hatte nicht den nötigen Seelenfrieden gefunden. Einflüsterungen der Jesuiten und Mönche, dazu vielleicht häusliche Ungelegenheiten und Nahrungssorgen bestimmten ihn im November 1693 zum katholischen Glauben zurückzukehren. Der Rat war über diesen Abfall dermaßen erzürnt, daß er ihm das Bürgerrecht zu nehmen beschloß und im April 1694 mit Strenge gegen ihn einschritt. Homann erklärte nämlich, er könne wegen seines »voti eastitatis« sein Weib nicht für eine rechte Ehegattin halten; der Rat zog daraus die Folge, daß Homann sein Weib als seine Konkubine gebraucht habe, ver urteilte ihn zur Unzuchtstrafe und setzte ihn Anfang April in Haft. Das wirkte Wunder, schon nach wenigen Tagen schickte er eine Rechtfertigung der Gründe, die ihn zu seiner Rückkehr zur katholischen Kirche bestimmt hatten, und erklärte sich bereit, wieder protestantisch zu werden. Der Rat entließ ihn nun zwar der Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. Haft, traute aber seinen Versprechungen nicht und verbot ihm, Weib und Kind zu besuchen, bis er eine nochmalige feierliche Erklärung seines Rücktritts zum protestantischen Glauben abgegeben habe. Nachdem diese feierliche Erklärung erfolgt, entschloß man sich noch nicht gleich zur Rücknahme der angedrohten Ausweisung, gab Homann auch noch nicht die volle Bewegungsfreiheit, sondern entschloß sich erst, die angekündigte Ausweisung zurückzunehmen, nachdem sich die Geistlichkeit und vor allem sein Schwiegervater warm für ihn verwandt hatten. Dieses geschah im Juli 1694; das Bürgerrecht wurde ihm noch vor enthalten und seine im Februar 1695 wiederholt vorgebrachte Bitte um Wiedervcrleihung desselben abgeschlagen. Bald zeigte sich, daß die Vorsicht des Nürnberger Rats wohl angebracht war, denn Anfang März 1695 verließ Homann auf Veranlassung und mit Unterstützung des kurfürstlich-neuburgischen Pflegers zu Allers berg Nürnberg, nahm seinen ältesten Sohn mit sich und trat wieder zur katholischen Kirche über. Seine Frau und ein zweites Kind ließ er zurück, den ältesten Sohn aber übergab er dem ge dachten Pfleger, der ihn katholisch erziehen ließ. Homann scheint seinen Schritt bald bereut zu haben, denn schon am 19. März wurde dem Rat ein Schreiben von ihm vorgelegt: -Daß er sein heimliches Entweichen bereue, daß er beim evangelischen Glaubens bekenntnis zu bleiben gedenke, nach Nürnberg zurückkehren und auch seinen Sohn heimlich aus Allersberg entführen und nach Nürnberg bringen wolle.- Es scheint fast, als ob dieses Anerbieten nicht ernst gemeint war, oder daß Homann sich eine Hintertür offen lassen wollte. Er begab sich nach Wien und scheint dort in einem Kloster zeitweilig gelebt zu haben. Den Frieden und die Erfolge, die er suchte, scheint er aber nicht ge sunden zu haben; im Gegenteil, die Reue scheint ihn ernstlich ge packt zu haben, Sehnsucht nach Weib und Kind wird das weitere dazu getan haben, und wiederholt schrieb er nach Nürnberg, ihm die Rückkehr zu gestatten, veranlaßte hochgestellte Gönner sich für ihn zu verwenden. Anfang 1696 wandte er sich nach Erlangen und erneuerte von dort aus seine Bitten, ihm die Rückkehr zu gestatten; der Nürnberger Rat blieb indessen bei seiner schroffen Abweisung, vor allem deshalb, weil Homann das große Ver brechen begangen hatte »sein unschuldiges Kind in das Papsttum entführt zu haben-. Der Verlust eines protestantisch geborenen Kindes eines Nürnberger Bürgers war den Herren entsetzlich, und vergebens versuchte man auf diplomatischem Wege von der kur fürstlich-neuburgischen Regierung die Auslieferung des Knaben zu erlangen. Allein vergebens, der Knabe blieb in Allersberg und wurde katholisch erzogen. Johann Baptist Homann war indes wieder protestantisch geworden, hatte sein Verhalten vor seiner Frau rechtfertigen können, so daß sie ihm, ohne Vorwissen ihrer Eltern, mit ihrem Kind in die Fremde nachfolgte und seit Februar 1696 zuerst mit ihm in Erlangen, dann von August 1896 in Leipzig lebte. Es war ein schweres Kreuz, das die arme Frau aus sich nahm, und ein großes Opfer an Liebe, das sie ihrem Gatten nach den schweren Wunden brachte, die sein Vergehen ihr geschlagen. Hatte er sie doch durch die Kränkung, die für sie in seiner ersten Erklärung lag, schwer beleidigt, dann hatte er ihr den Sohn ge nommen, und nun, da sie dem mittellos gewordenen Manne in die Fremde folgte, verlor sie die Eltern, wenigstens den Vater, der den Schmerz, den ihm sein Schwiegersohn bereitet, nicht er tragen konnte, dem die Vorwürfe, die man ihm, dem Unschuldigen, von seiten des Rats machte, sehr zu Herzen gingen. Der unglück liche alte Mann verfiel in Schwermut und endete Juni 1697 durch Selbstmord. Jetzt scheint sich in Nürnberg das Mitleid mit der unglück lichen Familie geregt zu haben. Zwar stieß ein erneutes Bitt schreiben von Homann, datiert aus Leipzig vom 9. September 1697, zuerst noch auf Widerspruch im Rat, besonders wegen der Fortführung des Sohns; weitere Bemühungen, persönliche Bitten der Schwiegermutter, Vorstellungen der Leipziger Geistlichkeit und Unterstützung des Gesuchs durch Nürnberger Geistliche hatten jedoch Erfolg, man stellte Homann die Bedingungen: öffentliche Kommunikation, sowie die Erwähnung seiner Reue über seinen zweimaligen Rückfall in der darauffolgenden Predigt, gestattete ihm aber dann, ohne auf Rückbringung des Sohns zu dringen, am 20. Oktober 1697 die Rückkehr. Allerdings warnte man noch jedermann vor dem Verkehr mit ihm, verbot der Schwiegermutter, ihm oder der Tochter das väterliche Erbteil zur Verfügung zu stellen, und verweigerte ihm vorerst noch das Bürgerrecht. Erst im Frühjahr 1698 erhielt er das Bürgerrecht wieder. Während seines Leipziger Aufenthalts, der etwas über ein Jahr währte, wird Homann die 34 Karten zu Christoph Cellarius' klotitia orbis antigui (Bd. I, 1701, Bd. II, 1706) gestochen haben, und hier ist auch nach Sandlers gründlichen Forschungen der Artikel in der deutschen Biographie richtig zu stellen. Nach seiner Rückkehr nach Nürnberg hat er sich dann, da seine Notargeschäfte ohnedies durch seinen Fortgang sehr zurückgegangen sein werden, 1334
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