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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.12.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-12-05
- Erscheinungsdatum
- 05.12.1903
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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282, 5. Dezember 1903. Nichtamtlicher Teil 10125 Register, das sich an das systematische Inhaltsverzeichnis anschließt, führt uns sofort gleichsam vor die betreffenden Bücher-Regale. Wünschen wir ein bestimmtes Werk, dessen Autor wir kennen, so fassen wir mit dem Daumen der rechten Hand an einen halb runden Ausschnitt aus dem mit rotem Schnitt versöhnen Bande und haben das alphabetische Verzeichnis mit abgekürzten Titeln vor uns. In diesem Register finden wir auch hinter jedem Buche die Signatur, unter der die Bibliothekverwaltung das Buch aus gestellt hat. Hinter der Signatur ist durch angefügte Seitenzahl der Hinweis auf das systematische Hauptoerzeichnis, das die voll ständigen Titel enthält, gegeben. Nicht zu unterschätzen ist es, daß den genauen Titeln auch die Verlagsfirmen hinzugefügt sind. Die Angabe der Seitenzahlen fehlt natürlich nicht. Von besonderm Wert für eine derartige Spezial-Bibliothek erscheint es uns, daß die Reihenfolge im systematischen Teile nicht eine alphabetische, sondern eine chrono logische ist, so daß man hier die neuesten Erscheinungen am Schluß findet. Nur die Biographien und Memoiren sind nach dem Geburtsjahr der Persönlichkeiten, die Ausgaben der Klassiker der Nationalökonomie nach dem der Verfasser geordnet, was wir in diesem Falle zweckmäßig finden. Die mühevolle Arbeit eines praktisch bewährten Bibliothekars und Bibliographen hat in dem Kataloge ein vortrefflich zweck mäßiges Hilfsmittel zur bequemen Benutzung dieser reichen Biblio thek entstehen lassen. Wenn wir, durch besondere Darbietungen dieses Buches sehr anspruchsvoll geworden, noch ein paar kleine Wünsche äußern möchten, so wäre es: erstens eine Erweiterung des Schlagwort- Registers und zweitens die Versetzung der Signaturen aus dem alphabetischen Register in das Hauptoerzeichnis, wo sie uns noch besser am Platze erscheinen. Die Handhabung dieses Buchs wird zum wahren Vergnügen durch übersichtliche, geschmackvolle Satzanordnung und Schriften wahl. Autornamen und Stichworte in Grotesk heben sich gut ab von der klaren Petit-Antiqua des Textes. Die Abschnitte sind durch entsprechend starken Durchschuß gut abgetrennt, Papier und Druck vornehm. (Satz und Druck besorgten Deuter L Nicolas in Berlin.) Das Ganze ist eine vortreffliche Leistung. ?. 8. Verein der deutschen Musikalienhändler zu Leipzig. — Der neugewählte Borstand des Vereins der deutschen Musikalienhändler zu Leipzig (vgl. vorstehenden Bericht) setzt sich nach Verteilung der Ämter wie folgt zusammen: Kommerzienrat Felix Siegel in Leipzig, Vorsteher, Carl Linnemann in Leipzig, Vorsteher-Stellvertreter, Carl Reinecke in Leipzig, Schriftführer, Ernst Eulenburg in Leipzig, Schatzmeister, Stadtrat Franz Plötner in Dresden, Schriftführer-Stellver treter, Carl Andrs in Frankfurt a. M., Schatzmeister-Stellvertreter. In Rußland verboten. — Die im Verlage von Blum berg L Co. in Leipzig (Inhaber Paul Schimmelwitz) erschienenen beiden Broschüren: Die Auferstehung und Himmelfahrt Christi. Kritische Beleuch tung der biblischen Auferstehungsberichte. Von Ferdinand Harro; und Babel und Bibel. Resultate der neuesten Bibelforschung. Von Reimarus jun. sind in Rußland von der Zensur verboten worden. Vom Reichsgericht. Lotterievergehen durch eineZei- tung. -Veranstalter«. (Nachdruck verboten.) — Das Landgericht Hamburg hat am 6. Juni d. I. den frühern Redakteur des (in zwischen eingegangenen) Bezirksanzeigers, Schriftsteller Hermann Conitzer, wegen unerlaubter Veranstaltung einer öffentlichen Lotterie zu Strafe verurteilt, nachdem ein früheres Urteil auf die Revision des Angeklagten vom Reichsgericht aufgehoben worden war, weil nicht genügend festgestellt war, ober wirklich der -Ver anstalter« und nicht etwa der Anstifter oder Gehilfe war. Der Bezirksanzeiger hat in seiner Prospekt-Nummer im August 1902 drei Geldprämien ausgcboten für die Beantwortung der Frage, wie oft das Wort »und- in dieser Nummer vorkomme. Außerdem wurden verschiedene Preise denjenigen versprochen, die ein Vexier bild richtig übermalen würden. Bedingung bei der Preisbcwerbung war die Einsendung der Abonnementsquittung. Das Gericht hat hierin die unerlaubte Veranstaltung einer öffentlichen Lotterie erblickt und den Einsatz im Abonnementspreise gefunden. In seiner Revision gegen das neue Urteil, das am 3. d. M. vor dem Reichsgericht zur Verhandlung kam, bestritt der An geklagte Conitzer, Veranstalter der Lotterie gewesen zu sein. Dies könne lediglich der Verleger Baruch gewesen sein. Er, Conitzer, habe nur die ihm als Redakteur erteilten Anweisungen Baruchs Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. befolgt und den Tatumstand, daß Baruch eine polizeiliche Er laubnis zur Veranstaltung einer Lotterie nicht gehabt habe, nicht gekannt. Er sei der Meinung gewesen, daß Baruch, wenn er eine Erlaubnis brauche, sie auch einholen werde. Der Reichsanwalt bezeichnete das Urteil als unhaltbar. Das Landgericht habe versucht, seinen frühern Standpunkt unter andrer Begründung aufrecht zu erhalten. Dies sei ihm aber nicht gelungen. Es sei eine künstliche Konstruktion, wenn gesagt werde, Unternehmer der Lotterie sei der Angeklagte insoweit, als er die Haftung für die Auszahlung der Gewinne übernommen hätte. Unternehmer in Ansehung der Prämien sei vielmehr, so führte der Reichsanwalt weiter aus, der Verleger. Es sei ganz undenkbar, daß einer in Hinsicht der Verbindlichkeit und ein andrer in Hinsicht auf das von ihm zu Leistende Unternehmer sein solle. Das Gericht habe übrigens ausdrücklich festgestellt, daß »für die richtige Beantwortung der Verlag drei Geldpreise aus gesetzt« habe. Danach hafte nicht der Redakteur, sondern der Verleger. Das Reichsgericht schloß sich diesen Ausführungen an, hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Königliche Akademie für graphische Künste und Buchgewerbe in Leipzig. — Um begabten Schülern der König lichen Akademie für graphische Künste, die infolge finanzieller Bedrängnis genötigt sein würden ihre Studien abzubrechen, deren Fortsetzung zu ermöglichen, hat der Rat der Stadt Leipzig auf Ansuchen des Akademiedirektors beschlossen, der ge nannten Anstalt den Betrag von 1000 zu Stipcndienzwccken zu gewähren. Der städtische Beitrag soll nur für Sachsen Ver wendung finden, und zwar in erster Linie für Söhne Leipziger Bürger. Privatklage wegen Beleidigung. — Beim Königlichen Amtsgericht zu Leipzig ist zurzeit eine Privatklage der Herren Alfred Ackermann und Or. Alfred Giesecke in Leipzig (in Firma B. G. Teubner) gegen die Buchhändler Herren Eugen Heinrich in Königs berg i/Pr., Hugo Pollakowsky in Königsberg i/Pr. und 8r. Bernhard Lehmann in Danzig anhängig. Gegenstand der Privatklage ist eine Stelle in einem von den Herren Pollakowsky und Or. Lehmann im Börsenblatt veröffentlichten und Unterzeichneten Bericht über die Verhandlungen der Hauptversammlung des Kreisvereins Ost- und Westpreußischcr Buchhändler. Die Beklagten haben dem Gericht eine umfangreiche Klagebeantwortung eingereicht. Eine schwedische Festschrift. — Aus Anlaß des 75. Ge burtstages des Königs Oskar von Schweden und Norwegen wurde am 30. November eine Festschrift herausgegeben. Den Text dazu haben hervorragende schwedische Verfasser geliefert, die Redaktion hatte Kammcrherr Graf F. U. Wrangel übernommen, und die künstlerische Ausstattung war dem Schloßarchitekten Agi Lindegren anvertraut. Für diese Festschrift wurden mehrere Gemälde ange- fcrtigt, die in lithographischem Farbendruck wiedergegcben sind. 8. (Papierztg.) Konkurs. — Der königliche Gerichtshof in Großwardein gibt bekannt, daß über das gesamte Vermögen der Großwardeiner Buch- und Papierhandlungsfirma Gabriel Csatho L Co. der Konkurs eröffnet worden sei. (Oesterreichisch-ungarische Buchhändler-Correspondenz.) Mommsens Exlibris. — Das Bibliothekzeichen (Exlibris) Theodor Mommsens mit seinem vorzüglichen Bildnisse nach der Radierung von Hans Seydel, die aus dem Mommsenschen Nobelpreise angeschafft wurde, gibt die Züge des dahingeschiedenen greisen Gelehrten aus dem Jahre 1902 in frappanter Ähnlich keit wieder. Das Blättchen kann, wie uns mitgeteilt wird, in Tausch gegen andre künstlerisch ausgeführte Exlibris von der Amelang'schen Buch- und Kunsthandlung in Charlottenburg be zogen werden. 8. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Neudeutsche Kunst. Bücher und Bilder mit zahlreichen Proben aus Werken zeitgenössischer deutscher Künstler. Verlag von Fischer L Franke in Düsseldorf. 4". 20 S. mit vielen Jllustrationsproben. Inhalt: Werbeschrift, für die Verlagshandlung geschrieben von W. Schaefer. — Verzeichnis künstlerisch illustrierter Bücher- und Mappenwerke. — Künstlerisch illustrierte Märchen bücher für jung und alt. — Jugendschriften. — Illustrierte Prachtausgaben deutscher Lieder, Schwänke, Sagen und Märchen. — Jugendbrunnen-Bücherei. — Künstlerisch aus gestattete Bücher von literarischer Bedeutung. — Künstle rischer Wandschmuck für das deutsche Haus. 1341
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