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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.12.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-12-05
- Erscheinungsdatum
- 05.12.1903
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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282, 5. Dezember 1903. Nichtamtlicher Teil. 10123 Reinecke hier, 38 auf Herrn Ernst Eulenburg hier, 24 auf Herrn Stadtrat Franz Plötner in Dresden, weitere 17 Stimmen auf Herrn Adolf AndrS in Offenbach ge fallen sind, während die übrigen Stimmen zersplittert sind. Die ersten fünf Herren find hiernach gewählt und erklären, soweit sie anwesend sind, auf Anfragen des Herrn Vor sitzenden, daß sie diese Wahl annehmen. Es wird zur Wahl des Vorstehers geschritten und ein hellig beschlossen, diese Wahl durch Zuruf vorzunehmen. Durch Zuruf wird sodann einstimmig Herr Kommerzienrat Felix Siegel hier zum Vorsteher gewählt, der die Wahl anzunehmen erklärt. Auf einstimmigen Beschluß wird die Wahl des Stellvertreters des Vorstehers ebenso durch Zuruf vor genommen und hierbei durch Zuruf einstimmig Herr Carl Linnemann zum'Stellvertreter des Vorstehers gewählt, der die Annahme der Wahl erklärt. Hiernächst spricht Herr Hofrat vr. von Hase dem bis herigen Vorsteher Herrn Fritz Schuberth herzlichen Dank für seine bisherige Tätigkeit als Vorsteher aus, welchem Danke sich die Versammlung anschließt und durch allseitiges Erheben von den Sitzen Ausdruck verleiht. Hierauf übernimmt Herr Kommerzienrat Siegel den Vorsitz und eröffnet die Debatte zu Punkt 2 der Tagesordnung: Durchführung der neuen Rabattbestimmungen. Es beteiligen sich an der hierauf entstehenden Debatte die Herren Rühle, Hofrat vr. von Hase, Schuberth, Otto Dietrich, Merseburger, der einen an ihn gerichteten Brief des Herrn Men sing in Erfurt mitteilt, Carl Linne mann, mehrere der Genannten wiederholt. Es werden verschiedene Vorschläge gemacht, besonders schlägt Herr Fritz Schuberth vor, den Vorstand zu er suchen, diejenigen namentlich juristisch möglichen Wege zu suchen und gangbar zu machen, die eine energische Durch führung der neuen Rabattbestimmungen ermöglichen, und tunlichst bald darüber zu berichten. Der gedruckt vorliegende »Entwurf eines Antrags zu Punkt 2 der Tagesordnung«, der unter ^ dem Protokolle bcigefügt wird, wird dem Vorstand zu weiterer Erwägung überwiesen. Zu Punkt 3 der Tagesordnung: Bericht über die Vor arbeiten für die Weltausstellung in St. Louis, macht Herr Fritz Schuberth Mitteilungen, die mit Dank ent gegengenommen werden. Es soll hierüber im Vereinsblatt berichtet werden. Auf Ansuchen erklärt Herr Schuberth sich bereit, seine Tätigkeit hierzu dem Vorstande weiter zur Verfügung zu stellen. Hierauf wird das Protokoll verlesen und genehmigt, die Versammlung hierauf geschloffen. Leipzig, 28. November 1903. (gez.) vr. I. Röntsch. (gez.) Felix Siegel. (gez.) Ernst Eulenburg, (gez.) Karl Reinecke. (gez.) Carl Linnemann. Entwurf eines Antrags zu Punkt 2 der Tagesordnung. Die außerhalb unsers Vereins stehenden Warenhäuser wissen sich bekanntlich durch fingierte Buchhandlungsadressen und andre Mittel gangbare Musikalien zu verschaffen, welche sie dann in bekannter Weise verschleudern. Es hat sich als sehr wünschens wert herausgestellt, die dunklen Hintermänner dieser Warenhäuser alsbald zu entlarven und zu überführen. Als Mittel hierzu empfiehlt sich die Abstempelung*) aller Exem-plare gangbarer Werke, die von seiten der Verleger an alle solche Adressen *) Viele französische Verleger versehen grundsätzlich alle aus gehenden Exemplare auf der Rück- oder Vorderseite mit einem Kontrollstempel und bewahren sich dadurch vor Unterschleifen; doch soll dies nur nebenher bemerkt sein, um darzulegen, daß das Verfahren auch schon anderseits praktisch ausgeführt wird. Der Wortlaut eines solchen Stempels lautet: »obagus sxsmpiairs gui v'ebt pas rsvstv äs mg, Signatars sst rsZaräs oomms oontrskgsov«. geliefert werden, die nicht als durchaus vorsichtig erachtet werden können. Der bezügliche Stempel müßte mit einem selbsttätigen Numerier - Apparat versehen sein-, die Nummern müßten in die Bücher oder Mappen des Verlegers bei der Einschrift der Fak turen mit notiert werden, wodurch eine sofortige Auffindung des an die Warenhäuser Liefernden ermöglicht wird. Da sich nicht alle Artikel (z. B. Chorstimmen) zum Vertrieb durch Warenhäuser eignen und ebenso auch größere und seltener gehende Werke von den Warenhäusern nicht ausgenommen werden dürften, so wird sich die Nummern-Kontrolle mit wenig Zeitauf wand ermöglichen lassen. Alle Verleger, deren Verlagswerke sich zum Vertrieb durch Warenhäuser eignen, seien hiermit gebeten, diesen Vorschlag einer geneigten Erwägung und Ausführung unter ziehen zu wollen. Cs wäre zu wünschen, wenn der Vorstand des Vereins der deutschen Musikalienhändler dieser Angelegenheit näher treten und eine bezügliche Vereinigung aller deutschen bezw. dem Verein der deutschen Musikalienhändler angehörenden Verleger herbeiführen könnte; auch könnten dem Abkommen Verleger bei treten, die nicht Vereinsmitglieder sind. »Der Buchhandel reformbedürftig? - (Vgl. Nr. 278 d. Bl.) II. In seinem Artikel im Börsenblatt vom 1. Dezember streift Herr W. Späth, Berlin, kurz die Frage der Konkurrenz im allgemeinen und im besondern. Er ist der Ansicht, daß ein Buchbinder, der für 600 Schulbücher beziehe (warum gerade so viel?), »alle Zirkulare« erhalte (von wem?) und als Vollbuchhändler gelte. Die Buchbinder, die nur Schulbücher beziehen (ein übrigens uraltes Gewohnheitsrecht), entnehmen solche meist direkt von den Verlegern und erhalten den Bedarf gegen angemessenen Rabatt. Diese Buchbinder denken gar nicht daran, als Buchhändler zu gelten. Daß die Buchbinder viele Zirkulare direkt erhalten, wird nicht bestritten. Das hängt aber mit her Propaganda der Adressenbureaus usw. zusammen, die billiges Adressen material liefern, das die direkte Offerte erleichtert. Im weiteren erwärmt sich Herr Späth dafür, daß be stimmten Existenzen der Brotkorb möglichst unerreichbar hoch gehängt werde. So klang es nicht immer aus Berlin. Vor dreißig und mehr Jahren waren gewisse Firmen die billigsten in Berlin, und sie hatten gegen diesen guten Ruf nichts einzu- wenden. Der Begriff der geschäftlich guten Sitte stak noch in den allerersten Kinderschuhen, und die damaligen Statuten erleichterten eine robuste Praxis, denn sie sagten im Vor wort, daß es nicht ihre Aufgabe sei, sich Zn die Geschäfts betriebe der Berufsgenossen zu mischen. Jene Firmen »verbreiteten« die eingeführte Literatur in Berlin und im allerweitesten Umkreise desselben mit der nicht neuen aber wirkungsvollen Würze der gekürzten Laden preise. Die Novitäten wurden erst dann für den »Vertrieb« für würdig erachtet, wenn ein Autor von unbedingtem Ruf etwas herausbrachte, oder wenn der Artikel seine Verwend barkeit durch einige Auflagen (nicht Titelauflagen) dokumentiert hatte. Damals verkaufte man Hoffmanns Jugendfreund, Ladenpreis 2 Tlr., für 1 Tlr. 15 Slbrgr. ab Berlin nach Luckenwalde. Petri, Fremdwörterbuch, das auch 2 Tlr. kostete, konnte man nagelneu für 1 Tlr. 10 Slbrgr. haben. »Das war eine köstliche Zeit.« Ein Übelwollen gegen die Konkurrenz kannte man wohlwollenderweise nicht. Nach dem stets glänzenden Weihnachtsgeschäft rüstete man sich für die Osterbestellungen und schlug die Schulbücher schlacht mit todbringendem Erfolge für die Konkurrenz. Kam dann der »ruhigere Sommer«, so ging der Chef, mit einem Portefeuille von entzückender Dicke versehen (es enthielt nur die bekannten großen braunen rc. preußischen Kassenscheine), auf die Reise und kaufte bar, indem er betreffenden Orrs^.die berückenden Scheine zugleich mit der Bestellung auf den Tisch legte. Selten widerstand dann ein Ver- 1340*
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