7720 188, 15. August 1906 Nichtamtlicher Teil. dlaws IVobnort Ltrasss, Uaus-Ho. Lsstellsvdss Uostawt. dournal I7o. Versio, Lektion, Verband, sie. ^ lKitZlieds-Ko. Die Müllerzeitung ist überwiesen: 1906 1907 1908 1909 1910 1911 I. II. III. IV. I. II. III. IV. I. II. III. IV. I. II. III. IV. I. II III. IV. I. II. III. IV. 1912 1913 1914 1915 1916 1917 I. II. IV. IV. I. II. III. IV. I. II. III. IV. I. II. III. IV. I. II. III. IV. I. II. III IV. Jeder Bezieher bekommt eine solche Karte. In die vierte Rubrik kommt nur die Angabe des Bestellpostamts, jede nähere Angabe der Wohnung gehört in die Spalten: Wohnort, Straße, Hausnummer. Auf die genaue Bezeichnung des Bestellungs- Postamts ist besonders zu achten. Nachdem alle solche Karten ausgefüllt sind, werden dieselben erst nach der alphabetischen Reihenfolge der Bestellungs-Postämter gelegt; wenn dies geschehen, bei einer größeren Anzahl auch noch alphabetisch nach den Namen der Bezieher, die von einer Bestellungs-Postanstalt bedient werden. Damit ist ein schnelles Auffinden gewährleistet. Der darunter befindliche Raum ist für wichtige Vermerke zu gebrauchen und dem entsprechend auch anders zu gestalten. In die erste Spalte könnte vielleicht die Kassenjournal-Nummer oder so etwas ähnliches ein getragen werden, in die zweite und dritte Spalte hauptsächlich für Vereinsorgane eine dieszügliche notwendige Angabe. Hier ist auch bequem Platz für eine etwaige Notiz, ob der Be zieher Abholer ist, d. h. ob für den Bezieher Bestellgeld nicht vorausgezahlt zu werden braucht. Der untere Raum, hier für 12 Jahre berechnet, führt den Nachweis, daß die Zeitung für den Bezieher beim Verlagspostamt auch überwiesen ist durch den Eintrag der Exemplarzahl in die betreffende Bezugsspalte beim Vereinigen eines Lieferungsschreibens mit dem Anmelde verzeichnis. — Beim überweisen während der Bezugszeit empfiehlt sich das Datum mit in die Spalte zu schreiben. Dadurch ist Kopieren von Lteferungsschreiben unnötig. Natürlich muß dieser Raum der Karte mit seinem Vordruck der Bezugszeit der Zeitung angepaßt sein, das vorliegende Muster ist für die am meisten oorkommende Bezugszeit, für das Kalender- oierteljahr eingerichtet. Wird von noch kürzeren Bezugszeiten, wie für zwei Monate, für einen Monat sowie für jeden einzelnen Monat Gebrauch gemacht, so würden die noch erforderlichen Spalten einzurichten sein. Es würde sich dann aber nicht em pfehlen, die Karte größer anzufertigen, denn dies würde auf Kosten der Handlichkeit gehen, kleiner dürfen aber die einzelnen Bezugs spalten auch nicht werden, denn sonst würde die Übersichtlichkeit darunter leiden. Gedacht ist, daß diese Karten aufrechtstehend in Holzkästen ruhen, deren zur bequemeren Benutzung mehrere im Gebrauch sind, und zwar mit Abteilungen für die einzelnen Buch staben des Alphabets. Auch würde sich empfehlen, keine zu flachen Kästen zu wählen, damit ein Jneinanderschieben vermieden wird. Hat nun jeder Bezieher seine Karte und steckt diese an der alphabetisch richtigen Stelle, so ist sie bei etwaigem Woh nungswechsel des Beziehers sofort aufzufinden und darauf die neue Wohnung zu vermerken. Hat der Bezieher aber den Wohnort verändert, so daß eine neue Bestellpostanstalt in Frage kommt, so muß die vierte Spalte entsprechend berichtigt und die Karte an die Stelle gesteckt werden, die für die neue Bestellpost anstalt notwendig ist. In Bezug auf die Fälle, in denen der Bezieher seine Wohnung verändert hat, herrscht allgemein noch Unkenntnis der ein schlägigen Bestimmungen. Und doch ist es so einfach. Zeitungen an Bezieher, die ihre Wohnung innerhalb ein und desselben Ortes (politische Gemeinde) verändert haben, werden von der frühern Bestellpostanstalt ohne Kosten für den Verleger an die neue Be stellpostanstalt überwiesen. Der Verleger bekommt von seiner Verlagspostanstalt nur eine bezügliche Mitteilung, um seine Unter lagen zu berichtigen und um bei neuen Überweisungen die neue Wohnung angeben zu können. Ebenfalls werden Zeitungen, die von Verlegern für gewonnene Bezieher oder als Tausch- und Freiexemplare nach Orten mit mehreren Bestellpostanstalten ge liefert und infolge unzutreffender Wohnungsangabe in dem