Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zuni eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmitglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 ^ mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Nr. 136. Leipzig, Freitag den 14. Juni 1907. 74. Jahrgang. Amtlicher Teil. Börserwerein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petttzeile oder deren Raum 30Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Psg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergcsuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Bekanntmachung. Alle für die Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musik-Verlag in New Hork bestimmten Zuschriften und Sendungen sind an folgende Adresse zu richten: »Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musik-Verlag (Osrrruw Look-, ^.rt- svä Nr>8ie-L.ZsvL^) 24 V7est 2l)tb gtrsst, klsrv Tork«. Die Amtliche Stelle in New York hat die Aufgabe, die Rechte und Interessen der deutschen Verleger und insbesondere der Mitglieder des Börseuvereins bezüglich des vox^ri^bt in den Vereinigten Staaten von Amerika wahrzunehmen. Zu diesem Zwecke übernimmt sie: 1. Die Besorgung aller Eintragungen in die in der Bibliothek des Kongresses zu Washington geführte Eintrags rolle und die fortlaufende Kontrollierung der Eintragungen in dem von dem Bibliothekar herausgegebenen »Oatsloßus ok Utls-Lntriss ok tüs lübrsrisn ok 6ovxrs8S<. 2. Die Erteilung von Rechtsauskunft hinsichtlich dieser Eintragungen. 3. Die Gewährung von Rechtsbeistand hinsichtlich aller das amerikanische Urheber- und Verlagsrecht be treffenden Fragen. Der Vorstand hat sich mit der Wahl des Herrn Louis C. Raegener in Fa. Dickerson, Brown öc Raegener, Oormsslor« »t Usv, 141 Lrosärvr^, New Uork, als Rechtsbeistand für die Angelegenheiten der Amtlichen Stelle in New Uork einverstanden erklärt. Die Veröffentlichung der Werke in Deutschland, die in den Vereinigten Staaten geschützt werden sollen, darf nicht eher geschehen, als bis der Verleger durch die Amtliche Stelle in New Uork von der erfolgten Einsendung der Pflicht-Exemplare nach Washington brieflich oder (auf Wunsch) telegraphisch benachrichtigt ist. Die Kosten der Eintragung in den »Oatsloxus ok Lltls-Lvtrisü ok tbs Illbrarisv ok Oouxrsss« betragen pro Werk: für Mitglieder des Börsenvereins ^ 6.50, für Nichtmitglieder des Börsenvereins „ 8.—. Für ein auf besonderen Wunsch des Verlegers durch den lübrarisa ok OooZross auszustellendes gestempeltes Certifikat sind zu entrichten „ 3.—. Bei Einzeleinträgen von Werken, die aus einer Reihe von Nummern bestehen, tritt eine Ermäßigung ein, wenn deren Eintrag in den »Ostslogns ok Pitls Uatrios ok tbs Uibrvrisn ok Oon^rsss« auf einmal geschieht, und zwar von Nummer zu Nummer um je 25 H. Die Ermäßigung erstreckt sich bis auf acht Nummern, so daß die erste Eintragung für Mitglieder des Börsenvereins 6.50, die achte und jede weitere „ 4.75, die erste Eintragung für Nichtmitglieder des Börsenvereins „ 8.—, die achte und jede weitere „ 6.25 kostet. „Kreuzbänder" gehen in der Regel zollfrei durch, doch muß der Vermerk »Lor 6op/rigcht kurposss« darauf angebracht sein. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 74. Jahrgang. 791