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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.10.1923
- Strukturtyp
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- 1923-10-20
- Erscheinungsdatum
- 20.10.1923
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- Deutsch
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x° 246, 20. Oktober 1923. Redaktioneller Teil. «örlniblaU I. d. DNchn. «uchhandil. 7323 Redaktioneller Teil. (Nr. 184.) Bekanntmachung. Im Anschluß an die Veröffentlichung vom 8. September 1822 (Bbl. Nr. 214 vom 13. September 1622) wird für den 20. Oktobrr 1823 die Schlüsselzahl 3000000000 empfohlen. Die Schlüsselzahl ist für alle Buch- und Musikalienhandlungen verbindlich, soweit die Verleger sie zur Anwendung bringen. Leipzig, am 20. Oktober 1923. Nie Vorstände des Börsenvereins der Neuischen Buchhändler zu Leipzig, des Deutschen Verlegervereins und des Deutschen Mustkolien-Derlcger-DcreiaS vr. Arthur Meiner. vr. Georg Paetel. vr. Gustav Bock. Währurigskarverkehr über Leipzig des Vereins Leipziger Konunissiouäre. Vierter Nachtrag zur VI. vervollständigten Liste derjenige» aus ländische» Sortimenter, die ihren Kommissionär bcaustragt haben, Einlös»» ge» siir ihre Rechnung in ihrer Landcs- n> ähr » » g zu bewirken. <VI. Liste und I./III. Nachtrag vgl. Bbl. Nr. 1S8,18«, AIS n. 221.) Deutsch-Österreich. Graz: Conrad Sieber. (Fleischer.) Horn: Joses Pichler. (G. E. Schulze.) Klagenfurt: Joh. Leon sen. (Fernau.) Krems: Feld. Oesterreicher. (Steinacker.) Wien: Buchhandlung »Volksheim-. (Thomas.) — Ferd. Rud. Müller. (Fernau.) — Frieda Reich. (Brauns.) - Wiener Volksbuchhandlung F. Skaret u. vr. R. Danneberg. (Fernau.) - I. Zoller. (Fleischer.) Wiener-Neustadt: Karl Blumrich. (Thomas.) j Italien. Brixen: A. Weger. (Thomas.) Rom: Angela Signorelli. (Koehler.) Iugosl a v i e n. Pancsova: Verlagsanstalt »Usprsckaü-. (Brauns.) (Einlösung nur in Schweizer Franken.) Schweden. Gothenburg: L.-lZ. dlorckislea UusilcköilaZet. (Kistner.) — Wettergren L Kerber. (Cnobloch.) Schweiz: Bern: Fr. Krompholz. (Hofmeister.) Lausanne: Riccardo Perronio. (Koehler.) Schaffhausen: M. Meili-Höhr. (Wallmann.) Tschechoslowakei. Asch: Carl Berthold. (Osietz.) Brünn: Minerva-Buchhandlung. (Brockhaus.) Olmlltz: Friedrich Grosse. (Thomas.) Pilse u: I. Novak. (Opey.) Ungarn: Budapest: Zsigmond Politzer L Sohn. (Koehler.) Leipzig, dm 16. Oktober 1923. Verein Leipziger Kommissionäre. Ereignisse und Meinungen. Von vr. W. Juni. II. (I siehe Bbl. Nr. 148.) Devisenanforderungen. — Ernennung von Ehren doktoren. — Büch erpresse im Ausland. — Zah lungsverkehr zwischen Verlag und Sortiment. — Freies S ch r i s t st e l l e r t u m. Debisenanforderungen seitens des Verle gers von dem Sortimenter, der für einen aus ländischen Kunden bestellt, werden immer häufiger. Von einem der größten wissenschaftlichen Verleger Deutschlands wird dieses Verlangen — daß also ein Sortimenter, der sür einen amerikanischen Kunden em Buch bestellt, dem Verlag nicht in Papiermark, sondern «ffÄtiv auch in Dollarwährung zah len müsse — streng durchgeführt. Als ich selbst dieses Verlangen an einen mir befreundeten Konkurrenten stellte, hat mir dieser er widert, daß nach Erkundigung bei seinem Finanzamt die Forde rung, in Devisen bezahlt zu werden, gestellt an einen Inländer, unerlaubt und strafbar wäre, und hat sich auf meinen Wunsch, um die Sache zu klären, noch einmal einen — mir jetzt vorliegenden — schriftlichen Bescheid geben lassen, der klipp und klar dieses Ver bot ausspricht. Ich habe mich daraus an mein eigenes Finanz amt gewandt, das mir das Folgende schreibt: »Gemäß K 3 Abs. 1 Nr. 8 der Aussührmigsbestlmmunge» zur Verordnung vom 8. Mal t«23 in der Fassung vom 24. Juli 1923 (Reichsgesetzblatt 1923, Teil I, S. 748) kann Zahlung mit Zah lungsmitteln oder Forderungen in ausländischer Währung ausbe dungen und geleistet werden: bei Geschifften über die Lieferung von Waren, die der Erwerber erwirbt, um sie ohne Be- und Ver arbeitung nach dem Ausland zu versenden oder zu verbringen (Ausfuhrgeschäft). K 14 der Aussiihrungsbestimmungen zum Um- sotzstcucrgcsetz ist zu beachten. Jedoch ist ei» Erwerb aus ländischer Zahlungsmittel zur Bezahlung solcher Waren unzulässig.- Es ist charakteristisch, daß in einer so wichtigen Frage zwei Finanzämter derselben Provinz ganz entgegengesetzte Auskünfte erteilen, wobei mir allerdings der m i r zugegangene Bescheid, da er ausführlicher ist und unter Hinweis auf eine bestimmte Stelle der Verordnung erfolgte, maßgebender erscheint. Jedenfalls wäre es Sache der Vereine exportierender Buchhändler, in dieser Beziehung Klarheit zu schaffen. Die Ernennung von Ehrendoktoren nimmt in Deutschland einen beängstigenden Umfang an. Besonders kleiner« Technische Hochschulen leisten sich diel in dieser Beziehung. Was soll man dazu sagen, wenn ein Berliner Konfektionär von einer solchen zum Doktor gemacht wird, selbstverständlich unter einer Be gründung, die jedoch mehr als fadenscheinig ist. Soweit sind unser« Hochschulen aber ja doch noch nicht wie die Universität Warschau, die es jüngst fertiggebracht hat, einen längst Verstorbenen, den fälschlich als Polen hingestellten Kopernikus, zum Ehrendoktor zu machen! Auch auf den Buchhandel träufelt der Segen, und ob zwar hier Mißgriffe selten Vorkommen — ganz sind sie nicht aus geblieben —, so wäre doch zu wünschen, daß sich Mittel und Wege
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