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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.10.1923
- Strukturtyp
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- 1923-10-20
- Erscheinungsdatum
- 20.10.1923
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- Deutsch
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7326 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 246, 20. Oktober 1923. 3. Sollen in Betrieben von in der Regel mindestens 20 Arbeit nehmern Entlassungen in größerem Umfange erfolgen, als die oben ge nannte Anzahl, so verbleibt es bei der durch Verordnung vom 8. No vember 1920, die in der Hauptsache ausrecht erhalten und nur ergänzt wurde, angeordncten Anzeigepflicht an die Demobilmachungsbehörbe. Entlassungen vor Ablauf der oorgeschriebeuen Sperrfrist von 4 Wochen sind danach nur mit Genehmigung der Dcmobilmachungsbehörde wirk sam, die aber auch an Stelle der Genehmigung Kurzarbeit anordneu kann. Hierbei darf jedoch die Wochcnarbeitszeit für die Dauer der Sperrfristen nicht unter 24 Stunden herabgesetzt werden. 4. Im Falle der Arbeitsstreckung können Lohnkürzungen erst von dem Zeitpunkt an vorgenommen werden, in dem das Arbeitsvcrhältnis nach den allgemeinen gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsbestim- mungen enden würde. Das; die Arbeitsstreckung für alle Arbeitnehmer gleichmäßig cin- treten müßte, ist in der Verordnung nicht vorgesehen. 5. Die Vorschriften über Anzeigepflicht im Falle der Betriebs stillegung und Entlassungen in größerem Umfange gelten für die in § 105 d Absatz I der Reichsgewerbeordnung aufgezählten Gewerbe und für das in der Verordnung vom 8. November 1920 besonders erwähnte Verkchrsgewerbe. Da das Handelsgewerbe aber weder in der einen noch anderen Vorschrift erwähnt ist, erscheint es recht zweifelhaft, ob der Buchhandel überhaupt von diesen Bestimmungen über Anzeige pflicht und Sperrfristen betroffen wird. Es empfiehlt sich daher, es nötigenfalls aus eine Entscheidung der oberen Instanzen ankommen zu lassen. 6. Streitigkeiten wegen Entlassung von Arbeitnehmern, die bei Inkrafttreten der neuen Verordnung bereits beim Schlichtungsaus- fchus; oder Demobilmachungskommissar anhängig waren, werden nach den bisherigen Verordnungen entschieden. vr. Schotte, Syndikus der Ortsgruppe Leipzig des Arbeitgeber-Verbandes der Deutschen Buchhändler. Die Rentenmark. Von Hermann Hillger. , Rach unendlich langwierigen, durch inner- und außenpolitische Ereignisse immer wieder unterbrochenen Verhandlungen hat nun das Reichskabinett sich endgültig für die Einführung der Rentsnmark, als zwischenzeitige Lösung der Währungssrage, entschlossen. Da ich als Vertreter des RcichslandbundeL an sämtlichen Beratungen teil genommen und mitgearbeitet habe, so halte ich mich sür verpflichtet, einige aufklärende Mitteilungen über den Werdegang der Rentcn- mark a» dieser Stelle zu veröffentlichen. Ursprünglich lag dem Ganzen der Vorschlag Helsserichs zugrunde, der zweierlei erzielen wollte: 1. die Ablösung der für die meisten Betriebe unerträglichen Land abgabe und Betriebs- bzw. Lohnsteuers 2. die Schaffung eines wertbeständigen Zahlungsmittels in Noggenmark. Das Zünglein an der Wage schwankte hin und her. Die Ein führung der Roggenmark stand im Lause der Verhandlungen wenigstens dreimal vor der Verwirklichung. Neue Verhandlungen brachten immer wieder neue Vorschläge, und so schien es eine Zettlang, als ob an Stelle des wohl noch tragbaren Prosekts Helsserichs eine Spott geburt aus Pech und Schwefel erstehen sollte, eine Einrichtung nämlich, die der neuen Währungsbank keinerlei andere Pflichten aus erlegte als die, an Stelle der Neichsbank Dauerpumpstation für das Reich zu werden. Die vorliegende neue Verordnung ist keine Ideal lösung; niemand von den Mitarbeitern hat sie als solche betrachtet, und Hclsscrich am allerwenigsten. Aber von allen Vorschlägen, die in der Zwischenzeit gemacht worden sind, und die auf das sorgfältigste nach allen Richtungen hin geprüft wurden, scheint der der Renten mark der einzig mögliche und durchführbare zu sein. Gewiß, es ist eine Zwischenlösung, denn endgültig könne» wir die Währungssrage in Deutschland erst lösen, wenn ebenso endgültig die Rkparations- fragc entschieden ist. Was wir aber bringlichst brauchen, ist, das sieht heute wohl jeder ein, die schnellstmögliche Schaf fung eines Zahlungsmittels, bas in Stadt und Land von jedermann als wertbeständig be wertet und im Verkehr bereitwillig ausgenom men wird, und das wird die Rentenmark sein. Kür dieses Geld bürgen die schassenden Stände des ganzen deutschen Volkes mit einer Grnndschuld, die an erster Stelle vor allen anderen Belastungen steht. Die Berussständc in ganz Deutschland, Landwirtschaft, Handel, Ge werbe, Industrie und die Banken sagen dafür gut, also ein Berus für den anderen, ein wahrhaft genossenschaftlicher Gedanke, gegründet ans gleichmäßiger Belastung und gleichmäßigem Vertrauen. Nur aus das Vertrauen allein kommt es hier an, ob die neuen Nentenmark- notcn wertbeständig bleibe» oder ebenfalls in de» Abgrund wandern. Und da richtet sich heute der Appell in aller Eindringlichkeit an alle Berufe, sobald die neuen Noten ausgegeben sind, sich dasllr einzu- sebcn, daß dann niemand andere Noten nimmt und gibt als die Rentcnmark. An den deutschen Berussständen allein wird cs liegen, daß die Rentenmark sich Vertrauen erringt; Und das wird der Fall sein, wenn jeder erklärt: ich verkaufe nur gegen die Renten mark, sür die ich selber gutsagte, und kaufe nur gegen die Renten mark, für die auch die andere» Bcrnssstände die Gutsagc Übernahmen. Die Industrie, der Groß- und Kleinhandel und die Banken sind gemeinsam mit der Landwirtschaft im Verwaltnngsrat der neuen Bank vertreten, gemeinsam werden die schassende» Stände wache», baß kein Mißbrauch mit der neugeschasscneu Rentcnmark getrieben wird. Losgelöst von der Papiermark, losgelöst von der Inflation, losgelöst von dem Zahlentaumel, der uns alle beherrscht und zu grunde richtet, soll und mutz die Rentenmark der Fels werben, aus dem wir unser Geschästsleben wieder aufbauen. Dieser Fels heißt Vertrauen. Wer aus eigene Kraft vertraut, wer da hasst, daß Deutschland wieder durch eigene Kraft emporkommen muß und kann, der wird trotz aller Bedenken die Rentenmark als vollwertiges Zahlungsmittel behandeln; hat sie doch noch den wettere» Vorzug, daß sie den Sparsinn fördert, da man sür MV Rentenmark einen mit verzinsten Gold-Rentenbries erstehen kann. Belastet wird der zum Wehrbeitrag veranlagte Grundbesitz mit 4"/, des Wehrbeitragswertes. Das Grundstück also, das mit 2VVVVV Mark Wehrbcitragswert angenommen war, wird mit einer Grund schuld von 4?? belegt — 8VVV Mark, und von diesen 80VV Mark sind jährlich k°/o Zinsen — 48V Marl in Rentenmark zu zahlen. Man hosst aber, daß schon in Jahresfrist diese Zinszahlung durch Einnahmen der Ncntenbank erheblich herabgesetzt oder doch wesentlich vermindert werden kann. Kleinbetriebe scheiben von der Belastung aus. Helsserichs Forderung, Landabgabc und Betriebssteuern mit Ein führung der Rentcnmark gleichzeitig abzulösen, wie es auch die Ver treter aller Berufsstände auf das nachdrücklichste verlangten, soll ge legentlich der Neuordnung der Steuern Ende des Jahres ebenfalls erfüllt werden. Schlüsselzahl des Jahlungstages. Infolge der Aufforderung des Herrn Karl Heidkamp in Pots dam <im Sprechsaal des Bbl. Nr. 24V o. 18. Okt., S. 7183) haben die in nachstehender Liste ansgcsührten Firmen ihre Zustimmung zu dem Inhalt des von Herrn Ed. Lanze nberger in Hamburg (im Bbl. Nr. WS) veröffentlichten Inserats erklärt. Sie halten also die Be rechnung: Grundzahl mal Schlüsselzahl des Zah lt! ngstagcs unter den heutigen Umständen für berechtigt und erkennen sie ausdrücklich an: Er n st A l e tt e r, Bad Nauheim. <»Wir Sortimenter verlausen zur Schlüsselzahl des Zahltags und können zum gleichen Werte darüber verfügen. Der Verleger erhält bei Zahlung zum Zahltng- schlllssel diesen Betrag auch dann auf jeden Fall entwertet; denn was ist der Markwert nach zwei und mehr Tagen, bis ihm der Betrag gutgebracht wird? Demnach verliert der Verleger doch mehr als der Sortimenter. Deshalb ist es geboten, daß beide Teile auf einander Rücksicht nehmen: Der Sortimenter zahlt unverzüglich znm Zahltagschliissel. Der Verleger liefert unverzüglich, denn mit jeder Erhöhung sinkt die Kauskrast des Kunden und damit der Umsatz und die Zahlungsfähigkeit des Sortimenters.«) Bartholdi'sche Buchh. Erich Schultz, Wismar. Julius Brumbp, Goslar. (»Wenn der Verlag sofort liesert, ist die Schlüsselzahl des Zahlungstages gerecht, nicht aber, wenn der Verleger die Expedition hinauszögcrt.«) Deutsches Buch- und Kunst gewerbe-H aus (Joses Orlob), Oberhausen (Rhld.). Frei-Deutschland Verlags-, Versand- und Alt buch h a n d l u n g G. m. b. H-, S o n t r a i n H e s s e n. Hamburger B-ii ch erstuben G. m. b. H., Hambnr g. Albert Handreka in Buchholz i. Sa. Hansa-Bücherstube u. Antiquariat Mock er L Hoch meister, Bremerhaven. (»Wir begrüßen das Vorgehen des Herrn Lanzenberger-Hamburg und des Herrn Heidkamp-Potsdam und halten diese Aktion für unbedingt erforderlich zur Erhaltung der bewährten Buchhandels-Schlüsselzahl.») Carl Koch, Nürnberg. (»Die Forderung des Verlags .Schlüssel zahl des Zahltags' ist vollkommen berechtigt.«)
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