Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.07.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-07-01
- Erscheinungsdatum
- 01.07.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19070701
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190707018
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19070701
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1907
- Monat1907-07
- Tag1907-07-01
- Monat1907-07
- Jahr1907
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
standteil des Handels- und Schiffahrtsvertrags zwischen Deutsch land und der Türkei vom 26. August 1890 bilden. Artikel 3. Die gegenwärtige Übereinkunft soll ratifiziert und die Rati fikationsurkunden sollen sobald als möglich in Konstantinopel ausgetauscht werden. Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten dieselbe unterzeichnet und ihre Siegel beigedrückt. So geschehen zu Konstantinopel in doppelter Ausfertigung, am 25. April 1907. Vollziehungsprotokoll. (Übersetzung.) Im Begriff, zur Unterzeichnung der am heutigen Tag zwischen dem Deutschen Reich und der Türkei abgeschlossenen Zusatz- Übereinkunft zu schreiten, welche die Ziffer 1 des Vollziehungs protokolls zu dem Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 26. August 1890 abändern soll, und im Hinblick auf die Erhöhung der türkischen Einfuhrzölle auf Waren deutscher Herkunft, erklärt der Unterzeichnete Bevollmächtigte, Minister der Auswärtigen Angelegenheiten des Ottomanischen Reichs, daß die Hohe Pforte nachstehende Verpflichtungen eingeht: I. Die Hohe Pforte wird das neue Gesetz über die Zoll analysen, welches am 29. Rsbi-ul-Uvsi 1323 (20. Mai / 2. Juni 1905) verkündet worden ist, voll und ganz zur Ausführung bringen. II. Die Hohe Pforte wird nach Möglichkeit die Zolleinrich- tungcn, wie Zolllager, Einrichtungen der Entladungsquais usw. in den Haupthäfen der Türkei verbessern. III. Die Lagergebühren (aräis) sollen in der Türkei nur für die Zeitdauer, während welcher die Waren sich im Zollager be finden, bezahlt werden müssen. Diese Zeitdauer wird von dem Ende der ersten Woche, welche nach dem Eingang der Waren in das Lager verstrichen ist, bis zu dem Tage berechnet, an dem ihre Eigentümer die Verzollung und Auslagerung derselben verlangt haben werden. IV. Die Dienststunden für die Abfertigung der Waren in den ottomanischen Zollämtern werden festgesetzt: vom 1. April bis Ende August von zweieinhalb Uhr bis zchneinhalb Uhr, im September von drei Uhr bis elf Uhr, im Oktober von dreieinhalb Uhr bis elf Uhr, vom 1. November bis Ende Januar von vier Uhr bis elf Uhr, im Februar von dreieinhalb Uhr bis elf Uhr und im März von drei Uhr bis zehneinhalb Uhr türkischer Zeit. V. Wenn Sendungen gleichartiger Waren in kleinen Packungen gleichzeitig eingesührt werden, welche Nahrungs- und Genußmittel in luftdicht verschlossenen, mit Fabrikmarken versehenen Behält nissen enthalten, soll die zollamtliche Untersuchung nur mittels Stichproben erfolgen. Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf Fälle, in denen die besonderen Umstände die Absicht einer Zollhinterziehung vermuten lassen. Der Unterzeichnete Bevollmächtigte des Deutschen Reichs nimmt von dieser Erklärung Akt. So geschehen zu Konstantinopel in doppelter Ausfertigung am 25. April 1907. (U.8.) (gez.) Marsch all. (U.8.) (gez.) Tevfik. Die vorstehende Übereinkunft nebst dem Vollziehungsprotokoll ist ratifiziert worden, und die Auswechselung der Rattfikations urkunden hat am 24. Juni 1907 stattgefunden. (Reichsgesetzblatt Nr. 28, ausgegeben zu Berlin den 26. Juni 1907.) Kleine Mitteilungen. Geschäftsjubtläc«. — Das Jubiläum fünfzigjährigen Bestandes feiern am heutigen 1. Juli die angesehenen Buchhand lungsfirmen Louis Steffen in Hildesheim, Konrad Wittwe in Stuttgart, Emil Georgii in Calw, F. König in Soest. Die jetzige Buchhandlung Louis Steffen in Hildesheim wurde am 1. Juli 1857 von Joseph Kornacker und Louis Steffen unter der Firma I. Kornacker'sche Buchhandlung gegründet und von beiden gemeinsam bis Ende 1870 geführt. Im Dezember 1870 schied I. Kornacker aus der Firma aus; Louis Steffen blieb alleiniger Inhaber des Geschäfts. Er führte es zunächst unter der bisherigen Firma mit Hinzufügung seines Namens weiter; seit Januar 1877 firmierte er Louis Steffen. Am 1. Mai 1898 übertrug er Besitz und Leitung des Geschäfts an seinen Sohn Herrn Clemens Steffen, den gegenwärtigen Inhaber. Herr Konrad Wlttwer in Stuttgart, dessen Firma sowohl im Verlag wie im Sortiment sich Bedeutung und verdientes An ehen erworben hat, eröffnete sein in schöner Blüte stehendes Ge- chäft am 1. September 1867 durch Übernahme der Verlagshand lung Conrad Uhler in Stuttgart, deren Gründungsdatum der . Juli 1857 ist. (Schon einige Jahre zuvor, am I. Juni 1863, hatte er durch Übernahme der Buchhandlung Alfred Fecht in Mannheim seine berufliche Selbständigkeit gegründet. Dieses Geschäft übergab er am 1. Juli 1867 in andre Hände.) Im Februar 1868 zeigte er dem Buchhandel an, daß er es für nützlich erachtet habe, mit dem erworbenen Uhler'schen Verlage in Stutt gart ein Sortiment zu verbinden. Er vereinigte beide Zweige unter der Firma seines Namens und hat, von bescheidenen An- ängen ausgehend, durch unermüdliche, unternehmende und unr ichtige Berufsarbeit diesen Namen im Lauf der Jahre zu einem der geachtetsten im deutschen Buchhandel gemacht. Sein hauptsächliches Augenmerk richtete er, wie im Verlag so auch im Sortiment, auf Baukunst, Kunst und Kunstgewerbe, Mathematik und Technik, Ge biete der Wissenschaft, für deren buchhändlertsche Pflege er in der erblühenden Technischen Hochschule und der Königlichen Kunst- chule in Stuttgart reiche beständige Anregung und eine sichere Grundlage fand. Dabei blieben andre Richtungen seinem buch händlerischen Wirken nicht fremd, wie der Verlag und namentlich ein Sortiment bezeugt, in dem er sich u. a. durch einen lebhaften Betrieb des Eisenbahnbuchhandels auf dem ihm benachbarten Stuttgarter Zentralbahnhof auszeichnet. Herr Emil Georgii eröffnete neben seiner Teilhaberschaft am väterlichen kaufmännischen Geschäft am 1. Juli 1857 in seiner Vaterstadt Calw im württembergischen Schwarzwald eine Sorti mentsbuchhandlung, trat aber nicht sogleich mit dem Buchhandel in direkte Verbindung, sondern bezog zunächst seinen Bedarf von der Buchhandlung A. Liesching L Co. in Stuttgart, deren Inhaber A. Liesching sein Oheim war. Erst 1877 erfolgte, nachdem er bis dahin nur mit dem süddeutschen Buchhandel Verbindung gepflegt hatte, sein Anschluß an den ganzen deutschen Buchhandel durch eine Vertretung in Leipzig, die noch heute durch die Firma E. F. Steinacker besorgt wird. Seit 1902 ist sein Sohn, Herr Paul Georgii, der schon Jahre zuvor sein Gesellschafter gewesen war, alleiniger Inhaber der geachteten Handlung. Auch die Buchhandlung F. König in Soest darf heute auf fünfzig Jahre gedeihlichen Bestandes zurückblicken. Sie wurde am 1. Juli 1857 von Franz König als Papier- und Schreibwaren handlung unter der Firma seines Namens eröffnet und am 1. August 1875 durch Anglicderung einer Buchhandlung erweitert. Am 25. August 1877 erfolgte der Anschluß an den Buchhandel durch Bestellung eines Leipziger Vertreters. Allen geehrten Inhabern der genannten geachteten Handlungen sprechen wir zum heutigen Gedenktage unsre aufrichtigen guten Wünsche aus für weiteres Gedeihen und Blühen ihrer Ge schäfte. (Red.) Badisch-Pfälzischer Buchhändler-Verband. — Die Haupt versammlung 1907 des Badisch-Pfälzischen Buchhändler-Verbands wird am Sonntag den 14. Juli, '/zll Uhr, in Heidelberg (in der Schloßrestauration) zusammcntreten. Um 1 Uhr gemeinsames Mittagessen, danach Fahrt mit der Bergbahn zum »Königsstuhl», von dort Spaziergang zum »Kohlhof- (Kaffee) und nach Neckar gemünd. Rückfahrt mit Bahn oder zu Wasser nach Heidelberg. Abschiedsschoppen. (Red.) Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen Ver gehens gegen Z 184 des Strafgesetzbuchs sind am 15. Februar vom Landgericht Osnabrück der Buchhändler Duhme und der Provisionsreisende Benowitzki verurteilt worden, der elftere zu 30 Geldstrafe. Benowitzki vertrieb in Bierwirtschaften für Duhme Ansichtspostkarten und legte am 11. November v. I. in einem Bicrkeller in Osnabrück den Gästen das erste Heft des von dem Professor vr. Gustav Fritsch in Berlin herausgegebenen Werkes -Nackte Schönheit» vor. Das Werk enthält Aktstudien nach photographischen Aufnahmen und ist für Künstler und Ärzte
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder