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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.07.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-07-04
- Erscheinungsdatum
- 04.07.1907
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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153, 4. Juli 1907. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Lisch». Buchhandel. 6755 steigerung verkauft; der Erlös wird den Beteiligten nach Ver hältnis ihres Aktienbesitzes zur Verfügung gestellt. In der Zeit vom 1. August bis zum 1. Oktober d. I. ein schließlich können auch noch Aktien behufs Zusammenlegung zur Einreichung gelangen, die dann ebenfalls nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen zusammengelegt werden; doch ge währen diese zusammengelegten Aktien keinen rechtlichen An spruch auf den Bezug von Vorzugsaktien und die Möglichkeit ihrer Umwandlung in Vorzugsaktien, wovon weiter unten die Rede ist. Diejenigen Aktien, welche überhaupt nicht zur Zusammen legung cingereicht werden, sind in Gemäßheit des Z 290 H.-G.-B. für kraftlos zu erklären. Das Gleiche gilt für die nur in einem oder zwei Exemplaren eingereichten Aktien bezw. für eine die Zahl 3 oder das Mehrfache dieser Zahl übersteigende Anzahl eingereichter Aktien, sogenannte Spitzen, sofern dieselben nicht der Gesellschaft zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt werden. Die Kraftloserklärung der in vorstehendem Satz bezeich- netcn Aktien wird hiermit ausdrücklich zum ersten Male an gekündigt. Namens des Konsortiums, welches unsere neuen Vorzugs aktien mit der Verpflichtung übernommen hat, davon einen Teil betrag von now. ^ 500 000 den Inhabern der abgestempelten Aktien zum Kurse von 101 Prozent zum Bezüge zur Ver fügung zu stellen, fordern wir die Inhaber der in vorstehender Weise abgestempelten Aktien (Stammaktien) unserer Gesellschaft ferner auf zur Ausübung des Bezuges von nom. 500 000,— neuen, auf den Inhaber lautenden, vom 1. Januar d. I. ab dividendenberechtigten Vorzugsaktien unserer Gesellschaft L nom. ^ 1000,—, die vor den abgestempelten alten Aktien (Stammaktien) folgende Vorzugsrechte haben: 1. Die Vorzugsaktien erholten aus demjenigen Teil des jähr lichen Reingewinns, welcher zur Verteilung einer Dividende bestimmt ist (Z 19 des Statuts), vorweg eine Dividende bis zur Höhe von 6 Prozent des Nominalbetrages mit der Maßgabe, daß, wenn in einem oder mehreren Geschäfts jahren der Reingewinn nicht ausreicht, um auf die Vorzugs aktien die Vorzugsdividende von 6 A zu bezahlen, aus dem Reingewinn der folgenden Jahre vorher diejenigen Beträge auf die Vorzugsaktien nachgezahlt werden, die in früheren Geschäftsjahren an Dividenden rückständig ge blieben sind. 2. Der nach Abzug dieser nach Ziffer 1 den Vorzugsaktien zu kommenden Beträge verbleibende Rest des Reingewinns wird dazu verwandt, zunächst auf die Stammaktien eine Dividende von bis zu 6 A zu verteilen; ein etwa dann noch überschießender Betrag des Reingewinns wird zwischen den Vorzugsaktien und Stammaktien pro rata der Nominal beträge geteilt. 3. Die Dividendennachzahlung auf die Vorzugsaktien wird auf den Dividendcnschein des jeweilig abgelaufenen Ge schäftsjahres geleistet. Dividendenscheine früherer Geschäfts jahre berechtigen also, auch wenn in den letztern Dividenden rückständig geblieben waren, nicht zur Empfangnahme nach zuzahlender Dividenden. 4. Im Falle der Liquidation der Gesellschaft haben bei der Verteilung des nach der Berichtigung der Schulden ver bleibenden Vermögens die Vorzugsaktien vor den Stamm aktien ein Vorzugsrecht in der Weise, daß zunächst auf die Vorzugsaktien der Nominalbetrag derselben zuzüglich etwaiger rückständiger Dividenden zurückzuzahlen ist und alsdann erst auf die Stammaktien bis zur Höhe des Nominalbetrags derselben die Rückzahlung erfolgt. Ein hiernach verbleibender Überschuß wird auf die Vorzugs aktien und Stammaktien pro rata der Nominalbeträge verteilt. Die Bedingungen für die Ausübung des Bezugs rechts sind folgende: 1. Auf je zwei nach obigem abgestempelte alte Aktien (Stamm aktien) kann eine neue Vorzugsaktie zum Kurs von 101A zuzüglich 6A Stückzinsen vom 1. Januar d. I. ab bezogen werden. Die Bezahlung hat bei Ausübung des Bezugsrcchts, zuzüglich des halben Schlußnotenstempels, zu erfolgen. 2. Das Bezugsrecht ist gleichzeitig mit der Einreichung der alten Aktien zwecks Zusammenlegung gemäß der eingangs ent haltenen Aufforderung, jedoch spätestens bis zum 31. Juli d.J. einschließlich bei den obengenannten Stellen auszuüben. Die entsprechenden Formulare sind bei den Bezugsstellen abzufordern. 3. Die Ausgabe der neuen Vorzugsaktien erfolgt gegen Wiedereinlieferung der über die Einzahlung ausgestellten Kassen- quittungen alsbald nach Eintragung der Durchführung der von der Generalversammlung vom 18. Juni d. I. gefaßten Beschlüsse in das Handelsregister. Weiter fordern wir die Inhaber der in eingangs erwähnter Weise abgestempelten Aktien (Stammaktien) unsrer Gesellschaft auf, eine freiwillige Zuzahlung von ^ 250.— auf jede abgestempelte Aktie bis zum 31. Juli d.J. bei den oben genannten Stellen zu leisten, wogegen dann die abgestempelten Aktien in von Nr. 601 an fortlaufend numerierte Vorzugsaktien umgewandelt werden, die mit den übrigen Vorzugsaktien gleiche Rechte haben. Die Rückgabe der in Vorzugsaktien umgewandelten ab gestempelten Aktien erfolgt nach Eintragung der Durchführung der von der Generalversammlung vom 18. Juni d. I. gefaßten Be schlüsse in das Handelsregister. Cöln, den 29. Juni 1907. (gez.) Der Vorstand. Unter Hinweis auf Vorstehendes fordern wir gemäß Z 289 H.-G.-B. die Gläubiger unsrer Gesellschaft auf, ihre Ansprüche anzumelden. Cöln, den 29. Juni 1907. (gez.) Der Vorstand. Leipziger Verlagsgesellschaft, G. m. b. H., i« Leipzig. — Handelsregister-Eintrag: Auf Blatt 13 324 des Handelsregisters ist heute die Firma Leipziger Verlagsgesellschaft, Gesellschaft mit be schränkter Haftung in Leipzig (Reudnitz, Crusiusstraße 12) eingetragen und weiter folgendes verlautbart worden: Der Gesellschaftsvertrag ist am 18. April 1907 abgeschlossen worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb der gegenwärtig in dem Geschäfte des Buchhändlers Feodor Reinboth erscheinenden Zeitschrift -Die Post«, Uniocrsal- anzeiger für Briefmarkensammler, sowie einer andern Zeitschrift unter der Bezeichnung -Der Sammelsport, Allgemeiner Anzeiger für Sammelwesen-, endlich der Betrieb des buchhändlerischen Reise geschäfts. Das Stammkapital beträgt dreißigtausend Mark. Zum Geschäftsführer ist bestellt der Buchhändler Feodor Paul Richard Otto Reinboth in Leipzig. (Aus dem Gesellschaftsvertrage wird folgendes bekannt ge- gegeben: Der Gesellschafter Feodor Reinboth leistet seine Stamm einlage dadurch, daß er die oben näher bezeichneten beiden Zeit schriften und das von ihm betriebene buchhändlerische Reisegeschäst in die Gesellschaft einbringt. Der Wert dieser Einlage wird auf fünfzehntausend Mark festgesetzt.) Leipzig, den 29. Juni 1907. (gez.) Königliches Amtsgericht, Abt. HL. (Leipziger Zeitung Nr. 150 v. 1. Juli 1907.) Nach-rucksprozetz. Einstellung des Verfahrens. (Vgl. Nr. 51 d. Bl.) — Wie in Nr. 51 d. Bl. vom 2. März 1907 (unter »Vom Reichsgericht«) mitgeteilt worden ist, war am 12. Oktober v. I. der Redakteur des -Volksblatts-, Artur Molkenbuhr in Halle a. S., von der Strafkammer des dortigen Landgerichts wegen Vergehens gegen das Urheberrecht zu einer Geldstrafe von 600 verurteilt worden, weil das »Volksblatt- ein Schriftstück, das dem Maurermeister L. aus Hamburg als Unterlage zu einem in nichtöffentlicher Versammlung von Arbeitgebern gehaltenen Vortrage gedient hatte, veröffentlicht hatte. Dieser Vortrag sollte den Sekretär des Hamburger Arbeitgeberverbands zum Verfasser haben, während L. der Vorsitzende dieses Verbands war. Das Reichsgericht hatte das Urteil aufgehoben und die Sache an das Landgericht Halle a. S. zurückverwiesen, da nicht festgestellt war, ob dem L. das Urheberrecht an jenem Vortrage übertragen worden war. In der neuen Verhandlung wurde festgestellt, daß der Sekretär W. das Schriftstück für die Baugewerksinnung »Hütte in Hamburg, also nicht für L. persönlich angefertigt hatte. Ferner 881*
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