Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.11.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-11-01
- Erscheinungsdatum
- 01.11.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19071101
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190711015
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19071101
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1907
- Monat1907-11
- Tag1907-11-01
- Monat1907-11
- Jahr1907
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
11434 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 255, 1. November ISO?. von dem Hamburger Protokoll Kenntnis nehmen. Es wird im Publikum einfach Staunen erregen, wenn wir einem Angeklagten zumuten, vielleicht von Königsberg nach Straßburg i. E. zu reisen, nur damit er persönlich vor Verlesung des Eröffnungs- beschlusscs den Einwand der Unzuständigkeit erheben könne. Solche Buchstabenjurisprudenz wäre nicht zu billigen. Es muß verlangt werden, daß ein solches Protokoll, das doch dem Vorsitzenden be kannt ist, in dem Augenblick zur Kenntnis des Gerichts gebracht wird, wo der Einwand der Unzuständigkeit noch erhoben werden kann. Das Gericht wollte ja selbst, daß der Angeklagte nicht nach Aachen komme. Es hätte seine Zuständigkeit nach allen Richtungen prüfen müssen. Der Etnwand des Angeklagten war begründet, denn der fliegende Gerichtsstand der Presse ist beseitigt. Das Reichsgericht hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht Hamburg. * Zn tz 184 de» ReichSstrafgesetzbuchS. — Am 24. Oktober 1907 stand vor dem Landgericht Dresden der verantwortliche Redakteur der »Dresdener Rundschau« als Angeklagter, des Ver gehens gegen Z 184 des Strafgesetzbuchs beschuldigt. Er hatte in einem Artikel der »Dresdener Rundschau», iiberschrieben »Unsittliche Geisteskranke-, einige Stellen von derber Ausdrucksweise aus einem wissenschaftlichen Werk des Professors Or. Forel (Zürich) zum Abdruck gebracht, die der Anklage als Unterlage dienten. — Das Landgericht sprach den Angeklagten frei. Aus der Urteils begründung teilt das -Leipziger Tageblatt» folgende Stelle mit: »In unsrer Zeit macht sich mehr und mehr das Bestreben bemerkbar, unter die breiten Volksschichten Aufklärung über das Geschlechtsleben zu bringen. Dem Zuge der Zeit folgend und der Forderung des Volksbewußtseins Rechnung tragend, werden durch Vorträge in Vereinen, durch Publikationen und Erlasse Belehrung und Aufklärung verbreitet. Man geht mit Recht so weit, den er wachsenen Kindern Hinweise und Warnungen mit auf den Weg zu geben. Diese Bestrebungen sind mit Befriedigung zu begrüßen. Jedoch muß unbedingt gefordert werden, daß die Belehrungen nicht schamverletzend und unsittlich wirken. Der inkriminierte Artikel aus dem Werke des Professors Forel ist von der An klagebehörde als unzüchtig angesehen worden. Dieser Auffassung kann sich der Gerichtshof nicht anschlteßen. Es steht fest, daß der beanstandete Schriftsatz einem wissenschaftlichen Werke des Pro fessors Or. Forel entnommen ist, und es kann nicht behauptet werden, daß derselbe schamverletzend wirke. Zwar sind einzelne Ausdrücke deplaziert, vielleicht sogar ekelerregend, jedoch muß zu gegeben werden, daß mitunter eine klare und deutliche, ja derbe Ausdrucksweise nötig ist, um auf die breite Masse des Volkes be lehrend und ausklärend zu wirken. Das Gericht ist nicht der Meinung, daß Nuditäten ohne weiteres und in allen Fällen schaniverletzend wirken; das kommt jeweilig auf die begleitenden Umstände an. Im vorliegenden Falle hat der Angeklagte un widerlegt behauptet, daß er mit dem Artikel lediglich aufklärend wirken wollte und durch ein schmutziges Vorkommnis in Berlin veranlaßt worden ist, Teile der Forelschen Schrift zu veröffent lichen. Da dem Angeklagten weder ein objektives noch ein sub jektives Verschulden zur Last fällt, so hat der Gerichtshof unter Übernahme der Kosten auf die Staatskasse auf Freisprechung erkannt.» * Friedrich SludrraS PertheS Aktiengesellschaft in Gotha. — Nach dem soeben zur Ausgabe gelangten Geschäftsbericht für das Jahr 1906/7 beträgt der Reingewinn 58452 ^ 50 (mit Gewinnvortrag aus 1905/6 sind 61072 16 ^ zur Verfügung der Generalversammlung). Die Prioritätsaktien erhalten nach Vorschlag des Vorstands 8 Prozent Dividende mit 40000 die Stammaktien und Genußscheine je 35^ mit in Summa 17500-^; 553 60H erhält die Direktion als Tantieme, und 3018 ^ 56 H sollen auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die Aktiva betragen: Immobilien 113700 80 H;— Buch druckerei - Maschinen - Konto 21149^40-) — Schriften-Konto 40677 ^ 27 — Buchdruckerei-Materialien-Konto 3787 ^ 90 H; — Steindruckerei-Maschinen-Konto 5622^! 30 H; —Steindruckerei» Materialien-Konto 722 ^ 70 H; — Papier-Konto 19982 — — Buchdruckerei-Betriebs-Konto (in Arbeit befindliche Werke rc.) 7400 — Verlags-Konto (Vorräte) 496 822 ^ 10 H; — Verlags rechte 10 000 -i«; — Druckplatten (Holzstöcke, Klischees, Steine rc.) 14000 >!; — Buchhändler-Konto (Debitoren) 27 924 ^ 77 — Buchhändler-Konto-Korrent-Konto (Debitoren) 14 274 ^ 94 H; — Leipziger Kommissions-Konto 417 ^ 28 — Leipziger Barpaket- Konto 1643 60 H; — Haupt-Konto-Korrent-Konto (Debitoren) 65 144 14 — Zeitungs-Konto-Korrent-Konto (Debitoren) 10 050 84 — ZeitungS-Abonnements-Konto (Debitoren) 936 ^ 49 H; — Pachtrechts-Konto der Zeitung 1 — Mobiliar- Konto 1 — Kassa-Konto 4627 ^ 48 H. Die Passiva betragen: Stammaktien 150000 — Priori tätsaktien 500 000 — Hypotheken 49 000 — Reservefonds 65000 — Haupt-Konto-Korrent-Konto (Kreditoren) 32887 ^ 10 — Buchhändler-Konto (Kreditoren) 926 75 H — Gewinn- und Verlust-Konto (Vortrag aus 1905/6 2619 ^ 66 H — Reingewinn 58452 ^ 50 H. Das Gewinn- und Verlustkonto weist einen Bruttogewinn von 167879 ^ 33 H auf, zu dem 40 67 ^ Eingänge auf be reits abgeschriebene Forderungen kommen. Allgemeine Unkosten, Vertriebsspesen und Zinsen betragen 65900 ^ 39 H; Abschreibungen 43567 ^ 11 Die Generalversammlung findet am Montag den 18. No vember d. I., vormittags 10 Uhr, im Geschäftshaus« der Gesell- schast in Gotha statt. * Vom Geldmarkt» (Vgl. Nr. 20, 94 d. Bl.) — Der Diskont der Reichsbank ist am 29. Oktober d. I. auf 6'/, Prozent, der Lombardzinsfuß für Darlehen gegen Verpfändung von Effekten und Waren auf 7^/, Prozent erhöht worden. * Oscar Wilde-Abend, Leipzig. (Vgl. Nr. 242 d. Bl.) — Wir machen wiederholt auf den am Montag den 4. November d. I., 8 Uhr, im Saale des »Hotel de Prusse» in Leipzig zu haltenden Oscar Wilde-Abend aufmerksam, der von dem Ortsverband Leipzig der Pensionsanstalt deutscher Journalisten und Schrift steller veranstaltet wird. Der Dresdner königliche Hofschauspieler Paul Wiecke wird Vers- und Prosadichtungen Oscar Wildes vortragen. Außer Bruchstücken aus »Os prokuväis», Erzählungen und Gedichten wird Herr Wiecke Wildes berühmte »Ballade vom Zuchthaus zu Reading- zum ersten Male vortragen. Eintritts karten sind für Mitglieder der Leipziger Buchhandlungsgehilfen vereine mit 25 Prozent Ermäßigung vom Kassenpreis in Hahn's Sortiment (Universitätsstraße 3) und in der Linckeschen Leihbibliothek (Ritterstraße 4) zu haben. * Vereinigung brr Freunde des humanistischen Gymna siums. — Die vierte Jahresversammlung der »Vereinigung der Freunde des humanistischen Gymnasiums- wird am Sonntag den 1. Dezember 1907 in der Aula des Königlichen Wilhelmsgymna siums zu Berlin (Bellevuestraße) stattfinden. Beginn abends 8 Uhr. Der Kulturhistoriker an der Universität Heidelberg, Pro fessor Or. E. Gothein wird über -Das Altertum als Bildungs- Mittel im Laufe der Neuzeit» sprechen. * Bußtag. — Auf Mittwoch den 20. November fällt in diesem Jahre der für Preußen und ganz Nord- und Mitteldeutsch land einschließlich Sachsen (Leipzig I) gemeinsame Bußtag, der im Buchhandel völlige Enthaltung von geschäftlicher Arbeit fordert. Personalnachrichten. * Wilhelm Tappert — Der geachtete Musikschriftsteller und -Kritiker Wilhelm Tappert (geboren am 19. Februar 1830 in Thomaswaldau) ist am 27. Oktober 1907 in Südendc bei Berlin gestorben. Er war ein begeisterter Verehrer Richard Wagners und ist zur Zeit des Meinungskampfes über die Be deutung seines Genius mit großer Kraft für Wagners Schöpfungen eingetreten. Von seinen selbständig erschienenen Schriften seien hier folgende genannt: Musik und musikalische Erziehung — Musikalische Studien — Das Verbot der Quintenparallelen — Wagner-Lexikon; Wörter buch der Unhöflichkett, enthaltend grobe, höhnende, gehässige und verleumderische Ausdrücke, die gegen den Meister Richard Wagner gebraucht worden sind. — Gedichte — Leitfaden für den Ring des Nibelungen — Für und wider Parsifal — Richard Wagner, sein Leben und seine Werke — Wandernde Melodien — Richard Wagner im Spiegel der Kritik. — Herausgegeben hat er: Sang und Klang aus alter Zeit.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder