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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.11.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-11-04
- Erscheinungsdatum
- 04.11.1907
- Sprache
- Deutsch
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11592 »IrslNilLlt f. d. Dtschn. vuchh-»del. Nichtamtlicher Teil. 257, 4. November 1SV7. Die Berliner Handelskammer hat beim Reichspostamt be reits im November vorigen Jahres die Unhaltbarkeit jener Vor schrift zur Sprache gebracht und um Abhilfe ersucht. Der Staats sekretär hat diesem Wunsche nunmehr entsprochen; die Berliner Handelskammer erhielt auf ihren Antrag unterm 28. Oktober d. I. folgenden Bescheid: »Die Postanstalten sind angewiesen worden, im Orts- und Nachbarortsverkehr bet Drucksachensendungen im Gewicht von mehr als 100 bis 250 Gramm und bei Sendungen mit Waren proben, Geschäftspapicren oder zusammengepackten Gegenständen (8 11 der Postordnung) bis zum Gewicht von 250 Gramm in denjenigen Fällen, in denen diese Sendungen nach der Brief taxe (S <j) frankiert, jedoch nicht briefmäßig verschlossen sind, bis auf weiteres über die offene Verpackung und die Bezeichnung »Drucksache-, -Warenproben- usw. hinwegzusehen, sowie von der Nachtaxierung Abstand zu nehmen.- (Nationalztg.) Norwegen. Gesetz über baS Handelsgrwerbe. — In Nor wegen ist unterm 16. Juli d. I. ein Gesetz über das Handels gewerbe erlaffen worden, das am 1. Juli 1808 in Kraft und an die Stelle des Handelsgesetzes vom 8. August 1842 sowie einer Reihe andrer Gesetze treten soll. Das neue Gesetz wird u. a. die folgenden wesentlichen Ände rungen herbeisühren: Handelsagenten, Inhaber von Wechsler- und Bankgeschäften sowie Buchhändler müssen künftig einen Handelsbrief lösen, während dies bisher nur den Inhabern von Warengeschäften oblag. Die Erlangung eines solchen wird davon abhängig gemacht, daß der Antragsteller ein gewisses Mindestmaß von kaufmännischen Kenntnissen nachzuweisen vermag. Der Be griff »Einwohner des Landes« wird dahin verengert, daß als solcher nur anzusehen ist, wer sich mindestens' ein Jahr in Nor wegen aufgehalten hat und dort noch ansässig ist. Bisher ge nügte es, daß man sich zur Zeit der Erwerbung der -Handels- bürgcrschaft- am Orte befand und durch den Nachweis eines Ge schäftsraums oder eines Kontors die Absicht, ein Handelsgeschäft zu betreiben, zu erkennen gab. In dem neuen Gesetz werden Männer und Frauen bezüglich der Ausübung des Handelsgewerbes gleichgestellt; auch für Kaus- leute auf dem Lande werden künftig die gleichen Bedingungen wie für die in den Städten gelten. Eine wesentliche Änderung zu gunsten des Kaufmannsstands besteht darin, daß der Verkauf im Wege der Versteigerung durch die Bestimmung stark eingeschränkt wird, daß »Kaufmannswaren- (d. h. Waren, zu deren Vertriebe die Lösung eines Handelsbricfs erforderlich ist) und neue Erzeugnisse des Handwerks und der In dustrie in der Regel nicht versteigert werden dürfen. Ferner ist der Handel im Umherziehen genau geregelt und einer besondern Abgabe unterworfen. Die Bestimmung, daß jede Firma nur eine Verkaufsstelle haben darf, ist beibehalten; dagegen dürfen Genossenschaften mehrere Verkaufsstellen haben. Neu bezüglich der Erwerbsteuer ist die Bestimmung, daß jeder Inhaber eines Handelsbriefs außer den übrigen Steuern eine jährliche Abgabe von 25 L zu entrichten hat, selbst wenn er das Handelsgewerbe nicht betreibt. Das Recht, Bestellungen auf Waren aufzunehmen, wird dahin beschränkt, daß Kaufleute an andern Orten als der Gemeinde ihrer gewerblichenNiederlasfung nur Aufträge vonKaufleuten und andern Gewerbetreibenden aufnchmen dürfen und nur auf solche Waren, die diese Umsetzer» oder in ihrem Betriebe gebrauchen. Das gleiche gilt für ausländische Kaufleute und Fabrikanten. Die Bestimmungen des Gesetzes über die Besteuerung aus ländischer Handlungsreisender vom 27. Juli 1896 sind in ihrer seither geänderten Fassung') in das neue Gesetz aus genommen; ebenso die Bestimmungen über die Einfuhr von Apothekerwaren und den Verkauf von Giften aus dem Gesetz vom 16. Mai 1904"); dagegen bleiben die Sondergesetze über den Ver kauf von Branntwein, Bier, Wein usw-, Gold- und Silberwarcn, feuergefährliche Gegenstände usw. in Kraft. In Übereinstimmung mit tz 97 der Verfassung (»Keinem Gesetze ') Deutsches Handelsarchiv 1896 I S. 702, 1899 1 S. 532 und 1906 I S. 1351. Ebenda 1904 I S. 899. darf rückwirkende Kraft gegeben werden-) galt bisher die Rechts auffassung, daß die Rechte, die ein Kaufmann auf Grund der zur Zeit der Erwerbung seiner Handelsberechtigung bestehenden Handelsgesctzgebung erworben hat, nicht durch spätere Gesetze be schränkt werden können. Dieser Grundsatz wird durch § 37 des neuen Gesetzes aufgehoben, der bestimmt, daß jeder, der nach dem Inkrafttreten des Gesetzes einen Handelsbrief löst, sich darin zu finden hat, falls die ihm nach diesem Gesetz zustehenden Rechte und Pflichten etwa durch spätere Gesetze abgeändert werden. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten »Nachrichten für Handel und Industrie.-) * Urheberschutz für österreichische Werke tu Amerika. — Aus New Jork wird gemeldet, daß zwischen Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika am 20. September d. I. ein Vertrag abgeschlossen worden ist, demzufolge die Werke öster reichischer Urheber und Verleger in den Vereinigten Staaten gegen Nachdruck geschützt werden können. * Preistabelle für »tlberrahme«. (Vgl. Nr. 113 d. Bl.) — Wir haben schon früher auf die Prcistabelle der Firma I. Schmidt, Kunsthandlung der St. Johann-Saarbrücker Rah menfabrik in St. Johann a. d. Saar an dieser Stelle hinge wiesen und deren Gebrauch den Kunsthandlungen empfohlen. Wir kommen heute erneut darauf zurück, nachdem uns jetzt eine zweite, erweiterte Auflage dieser Preistabelle vorliegt. Wie groß das Bedürfnis nach dieser für den Buchhandel außerordentlich brauchbaren Tabelle ist, beweist die uns mitgeteilte Tatsache, daß durch die lebhafte Nachfrage das erste Tausend der Tabelle in kurzer Zeit vergriffen war. Die Tabelle gibt in 56 Rubriken die Bezugs- und Ladenpreise der verschiedenen Rahmen, deren Breite, die Preise für Zuschneiden und Zusammensetzen, ferner die Größen der Fläche (Falzmaß, Lichtmaß), die Preise für Glas, Pappe, Passepartout, Fertig machen, fertige Einrahmung, alles in höchst übersichtlicher Form, so daß der Kunsthändler sich schnell zurechtfinden und die Frage des Kunden nach dem Preise eines zu rahmenden Bildes ohne weiteres sicher beantworten kann. Auch für gekröpfte Rahmen sind die jeweils erhöhten Preise angegeben. Die Tabelle besteht aus 2 großen Blättern (45x45 om) und kostet 1 ^ 50 franko bei Franko-Einsendung des Betrags, bei Nachnahmesendung 1 70 H. * Öffentliche Bibliothek und Lesehalle Berlin (Alexandriner»« straße 26). — Der Bericht der von dem Verlagsbuchhändler Herrn Hugo Heimann (früher in Firma I. Guttentag) mit dankens werter Opferfreudigkeit gegründeten und unterhaltenen Öffentlichen Bibliothek und Lesehalle Berlin über das 8. Betriebsjahr, 25. Oktober 1906 bis 24. Oktober 1907, liegt uns vor. Die Öffentliche Bibliothek und Lesehalle zu unent geltlicher Benutzung für jedermann, Berlin 8iiV., Alexan- drinenstraße 26, die am 25. Oktober 1899 der Öffentlichkeit übergeben wurde, läßt auch in dem soeben vollendeten 8. Betriebs jahre eine erfreuliche Weiterentwicklung erkennen. Die nach folgenden statistischen Angaben geben den besten Beweis für die ersprießliche Wirksamkeit des Instituts; sie zeigen, wie fest es sich in allen Kreisen der Bevölkerung eingebürgert hat und daß es allgemein als eine der beliebtesten Bildungsanstalten Berlins anerkannt wird. In der Ausleih-Bibltothek wurden im 8. Betriebsjahr im ganzen 67 438 Bände nach Hause verliehen, von denen 14 Bände in Verlust gerieten. Von dieser Gesamtziffer entfallen 45 409 Bände auf schöne und 22 029 Bände auf wissenschaftliche Literatur. An letzterer Zahl sind die einzelnen Wissenszweige in folgender Weise beteiligt: Geschichte und Lebensbeschreibungen 3688, Geographie 2287, Naturwissenschaften 4968, Rechts- und Staatswissenschaften, Volkswirtschaft 2964, Gcwerbekunde, Technik 2614, Philosophie, Religion, Pädagogik, Sport 2762, Kunst, Musik, Literatur geschichte usw. 2746 Bände. Die verlangten wissenschaftlichen Bücher machten im Berichtsjahre über 33A aller Entlehnungen aus. Im ganzen sind im 8. Jahre 83 673 Bände in und außer dem Hause entlehnt worden; in den acht Betriebsjahren zusammen 577 288 Bände. Der Leserkreis der Ausleihbibliothek, der täglich wächst,
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