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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.11.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-11-21
- Erscheinungsdatum
- 21.11.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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271, 21. November 1S07. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s, d Ttlchn, Buchhandel. I2S03 Ansprüchen der Neuzeit entsprechendes Geschäftslokal eine jährliche Miete von 22 000 Francs. Das ist an und für sich zwar ein schönes Stück Geld; aber wenn man bedenkt, daß der Umsatz dieser Firma in guten Jahren bis zu 600 000 Francs steigt, daß ferner das Geschäft in einer der vornehmsten und verkehrsreichsten Straßen von Paris liegt, so ist der Betrag im Verhältnis nicht übermäßig hoch zu nennen. Wenn ich recht unterrichtet bin, so muß man z. B. in einigen Straßen von Berlin mit fast ebenso hohen Mieten rechnen, und dabei ist das Publikum dort nicht so international, vielleicht auch nicht so kauflustig, und vor allem ist dort der Straßenverkehr bei weitem nicht so stark wie in Paris. Auch die übrigen Geschäftsspesen sind im Vergleich zu deutschen Verhältnissen im allgemeinen geringere: Kommission und Verpackungsspesen kommen für Paris — gerade wie in Leipzig und Berlin — gar nicht in Betracht, da der französische Verlag sich fast ausschließlich auf Paris konzentriert; die wenigen Provinzfirmen lassen ihren Verlag hier ausliefern. Endlich kann der französische Sortimenter die ganze Geschäftsarbeit mit einem verhältnis mäßig geringeren Personal bewältigen als eine deutsche Firma mit gleichem Umsatz, da das zeitraubende und hier unrentable Ansichtsversenden fortfällt. Große Sortiments lager sind, im Gegensatz zu deutschen, nie nach Wissen schaften, sondern durchweg nach Verlegern geordnet, und ist ja ziemlich leicht zu bewerkstelligen, da es sich verhältnis mäßig um wenige Verleger handelt. Dadurch wird das Abrechnungsgeschäft, das sich, wie schon früher erwähnt, ganz anders und bedeutend einfacher abwickelt als im deutschen Buchhandel, noch mehr vereinfacht, und wird einmal im Laufe des Jahres irgend ein Werk vom Verleger zurück verlangt, so hat man es auf den ersten Griff. Alle diese Punkte fallen bei den allgemeinen Geschäftsspesen sehr stark mit ins Gewicht. Natürlich ist es, ganz abgesehen von Standesrück- stchten, nicht jedermanns Sache, seinem Geschäftsbetrieb einen solchen Straßenverkauf mit anzugliedern, denn viele von den ausliegenden Büchern sind durch ein leinenes Vordach, das nach Bedarf aufgezogen oder herabgelassen werden kann, doch nicht genügend gegen die Einflüsse der Witterung geschützt, manches Buch wird auch durch das Jn-die-Hand- nehmen seitens der Passanten unansehnlich gemacht oder gar verdorben; endlich muß man auch mit dem Büchermarder rechnen, der hier und da einmal einen Band ohne Zahlung mitnimmt. Dies alles sind kleine Verluste, die sich aber im Laufe der Zeit doch summieren und manchen Ärger ins tägliche Geschäflsleben bringen. — Bei vielen Firmen, besonders bei Spezialgeschäften oder solchen, die sich fast ausschließlich mit dem Vertrieb von gebundenen Werken, und zwar meistens in schönen und teuren Einbänden, oder mit Seltenheiten befassen und deren Kundschaft sich außer aus einheimischen besonders aus englischen und amerikanischen Bücherfreunden und -Käufern zusammensetzt, würde man solche Verkaufsstände auf offener Straße vergeblich suchen, aber nur deshalb, weil diese Geschäfte sich mit dem Vertrieb von Neuigkeiten des Tages und der Woche gar nicht befassen. Für alle anderen, allgemeinen Sortimente sind diese Verkaufs stände geradezu ein Bedürfnis. Nehmen wir an, die weiter oben erwähnte Firma würde auf einen Straßenverkauf und auf die damit verbundene Reklame verzichten und wollte versuchen, diesen Ausfall durch eine rationell vorgenommene Ansichtsversendung wieder einzubringen, so würde ihr das — wenn sie den früheren Umsatz überhaupt wieder er reicht — nur mit bedeutend höheren Spesen für größeres Personal, für Verluste u. a. möglich sein. Im deutschen Buchhandel hat das Ansichtsoersenden trotz der sehr hohen Spesen sowohl für das Sortiment wie für den Verlag gewiß seine Berechtigung; in Frankreich, unter ganz andern Behältnissen, wird sich dieses System als zu zeitraubend und zu unrentabel wohl nie einbürgern. Im allgemeinen kann gesagt werden, daß der französische Buchhandel mit geringeren Spesen arbeitet als der deutsche. Durch das in Deutschland übliche Ansichts versenden muß der deutsche Verleger häufig größere Auf lagen drucken, als Nachfrage nach seinen Werken vorhanden ist; er muß mit dem Umstand rechnen, daß er von seinen Kommissions-Lieferungen einen guten Teil zurückerhält, den er später nicht mehr absetzen kann; dadurch wird das Buch verteuert und der Rabatt des Sortimenters geschmälert. Dasselbe ist ja schließlich auch beim französischen Verleger der Fall, nur in bedeutend geringerem Maße; denn dadurch, daß er viel weniger in Kommission liefert als sein deutscher Kollege, erhält er auch weniger Remittenden, und daraus wieder folgt, daß er nicht nur selbst auf höhern Gewinn rechnen, sondern in vielen Fällen auch dem Sorti menter besseren Rabatt gewähren kann. Es kommen ja auch im deutschen Buchhandel Rabatt-Angebote von 50 und 60 Prozent vor; aber was hilft das dem Sortimenter, wenn solche Angebote Werke betreffen, die selbst bei diesem Rabatt nur schwer oder gar nicht verkäuflich sind! Ferner gibt der französische Verleger nicht so viel für Kataloge, Prospekte, Inserate und dergleichen aus, er treibt keinen solchen Luxus mit Probenummern und ersten Lieferungen wie der deutsche, und endlich — das ist wohl mit der Hauptgrund — ist in Frankreich die Überproduktion im Buchgewerbe nicht so groß wie in Deutschland, obgleich auch hier die Konkurrenz gerade noch scharf genug ist. Die Ersparnisse, die an allen diesen Punkten erzielt werden, kommen den beiden Hauptfaktoren im Buchhandel, Sortiment und Verlag, in gleicher Weise zu gute. Allerdings hat der französische Durchschnittssortimenter nicht die gesellschaftliche und soziale Stellung und füllt seine Kulturmission wohl auch nicht in dem Maße aus wie der deutsche; selbst eine gute französische Buchhandlung wird nicht immer den vornehmen und gediegenen Eindruck machen wie ein gut geleitetes deutsches Sortiment. Auch hat der französische Sortimenter nicht die Berufs- und Fachkenntnisse wie der deutsche — ein Mangel, der sich besonders beim Personal fühlbar macht —; er wird wohl nur in den seltensten Fällen eine Rolle als Volkserzieher spielen oder dem Publikum ein Be rater in literarischen Dingen sein können, aber — ich glaube, er macht bessere Geschäfte. Ernst Waldmann. Kleine Mitteilungen. » Vorübergehend« Zollfreiheit für Zeitschriften in Australien. (Vgl. Nr. 261 d. Bl.) — In Ergänzung des in Nr. 261, Seite 11 837 d. Bl. zum Abdruck gekommenen neuen Zolltarifs für den Australischen Bund können wir heute über eine vorübergehende Zollfreiheit für Zeitschriften in Australien berichten. Nach dem »lös lZoarcl ok Iraäo llourval- sollen während eines Zeitraums von vier Monaten, vom 17. Oktober d. I. ab gerechnet, Zeitschriften mit Geschäflsanzeigen, die mehr als ein Fünftel des innerhalb des äußeren Umschlags enthaltenen Drucks ausmachen, noch zollfrei zugelassen werden. Nach Ablauf dieser Zeit werden Zeitschristen nach Nr. 352 des neuen Zolltarifs mit 6 Pence für das Pfund verzollt. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen Ver letzung des Urheberrechts sind am 13. April d. I. vom Land gericht Oldenburg der Kaufmann Wilhelm Nolholt und sein Prokurist Wilhelm Walter zu je 100 Geldstrafe und außerdem zur Zahlung einer Buße von 600 an den Kaufmann Max Arnheim in Berlin verurteilt worden. Notholt ist Inhaber einer Buchdruckerei und gibt eine illustrierte Zeitschrift heraus, die anderen Blättern beigelegt wird. Seit mehreren Jahren verlieh er auch Galvanos. Von dem Nebenkläger bezog er seit dem 1626'
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