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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.11.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-11-04
- Erscheinungsdatum
- 04.11.1896
- Sprache
- Deutsch
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insgesamt 513 Bibliotheken .begründet und unterstützt worden, wofür 18076 Bände unentgeltlich abgegeben wurden. Im laufenden Jahre hat die Gesellschaft für 163 Bibliotheken 6016 Bände unent geltlich abgegeben. Besonders lebhaft war das Verlangen nach Büchern in den letzten beiden Monaten, in denen allein 1473 Bände versandt wurden. Die Mehrzahl der begründeten Bibliotheken be findet sich in kleinen Städten und in Dörfern. Leider ist die Gesell schaft nicht in der Lage, die erforderlichen Mittel aufzuwenden, um allen an sic gerichteten Gesuchen zu entsprechen. Gegenwärtig sind noch 45 Gesuche unerledigt, weswegen sich die Gesellschaft wiederum an weitere Kreise um Zuwendung von Geldmitteln und Büchern wendet. Die Kanzlei befindet sich in Berlin HIV., Lübecker Str. 6. Ein Konkurrent von Raphaels Sixtinischer Madonna in Dresden. — Herr Caspar Badrutt, der Inhaber eines der angesehensten Hotels in St. Moritz im Engadin, besitzt ein altes Gemälde, von dem er die gute Meinung hat, daß es das Raphael'sche Original der berühmten Sixtinischen Madonna sei, während das Dresdener Bild als dessen Kopie zu gelten habe. In den Zeitungen ist kürzlich viel darüber geschrieben worden, wobei diejenigen Ur teile die uns zu Gesicht kamen, sämtlich zu Ungunsten des Ba- drutt'schen Bildes lauteten. Zur Klärung der Meinungen ist Herr Badrutt nun mit seinem Bilde nach Deutschland gekommen und hat es soeben im Hotel -Kaiserhof» zu Berlin ausgestellt und dort einem geladenen Kreise von Kunstfreunden zugänglich gemacht. Ein Berichterstatter 6. V. schildert seinen davon gewonnenen Ein druck in der Nationalzeitung wie folgt: -Nach einer Besichtigung dieses Bildes wird unter ernsten Kennern kaum noch ein Zweifel darüber sein, daß das Gemälde der Dresdner Galerie nach wie vor als das echte Original angesehen werden muß. Das jetzt aus der Verborgenheit ans Licht gezogene Gemälde dagegen ist eine Kopie, die indessen in keiner Beziehung den Vergleich mit Raphaels Art zu malen aushält. Verschiedene um fangreiche Restauralionsarbeiten, die im Laufe der Zeit mit dieser Kopie vorgenommen sind, machen es schwer, das Alter derselben festzustellen. Besonders ungünstig wirken die Zusätze, die der Augsburger Maler Sesar vor neun Jahren gemacht hat, so namentlich die plumpen Hände der beiden Engel am unteren Rande. Aber auch die unberührten alten Teile der Kopie, die noch dem sechzehnten Jahrhundert angehören mögen, stehen keineswegs auf der Höhe des Dresdner Bildes. Vieles ist sogar so anders in der Malweise, daß auch die Annahme ausgeschlossen ist, die Kopie sei in der Werkstatt Raphaels oder unter dessen Aufsicht ausgeführt. Natürlich ist eine Wiederholung der Sixtinischen Madonna aus so früher Zeit und von einigen nicht zu verkennenden künstlerischen Quali täten von Interesse. Doch der Name Raphael kann dabei nicht weiter in Frage kommen. Der Besitzer des Gemäldes, Herr Caspar Badrutt, hat das Gemälde jetzt nach Deutschland gebracht, um eineVer- gleichung desselben mit dem Werke der Dresdner Galerie zu er möglichen. Herrn Badrutt schwebt dabei jene berühmte Holbein- Ausstellung vor Augen, bei welcher die Holbeinsche Madonna der Dresdner Galerie als Kopie erkannt wurde. Daß bei einer ähn lichen Nebeneinanderstellung der beiden Sixtinischen Madonnen das Dresdner Gemälde auch nur einen Schimmer seiner Bedeutung ein büßen könnte, ist nach der Besichtigung des im Kaiserhof ausge stellten Bildes nicht zu befürchten.- Die Handlungsgehilfen und die Sozialdemokratie.— Eine Versammlung von Handlungsgehilfen mit dem gleichen Zwecke wie die kürzlich hier aus Berlin berichtete wurde am 1. November in der -Flora» zu Leipzig abgehalten. Der sozialdemokratische Reichs tagsabgeordnete Singer sprach über das Thema -Die soziale und rechtliche Stellung der Handlungsgehilfen». Er verlangte die Einfüh rung einer mindestens vierwöchigen Kündigungsfrist (falls nicht die sechswöchige Frist Platz zu greifen habe), die vollständige Beseitigung der Konkurrenzklausel, eine ausgedehntere Sonntagsruhe und anderes mehr. Zum Schlüsse empfahl er den Handlungsgehilfen das Eintreten für die sozialdemokratische Sache. Ehe in die Debatte eingetreten wurde, verlangte ein Anhänger des deutsch, sozialen Handlungsgehilfcnverbandes, Herr Böhme, eine Fest stellung darüber, wie viele der Erschienenen wirklich Handlungs gehilfen seien. Vom Vorsitzenden, Herrn Kaufmann Ads, wurde hierzu bemerkt, daß die Versammlung eine öffentliche sei, also jedermann Eintritt habe und die verlangte Feststellung deshalb überflüssig sei. Die Debatte, in deren Verlauf Herr Böhme mit etwa 20—30 Gleichgesinnten den Saal verließ, gestaltete sich sehr lebhaft. Schließlich wurden zwei Resolutionen angenommen, in denen sich die Versammlung mit den Ausführungen des Redners einverstanden erklärte, sich gegen die Vermehrung derjenigen Sonn tage, an denen Arbeit gestattet sei, aussprach und die Verringerung der Sonntags-Arbeiiszeit auf drei Stunden forderte. Einführung von Neligionslehrbüchern in den Schul gebrauch. — Das -Centralblatt für die gesammte Unterrichts- Verwaltung in Preußen- (Oktoberheft 1896) giebt folgenden Erlaß des Unterrichtsministers bekannt: -Berlin, den 22. Februar 1896. -In der mit dem Berichte vom 4. Februar d. Js. einge reichten Tabelle der für die dortige Provinz zur Einführung in den Schulgebrauch vorgeschlagenen Lehrbücher findet sich unter I. Religion, die Bemerkung: --Die beantragten Lehr bücher werden zunächst der in diesem Jahre zusammen tretenden Provinzialsynode vorgelegt.-» -Welcher Art diese beantragten Lehrbücher sind, ist nicht ersichtlich. Jedenfalls scheint es nicht unangebracht, besonders darauf aufmerksam zu machen, daß unter den im H 65 unter 3 der Kirchengemeinde- und Synodalordnung vom 10. Sep tember 1873 genannten -Religionslehrbüchern», wie sich aus einem Vergleiche mit H 7 unter 3 der Generalsynodalordnung vom 20. Januar 1876 ergiebt, nur solche Lehrbücher zu ver stehen sind, die für den kirchlichen Gebrauch, z. B. beim Konfirmandenunterricht, nicht aber für den Schulgebrauch bestimmt sind. -Der Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten. In Vertretung: von Weyrauch. -An das Königliche Provinzial-Zchulkollegium zu N. v. H. 307. l. 6. I.- Streik der Lithographen- und Steindrucker-Gehilfen in Berlin. — Ueber den gegenwärtigen Streik der Gehilfen in den lithographischen und chromolithographischen Anstalten Ber lins teilt die Papierzeitung folgendes Weitere mit: -Die Zahl der Ausständigen hat sich von 1500 auf 1650 er höht; die Fabriken, in denen gestreikt wird, sind von Ausständigen bewacht, die zu verhindern suchen, daß sich neue Kräfte melden. Der Ausstand umfaßt besonders die Präger, Lithographen und Stein drucker. Die bei der Prägerei angestellt gewesenen Arbeiter und Ar beiterinnen sind zum Teil schon durch neu Eingestellte ersetzt, die an gelernt werden und bald die nötige Uebung erlangen. Zur Bedienung der lithographischen Schnellpressen werden alle jüngeren und älteren Kräfte herangezogen, die sonst anders beschäftigt sind, so daß jetzt schon wieder mehr Pressen in Gang sind als bei Ausbruch des Ausstands. Dringende Arbeiten solcher Fabriken, die großen Still stand haben, werden nach wie vor von anderen Mitgliedern der -Vereinigung Berliner chromolithographischer Anstalten- aus geführt, so daß keine einzige mit ihren Lieferungen erheblich in Rückstand kommt. Ueberhaupt sind die Arbeitgeber durch gegen seitige verbindliche Zusage verpflichtet und willens, den ihnen auf gezwungenen Kampf durchzuführen, wenn er auch Opfer kostet. Die Fachgenossen außerhalb Berlins haben großes Interesse an dessen Ausgang, weil es davon abh fingen wird, ob ähnliche For derungen wie hier nach und nach in anderen Städten erhoben werden sollen.» Preiserteilung für eine deutsche Oper. — Zur Be werbung um den -Luitpoldpreis- für eine deutsche Oper sind 98 Opern bei der kgl. Hostheater-Jntendanz in München eingegangen. Am 28. Oktober traten die Preisrichter, die Herren Baron v. Perfall (München); Generalmusikdirektor Hofrat Schuch (Dresden); Pro fessor vr. Wüllner (Köln); Direktor Hofmann (Köln); General musikdirektor Leoi (München); Hofkapellmeister Zumpe (München), im königlichen Hoftheater in München zur endgiltigen Be schlußfassung zusammen. Graf von Hochberg in Berlin war am Erscheinen verhindert, hatte aber seine Gutachten schriftlich eingesandt. Das Ergebnis geht aus der Bekanntmachung der königlichen Hostheater-Jntendanz vom 1. November wie folgt hervor: «Das Preisrichterkollegium faßte, nachdem sämtliche 98 ein- gesandte Opern durchgesprochen waren, den einstimmigen Beschluß, keiner derselben den Luitpold-Preis zuzuerkenncn. Demnach trat der zweite Modus des Preisausschreibens in Kraft, nach dem der aus gesetzte Preis zu gleichen Teilen an die Komponisten der drei relativ besten Opern verteilt wird. Es wurden zehn Opern zur engeren Wahl gestellt. Nach längerer Beratung und eingehender Prüfung wurde dann zu geheimer Abstimmung mittels Wahlzettels geschritten. Die absolute Majorität erhielten die beiden Opern -Theuerdank- und -Der tolle Eberstein»; von zwei anderen Opern -Sarema» und -Hiob-, auf die die gleiche Stimmenzahl fiel, wurde bei noch maliger Abstimmung -Sarema- gewählt. Hierauf schritt man zur Eröffnung der versiegelten, die Namen der Komponisten enthalten den Begleitschreiben. Es ergaben sich folgende Namen: -Theuer dank» von Ludwig Thuille in München; -Der tolle Eberstein- von Arthur Koennemann in Mährisch-Ostrau; -Sarema- von Alexander Zemlinsky in Wien. Auf diese drei Opern entfällt demnach zu gleichen Teilen der ausgesetzte Preis. -Die weiteren Opern, die zur engeren Wahl kamen, sind fol gende: -Hiob« von Richard Lederer in München; -Die Hallinger-
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