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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.11.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-11-26
- Erscheinungsdatum
- 26.11.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19071126
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190711269
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19071126
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- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1907
- Monat1907-11
- Tag1907-11-26
- Monat1907-11
- Jahr1907
- Titel
- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.11.1907
- Autor
- No.
- [13] - 12763
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275, 26. November IS07. Nichtamtlicher Teil. VSrlrnvlLtt s. d. Litschi,. Buchhandel. 12763 Tschislow, P., Hilfsbuch zu den Vorlesungen über Zivil- und Handelsrecht und Handels-Gerichtspflege. 1 R. Tschuprow, A., Der kleine Landbesitz und seine fundamentalen Bedürfnisse. Zur Frage von der Bedeutung der mineralischen Düngmittel der russischen Bauernwirtschaften. 1 R. Tugan-Baranowskij, M., Skizzen aus der neuesten Geschichte der politischen Ökonomie und des Sozialismus. 4. Ausl. P. f. — Die russische Fabrik in Bergangenheit und Gegenwart. Bd. I. Die historische Entwicklung der russischen Fabrik im XIX. Jahr hundert. 2 R. 50 K. Übersicht des Auslandshandels Rußlands an der europäischen und asiatischen Grenze für 1905. 4 R. Umanskij, A., Der neue Zolltarif für den europäischen Handel; zur Deklarierung der Waren, Besichtigung, Berechnung und Kon trolle der Zollgebühren. Hafenabgaben, Hilfstabellen usw. Verändert und ergänzt durch die Gesetze und Verordnungen bis zum 23. Juni 1907. 3. Ausl. 3 R. 50 K. Untersuchungen, Geologische, in den goldhaltigen Gebieten Sibiriens. Lsg. IV. Mit 2 Karten. P. f. Uschinskij, K., Der Mensch als Erziehungsobjekt. Versuch einer pädagogischen Anthropologie. 12. gekürzte Auflage, redigiert von K. Saint-Hilaire und L. Modsalewskij. Mit dem Bildnis des Verfassers. 2 R. 50 K. Verzeichnis der landwirtschaftlichen Zeitschriften nach den Mit teilungen des Departements für Landwirtschaft zum 1. August 1907. P. f. — periodischer, in Rußland erscheinender Schriften nebst Über setzung der Titel in französischer Sprache und der Abkürzungen. 1907. Herausg. vom internationalen Bureau d. Kais. Akademie d. Wissenschaften. P. f. Völker, Die, der Erde. Geograph. Skizzen des Menschenlebens auf der Erde. Bd. II. Lsg. 23 u. 24. P. f. Volkskalender, Kijewscher, für 1908. Mit Eisenbahnkarte. P. s. — Russischer, für 1908. 20 K. Vorschriften über die Schiffahrt auf Binnen-Wasserstraßen. Mit Plan. P. f. Warenzow, P, Materialien zur Kenntnis des Gebiets von Transkaspicn. Memoiren der kaukasischen Abteilung d. k. russischen Geographischen Gesellschaft. Bd. XXVI. Lsg. 1. 40 K. Wassilitsch, G., Das Interregnum und der Aufstand im Jahre 1825 Eine historische Skizze. 1 R. Wassiljew, I., Kurze Geschichte der altgläubigen Kirche. P. f. Wenig gelebt — viel durchlebt! Eindrücke eines jungen Offiziers aus dem Kriege und der Gefangenschaft. 2. Tl. In japanischer Gefangenschaft. 1 R. Wereffajew, W, Aufzeichnungen eines Arztes. Bd. IV. 1 R. Wermischew, I., Der schöpferische Sozialismus. Versuch eines Entwurfs und Kostenanschlags einer Solialistenkolonie. 30 K. Wcsselowskij, A., Dje russische Literatur des 19. Jahrhunderts. P. f. Wiltschinskij, I., Abgekürzter Kursus der Hippologie für die Unter- militärs der Lehrkommandos. 40 K. Winawer, W., Die Konflikte in der ersten Duma. 60 K. Wirschubskij, A., Die jüdische Gesetzgebung über Ehescheidung bet Geisteskranken. P. f. Wladislawlew, I., Zur Verteidigung des Boykotts der dritten Reichsduma. P. f. Wodowosow, W., Wie werden die Wahlen zur Reichsduma nach dem Gesetz vom 3. Juni 1907 ausgesührt. P. f. Wolga-Kama. Ein Nachschlagebuch, herausg. vom Kasanschcn Bezirk für Kommunikationen. 5. Ausl. Pro 3 Teile 1 R. Woljaner, A., Vergleichende Zusammenstellung der Eisenbahn stationen und der Exploitations-Einnahmen und -Ausgaben für 1905. Lsg. XIV. 12 R. Wörterbuch der russischen Sprache, verfaßt von der zweiten Ab teilung der K. Akademie der Wissenschaften. Bd. II. Lsg. 9. 90 K Kleise Mitteilungen. * Urheberrecht des Übersetzers eines OPerntexteS. (Vgl. Nr. 5, 13 d. Bl.) — In einem interessanten Rechtsstreit hat am 13. November 1907 nun auch das Reichsgericht, I. Zivil senat, sein Urteil gesprochen. Es handelt sich um die Aufführungs rechte der Textdichter und Übersetzer von Operntexten nach dem Freiwerden der Musik. Die Firma Ed. Bote L G. Bock hat als Rechtsnachfolgerin des deutschen Textdichters der -Afrikanerin- von Meyerbeer, Ferdinand Gumbert's, gegen den Direktor de« -Theaters des Westens- zu Berlin Aloys Prasch, später dessen Erben, einen Prozeß geführt, um festzustellen, daß die Aufführung der Meyer- bcerschen -Afrikanerin- mit dem Text Ferdinand Gumberts ohne ihre Genehmigung unzulässig ist. Nachdem schon die beiden ersten Instanzen, Landgericht I Berlin und Kammergericht, Berlin, diese Ansprüche als berechtigt an erkannt haben, hat das Reichsgericht die Revision der Erben von Prasch gegen diese Erkenntnisse als unbegründet zurück gewiesen. Durch diese Reichsgerichs-Cntschetdung ist eine prinzipielle Streitfrage von großer Wichtigkeit endgültig entschieden worden. Denn genau wie bei der »Afrikanerin- liegt die Frage wegen der Urheberrechte bet -Carmen-,>Glöckchen des Eremtten- und andern Opern, Operetten rc., deren Musik frei, deren Text dichter aber noch geschützt ist. * Zur Revision der Berner Ltterar-Konvenlion von 1886 und 1896. — Die »Norddeutsche Allgemeine Zeitung« vom 22. November schreibt: Zur Vorbereitung der voraussichtlich im nächsten Herbst in Berlin abzuhaltendcn internationalen Konferenz zur Revision der Berner Übereinkunft, betreffend die Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst, haben im Auswärtigen Amt zu Berlin unter dem Vorsitz des Ministerialdirektors Wirklichen Geheimen Rats v. Koerner und unter Beteiligung von Vertretern des Aus wärtigen Amts, des Reichsamts des Innern und des Reichsjustiz amts Besprechungen mit den Mitgliedern des Berner Bureaus des internationalen Verbands zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst, den Herren Direktor Morel und Professor Röthlisberger, stattgefunden. * Gesetzentwurf betreffend di« Erleichterung des Wechsel protests. — Der Entwurf eines Gesetzes betreffend die Erleichterung des Wechselprotests ist dem Reichstag zugegangen. Er enthält im wesentlichen folgende Bestimmungen: Ein Wechsel, dessen Zahlung am Wohnort des Bezogenen durch eine andre Person erfolgen soll, ist dieser Person zur Zahlung zu präsentieren und, wenn die Zahlung unterbleibt, gegen sie zu protestieren. Zur Erhaltung des Wechselrechts gegen den Akzeptanten bedarf es weder der Präsensation am Zahlungstage, noch der Erhebung eines Protests. In den Protest ist aufzunehmen: 1. der Name oder die Firma der Personen, für die und gegen die der Protest erhoben wird; 2. die Angabe, daß die Person, gegen die protestiert wird, ohne Erfolg zur Vornahme der wechselrechtlichen Leistung auf- gcfordert worden oder nicht anzutreffen gewesen ist, oder daß ihr Geschäftslokal oder ihre Wohnung sich nicht hat ermitteln lassen; 3. die Angabe des Orts sowie des Kalendertags, Monats und Jahres, wann die Aufforderung geschehen oder ohne Erfolg ver sucht worden ist; 4. im Falle einer Ehrenannahme oder einer Chrenzahlung die Erwähnung, von wem, für wen und wie sie angeboten oder geleistet wird. Der Protest ist von dem Protestbeamten zu unterzeichnen und mit dem Amtssiegel zu versehen. Der Protest mangels Zahlung ist aus den Wechsel oder auf ein mit dem Wechsel zu verbindendes Blatt zu setzen. Wird der Protest auf ein Blatt gesetzt, das mit dem Wechsel verbunden wird, so soll die Ver bindungsstelle mit dem Amtssiegel versehen sein. Die Wechselzahlung kann an den Protestbeamten erfolgen. Die Befugnis des Protestbeamten zur Annahme der Zahlung kann nicht ausgeschlossen werden. Schreibfehler usw. können bis zur Aushändigung der Urkunde an die Person, für die der Protest erhoben ist, von dem Protestbeamten berichtigt werden. Von dem Protest ist eine beglaubigte Abschrift zurückzubehalten. Über den Inhalt des Wechsels oder der Kopie ist ein Vermerk aufzunehmen. Der Vermerk hat zu enthalten: 1. den Betrag des Wechsels, 2. die Zahlungszeit, 3. den Ort, den Monatstag und das Jahr der Ausstellung, 4. die Namen des Ausstellers, des Remittenten und des Bezogenen, 5. falls eine vom Bezogenen verschiedene Person angegeben ist, durch die die Zahlung erfolgen soll, den Namen 1661'
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