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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.12.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-12-02
- Erscheinungsdatum
- 02.12.1907
- Sprache
- Deutsch
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280, 2. Dezember 1V07. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 13073 der Erfüllung entgegenzuführcn, und hätten sich erst an den Be zirksschulinspektor dort gewendet. Er zweifle nicht, daß der Herr Bezirksschulinspektor auf Grund der Generalverordnung vom 14. Oktober 1805 entschieden den Wünschen Rechnung getragen hätte. Im Auftrag der Beschwerde- und Petittonsdeputation bitte er die Kammer diese Petition auf sich beruhen zu lassen, und lenke außerdem nochmals die Aufmerksamkeit der anwesenden Vertreter der Königlichen Staatsregierung auf den Wunsch, den die Deputation habe, hin. Regicrungskommissar Ministerialdirektor Wirklicher Geheimer Rat vr. Wacntig (nach den stenographischen Niederschriften): Meine hochgeehrten Herren! Das Königliche Kultusministerium kann nur seinen lebhaften Dank aussprechen für die Art und Weise, wie die Deputation die vorliegende Beschwerde behandelt hat. Im Interesse des Lehrers, der von dem Beschwerdeführer besonders angegriffen worden ist, möchte ich mir noch die Bemerkung erlauben, daß der Mann wahrscheinlich doch im guten Glauben und sich nicht bewußt gewesen ist, gegen die Verordnung zu handeln. Es hat sich hier nicht darum gehandelt, daß eine Änderung der üblichen Schulutensilien ein getreten war, die vorher bekannt gemacht werden muß; die Schul utensilien sind in Falkenstein nicht geändert worden. Wohl aber hat der Lehrer geglaubt, den Schulkindern dadurch eine Erleichterung zu schaffen, daß er eine gemeinsame Beschaffung dieser Schul utensilien in die Wege geleitet hat, und er hat den Kindern also die Frage vorgelegt, ob sie damit einverstanden seien, daß er das übernehme, und ihnen überlassen, die Lieferanten selber zu wählen, bei denen er die Beschaffung vornehmen solle. Es kamen, wie er selber in der protokollarischen Niederschrift, die uns vorliegt, zum Ausdruck gebracht hat, drei bis vier Lieferanten in Frage, und die Kinder haben darunter zwei gewählt, und bei diesen hat der Lehrer ohne irgendwelchen Nutzen für sich die Utensilien besorgt. Er hat geglaubt, gewissermaßen als Beauftragter der Kinder handeln zu dürfen, und hat es deshalb nicht für notwendig er achtet, den Schulvorstand zu fragen. Das ist ein Irrtum; er hätte nach meiner Ansicht den Schulvorstand doch fragen sollen, weil in Z 21 der Ausführungsverordnung zum Volksschulgcsetz ausdrücklich vorgeschrieben ist, daß die Lehrer, ehe sie derartige Anschaffungen vornehmen, sich der Genehmigung des Schul vorstands versichern müssen. Ich halte aber diesen Fehler für verzeihlich, ich glaube, daß der Herr, nun aufgeklärt über die Sachlage, sich dergleichen nicht wieder zu schulden kommen lassen wird, und ich kann nur konstatieren, daß seit Erlaß der Ver ordnung von 1905 uns eigentliche Zuwiderhandlungen gegen den Sinn und Wortlaut derselben nicht zu Ohren gekommen sind. Zur Sache selbst, meine hochverehrten Herren, möchte ich mir dann noch erlauben auf etwas hinzuweisen. Das Königliche Kultusministerium ist mit der ganzen Staatsregierung darüber vollständig einverstanden, daß es in unserer heutigen Zeit vor allem auch gilt, den Mittelstand in dem schweren Daseins kämpfe, den er zu kämpfen hat, zu unterstützen. (Sehr gut!) Meine Herren, wir von unserm Standpunkte im Kultusministerium aus glauben am meisten dazu beitragen zu können, wenn wir dafür sorgen, daß die Heranwachsende Generation des Mittelstands eine gute Erziehung auf unfern Schulen erhält. (Sehr gut!) Aber auch auf folgendes möchte ich noch Hinweisen. Gewiß sind die Lieferanten von Schulutensilien auch zum größten Teile Glieder des Mittelstands. Aber sie sind doch nur ein kleiner Teil desselben, ein andrer, viel größerer Teil des Mittelstands ist an der Frage vor allen Dingen dadurch beteiligt, daß er selbst Kinder in die Schule schickt. Und gerade in der Jetztzeit leidet auch dieser Teil des Mittelstands bei dem allgemeinen Druck der Verhältnisse sehr schwer unter den hohen Ausgaben, die die Erziehung der Kinder verursacht. Und wenn man nun Maßregeln ergreift, die diese Ausgaben einigermaßen erleichtern sollen, insofern man unter Um ständen den Lehrern den Partieneinkauf von Schulutensilien gestattet, so, glaube ich, macht man sich auch verdient um den Mittelstand. Meine Herren I Es liegt hier eine gewisse Kollision der Inter essen von verschiedenen Kreisen, die dem Mittelstände angehören, vor. In allen solchen Fällen muß ein gerechter Mittelweg ge sunden werden. Wir im Kultusministerium haben geglaubt, durch die Verordnung vom Jahre 1905 einen solchen gerechten Mittelweg gefunden zu haben. Wir werden darauf halten, daß dieser gerechte Mittelweg pünktlich innegehalten wird, und würden Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 74. Jahrgang. der hohen Kammer sehr dankbar sein, wenn sie uns durch ihr Votum darin unterstützen wollte. (Bravo!) Der Präsident schließt hierauf die Debatte. Die Kammer beschließt einstimmig antragsgemäß. Zur Änderung des 8 «3 des Handelsgesetzbuchs. (Vgl. Nr. 277 d. Bl.) — Gegen den Gesetzentwurf betreffend die Änderung des Z 63 des Handelsgesetzbuchs hat der Verband Deutscher Handlungsgehilfen zu Leipzig in einer Eingabe an den Deutschen Reichstag Stellung genommen. Der Verband bittet den Reichstag um Ablehnung der Vorlage. Zugleich beansprucht er zwingende Kraft für den jetzt geltenden Z 63 des Handelsgesetz buchs. Daß der Handelsangestellte im Krankheitsfall auf sechs Wochen Gehalt und Unterhalt ohne Abzug von Krankengeld und Unfallgeld beziehe, entspreche der Ausnahmestellung, die er im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmern habe; nach Handelsgesetzbuch Z 60 müsse er seine kaufmännische Tätigkeit fast ausschließlich in den Dienst seines Prinzipals stellen, was auch darin zum Ausdruck komme, daß der Handelsangestellte herkömm lich und rechtlich Mehrarbeit, wie sie der Gang des Geschäfts mit sich bringe, ohne Entgelt leisten müsse. Die von der Regie rung geplante Gesetzesbestimmung, bei welcher Kranken- und Unfall geld künftig abgezogen werden dürfen, sei aber auch deshalb un gerecht, weil der Handlungsgehilfe den Versicherungsanspruch durch Beitragszahlung erworben habe. Werde ihm vom Prinzipal das Krankengeld abgezogen, so eigne sich der Prinzipal einen Wert an, auf den ihm kein Recht zustehe; der Handelsangestellte aber habe seinen Beitrag gezahlt, ohne den entsprechenden vollen Vorteil zu haben, nur mit der Wirkung, den Prinzipal in den ihm obliegen den Leistungen — Gewährung von Gehalt und Unterhalt auf sechs Wochen — zu entlasten. Die geplante Vorschrift würde aber auch unsozial sein, das Gegenteil von Sozialpolitik, weil sie gerade den schwächsten Teil der Handlungsgehilfen, die ver sicherungspflichtigen, mit einem Einkommen von nicht über 2000 zwinge, die Abzüge des Kranken- und Unfallgeldes aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- und Unfallversicherung zu dulden, solche Handlungsgehilfen aber mit Einkommen von über 2000 dieser Verpflichtung nicht unterwerfe. * Postscheckvcrkchr i«r Bayern und im Deutschen Reich. — Der Allgemeinen Zeitung (München) entnehmen wir das Folgende: Der bayerische Verkehrsminister von Frauendorfer hat im Finanzausschuß der Kammer der Abgeordneten erklärt, daß Bayern den Postscheckoerkehr am 1. Januar 1909 einführen werde. Wie nun aus Berlin gemeldet wird, besteht dort in maßgebenden Handelskreisen neuerdings die Ansicht, daß der Reichspostscheckoerkehr überhaupt nicht zustande kommen werde. Das Berliner Tageblatt schreibt darüber: »Schon im Jahre 1899, als die Budgetkommission des Reichstags einen im Etat enthaltenen Passus über die Ein führung des Reichspostscheckoerkehrs arg verstümmelte, trat die unüberwindliche Gegnerschaft der landwirtschaftlichen Genossen schaften zutage. Schon vor Jahresfrist hatte sich die Zentral genossenschaft gegen die Einführung des postalischen Scheckverkehrs ausgesprochen, und an diesem Widerstand, glaubt man in unter richteten Kreisen, wird der Entwurf auch diesmal scheitern. Die Sparkassen haben sich im Gegensatz zu den Genossenschaften weder ablehnend noch zustimmend ausgesprochen, doch glauben sie, daß durch die Einführung des Reichspostschecks keine Schädigung ihrer Interessen eintreten würde. Obgleich also der Gedanke des Postscheckverkehrs der lebhaften Zustimmung der Handels und Jndustriekreise sicher sein würde, wird wohl das Ver sprechen des bayerischen Verkehrsministers zum mindesten noch eine geraume Weile auf seine Erfüllung warten müssen, wenn nicht die Zentralgenossenschaftskasse ihren Widerstand aufgeben sollte. Nach den bisherigen Äußerungen der ländlichen Genossen schaften ist das aber kaum anzunehmen. Wie wir übrigens an zuständiger Stelle erfahren, wird der neue Entwurf zur Re gelung des Postscheckoerkehrs für das Reich aller Voraussicht nach noch im Laufe dieses Jahres dem Reichstage zugehen. Ganz unerfindlich ist, wie der bayerische Verkehrsminister gerade auf den 1. Januar 1909 als Einführungstermin des wichtigen 1701
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