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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.12.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-12-02
- Erscheinungsdatum
- 02.12.1907
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- Deutsch
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280, 2. Dezember 1907. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 13071 neben archivalischen Studien die gedruckten biographischen Werke von Strieder, Scriba, Poggendorf, Pagel, die Allge meine Deutsche Biographie, der Nekrolog der Deutschen u. a., sowie das seit 1893 angelegte Dozenten-Album der Gießener Universität zugrunde liegen. In den Regesten ist auf dem engbegrenzten Raum von 36 Seiten Spaltendruck ein Material chronologisch aufge- führt, das für die Gießener Universitätsgeschichte wertvolle Daten bringt, aber auch, wie es die Herausgeber im Auge hatten, nach der kulturgeschichtlichen Seite hin unser Inter esse beansprucht. So feierte die Universität zwischen dem 17. und 21. Oktober 1707 ihr hundertjähriges Bestehen in glänzender Weise; doch mußten, da der Fiskus von Geld mitteln ganz entblößt war, zur Bestreitung der Kosten 2000 Taler von Privaten gegen Zinsen ausgenommen, zur Erbauung der Ehrenpforten 42 Taler von den Studenten gesammelt werden. 1807 wurde wegen der Kriegsunruhen von einer Feier des zweihundertjährigen Jubiläums von vornherein Abstand genommen. 1722 verzichtet die Uni versität gegen eine jährliche Ablösung von 150 Gulden zugunsten der Stadt auf den ihr zustehenden Ausschank von 7 Fuder Wein. Die Spende von 10 Viertel Ehren wein an die Professoren bei ihrem Doktorat seitens der Stadt fällt fort. Die Universität beteiligt sich seit 1824 an dem Austausch der akademischen Schriften mit deutschen, seit 1882 an dem mit den französischen Universitäten; sie be schickte 1894 die deutsche Universttätsausstellung in Chicago u. s. f. Die Universitätslehrer ermahnt, wie schon vorher und auch später wieder, 1651 Laudgraf Georg, fleißiger zu lesen und gewissenhaft Disputationen zu halten; unter dem 7. Juni und 8. Oktober 1655 wird die Tranksteuerfreiheit der Professoren neu geregelt. Nach einer Verordnung vom Jahre 1667 soll kein Professor der Theologie unter 300 Taler Gehalt haben. 1724 wird eine Vereinfachung des Rektorschmauses zur Pflicht gemacht (abends um 10 Uhr zu Ende, 7—8 Gänge und Nachtisch), 1732 soll der Schmaus ganz abgeschafft werden. 1744 wird der Professor der Logik und Metaphysik Jakob Friedrich Müller seines Amtes entsetzt, weil er mehrere Jahre dem öffentlichen Gottesdienst fern geblieben war und sich den Zinzendorfianern (Gießen war streng lutherisch) geneigt gezeigt hatte. Vom 14. November 1750 ab sollen die Professoren nicht mehr von Entrichtung des Sperrgeldes (Gebühren für die Öffnung der Festungstore) befreit sein. 1770 wird ein besonderer iv8p«ctor Äoackswieus eingesetzt, der über Fleiß der Lehrenden und Lernenden halb jährlich nach Darmstadt zu berichten und vor allem zu ver merken hat, ob die Professoren die Kollegien fleißig und ohne Aussetzen gelesen haben. Das Honorar für die Vorlesungen ist laut Vorschrift vom 10. April 1777 binnen vier Wochen zu zahlen. Alles Werben zum Kollegbesuch (durch um laufende Werbezettel) ist verboten. Bei kleinen und medi zinischen Kollegien sind vier, sonst acht Hörer die Mindest zahl, bei der zu lesen ist. Die Hörer haben das Recht, sich bei der Honorarkommission zu beschweren, wenn der Dozent zu oft aussetzt, die Stunden zu kurz hält, zu viel diktiert, den Stoff zu ausführlich oder zu kurz behandelt und das Kolleg nicht zu Ende bringt. Unter dem 6. September 1784 wird verfügt, daß der neue Rektor für dieses Jahr aus der juristischen, nicht, wie es nach dem Turnus geschehen müßte, aus der theologischen Fakultät gewählt werde, da sich ver schiedene gefährliche Studentenorden formiert hätten, zu deren Unterdrückung besondere juristische Kenntnisse nötig seien. 1795 wird das Diktieren in den Vorlesungen verboten. Über die Honorarzahlung bestimmt ein Beschluß des Gesamtsenats vom 17. September 1723, daß 14 Tage für jedermann frei sind. Die erste Hälfte des Honorars ist zu pränumerieren, die andre in der Mitte des Semesters zu zahlen. Nichtzahlende Studierende werden durch öffentlichen Anschlag bekannt gemacht und relegiert, seit 1741 mit Schuldhaft im Karzer bedroht. Eine neue Honorarordnung brachte der 20. Februar 1818: Für Vorlesungen von wöchentlich zwei bis drei Stunden wurden 6 Gulden, für vier bis sechs Stunden 9, für sieben bis neun Stunden 12 Gulden, für zehn und mehr 20 Gulden festgesetzt. 1820 wurde behufs Empfang und Eintreibung der Honorare ein Quästor angestellt. Die Stipendien werden seit 1720 auf fünf, nicht mehr auf sieben Jahre verliehen; alle Stipendien betragen 36—45 Gulden. Den Stipendiaten, die länger als die zugestandenen drei Ferienwochen zu Ostern und im Herbst von Gießen wegbleiben, wird nach Bestimmung vom 9. Februar 1741 das Stipendium auf ein halbes Jahr entzogen. Unter dem 24. Mai 1811 wird der all gemeine öffentliche Stipendiatentisch aufgehoben und die Zahl der Stipendiaten von 42 auf 56 erhöht. Gegenstand wiederholter Verfügungen sind die akademischen Ferien. So werden 1716 als Dauer der Ferien 6 Wochen im Jahre festgesetzt, in denen keine leetionss publica« ge halten werden (Palmarum bis Quasimodogeniti, 14 Tage in den Hundstagen und die beiden letzten Wochen der Herbst messe). Die Privatkollegs sind »unausgesetzt zu continuieren«. Damit die collvAia privata fortgehalten werden können sollen Landeskinder, zumal Juristen, laut Verordnung vom 14. Februar 1727 in den Ferien nicht abziehen. Seit dem 26. Mai 1732 dürfen nur noch 4 Wochen Osterferien unter Wegfall der andern gewährt werden, 1769 werden die Ferien bis auf etwa 8 Tage für das Ab- und Zureisen der Studenten ganz abgeschafft. Neue Bestimmungen folgen am 28. September 1786. Kein Student darf vor Palmarum und vor Samstag vor der Michaeliswoche in die Ferien reisen; längstens 8 Tage nach geendigten Ferien müssen die Studenten wieder eingetroffen sein, sonst wird das Semester nicht auf die Studienzeit angerechnet. Die Pedelle kontrollieren in Tabellen Abreise und Zurückkunft der Studenten. Ein den Ferien günstigerer Wind wehte später. 1809 wird bestimmt, daß die Osterferien im Frühjahr mit der Karwoche beginnen und vier Wochen dauern, die Herbstferien mit der zweiten Frankfurter Meßwoche anfangen und fünf Wochen währen. In der Weihnachts- und Pfingstwoche sind ebenfalls Ferien. Bekanntlich galt als die akademische Sprache früher das Latein. In Gießen publizierte Joh. CH. Lange im Jahre 1700 das erste deutsche Programm. 1777 wird bei Be gründung einer fünften, der ökonomischen Fakultät bestimmt, daß die Dissertationen dieser Fakultät in deutscher Sprache verfaßt werden. Seit 1805 wurde das Dekanatsbuch der philosophischen Fakultät deutsch geführt, am 23. November 1904 erfolgte die Einführung in deutscher (auf Wunsch noch in lateinischer) Sprache abgefaßter Doktordiplome bei der philosophischen Fakultät, im April 1907 erscheint das erste deutsche Doktordiplom der theologischen, im Juni 1907 das erste der medizinischen Fakultät. Reich sind in den Regesten die Notizen, die sich auf die Gießener Studentenschaft beziehen. Wie anderwärts, so er gingen auch an der hessischen Landesuniversität im Laufe der Zeiten zahlreiche fürsorgliche Reskripte für die Studierenden. Bei ihrer Bewertung bleibt freilich, wie Becker gelegentlich eines Vortrags mit Recht bemerkt hat,*) immer zu beachten, daß die Rektoratsedikte in der Regel nur die Seite des studentischen Lebens berühren, die zu Klagen Anlaß gab, während die ruhige Tätigkeit des fleißigen *) Gießener Studcntentum in der Frühzeit der Universität (1605—1624) von Wilhelm Martin Becker. Mitteilungen des Ober- hessischen Geschichtsvereins. N. F. Bd. 11, 1902. S. 57—84. 1700»
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