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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.12.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1903-12-03
- Erscheinungsdatum
- 03.12.1903
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- Deutsch
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10032 Nichtamtlicher Teil. ./ik 280, 3. Dezember 1i-03 wenn das Sortiment nicht »langsam dahinsiechend zugrunde gehen soll«. Hier tritt also eine wesentlich erweiterte Fassung des Begriffes »Parasiten« hinzu. Vom Standpunkte des Herrn Heinze ist nur logisch, wenn er allen einseitigen Maßnahmen höchste Anerkennung zollt, die darauf abzielen, seine Kreise ungestört zu lassen. Zweifellos hat die Position etwas für sich, ohne jedes Entgelt die Zertrümmerung einer unlieb samen Konkurrenz fordern zu können, und sicher sein zu dürfen, daß man 35 Jahre nach Einführung der Gewerbe freiheit in seinem Hörerkreise nichts Befremdliches darin sieht. Der Artikel des Herrn Heinze kritisiert auch die be kannten Beiwörter des Bücherhändlers, Bücherbestellers rc. die (wie verächtlich!) alles verkaufen. Aber stecken dann nicht in jedem Buchhändler diese verkleinernden Eigenschaften. Wo existiert die Firma, die nur auf Grund strengster per sönlicher Sichtung des Inhabers ihr Lager gruppiert oder Bestellungen unter gleichem Gesichtspunkte ausführt? Die Urteilsfähigkeit des Sortimenters zünftiger Provenienz dürste durchschnittlich — von etwaigen Steckenpferden abge sehen — kaum über die »schöne Literatur« hinaus greifen, die mit 20o/g der Gesamtproduktion genügend eingeschätzt ist. Die übrigen 800/, verfallen den Bücher händlern und Bücherbesorgern aller Schattierungen. Vor langen Jahren schloß Johannes Alt in Frankfurt die Gartenlaube religiöser Bedenken halber aus seinem Kundenkreise aus. Dieser an sich mutvolle Schritt wurde bald allgemein bekannt; aber Mitgänger fand Alt nicht. Im weitern darlegen zu sollen, daß die geschmähten Bücher besorger sich nicht nur auf die bekannte Methode verlegen, mühelos die gebratenen Tauben sich zu inkorporieren, würde zu weit führen. Der grüne Tisch der Professoren und ge lehrten Buchhändler ist für die Fragen der Praxis doch nicht ganz zuständig: aber die interessierten Verleger wissen es besser! Die Zahlenfurcht ist nicht ohne Berechtigung. Aber man hat seit Jahren mit diesen wachsenden Ziffern ohne jede Spezialisierung derselben durch tunlichste Verbreitung kokettiert und damit den Fachstatistikern und solchen, die es sein wollen, ein Material zur Benutzung und Bearbeitung nach bekanntem Muster überwiesen, mittels dessen man ein Paar Stiefel so arbeitet, daß man sowohl bei Tageslicht, als auch in völligem Dunkel der Gefahr der Verwechslung enthoben ist, weil sich jeder Stiefel nicht nur rechts, sondern auch links tragen läßt. Wieviel Firmen Herr Heinze am Leben lassen will, ist nicht ersichtlich. Nehme ich etwa 3000 an, und nehme ich ferner an, daß die führenden Firmen jener Kleingebilde beseitigt und der Bedarf der letztem (d. h. aller solcher, die überhaupt in Leipzig verteten sind, bzw. ab Leipzig bedient werden) den Sortimentern zu geführt werden würde, so dürften nach einer Rechnung, die auf Grund meiner Erfahrungen der Richtigkeit sehr nahe kommt, jährlich etwa 50—60 Reingewinn auf jeden Kopf der 3000 entfallen, vorausgesetzt natürlich, daß unter den veränderten Absatzbedingungen das Resultat unverändert bleibt. Die Durchschnittsziffer würde in hypothetischer Richtung wachsen, wenn die Exklusion einen größern Umfang annimmt. Sie würde in dem Maße aber positiv sinken, in dem die intensive Arbeit nachläßt und die Intelligenz führender Firmen dem Buchhandel den Rücken kehrt. Die »Zahl« hätte indes Ruhe, könnte sich wohnlich einrichten und brauchte nicht zu befürchten, im nächsten Quartal Zuwachses halber wieder umziehen zu müssen. Eine »Parasiten«-Bildung, die zwar schon früher nicht unbeachtet geblieben ist, die aber trotz Abmachungen in ihrer Prosperität keine Behinderung fand, sind bestimmte Vereine und Vertriebsanstalten christlicher Literatur, die meist von Privaten geleitet werden und ganz hervorragende Umsätze erzielen. Dazu kommt, daß sie sich auf Begünstigungen stützen, deren sich das reguläre Sortiment überhaupt nicht oder nur ausnahmsweise erfreut. So erhält z. B. der Borromäus- Verein, dessen Expansion von nicht zu unterschätzender Be deutung ist, 50 Prozent Rabatt, von denen er 33^ Prozent den Untervereinen abgibt. Eine Generalrevision, die erneut die »buchhändlerischen Mißstände« zu prüfen und für Vor schläge zur Ausscheidung derselben zu sorgen haben würde, kann auch an den letztgezeichneten Zuständen nicht vorüber gehen. Aber man hüte sich im einzelnen und im ganzen, eingebildete Mißstände für wirkliche zu nehmen, und »richte recht«. Leipzig, 30. November 1903. R. Streller. Kauf gegen Abschlagszahlung. Wer trägt die Gefahr? In je höherem Maße sich die Form des Abzahlungs geschäftes in den letzten Jahren ausgebreitet hat, insbesondere auch im Buchhandel, um so größere Bedeutung hat auch die Frage, wer die Gefahr bei der gegen Abschlagszahlung ver kauften Sache zu tragen hat, der Käufer oder der Verkäufer, eine Frage, die den Gegenstand von Meinungsverschieden heiten innerhalb der juristischen Kreise bildet. Nach Z 446 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geht mit der Übergabe der verkauften Sache die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über, dem, als Äquivalent für diese Belastung mit der Tragung der Gefahr von diesem Zeitpunkt ab auch die Nutzungen der Sachen gebühren. Der Kauf gegen Ab schlagszahlung unterliegt im allgemeinen den Vorschriften, die für den Kauf schlechthin maßgeblich sind. Das Gesetzbuch bestimmt in Z 455, daß, wenn sich der Verkäufer einer be weglichen Sache das Eigentum bis zu der Zahlung des Kaufpreises Vorbehalten hat, im Zweifel anzunehmen ist, daß die Übertragung des Eigentums unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises erfolgt und der Verkäufer zum Rücktritt von dem Vertrag im Fall des Leistungsverzugs des Schuldners berechtigt ist, mit andern Worten, der Eigentumsvorbehalt hat die Bedeutung einer aufschiebenden Bedingung. Das Gesetz macht nun aber den Übergang der Gefahr nicht von dem Übergang des Eigentums, sondern von der Übergabe abhängig; die Übergabe kann eine unmittelbare, wie auch eine mittelbare sein, es besteht kein Grund, die mit der Übergabe bezüglich der Gefahrtragung verbundene Wirkung derart zu beschränken, daß man nur in: Fall der unmittelbaren Übergabe den Käufer mit der Gefahr belastet. Aber wenn auch diese Auslegung zutreffend sein sollte, so würde gleichwohl bei den auf Abzahlung gekauften Sachen nicht der Verkäufer bis zu der Leistung der letzten Teilzahlung die Gefahr des Untergangs und der Ver schlechterung zu tragen haben, sondern der Käufer. Die Richtigkeit dieser Annahme wird durch die Erwägungen der Konsequenzen, die die Festhaltung der entgegengesetzten im praktischen Verkehr nach sich ziehen würde und müßte, zweifellos bestätigt. Man denke an den Fall, daß der Käufer eines bändereichen Konversationslexikons oder eines andern teuern Lieferungswerks nach Zahlung der zweiten oder dritten Teilzahlung von einem Brandunglück betroffen wird, bei dem auch das betreffende Werk mit verbrennt; soll in diesem Fall auch der Verkäufer den Schaden aus der Gefahr zu tragen haben, während doch der Käufer, sofern er überhaupt gegen Feuersgefahr versichert ist, von dem Versicherer auch Ersatz für den Wert dieser verbrannten Sache mit erhält? Dies würde doch zweifellos eine ungerechtfertigte Unbilligkeit dem Verkäufer gegenüber bedeuten.
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