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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.10.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-10-27
- Erscheinungsdatum
- 27.10.1923
- Sprache
- Deutsch
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X- 252, 27, Oktober 1923. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dlschll. Buchhandel. 7451 Redaktion <Nr. Bekanntmachung. Nacherhebung von Zeitungsbezugsgeldern. Das Verfahren für die Nacherhebung von Zeitungsbezugs- geldern ist, um es für die Verleger und den Postdienstbetrieb ein facher und vorteilhafter zu gestalten, sowie mit Rücksicht auf die dringend gebotene Entlastung des Postscheckverkehrs mit Wirkung vom 1. November neu festgesetzt worden. Wir veröffentlichen nach stehend die neuen Bestimmungen des Reichspostministeriums. Leipzig, den 25. Oktober 1923. Geschäftsstelle des Bürsenvereins der Deutschen Buchhändler - zu Leipzig. Di. Heß, Syndikus. An Stelle der Nachnahmckartcn mit anhängender Zahlkarle haben die Verleger Karten nach umstehendem Muster in Größe und Papier stärke der Postkarte zu liefern. Verpackt der Verleger seine Zeitung selbst, so hat er die Karten ohne Mitwirkung der Vcrlags-Postanst. ab zusenden. Werden die Zeitungen von der Post verpackt, so kann je nach Lage der Betriebsverhältnisse der Postanst. wie folgt verfahren werden: a) Die Verlags-PAnst. stellt für den Verleger ein Verzeichnis der für die Zeitung in Betracht kommenden Absatz-PAnst. her, gibt darin die für jede PAnst. benötigte Zahl der Karten an und überläßt di^. Absendung der Karten dem Verleger; b) die Verlags-PAnst. gibt dem VElcger lediglich die Gesamt zahl der benötigten Karten an und versendet sie nach Lieferung durch den Verleger auf Grund ihrer Verfeudungslisten. Im Falle zu b) hat der Verleger der Verlags-PAnst. mit den Karlen eine angemessene Zahl von Briefumschlägen zu übergeben. Name und Wohnung der Bezieher werden wie bisher von der Absatz- PAnst. in die Karten eingetragen. Die Absatz-PAnst. prüft nach Eingang der Karten, ob ihre Zahl mit der Zahl der vorhandenen Bezieher übercinstimmt, fordert fehlende Kartell nach und beseitigt überzählig eingegangene Karten. Zur Nach erhebuug von Bezugsgeld von Beziehern, die mehrere Stücke derselben Zeitung bestellt haben, hat die Absatz-PAnst. nur eine der einge- gaugenen Kartell zu verwenden, in der das der Zahl der Stücke ent sprechende Vielfache des Betrags für ein Stück handschriftlich nachzu- tragen ist. Die einziehenden Beamten haben von den eingelösten Kar ten dcn'linken Teil (Abschnitt) abzutrennen und mit dem Betrag an die PAnst. abzuliefern. Die eingelösten Beträge werden nach Abzug der Gebühren usw. in einerSumme mit Zahlkarte oder, wenn in den Quittungskarten kein Postscheckkonto angegeben war, mit Postanwei sung den Verlegern überwiesen. ^Von dem eingelösten Gesamtbetrag sind folgende Gebühren abzuziehen: 1. als Entgelt für die mit dem Nacherhebungsverfahren verbun denen besonderen Leistungen der Post die einfache Fernbrief- gebühr, gültig am Tage des Eingangs der Quittungskarten, ver vielfältigt mitderZahldcrBezie her, die bei der PAnst. Stücke der Zeitung bestellt haben, gleichviel ob sie Nachzahlung leisten oder nicht, 2. der Tagespreis für den verwendeten Zahlkartell- oder Postan weisungsvordruck, 3. die Einziehungsgebllhr wie bei Nachnahmesendungen, 4. die Gebühr für die Übermittlung des eingezogenen Betrags durch Zahlkarte oder Postanweisung. Die nicht cingelösten Karten sind nach der Nückschrift Zug um Zug an den Verleger zurückzusenden. Sind die einer PAnst. zugegangenen Quittungskarten von keinem Bezieher «ungelöst worden, so ist die Gebühr zu 1) vor der Rücksendung der Karten auf diesen als Nachgebühr zu verrechnen. Der Verleger darf die Annahme dieser Karten nicht verweigern. Wünscht der Verleger die Lieferung seiner Zeitung an Bezieher, die die Nachzahlung verweigert haben, einzustellen, so hat er die an ihn zurückgelangten Karten nach Ausfüllung deZ Vordrucks auf der Rückseite der Verlags-Postanst. zu übergeben. Die weitere Behand lung dieser Karten richtet sich nach den bisherigen Bestimmungen. (Muster der Vordrucke auf der Karte sind auf der folgenden Seite untergebracht.) eller Teil. 189.) Buchhändler-Verband „Kreis Norden". Auszug aus dem Bericht über das Bereinsjahr 1922/23, erstattet vom 1. Vorsitzenden in der 41. ordentlichen Kreisvereins- Versammlung am Sonntag, dem 23. September 1923, in Lübeck. Unsere M i t g l i e d e r z a h l ist in diesem Vereinsjahre von 288 aus 287 gestiegen. Aus dem Kreise unserer Mitglieder verloren wir durch den Tod die Herren: Hantkens-Lübeck, Koch-Vechta, Morgcnbcsser-Brsmen, seiner Wilhelm Halle-Altona, Max Meitzner-Hamburg. Herr Halle ist ein« lange Reihe von Jahren unser tätiges treues Mitglied gewesen. In den Jahren 1995/09 bekleidete er das Amt des 1. Vorsitzenden. Am 16. Juni d. I. feiert« die Firma Otto Meißner das 75jährige Geschästsjubiläum. Am 9. Juni brachten wir nnserm verehrten Kollegen Hermann Seippel und Gattin Gückwünsche zur goldenen Hochzeit dar. Kurz nach stattgehabter wohlgelungener Hauptversammlung in Flensburg im September v. I. nahm ein« stattliche Anzahl Norden-Mitglieder, zum Teil mit Damen, an der bedeutsamen Königsberger Tagung des Verbandes der Kreis- und Ortsvercine teil. In dieser ist die Preispolitik des Buchhandels durch Einführung des Grund« und Schlüsselzahl- Systems in eine neue gesunde Bahn gelenkt worden. Später suchte eine Anzahl Verleger aus der Schlüsselzahl »die letzte Kon sequenz- zu ziehen, indem sie in Grundzahl berechnete und Zah lung zur Schlüsselzahl des Zahltages verlangte. Das Sortiment wies diese Forderung ab, weil die Weilerberechnung in dieser Form an das Publikum unmöglich erschien. Schon drohten chaotische Zustände, als der Vorstand des Börsenvereins zusammen mit den Spitzenverbänden 'unterm 16. August d. I. die »Richtlinien für die buchhänd lerische Abrechnung» bekannt machte und zur Anwendung empfahl. Selbstverständlich mußten in ihnen Verlag und Sorti ment sich gegenseitig Zugeständnisse machen, hart und nicht trag bar für das Sortiment will uns aber die Bestimmung des Ab- satzes 2 erscheinen, daß »di- Bezahlung der Grundzahl schuld zur Schlüsselzahl des Einzahlungstages zu erfolgen hat.» Damit wird das Geldentwertungsrisiko auf das Sortiment abgewälzt. Die Vorauszahlung in Buch mark bedeutet ein Problem, das Gefahren in sich trägt. Nur d e r Sortimenter oder Verleger sollte Buchmark annehmen, der sie sogleich wertbeständig anlegen kann. Im übrigen hat sich kürzlich der Börsenvereinsvorstand gegen die Buchmark ausgesprochen. Di« Buchmark bildet den Übergang zur Gold mark, auf die sich das Wirtschaftsleben immer mehr cinstellt. Unser volles Interesse hatten die neuen staatlichen Bestrehungen zur Bekämpfung der Schundlite- ratu r. Im Januar d. I. wurde nach schriftlich eingeholter Zustim mung unserer Mitglieder die Geschäftsstelle des Buch händler-Verbandes »Kreis Norden» gegründet. Die Aufgaben, Atbeiten und Kosten für «inen großen Verband Haben in so starker Weise zugenommen, daß sie rein ehrenamtlich nicht mehr bewältigt werden konnten. Das Zusammcnfassen all der Arbeiten in einer eigens für diesen Zweck geschaffenen Zentralstelle hatte sich schon lange als Bedürfnis fühlbar gemacht und hätte schon eher ver wirklicht werden müssen, wenn nicht unser erster Schriftführer mit seiner Mitarbeiterin Frl. Voß eine Menge Vereinsarbeit freiwillig übernommen und ausgcsührt hätte. Als gegen Ende 1922 Herr Janssen die Vereinsarbeiten nicht länger ehrenamtlich fortführen konnte, hat der Vorstand die in dessen Büro tatsächlich schon vor handene Geschäftsstelle für unfern Verein übernommen und Herrn Janssen zu deren Leiter im Nebenamt bestimmt. über die Kassenverhältniss« wird unser Schatzmeister Herr Lorenzen berichten. Es bedarf keiner Erklärung, daß der im Jahr« 1922 bewilligte Beitrag von 500 Mark nicht im entferntesten ggö«
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