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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.10.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-10-25
- Erscheinungsdatum
- 25.10.1923
- Sprache
- Deutsch
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7404 Börsenblatt f. b. Dtschu. vnchbandel. Redaktioneller Teil. X: 25«, 25, Oktober 1923, scheckkonw oben gegebenen Auslegung und fordern diejenigen Verlagssirmen, die sich den Richtlinien anschließen, auf, dies der Geschäftsstelle des Börsenvereins zur Veröffentlichung einer fortlaufenden Liste im Börsenblatt mitzuteilen. Grundsätzliche Voraussetzung für die Begleichung zur Schlüsselzahl des Zahlungstages ist die unverzögerte Aus führung der Bestellungen seitens des Verlags, Auch dürfen, worauf nochmals ausdrücklich hingewiesen sei, nicht nur einzelne Be stimmungen herausgcgrissen und zur Grundlage des Geschäftsverkehrs gemacht werden, vielmehr gelten die Richtlinien als ein- heitliches Ganzes, Jeder Verträgst«!!, der ihre Jnnehaltung vom Vertragsgcgner fordert, muß sie auch seinerseits' in vollem Umfange zur Anwendung bringen. Leipzig, den 25, Oktober 1923. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchköndler zu Leipzig. 0r, Arthur Meiner Paul Nitschmann Richard Linnemann Max Röder Albert Diederich Ernst Reinhardt, Die Feuerversicherung des Buchhandels. Von Walter Bielefeld in Leipzig, (Ergänzung zu meinem Artikel in Nr, 181 des Bbl.j Die Hauptversammlung der Feuerversiche rung s ge n offen sch a f t Deutscher Buchdrucker ist am lv, Oktober adgehalten worden. Bei dieser Gelegenheit find Satzungsänderungen, di« aus Grund vorheriger Rücksprache die Genehmigung des Reichsaussichtsamtes finden werden, angenom men worden. Der Name der Feuerversicherung lautet von jetzt ab »Feuerversicherungs-Genossenschaft für das Buchgewerbe«. Der Vorstand ist erweitert worden, und es sind di« vom Börsenverein vorgeschlagenen Herren vr, Werner Klinkhardt-Leipzig, als Vertreter -des Verlages, und Wilhelm Hermann-Bremen, als Sortimentsvertreter, in den Vorstand ausgenommen worden, Herr vr, Klinkhardt wurde auch in den geschäftssührenden Ausschuß berufen. Hierdurch ist dem Buchhandel ermöglicht, all« ihn betreffen den persönlichen Sonderwünsche über die Art der Versicherung direkt im Vorstand vertreten zu lassen, und di« begrüßenswerte Idee des Herrn Hermann, eine für uns Buchhändler zugeschnitten« Feuerversicherung zu erhalten, ist ohne irgendwelche Kosten in die Tat umgesetzt worden. Ein« ganze Reihe Buchhandlungen, sowohl Verleger als auch Sortimenter, hat bereits ihren Beitritt zur »Feuerversicherung für das Buchgewerbe« getätigt, um sich so die Vorteile der eigenen Feuerversicherung sicherzustellen. Es liegt nunmehr im Interesse eines jeden Buchhändlers, seinen Betrieb nur bei der Genossen schaft zu versichern, denn je mehr Firmen beitreten, um so günsti ger ist es für den Einzelnen, und um so schneller wird das Ziel erreicht, das Herrn Hermann bei der Verwirklichung seines Ge dankens vorschwebte, nämlich den Kollegen einen guten und billi gen Versicherungsschutz zu verschaffen und auch dem Börsenverein bei normalem Geschästsverlauf eine finanzielle Hilfe zu bringen. Es wird in nächster Zeit ein Aufsatz von dem Geschäftsführer der Feuerversicherikng über die neuen Grundlagen, aus denen jetzt zeitgemäße Versicherungen in günstigster Weise auch für den Buch handel abgeschlossen werden können, erscheinen. Ich hoffe, daß sowohl meine als auch die kommenden Zeile» dazu beitragen wer den, das gesamte Buchgewerbe auch an einer Stelle wieder zu ver einen, an der ein jeder, sei er Verleger, Sortimenter oder Kommis sionär, «in Interesse haben mutz. Wertbeständige Lombard-Darlehen durch die Darlehnskaffen des Reiches. Das W i r t s ch a s t s a m t des Deutschen Buch drucker-Vereins veröffentlicht in der Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker folgende beachtenswerte Zeilen, Wir veröffentlichen diesen Aussatz, weil wir glauben, das; er auch siir Verlagsbuchhandlungen von einem ge wissen Wert ist, da unter »Waren aller Art« auch Bücher fallen. Red, d, Bbl, Die Neichsbank war die erste Bank, die wertbeständige Darlehen gewährte, und zwar zu Bedingungen, die siir die heutige Zeit als äußerst gut anzusprechen sind. Der Zinssatz siir ein wertbeständiges Lombard-Tarlehn beträgt, wie allgemein bekannt, jährlich 10°/,, wo gegen für ein Papiergeld-Darlehn täglich 5°/», das sind 1825°/, Jahres zinsen verlangt werden. Außerdem ist zu erwarten, daß der Zins satz sür Papiergeld-Darlehen aus 8"/» per Tag, das sind 2g20°/„ per Jahr, erhöht wird, ES ist also unmöglich, auf längere Zeit feste Bank-Kredite zu nehmen. Außerdem ist dieses Nehme» längerer Bankkredite gar nicht möglich, weil die Privatbanken sestc Kredüe aus einen bestimmten Zeitraum nur »och in de» seltensten Fällen gewähren, sondern nur einen gewissen Uberzcichnungskredit dulden. In dieser Notlage kan» das Lombard-Darlehn mit Cntwertnngs- klausel eine Hilfe für den Geschäftsmann bedeuten, allerdings sind die Gefahren für den Geschäftsmann, der nicht vorsichtig ist, wiederum sehr groß, weil das Lombard-Darlehn wohl j» Papier mark »ach einem bestimmten Kurs ans gezahlt wirb, aber die Rückzahlung aus alle Fälle in derselben Höhe erfolgen muß, ganz gleich, wie die Mark am Niickzahluugstage steht. Steht die Mark schlechter als am Auszahlungstage des Darlchns, so wird die Entwertung dem gewährten Darlehn zugeschlagcn, es ist also eine bedeutend höhere Summe zu zahlen, Der Geschäfts mann kann also nur dann ein Lombard-Darlehn nehmen, wenn er sich irgendwie mit Ware oder in wertbeständigen Anlagen gegcndeckt. Der Antrag siir ein Lombard-Darlehn ist der nächsten Darlehns kasse des Reiches einzurcichen, mit der Mitteilung, welche Papiere resp, welche Waren verpfändet werden sollen. Bei einer Verpfän dung von Papieren ist die Angelegenheit sehr einsach, Ti« Papiere werden zur Darlchnskasse geschasst, bleiben im Depot der Darlehns kasse bis zur Rückzahlung des Darlehns. Anders bei der Warcn- vcrpfändung ober -bcleihung. Der Antrag wird von der DarlehnS- kasse geprüft und wird dann einem Sachverständigen übergeben, der die Ware zu prüfen und zu schätze» hat. Von dieser Schätzung hängt es ab, wie hoch das Darlehn von der Tarlehnskasse gegeben werde» kann. Die verpfändete Ware muß bann in einem besonderen ver schließbaren Raum untergebracht werden, und der vereidigte Taxator verschließt diesen Raum und bringt an der Tür zu diesem Raume ein Schild an mit dem Inhalt: »Darlchnskasse des Deutschen Reiches«. Aus dem Merkblatt über die Gewährung von Lombard-Darlehen mit Entwertungsklansel durch die Darlehnskasse» des Reiches sei folgendes erwähnt: Die Darlehnskassen dürsen wertbeständige Pfänder, das sind Aktien, Genußscheinc, Kuxe, ausländische Wertpapiere, Sachwert anleihen, Dollarschatzanweisungc» des Deutschen Reiches, Gold- anlcihen, Waren aller Art »sw,, nur beleihen, wenn der Antragsteller sich verpflichtet, sür den Fall einer weiteren Geldentwertung bis zur Rückzahlung des Darlehns einen nach dem unten angegebenen Schlüssel zu berechnenden Ent wertungszuschlag zu dem Darlehnsbetrag zu zahlen. Einer Sicherstellung der evtl, Entwcrtungsschuld bedarf es in allen Fällen, wo das Pfand für die Hauptschuld nicht zugleich aus reichende Sicherheit siir die Nebenverpslichtung bietet. Wertbeständige Pfänder wachsen mit der Entwertung selbst. Handelt es sich aber um andere Artikel, die nicht wie die Devisen steigen, so miissc» die Pfänder aus Verlangen der Tarlehnskasse» durch Nebensicherheiten verstärkt werden. Als Ncbensicherheitcn könne» angenommen werden: bis zu zwei Drittel des Kurswertes: wertbeständige Anleihen;
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