Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.10.1923
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- 1923-10-25
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- 25.10.1923
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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7408 vvrsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 250, 25. Oktober 1923. durch Heranziehung der Tagespreise anstatt des Börsenblatts zur Ver breitung der Schlüsselzahl (vgl. Bekanntmachung vom 13. Oktvber, Bbl. Nr. 246) schlug fehl, da nicht zu erreichen ist, das) alle Tages zeitungen die Schlüsselzahl stets rechtzeitig und richtig bringen, anßer- dein Orte ohne täglich erscheinende Zeitungen so überhaupt nicht ver sorgt werden können. Es bleibt daher nur das vvn der Geschäfts stelle bereits Mitte September angeregte Verfahren übrig, das die Er mittlung der Schlüsselzahl vollkommen mechanisiert und jede besondere Bekanntmachung entbehrlich macht. Ermittlung und Inkrafttreten fal len dabei zusammen. Das gesamte Lieserungsgcwerbe des Buchhandels ist heute aus Dol lar-Goldmarkrechnung eingestellt. Die Papierpreise sind über der Frie densparität liegende Goldpreise, die genau dem Dollarkurs folgen. Ebenso liegt es bei allen anderen Materialprcisen. Druck- und Buch bindertarife arbeiten zwar noch mit Schlüsselzahlen; diese steigen aber durchaus in engster Anlehnung an die Dvllarkursentwicklung. Auch alle Unkosten sonst zeigen unmittelbare Abhängigkeit vom Dollarkurs. Daraus ergibt sich notwendig, daß auch die Entwicklung der Buch handelsschlüsselzahl, gerade wenn sie sich den Gestehungskosten an schließt, in stärkste Abhängigkeit vom Dollarkurs geraten ist. Es ent spricht das der zunehmenden Umstellung unserer ganzen Wirtschaft wie der staatlichen Finanzgebarung auf reine Goldrechnung. Mithin läßt sie sich auch unter Zugrundelegung der vom Dollarkurs ausgehenden Wirkungen vorausberechnen. Auf dieser Voraussetzung ist die aus S. 7403 wiedergegebene Tabelle aufgebaut, die von jetzt an zur Ab lesung der Schlüsselzahl zu benutzen ist. Das Verfahren dabei ist gemäß der ergangenen Bekanntmachung kurz folgendes: Der Buchhändler (Verleger wie Sortimenter) stellt früh bei Öff nung des Betriebs fest, welchen Briefkurs der Dollar am Tage vorher amtlich in Berlin hatte. Er wird das entweder aus dem Kurszettel seiner Zeitung ablcsen oder telephonisch bei jeder Bank oder jedem größeren Geschäft (Mühle u. dergl.) am Ort erfragen kön nen. Angenommen, diese Notierung war 170 Milliarden. Das ent spricht der Stufe 18 der Tabelle (161.1—177.0 Milliarden). Mithin gilt für diesen Tag die Schlüsselzahl 42 Milliarden. Danach kann er sofort arbeiten, ohne erst noch irgendeine Bekanntmachung oder sonst eine Benachrichtigung abwarten zu brauchen. Steigt der Dollar, so wird nach demselben Verfahren am nächsten Tage die neue Schlüssel zahl aus der Tabelle herausgesucht. Da die Tabelle auf Kursspau nungen von 10 zu 10 Prozent aufgcbaut ist, bleiben kleinere Sprünge des Dollars unberücksichtigt, was im Interesse möglichster Stetigkeit der Entwicklung nur begrüßt werden kann. Das gilt umgekehrt auch für ein etwaiges Fallen des Dollars. Der Buchhandel kann, da eine vorübergehende Kursbesserung ihm nicht sofort eine tatsächlich merk liche Verbilligung seiner Gestehungskosten bringt, bei seinen langen Umschlagszeiten nicht sofort jeder, meist ja nur spekulativen Schwan kung nachgcbcn. Fällt demnach der Dollar, so folgt die Schlüsselzahl nur, sofern e i n c S e n k u n g u m mehr alseineStufc der Tabelle nötig wird. Angenommen also, der Dollar, der bis auf 170 Milliarden gestiegen war und die Schlüsselzahl 42 Milliarden nö tig gemacht hatte, fällt auf 140 Milliarden, so senkt sich die Schlüssel zahl auf 35 Milliarden; denn diese Markbcsserung wäre eine Ver schiebung um mehr als eine Stufe der Tabelle, nämlich von 18 nach 16. Fiele aber der Dollar von 170 nur auf 160 Milliarden, so würde die Schlüsselzahl 42 Milliarden bleiben, da dies nur einer Verschiebung um eine Stufe von 18 nach 17 entspräche. Im übrigen bleibt es bezüglich der Ermittlung der Verkaufspreise durch Multiplikation der Grundzahlen mit der jeweiligen Schlüsselzahl natürlich beim alten. Richtlinien für die buchhändlerische Abrechnung. — Die Bekannt machung des Vorstandes über die Richtlinien für die buch- händlerische Abrechnung (auf S. 7403/04 dieser Nummeri fußt ans dem Ergebnis der Vertreter-Versammlung der Kreis- und Ortsvereine, die am vergangenen Sonntag in Leipzig stattfand. Trotz der vielfachen innerhalb der letzten Wochen im Börsenblatt erschienenen Veröffentlichungen gelangte man zu der Überzeugung, daß die untern, 14. August veröffentlichten Richtlinien (Bbl. Nr. 190) bei den gegen wärtigen Verhältnissen die einzige Möglichkeit für den Buchhandel bieten, zu einem einigermaßen geregelten Zahlungsverkehr zu gelan gen. Vom Verlag wurde nach wie vor als grundsätzliches Haupt- erfordernis der Ausgleich zur Schlüsselzahl des Zahlungstagcs ver langt. Hierbei trägt er noch ein erhebliches Entwertuugsrisiko, das in anderen Geschäftszweigen, die keinen so engen Zusammenschluß zwischen Produzent und Händler kennen wie der Buchhandel, längst auf den Handel abgewälzt ist. Vom Verlag muß aber gefordert werden, daß er sich, nach Aner kennung dieses Kernpunktes der Richtlinien durch die Vertreter des Sortiments, in seiner Gesamtheit den Richtlinien anschlicßt, um die an- gestrebte Vereinheitlichung des buchhändlerischen Zahlungsverkehrs nicht zu gefährden. Auch ist als wesentlich hervorzuhebcn, daß die Jnne- haltung der Zusage des Zahlungsausgleichs zur Schlüsselzahl des Zahlungstages nicht dadurch für das Sortiment zur Unmöglichkeit ge macht werden darf, daß die Ausführung seiner Bestellungen von ein zelnen Verlegersirmcn verzögert wird. Die Handhabung der Richt linien nach Treu und Glauben dürfte überhaupt als Hauptcrfordcrnis für beide Teile mit aufzustellen sein. Als einzige von der am 16. August im Börsenblatt bekanntge- gcbenen Fassung abweichende Änderung wurde auf Wunsch des Sor timents die Bestimmung ausgenommen, daß bei Überweisung vom Post scheckkonto nicht, wie vielfach von einzelnen Verlagsfirmcn gefordert wird, die Schlüsselzahl des Tages der Stempelung durch die Post gelten kann; denn tatsächlich kennt der Sortimenter diese nicht, und cs müßten ständig Nachzahlungen auf die verbleibenden Spitze,, geleistet werden. Insoweit eine Frist von 1 Tag für Firmen, die ihre Niederlassung am Sitze eines Postscheckamts haben, und für solche Firmen, an deren Nie- dcrlassungsort es kein Postscheckamt gibt, eine Frist von 2 Tagen ein- z,träumen, d. h. bei Postschecküberwcisungen die Schlüsselzahl nicht zu beanstanden, wenn sie nicht mehr als einen oder zwei Tage vor dem Tage des Datums des Poststempels Geltung hatte, wurde von den Vertretern des Verlegervcrcins als durchaus berechtigt anerkannt. Ebenso wurde es als Selbstverständlichkeit bezeichnet, den Firmen im besetzten Gebiet in Anbetracht der dort herrschenden schwierigen Ver hältnisse nach Möglichkeit Entgegenkommen zu zeigen. Die Richtlinien sind nur ein Provisorium. Die Verhältnisse auf dem innerdeutschen Geldmärkte haben eine Entwicklung angenommen, die nachgerade unhaltbar geworden ist. Die deutsche Neichsregieruug ist nach den letzten auf Grund des Ermächtigungsgesetzes vorgenom- meuen Maßnahmen nunmehr gewillt, sie Stabilisierung der Währung durchzuführen. Die Wiedererlangung eines in seinem Wert konstanten Zahlungsmittels wird auch der Streit über den Abrechnungsverkehr zur Ruhe kommen lassen. Bis dahin sollen aber die Richtlinien für den Buchhandel die gewünschte Ordnung und Übersichtlichkeit trotz aller Schwierigkeiten bewahren. Mögen sie deshalb diesmal den Gesamtbuchhandel hinter sich fin den, nachdem sich die Vertreter vom Verlag und Sortiment auf der Versammlung vom 21. Oktober mit ihrer nochmaligen Empfehlung unter Einschluß der Ergänzungen einverstanden erklärt haben. Schlüsselzahl des Zahlungstages. (Nachtrag zu der Liste im Bbl. Nr. 246, S. 7326.) Paul Beyer, Leipzig, Buchhandlung Reinhard Müller, Hamburg, Buchhandlung des Waisenhauses, Sortiment, Halle a. S., Evangelische V e r e i n s b u ch h a n d l u n g, G. m. b. H., Cottbus. (»Einverstanden, wenn die Verleger post wendend sa u ch das Barsortiment) liefern und ferner bei Postschecküberweisungen der Tag vor dem Poststempel min destens als Zahltag anerkannt wird. Eine Bestellung vom 6. Oktober darf nicht erst am 12. Oktober ausgeliefcrt werden; meistens zahlen wir direkt vorher oder gleichzeitig mit der Bestellung.«) Ehr. Kaiser, München, Hans Paul Scharrer, Hamburg, Wilhelm Stollfuß, Bonn. Arbeitsgemeinschaft jüngerer Buchhändler in Leipzig. — Freitag, den 26. Oktober 1923, abends 7 Uhr, Vorstandszimmer des Börsenver eins der Deutschen Buchhändler. Thema: Neue Werbewcge. Wir rechnen mit recht starkem Besuch aus den lebendigen Kreisen des Ver lags und Sortiments. I. A.: W. Lehma n n. Ein Zcntralvcrband der polnischen Verleger. — In Warscha u hat in der ersten Ocktoberwoche der erste »Kongreß von Vertretern der Organisationen der graphischen und der Verlagsindustrie- getagt. An dem Kongreß nahmen 14 Personen teil, und zwar aus Warschau, Kattowitz, Posen, Hohensalza (Jnowroclaw) und Lemberg. Ten Vor sitz führte Leopold W i s n i e m s k i - Lemberg. Das Ergebnis des Warschauer Kongresses ist die Gründung des »Zentralvcrbandes der Organisationen der graphischen und der Verlagsindustrie in Polen«, der alle In den verschiedenen Landcstcilen Polens bestehenden Vereine und Verbände umfaßt. Der Kongreß nahm die Satzungen des neuen Zentralvcrbandes an und wählte einen Organisationsausschuß, dem acht Personen angehören. W. Ehr. »Das gesprochene Buch«. — Unter diesem Titel veranstaltet die Bücherstube der Vienna Buchhandclsgesellschaft m. b. H. im Konzern der Wiener Literarischen Anstalt A.-G. in W i c n I, Bogner gasse 4, eine Vortragsreihe, die bezweckt, weite Kreise zum Buch
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