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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.12.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-12-19
- Erscheinungsdatum
- 19.12.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19071219
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190712194
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fiir ilcii Ic»tfllici> Eigentum des Börsenberichts der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 -F, für Nichtmilglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) b ^ mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.: Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Psg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titei in den Bücherangebotcn und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 295. Leipzig, Donnerstag den 19. Dezember 1907. 74. Jahrgang. Amtlicher Teil. (Österreich.) 265. Verordnung des Iustizministers vom 9. Dezember 1907 über den Llrheberrechtsschutz im Verhältnisse zu den Vereinigten Staaten von Amerika. I. Nach Sekt. 13 der Kongreßakte vom 3. März 1891 finden die Bestimmungen der Urheberrechtsgesetzgebung der Vereinigten Staaten von Amerika auf einen Bürger oder Untertan eines fremden Staates oder einer fremden Nation Anwendung, wenn der betreffende fremde Staat oder die betreffende fremde Nation den Bürgern der Vereinigten Staaten von Amerika den Genuß des Urheberrechtes auf wesentlich derselben Grundlage gewährt wie seinen eigenen Bürgern. Das Vorhandensein dieser Bedingung ist von dem Präsidenten der Vereinigten Staaten durch Kundmachung festzustellen. Auf Grund dieser Vorschrift hat der Präsident der Ver einigten Staaten eine Kundmachung erlassen, durch die ver lautbart wird, daß die erwähnte Bedingung hinsichtlich der österreichischen Staatsbürger erfüllt ist. II. Da demnach die Gegenseitigkeit gewährleistet ist, wird gemäß Arrikel I des Gesetzes vom 26. Februar 1907, R. G. Bl. Nr. 58, verlautbart, daß die Bestimmungen des Gesetzes vom 26. Dezember 1895, R. G. Bl. Nr. 197, be treffend das Urheberrecht an Werken der Literatur, Kunst und Photographie, auf die nicht im Jnlande erschienenen Werke von Bürgern der Vereinigten Staaten von Amerika Anwendung finden, sofern diese Werke in den Vereinigten Staaten Schutz genießen. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kund machung in Kraft und hat nur für die an diesem Tage noch nicht erschienenen Werke Geltung. (gez.) Klein w. p. (Reichsgesetzblatt für die im Reichsrate vertretenen König reiche und Länder. Jahrg. 1907. OLLI. Stück. Aus gegeben (Wiens und versendet am 14. Dezember 1907.) Vörfenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 61. Auszug aus der Registrande des Vorstandes. Die nächste Sitzung des Vorstandes des Börsen vereins findet am 22., 23. und 24. Januar 1908 statt. 1. November 1907. Nr. 2128. Auf Ansuchen des Bau polizeiamtes der Stadt Leipzig hat eine Prüfung der Befestigungen der sämtlichen Kron leuchter im Buchhändlerhaus stattgefunden. Hier bei hat sich ergeben, daß sich die Verschraubungen und Befestigungen der Kronleuchter-Aufhängungen in einem guten und ordnungsgemäßen Zustande befinden. 6. November 1907. Nr. 2153. Auf Anordnung des Ver waltungsausschusses wurden die Hausarchitekten Schmidt L Johlige um ein Gutachten wegen Schaffung einer feuerfesten Tür und eines Notausganges zur Sicherung der im zweiten Stockwerk des Buchhändlerhauses arbeitenden Be amten der Geschäftsstelle ersucht. 14. November 1907. Nr. 2229. Der Wahlausschuß hat sich zum Antrag betr. Zusendung der Druck sachen der Hauptversammlung an die während der Buchhändlermesse in Leipzig anwesenden auswärtigen Mitglieder wiederholt geäußert und seiner Ansicht dahin Ausdruck gegeben, daß er eine Änderung des bis jetzt üblichen und in seiner Geschäftsordnung festgelegten Verfahrens nicht empfehle. Einmal sei die Zustellung sowohl dm ch den Kommissionär wie durch die Post schwierig, da die Mehrzahl der Herren im Hotel schwer anzutreffen sei. Das Haupthindernis aber liege darin, daß im Gegen satz zu den Leipziger Mitgliedern die Mehrzahl der auswärtigen Mitglieder Stimmvertrerung habe. Kämen dann Mißverständnisse bei Prüfung der Vertretungsvollmachten vor, so seien solche nach dem bisherigen Verfahren oft noch in letzter Stunde zu beseitigen. Überdies kämen auch von den Vereinen oder Mitgliedern Änderungen bzw. Neuanmeldungen noch am Sonnabend vor Kantate. 18. November 1907. Nr. 2251. Eine Mitteilung, daß kleinere technische Werke, die im Selbstverlag der Verfasser erscheinen, in den bibliographischen Hilfsmitteln des Buchhandels nicht zu finden 1798 Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 74. Jahrgang.
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