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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.12.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-12-30
- Erscheinungsdatum
- 30.12.1907
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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^ 302, 30. Dezember ISO? Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f, d, Dtschn. Buchhandel. 14033 fische Konsulargericht Kairo 31. Mai 1895 in Droit ä'autsur Nr. 8, S. 166). Was die Gesetze fremder Länder anlangt, die nach der Berner Konvention für den Umfang des Schutzes maß gebend werden können, so verbieten Belgien (Artikel 17) und Luxemburg (Artikel 17) ausdrücklich jede Bearbeitung von Musikwerken, Italien (Z 3) solche von Musik- und Kunstwerken, Japan (Artikel 19), Monaco (Artikel 17), Dänemark, Schweden (Artikel 10, 11), Norwegen (Z 13) alle Arten von Bearbeitungen, es seien denn völlige Neu schöpfungen, ebenso Guatemala (Artikel 20). Wichtig zu erwähnen scheint ferner, daß die Konvention von Montevideo (der von europäischen Staaten Belgien, Frankreich, Italien, Spanien angehören, obwohl ihr Beitritt nur von Argentinien und Paraguay anerkannt wird) in Artikel 9 eine dem Artikel 10 der Berner Konvention äqui valente Vorschrift besitzt. Die argentinische Praxis verfolgt bloße Bearbeitungen, die keine Neuschöpfungen sind, gemäß Artikel 17 der Verfassung als Nachdruck (Droit äautsur 1905 S. 32). Kleine Mitteilungen. * Aernsprechgtbühren. — Der Deutsche Reichsanzeiger Nr. 306 vom 27. Dezember 1907 veröffentlicht den Wortlaut einer Denkschrift des Reichspostamts, die den zu einer Besprechung wegen Änderung der Fernsprechgcbührenordnung auf den 7. Januar 1908 nach Berlin eingeladenen Vertretern der Industrie, des Handels, der Landwirtschaft und des Handwerks zugesandt worden ist. Die Denkschrift ist eingeteilt in: I. Orts verkehr, — II. Fernverkehr, — III. Andere Fragen, — IV. Zusammen fassung. Nachstehend sei die Zusammenfassung hier wieder- gcgeben: Der neue Tarif würde hiernach folgende Gestalt erhalten: 1. Die Pauschgebühr wird aufgehoben. Es gibt nur noch Anschlüsse gegen Grund- und Gesprächsgebühren. 2. Die Grundgebühr beträgt in Nitzen von 1 bis 1000 Anschlüssen 50 in N-tzen von 1001 bis 5000 Anschlüssen . . .65 in Netzen von 5001 bis 20 000 Anschlüssen . . . 80 in Netzen von 20 001 bis 70 000 Anschlüssen . . 90 in Netzen von mehr als 70 000 Anschlüssen für jede an gefangenen weiteren 50 000 Anschlüffe je 10 ^ mehr. 3. Für jede hergestellte Verbindung wird eine Einzelgesprächs gebühr von 5 H erhoben. Wenn in einem Rechnungsjahr von einem Anschluß aus mehr als 2000 Gespräche geführt werden, er mäßigt sich die Gebühr für die Gespräche von 2001 bis 6000 um je */, H und für die weiteren Gespräche um je 1 H. 4. Der Teilnehmer darf sich von Dritten für das Gespräch im Ortsverkehr einen Betrag bis zur Höhe von 10--erstatten lassen. 5. Die Ferngebühren betragen bis 25 Irra 20 „ 50 „ 25 „ „ 100 „ 50 „ „ 250 „ 75 „ „ 500 1 >7 „ 750 „ 1 „ 50 ^ „ 1000 „ 2 „ über 1000 „ für jede weitern 250 kw 50 H mehr. * Koribttdur»gSkurse der Suchhändker.Lehranstalt 1« Leipzig. — Wie uns der Direktor der Buchhändlerlehranstalt in Leipzig mittetlt, beginnen die Fortbildungskurse im neuen Jahre am nächsten Freitag, den 3. Januar, 82" abends. Den Teilnehmern an diesen Kursen wird dringend anempfohlen, die Kurse auch im nächsten Vierteljahre pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Nur wenn das geschieht, wird der Verein der Buchhändler zu Leipzig auch fernerhin bereit sein, den größten Teil der erheblichen Kosten der Kurse zu tragen und diese Neueinrichtung zu einer dauernden zu machen. Es ist wünschenswert, daß sich die Teilnehmer an den Kursen gegenseitig an den Wiederbeginn derselben erinnern. * Remttte«Penfaktur»Dor-ruckt O.«M. ISO». (Vgl. Nr. 2S1, 293—301 d. Bl.) — Weitere Eingänge: Carl Reißner, Dresden. Otto Wigand m. b. H., Leipzig. Aranzöstsche Almanache. — Um die Weihnachtszeit er scheinen die neuen Kalender und Almanache. Wer in den großen Kaufhäusern Einkäufe macht, erhält als Weihnachts- und Neujahrs gratifikation, -Ltrsvvss- genannt, seinen Abreißkalender mit deren Firma. Die Briefträger kommen und präsentieren als Gegengabe für ihr Weihnachts- und Neujahrstrinkgeld, das sie regelmäßig einsammeln, den Postkalender. Dessen Name »Xlwa- vaeü des ?ostss et dss Islsxraxbss- zeigt, daß zwischen Kalender und Almanach ein Unterschied besteht. Der französische Post kalender ist zwar ein Wandkalender, aber ein Almanach. Er zeigt auf der einen Seite den Kalender der ersten Hälfte des Jahres, auf der andern denjenigen der zweiten. Am 1. Juli dreht man ihn herum und findet den Kalender der zweiten Jahreshälfte. Die beiden Setten enthalten allerhand wissenswerte Notizen aus dem Postreglement, die das Publikum täglich braucht. Und des halb ist der Postkalender ein Almanach, denn der Kalender — ealsvdrisr — ist ausschließlich ein geordnetes Verzeichnis der Zeiten des Jahres, der Almanach aber ist ursprünglich ein Jahr buch zum Einzeichnen der Begebenheiten, dem ein Kalender bei gegeben ist. Das Wort -Almanach» stammt aus dem Arabischen oder Griechisch-Ägyptischen und war die Bezeichnung für kalenderartige Tafeln mit astrologischen und sonstigen Notizen. Gegen Ende des Mittelalters kam dieses orientalische Wort auch im Abend lande in Gebrauch. In Frankreich wurde der erste Almanach um das Jahr 1464 in Troyes (in Ostfrankreich), der ehemaligen Haupt stadt der Champagne, gedruckt und hatte den Titel -Xrmsvao des Lardisrs- (Almanach der Barbiere). Er enthielt Notizen, die besonders den Barbieren bei Ausübung ihres Berufes nützlich sein sollten. Im siebzehnten Jahrhundert begann man, den gewöhnlichen astrologischen und meteorologischen Kalendernotizen auch anderweitige Nachrichten hinzuzufügen. So gab der XI- wavaoü ro^al, der seit 1679 in Paris erschien, bereits Notizen über den Verkehr der Posten, die Hoffcste, die Messen und Märkte, die Münzplätze rc., denen seit 1699 noch die Genealogie des könig lichen Hauses, ein Verzeichnis der höhern Geistlichkeit u. dgl. hinzu gefügt wurden. Vorher waren die Almanache meist bestimmten Berufsarten gewidmet. Neben demjenigen der Barbiere tauchte im Jahre 1493 noch ein -Oompost ou Lalsvdrisr dss LsrZsrs» (der Schäfer) auf, der sich bis in die Mitte des siebzehnten Jahrhunderts hinein allgemeiner Beliebtheit erfreute und in dem bereits neben dem Verzeichnis der Feste und den Prophezeiungen aller Art die sogenannten Kalenderpraktiken, nämlich Angaben der Tage, an welchen man zu baden, zu purgieren, Medizin zu nehmen und Ader zu lassen habe, eine Rolle spielten. Im sechzehnten Jahrhundert erlangten die Almanache des größten Satirikers der Franzosen, Franyois Rabelais, des Ver fassers von -Gargantua und Pantagruel«, besondere Berühmtheit. Rabelais weilte von 1532 ab als Hospitalarzt in Lyon. Im Jahre 1533 ließ er einen Almanach erscheinen, der betitelt war: -Xlwa.vs.ob xour 1'a.vvss 1533, berechnet für den Meridian der edlen Stadt Lyon und für das Klima des Königreichs Frankreich, verfaßt von Franyois Rabelais, Doktor der Medizin und Pro fessor der Astrologie«. In diesem Almanach proklamierte Rabelais feierlich die Hinfälligkeit der astrologischen Voraussagen; aber diese vollkommen aufrichtige Behauptung wurde ebensowenig ver standen und geglaubt, wie die Ironie in seiner -lluvtsArusIivs provostioatiov». Beide Werke wurden vollständig ernst genommen und hatten den Erfolg aller Prophezeiungen jener Zeit. Älmanache sind auch die -Osvturiss- des französischen Astrologen Nostradamus (Michel Notre-Dame), die, im Jahre 1558 in Lyon erschienen, Prophezeiungen von Aufsehen erregender Dunkelheit enthielten und damit dem Verfasser den Weg von seiner süd- französischen Heimat nach Paris an den Hof Karls IX. ebneten, der ihn zu seinem Leibarzt ernannte. Aber anderseits wurden die -Osvturiss« später (1781) vom Papst verboten, weil darin auch der Untergang des Papsttums verkündet wurde. Sie haben übrigens ihre Berühmtheit selbst heute noch nicht ganz eingebüßt. 1828 Börsenblatt für den Deutsche» Buchbandel. 74. Jahrgang.
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