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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.12.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-12-08
- Erscheinungsdatum
- 08.12.1906
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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kenntnisreiche Kunstantiquar Max Ziegert (Frankfurt) ent puppte, ertönten u. a. folgende hübsche Verse, in denen die bekanntesten Antiquare fröhlich angezapft werden: Die Bibliophilen sind erwacht, Sie wachsen und mehren sich Tag und Nacht, Der Himmel mag es wenden. Es bibliophilt im fernsten Tal Von Alicke bis Rosenthal, Thront Feodor von Zobeltitz, Man speist zu fünf Mark trocken Und bleibt noch länger hocken Die Börner, Perl und Nebehay Verauktionieren frank und frei Brentano, Goethe, Schiller, Kleist Zu Preisen, welche allzumeist Uns geht es an die Kragen. Hat die Auktionsschlacht ausgetobt, Du deinen Schatz genug gelobt. Still steht er auf dem Bücherbrett, Katalogisiert wird er dann nett. Die Wonne der Bibliomanie. Es kommt der Vibliophilen-Tag — Wie es auf ihm wohl werden mag? Ob geistvoll oder trinkerfest? Nun, hoffen wir das Allerbest! Cs lebe in der Goelhe-Stadt Wer Bücher kauft und welche hat! Ob es geistvoll war, wollen wir ununtersucht lassen; daß es aber »trinkerfest« war, dafür bürgt das wunderbare notorisch enge Verwandtschaftsverhältnis zwischen Wissensdurst und Trinkerdurst, und so können wir den diesmaligen biblio philen Karnevalsbericht mit einem fröhlichen »Auf Wieder sehen in Berlin anno 1907!« in des erwähnten Poeten Sinn schließen: Es lebe — wer Bücher kauft und »welche« hat! — Biblioheil! Gotthilf Weisstein. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. (Nachdruckverboten.) — Eine Nummer der »Jugend- enthält ein Bild, auf dem sich zwei nackte Menschen am Altar die Hand reichen. Diese Nummer war von zwei Ver käufern, die früher Fabrikarbeiter waren, V. und B. in Hanno ver, im Aufträge eines Buchhändlers öffentlich feilgehalten worden. Das Landgericht Hannover hat die beiden Verkäufer am 3. Juli von der Anklage des Feilhaltens einer unzüchtigen Schrift frei gesprochen und sie nur wegen Übertretung einer Vorschrift der Gewerbeordnung verurteilt. Die Angeklagten hatten be hauptet, sie hätten das betreffende Heft überhaupt nicht im Innern angesehen und deshalb von dem angeschuldigten Bilde keine Kenntnis gehabt. Das Gericht hat ihnen dies geglaubt und im Urteil ausgeführt, daß man von solchen untergeordneten Hilfs kräften eine Prüfung des Inhalts der feilgehaltenen Schriften ebensowenig verlangen könne wie z. B. von einem Lehrling. Die Angeklagten hätten annehmen dürfen, daß ihr Auftraggeber bereits eine Prüfung des Inhalts vorgenommen habe. Gegen das Urteil hatte der Staatsanwalt Revision ein gelegt. Er führte darüber Beschwerde, daß nicht wenigstens auf Einziehung der fraglichen Nummer der »Jugend« erkannt sei. Der Reichsanwalt hielt die Revision nicht für begründet. Der Staatsanwalt habe Bestrafung nach § 184 und Einziehung beantragt gehabt. Da eine Verurteilung nach § 184 nicht erfolgt sei, so habe das Gericht über den Antrag auf Einziehung (§ 41 Str.-G.-B.) nicht zu entscheiden brauchen. Dem Staatsanwalt Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. stehe es frei, in einem objektiven Verfahren die Einziehung zu beantragen. Das Reichsgericht war jedoch der Ansicht, daß das Gericht auch unter den obwaltenden Verhältnissen über die Einziehung hätte entscheiden müssen. Es hob deshalb heute das Urteil auf, soweit es nicht auf Einziehung erkannt hat, und verwies die Sache in diesem Umfang an das Landgericht zurück. Lentze. Post. Aus dem Bericht der Deutschen Reichs-Po st und -Telegraphen-Verw altung 1901 —1905. — über die Ergebnisse der Reichspost- und -Telegraphenverwaltung in dem Jahrfünft 1901—1905 hat das Reichspostamt einen 125 Quart seilen umfassenden Bericht veröffentlicht, der interessante Mit teilungen über die Entwicklung des in Post und Telegraphie ver körperten Verkehrswesens im Innern und in den auswärtigen Beziehungen, über die Erweiterung und Verbesserung der vor handenen Einrichtungen, über die Fürsorge für das zahlreiche Personal in wirtschaftlicher und gesundheitlicher Beziehung und über das finanzielle Ergebnis in den fünf Rechnungsjahren vom 1. April 1901 bis zum 31. März 1906 enthält. Die Zahl der Postanstalten des Reichs-Post- und -Telegraphen gebiets ist von 32 045 auf 32 999 gestiegen. Je 1 Postanstalt fiel 1900 auf 13,9 qkm und 1498 Einwohner, 1905 auf 13,5 qkm und 1570 Einwohner. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß die Einwohner zahl des Neichspostgebiets in den letzten fünf Jahren um 3,788 Millionen Seelen gewachsen ist und die Dichtigkeit der Bevölkerung beständig fortschreitet. Die Zahl der Telegraphenanstalten hat sich von 16419 auf 22255, mithin um 5836, d. i. um 35,5 v. H., vermehrt. Es entfiel im Jahre 1905 je 1 Telegraphenanstalt auf 20 qkm und auf 2327 Einwohner gegen 27,1 qkm und 2924 Einwohner im Jahre 1900. Von den 22 255 Anstalten hatten 21495 Fernsprechbetrieb; außer dem waren 1905 noch 20 selbständige Fernsprechämter und 85 öffentliche Fernsprechstellen vorhanden. Mit seinen 22255 Tele- graphenanstalten steht das deutsche Reichspostgebiet an der Spitze der Länder Europas. Bei der Erweiterung des Telegraphennetzes haben, wie in den vorhergegangenen Jahren, die Verkehrsbedürfnisse der Landbewohner wiederum besondre Berücksichtigung gefunden. Durch Einrichtung neuer Telegraphenanstalten in den Grenz- und Küstengebieten sowie in den Überschwemmungsgebieten ist den Interessen der Landesverteidigung und der allgemeinen Wohlfahrt Rechnung getragen worden. Den im Jahre 1900 vorhanden gewesenen Seetelegraphenanstalten sind weitere fünf (im Außenjadefeuerschiff, Cuxhaven, Elbefeuerschiff Eins, Schillig und Leuchtschiff Weser) hinzugetreten, sodaß gegenwärtig insgesamt 15 Seetelegraphenanstalten im Betriebe sind, darunter 10 mit Funkentelegraphenapparaten ausgerüstete. Der internationale Telegraphenverkehr hat durch ein zweites, von der Deutsch-atlan tischen Telegraphengesellschaft zu Köln auf Anregung der deutschen Verwaltung gelegtes Kabel von Emden nach New Jork (über die Azoren) einen neuen Zuwachs erhalten. Ferner hat die 1899 ge gründete Osteuropäische Telegraphengesellschast zu Berlin ein Kabel zwischen Konstantza und Konstantinopel gelegt, das als Zwischen glied einer direkten telegraphischen Verbindung zwischen Berlin und Konstantinopel dient. Die Fertigstellung des amerikanischen Pacifickabels, das San Francisco über Honolulu und Guam mit den Philippinen verbindet, ermöglicht es, den telegraphischen Ver kehr mit den deutschen Besitzungen im fernen Osten über die nord amerikanischen Landlinien auf die deutschen atlantischen Kabel zu leiten, nachdem infolge einer Vereinbarung mit der nieder- der deutschen Insel Jap, der der nordamerikanischen Union gehörigen Insel Guam, sowie zwischen Jap und Schanghai gelegt worden waren. In Schanghai steht dieses neu ent standene Kabelnetz mit den deutschen Kabeln nach Tsingtau sehen oder unter deutscher Aussicht stehenden Ozeankabel ist damit auf 29 801 km angrwachsen. In den deutschen Kolonialgebieten Afrikas sind die Telegrapheneinrichtungen allmählich von der Küste nach dem Innern vorgeschoben worden. In Deutsch-Ostafrika hat der Telegraph von Daressalam aus Tabora (862 km) erreicht aus (320 km). In Deutsch - Südivestasrika ist der Telegraph von Swakopmund bis Windhuk geführt und südlich bis Keetmanshoop 1671
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