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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.04.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-04-06
- Erscheinungsdatum
- 06.04.1908
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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^ 80. 6. April 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel 3953 Operette vorkommenden Gesang- und MusikstUcke: das -Vilja- Lted-, -Da geh' ich zu Maxim-, der -Maxim-Marsch», der -Ball- sirenenwalzer« und das »Lied vom dummen Reiter«, enthalten. In gleichem Umfange hatte die Firma Döblinger auch von den Librettisten und dem Komponisten der Operette »Der Schatzmeister-, Alerander Engel, Julius Horst und Ziehrer, das Urheberrecht bezüglich dieses Werkes, aus dem insbesondere der Walzer -Hereinspaziert« sehr populär wurde, erworben. Die Firma Döblinger machte die Wahrnehmung, daß die in Wien durch einen Generalrepräsentantcn vertretene deutsche Grammophon-Aktiengesellschaft ohne ihre Zustimmung Grammo phonplatten, die die erwähnten Musik- und Gesangstücke enthalten, herstelle und diese Platten in den Handel bringe. In diesem Vorgehen erblickte die Firma Döblinger einen Eingriff in daS ihr von den Autoren und Komponisten eingeräumte Urheberrecht und sie brachte gegen die genannte Grammophongesellschaft beim Landesgericht eine Zivilklage ein, in der sie die Feststellung be gehrte, daß die Beklagte in Anerkennung des ausschließlichen Urheberrechtes der klägcrischen Firma an den genannten Gesang- und Musikstücken verpflichtet sei, die Vervielfältigung dieser Stücke von Grammophonplatten zu unterlassen. Ferner begehrte die Firma Döblinger, daß alle bereits von der Beklagten hergestellten Platten, die die erwähnten Stücke enthalten, für verfallen erklärt werden. Auf Grund der von den Sachverständigen Professor Eduard Krcnncr und Professor Jakob Fischer abgegebenen Gutachten gab das Landesgericht der Klage der Firma Döblinger in vollem Umfange Folge. Gegen dieses Urteil erhob die beklagte Grammophongesell schaft durch Or. Paul Abel die Berufung an das Oberlandcs- gericht, das in seinem auf schriftlichem Wege erflossenen, vor kurzem den Parteienvertretern zugestellten Urteil in Stattgebung der Berufung das Urteil erster Instanz aufhob und das Klage begehren der Firma Döblinger zur Gänze abwies. Das Oberlandesgericht, Vorsitzender Oberlandesgerichtsrat Kränze!, ging bei seinem Urteile von der Anschauung aus, daß zwar die Übertragung von Teilen eines Tonwerkes auf Grammo phonplatten als eine Vervielfältigung dieser Teile des Werkes an zusehen ist, daß aber die Anfertigung und der öffentliche Gebrauch von Grammophonplatten unter die Ausnahmebestimmungen des tz 36 Urheberrcchtsgcsetzes fällt, daher einen Eingriff in das musi kalische Urheberrecht nicht bildet. Der Unterschied zwischen dem Grammophon und andern Spielwerkcn, besagt das Urteil des Oberlandesgerichtes, ist nicht zu verkennen. In Ansehung jener Teile der Operette, für die der Text geschrieben ist, also der Lieder, Rezitative und Chöre, ist es der Gesang, der der Operette das Gepräge gibt und erscheint der unterlegte Text nur als Hilfsmittel für den Gesang. Es muß daher eine Operette trotz der Verbin dung mit Worten und Musik im ganzen als ein Tonwerk bezeich net werden und kann jedenfalls bei der untergeordneten Bedeutung des Textes dessen Wiedergabe nicht als eine Verletzung der lite rarischen Urheberrechte der Textdichter bezeichnet werden, die selbst ständig nur dann oerfolgbar wäre, wenn sich die Wiedergabe aus schließlich auf den Text ohne Verbindung mit der Musik be schränken würde. (Oesterreichisch-Ungar. Buchhändler-Korrespondenz.) AuKsteilluugsverbot eines Bildes. — In der Ausstellung der Vereinigung bildender Künstler Österreichs -Sezession-, die am 2. April in Wien eröffnet wurde, ist ein in Prioatbcsitz befindliches Gemälde des Präsidenten Franz Hohenberger auf behördlichen Auftrag nicht zur Ausstellung zugelassen worden. In dem Mittelraum des im Innern vollkommen umge bauten Sezeisionsgebäudes hängt an der linken Seitenwand ein großes Bild in Goldrahmen, das mit pfaublauen Tapeten überspannt ist und nicht vermuten läßt, daß darunter ein großes Lcgendengemälde in Gobelinart verborgen ist. Der Katalog be zeichnet dieses Gemälde unter Nr. 10 als Wanddekoration von Franz Hohenberger. Das Bild, das Eigentum eines bekannten Wiener Kunst- mäcen und Großindustriellen ist, stellt fünfzehn hervorragende Wiener Bankiers und Persönlichkeiten der Großindustrie in Kostümen des Mittelalters dar. Kurz vor Eröffnung der Aus stellung haben nun die Herren Zentraldirektor Kestranek, Direktor Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7b. Jahrgang. Kux, Generaldirektor Ritter v. Kerpely, Reichsratsabgeordneter Oberbaurat Otto Günther, Or. Karl Kupelwieser und Direktor Rothbollcr gegen die Ausstellung des Gemäldes mit Rücksicht darauf, daß auch ihre Porträts auf demselben zu erblicken sind, protestiert und die Beschlagnahme des Bildes durch das Bezirks gericht Josefstadt begehrt. Das Bezirksgericht und das Landes gericht in Strafsachen als zweite Instanz haben das Begehren wohl abgewiesen, dagegen hat daS Landesgericht in Zivilsachen das vorläufige Verbot der Ausstellung des Bildes ausgesprochen. Da nach den Statuten der Sezession ein bereits angenommenes Bild nicht mehr aus den Ausstellungsräumen vor Schluß der Aus stellung entfernt werden kann, wurde das Bild mit Tapeten überspannt und so dem Anblick der Ausstellungsbesucher entzogen. — Präsident Hohenberger hat durch seinen Rechtsanwalt Or. Exle gerichtliche Schritte eingelettet, welche die Ausstellung des Bildes ermöglichen sollen. (Neue Freie Presse.) I« Österreich verböte«. — Die Staatsanwaltschaft in Prag hat am 1. d. M. die letzte Nummer des französischen Witzblattes -Os kirs- beschlagnahmt. Anlaß zur Beschlagnahme gab die Karikatur der sixttnischen Madonna von dem bekannten franzö sischen Karikaturisten Blix. (Neue Freie Presse.) * Doktor-Dlffertatioue« l./VHI. 07-31./III 08 bei der Kgl. Technische« Hochschule »« Danzig.Langfuhrr Walter Rogowski aus Obrighoven: Ober das Streufeld und den Strcuinduktionskoesfizienten eines Transformators mit Scheibenwicklung und geteilten Endspulen. (Selbstverlag.) Carl Meyer aus Stargard (Pommern): Aufnahme und Bau geschichte der Augustiner-Klosterkirche Ravengirsburg auf dem Hunsrück. (Verlag: E. Wasmuth, Berlin.) * Handelshochschule i» Berlin. — Die Vorlesungen im Sommerhalbjahr 1918 beginnen am 27. April. — Der Verein jüngerer Buchhändler »Krebs« in Berlin ist durch eine ihm von der Korporation der Berliner Buchhändler wieder zur Ver fügung gestellte Summe in der Lage, einer Anzahl junger Buch händler den Besuch der einstündigen Vorlesungen kostenlos zu vermitteln. Diese Vorlesungen finden fast ausnahmslos in den Abendstunden statt. Der Nachweis einer besonderen Vorbildung wird von den Hörern nicht verlangt. — Anträge sind schriftlich an Herrn Max Paschke, Berlin, Dessauer Straße 13, zu richten. Das Verzeichnis der Vorlesungen steht zur Verfügung. * Die österreichischen Kaiserjubiläums-Briefmarke«. Tie -Neue Freie Presse«, Wien, berichtigt die Meinung, daß die neuen Kaiserjubiiäums-Postwertzeichen nur während des Kaiser jubiläumsjahres Geltung haben würden. Diese Meinung ist un richtig. Die Jubiläumsmarken sind der bleibende neue Typus, während die noch im Gebrauch stehenden Briefmarken der letzten Emission nicht mehr erzeugt, sondern nur solange der Vorrat besteht ausgegeben und im Sommer d. I. außer Kurs gesetzt werden sollen. * NattonalSkonomifche, sozialwifsevschastliche und ikolo« «taltvifsenschastltche Kcrieaikurse in Je«a. — Vom Sekretariat der vorgenannten Ferienkurse (Fräulein Clara Blomeyer in Jena, Gartenstraße 4) liegt uns ein Verzeichnis der Vorlesungen an vorgenannten Ferienkursen vor. Diese Kurse sollen in den Tagen vom 5. bis 11. und vom S. bis 18. August 1908 gehalten werden. Der Besuch der seit einer Reihe von Jahren in Jena ge haltenen naturwissenschaftlichen und pädagogisch-philosophischen Ferienkurse hat ständig zugenommen. Ihnen soll in diesem August zum erstenmal eine selbständige Abteilung für National ökonomie, Sozialwiffenschaften und Kolonialpolitik angegliedert werden. Das vorliegende Heft verzeichnet die zu haltenden Vor lesungen. Anmeldungen nimmt entgegen und nähere Auskunft erteilt das Sekretariat (Adresse s. oben). Die meisten Kurse sind sechsstündig (5.—11. August); daneben sind auch zwölfstündige (5.—18. August) vorgesehen. Von Vortragenden sind u. a. ge nannt: Professor Or. Franz Eulenburg (Leipzig), Professor vr. Waentig (Halle), Professor Or. Stnzheimer (München), Adolf Damaschke (Berlin), Professor vr. Bernhard Harms (Jena), 513
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