Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-05-09
- Erscheinungsdatum
- 09.05.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080509
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190805092
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19080509
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1908
- Monat1908-05
- Tag1908-05-09
- Monat1908-05
- Jahr1908
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
pjL 107, 9. Mai 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. 5193 Freude auf ihre immer fortschreitende Bedeutung für den deutschen Musikalienhandel und für dessen allgemeine Inter essen Hinweisen. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich auch, diese Vereinszeitschrift noch mehr als bisher als Anzeigen organ zu benutzen; insbesondere bei Geschäfts- bezw. Ver lagskäufen und -Verkäufen, bei Teilhaber- und Prokuristen aufnahmen, bei wichtigen Verlagswerken, deren Erscheinungs zeitpunkt festzulegen geboten erscheint, und es sei hierbei mit darauf hingewiesen, daß derartige Ankündigungen, wenn sie außer im Vereinswahlzettel gleichzeitig noch in der Vereins zeitschrift Musikhandel und Musikpflege erscheinen sollen, in letzterer mit 50 Prozent Rabatt, also zum Zeilenpreise von nur 5 H zum Abdruck gelangen und vielfach außerdem den weiteren Vorteil eines redaktionellen Hinweises genießen. Den Anregungen der letzten Hauptversammlung nach kommend, hat man versucht, eine Verschmelzung des »All gemeinen Wahlzettels« mit unserem offiziellen Vereins- Wahlzettel herbeizuführen; die betreffenden Verhandlungen haben aber zu einem Ergebnis bisher nicht führen können. Den vielfach geäußerten Wünschen entsprechend, erscheint nun seit dem 1. Januar 1908 der Vereins-Wahlzettel in ver größertem Format und unter Benutzung von stärkerem, griffigerem Papier als »Wahlzettel für den deutschen Musikalien, und Buchhandel«, und die durch diese Um wandlung hervorgerufene vermehrte Benutzung des jetzt in einer Auflage von 5200 Exemplaren zur Versendung ge langenden eigenen Jnsertionsorgans läßt für die Zukunft auch ein besseres pekuniäres Erträgnis erhoffen. Wir wieder holen unsere alljährliche Bitte an alle Mitglieder unseres Vereins, den im eigenen Verlage erscheinenden Wahlzettel ständig zu Anzeigen zu benutzen und weisen auf die be sonderen Vorteile der bedeutenden Rabattermäßigungen bei Wiederholungen der Inserate hin. Es empfiehlt sich dem nach im eigenen Interesse, seine Kräfte nicht zu zersplittern, die Aufträge nicht anderen, ähnlichen Unternehmungen zu überweisen und die Rabattvorteile des wiederholten Inserats im eigenen Organ für sich in Anspruch zu nehmen. Bonden Verlagsartikeln des Vereins, denCoppright- bestimmungen, der Firmenliste, dem Staffeltarif für Opern material, dem Verlagsschein (Abtretung des Urheberrechts) in zwei Ausgaben und den 5000 gummierten Musikalien händler-Adressen, deren Absatz ein befriedigender war, sei besonders auf die am 15. September 1907 in erweiterter Fassung herausgegebene Firmen- bezw. Versendungsliste hin gewiesen; außer der Angabe der Leipziger Kommissionäre ist bei jedem Ort die Einwohnerzahl vermerkt und ein ent sprechendes Zeichen, ob sich in der betreffenden Stadt Kon servatorien, Musikinstitute, Militärkapellen oder Seminare befinden; weiter sind die Firmen besonders hervorgehoben, die Neuigkeiten unverlangt annehmen, desgleichen die Handlungen, die unverlangte Sendungen mit Spesennachnahme zurückgehen lassen; ferner sind die Mitglieder des Vereins der Deutschen Musikalienhändler besonders kenntlich gemacht. Diese Firmen- bzw. Versendungsliste kostet in dieser erweiterten, praktischeren Form ^ 2.— bar und wird bestimmungsgemäß nur an Vereinsmitglieder abgegeben. Der Absatz an den geschmack vollen Einbanddecken von »Musikhandel und Musikpflege« aber war leider ein so geringer, daß an dieser Stelle besonders darauf hingewiesen werden muß, sich doch künftig dieser Originaldecken mit Aufdruck des Titels und Jahrgangs be dienen zu wollen. 60 Verfehlungen gegen die Rabattbestimmungen (29 mehr als im Vorjahre) fanden teils durch den Ver einsausschuß selbst, teils durch Überweisung und durch Mithilfe des Börsenvereins ihre Erledigung dadurch, daß die betreffenden Firmen die Rabattbestimmungen durch Unterschrift nochmals ausdrücklich anerkannten oder sich Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. entsprechend entschuldigten. Leider konnten noch immer erst bei wiederholten Verfehlungen, und nachdem das unlautere Geschäft gemacht war, die dem Börsenverein zu Gebote stehenden Mittel in Anwendung gebracht werden. Es empfiehlt sich deshalb dringend, dem auf der diesjährigen Tagesordnung der Hauptversammlung stehenden Vorschlag des Vorstandes, bei Überschreitung der Rabattbe stimmungen eine Buße festzusetzen, zuzustimmen. Es ist wohl anzunehmen, daß dann die Zahl der wiederholten Rabattüberschreitungen sehr bald geringer werden wird. Die einzuziehenden Strafgelder sollen einem neu zu gründenden Dispositions-Fonds überwiesen werden, aus dessen Mitteln dann außerordentliche Ausgaben im Interesse des Musikalien- handels bestritten werden dürsten und könnten. Zunächst sei auch hier nochmals darauf hingewiesen, daß seitens des Börsenvereins ein Außerordentlicher Ausschuß für die Beratung einer Verkaufs ordnung eingesetzt ist, dem der Vorsteher des Vereins der Deutschen Musikalien händler, Herr Carl Linnemann, als Mitglied und Vertreter des Musikalienhandels angehört. Die jetzigen Beschlüsse des Vereins der Deutschen Musikalienhändler über eine Ver änderung der Verkaufsordnung für Musikalien, also über die Rabattbestimmungen sind infolgedessen von einer weittragenderen Bedeutung und sollen dazu beitragen, das Aufblühen eines gesunden Musikalienhandels zu fördern. Die erforderlichen Vorarbeiten zu dem entsprechenden Antrag des Vorstandes für die diesjährige Hauptversammlung waren sehr bedeutende und zeitraubende. Sie begannen mit der Zusammenstellung des unterm 5. September 1907 zur Ver sendung an alle Mitglieder gelangten »Fragebogens«, der auch von einer großen Anzahl beantwortet wurde; bedauer licherweise fehlen dabei einige bedeutende Firmen, deren Ansichten besonders wertvoll und interessant erschienen wären. Anfang dieses Jahres konnte der Vorstand nach eingehenden Beratungen das Ergebnis der beantworteten Fragebogen veröffentlichten, nachdem vorher der Vorsteher, Herr Carl Linnemann, in seiner Eigenschaft als Mitglied des vom Börsenverein eingesetzten Außerordentlichen Ausschusses für die Beratungen einer Verkaufsordnung, in Nr. 5 unserer Zeitschrift vom 6. Februar 1908 die unbedingt nötige Ver änderung bezw. Ergänzung der Rabattbestimmungen erörtert hatte. Zahlreich besuchte Vorversammlungen, am 6. April 1908 in Leipzig und am 28. April 1908 in Berlin, lieferten dann weiteres, wertvolles Material zu dem unter Punkt 6 der diesjährigen Hauptversammlung angeführten Antrag des Vorstandes des Vereins der Deutschen Musikalienhändler. Auch in diesem Jahre haben sich einige größere Waren häuser dem Börsenverein gegenüber zur Einhaltung der Rabattbestimmungen verpflichtet. Die Preisunterbietung bzw. Preisschleuderei durch nicht angeschlossene Waren häuser endgültig zu verhindern gelang jedoch, wie leider allen Branchen, darunter auch dem unserm Beruf eng ver wandten Buchhandel, auch in diesem Jahre noch nicht. Die Versuche, diesem Unwesen mittelst Anwendung des Urheber rechts entgegenzutreten, sind bedauerlicherweise infolge der Entscheidung des Reichsgerichts vom 16. Juni 1906 als vollständig mißglückt anzusehen. Hingegen hat das Reichs gericht durch Entscheidung vom 7. Oktober 1907 die voll ständige Sperrung eines schleudernden Warenhauses seitens des »Verbandes der Fabrikanten von Markenartikeln« gebilligt. Jedenfalls ist eine Bewegung im Gange, wonach die bedrohten Interessen des soliden Musikalienhandels bezw. des Buch handels verlangen, den vorläufigen Gesetzentwurf über die Abänderung des Wettbewerbsgesetzes dahin zu erweitern, daß die von dem Verleger vorgeschriebenen Preise von jedem Dritten im Weiterverkäufe einzuhalten sind, die Nichteinhaltung 675
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder