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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-05-09
- Erscheinungsdatum
- 09.05.1908
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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aber als unlauterer Wettbewerb die entsprechenden Folgen nach sich zu ziehen habe. Die Register der »AmtlichenStelle in New Jork« er gaben im Jahre 1907 3332 Eintragungen von 22o Antrag stellern (das sind 446 Eintragungen mehr als im Jahre 1906). Nachdrucke wurden nicht ermittelt und somit waren auch keine Vermittlungen oder Prozesse in die Wege zu leiten vonnöten. Seit dem 20. September 1907 können nunmehr auch die Werke österreichischer Autoren und Verleger gegen Nachdruck und unrechtmäßige Vervielfältigung in den Vereinigten Staaten auf Grund eines Sonderoertrages zwischen diesen beiden Ländern geschützt werden. An dieser Stelle sei nochmals allen den Mitgliedern Dank ausgesprochen, die das Stiftungskonto durch Zu wendungen von Beiträgen bedachten, insbesondere dem »Leipziger Musikalienverleger-Skatverein« für seine reiche Gabe von 1000 In immer größerem Maße bricht sich erfreulicheweise in Verlegerkreisen die Überzeugung von der Notwendigkeit und dem Nutzen der »Deutschen Musiksammlung bei der Königlichen Bibliothek in Berlin« Bahn, und auch im verflossenen Jahre haben sich unsere Verlegermitglieder in dankenswerter Opferwilligkeit an der stetig fortschreitenden Erweiterung der Musiksammlung beteiligt. Es steht zu hoffen, daß die wenigen Firmen, die ihre Werke noch nicht zur Verfügung stellten, bald folgen werden, damit sich die »Deutsche Musiksammlung« allmählich zu einem »Archiv des Musikverlags« ausgestalten möge. In der Zeit vom 26.—30. Mai d. I. findet in Madrid der VI. Internationale Verlegerkongreß statt, bei dem unser Verein durch die Herren Ernst Eulenburg und vr. Ludwig Volkmann vertreten sein wird. Herrn vr. Lud wig Volkmann gebührt für sein ausführliches, mühevolles und interessantes Referat »Internationale Rabattabkommen im Musikalienhandel» besonderer Dank. Die Verhandlungen im Reichsamt des Innern über den Urheberrechtsschutz gegen die Wiedergabe musi kalischer Werke durch die Phonographen, Grammo phone und sonstigen Schallwerkzeuge sind noch nicht soweit gediehen, um Mitteilungen in die Öffentlichkeit ge langen zu lassen und seitens der Vereinsleitung mit Vor schlägen an die Mitglieder herantreten zu können. Jedenfalls kann der Verein vorläufig nicht genug warnen, Verfügungs rechte in eine Hand zu legen, also Monopol-Verträge abzuschließen. Der Musikalienbeitel, eine ständige Rubrik in der Vereinszeitschrift, blüht nach wie vor, und es ist wirklich erstaunlich, unter was für naiven Begründungen Musik institute, Lehrer, Gesangvereine, Sänger, Kapellen, Musik direktoren und Musiker immer die Musikalien geschenkt haben wollen. Verschiedene Male war der Verein in der Lage, seine Mitglieder vor Nachdruck in Deutschland zu schützen bzw. den weiteren widerrechtlichen Nachdruck zu verhüten, indem er sie auf die unberechtigte Aufnahme geschützter Chorwerke in Liedersammlungen aufmerksam machte und die betreffenden Verleger dieser Liedersammlungen zu einem außergerichtlichen Vergleiche mit den berechtigten Verleger-Mitgliedern veranlagte. Erfreulicherweise waren ferner die bereits im Jahre 1906 gegen Nachdruck im Ausland (Argentinien) ein geleiteten Schritte erfolgreich. Im verflossenen Jahre sind einige grundsätzliche Rechts- Entscheidungen erfolgt und eingehend erörtert. Erstens wurde festgestellt, daß der »Theaterzettel« kein schutzfähiges Recht genießt, und zweitens wurde durch das Reichsgericht endgültig entschieden, daß die Urheber- bezw. die Aufführungs rechte des Dichters bezw. des Übersetzers von Operntexten auch nach dem Freiwerden der Musik gewahrt bleiben. Der Urheberausschuß des Vereins der Deutschen Musi kalienhändler konnte verschiedene Male sein Gutachten abgeben. Obgleich der Vorstand des Niederländischen Literarischen Vereins erneut eine in energischem Tone gehaltene Adresse wegen Anschlusses der Niederlande an die Berner Über einkunft an die Regierung richtete, ist der dringend zu wünschende Urheberschutz in Holland noch immer nicht vorhanden. Weitere Verhandlungen, die Regierungen zu einem Abkommen zu veranlassen, sind aber für die aller nächste Zeit vorgesehen, und Herr vr. Volkmann wird in Madrid gelegentlich des Zusammentreffens der deutschen mit den holländischen Geschäftsfreunden die nächsterforder lichen Schritte im Einverständnis mit dem Vorstand des Vereins der Deutschen Musikalienhändler einleiten. Die neue Übereinkunft zwischen Deutschland und Frankreich zum gegenseitigen literarischen und künstlerischen Schutz trägt den modernen Forderungen auf dem Gebiete des internationalen Urheberrechtsschutzes in ausgiebiger Weise Rechnung und schützt die Interessen der deutschen Urheber und Verleger in genügender Weise, namentlich auch durch die Aufhebung des Erfordernisses eines besonderen Aus führungsvorbehaltes bei Werken der Tonkunst. Den gleichen Schutz gegen öffentliche Aufführung ihrer musikalischen Werke genießen aber nunmehr auch die deutschen Urheber und Verleger in Italien seit der neuen Überein kunft zwischen Deutschland und Italien vom 9. No vember 1907. Die unterm 24. November 1907 erfolgte Gründung des Italienischen Musikalienhändlervereins und eine Stellungnahme des Vereins der Deutschen Musikalienhändler zu dessen Bestrebungen muß der Hauptversammlung über lassen bleiben. (.Musikhandel und Musikpflege..) Verein deutscher Buchhändler Nord- und Nordwestböhmens mit dem Sitze in Teplih. Der Verein hielt am Ostermontag, den 20. April 1908, seine erste Hauptversammlung in Böhmisch-Leipa, Gasthof »Himmel« ab, die trotz des wenig günstigen Wetters sehr zahlreich besucht war, was gewiß als ein günstiges Zeichen für die weitere Entwicklung des Vereins betrachtet werden darf. Der Vorsitzende, Herr Becker-Teplitz, eröffneteum 11 Uhr die Versammlung und begrüßte die erschienenen Mitglieder. Es gelangten zunächst eine Reihe an den Verein gerichteter Zuschriften zur Verlesung, darunter solche vom »Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler« in Wien, vom »Börsen verein der Deutschen Buchhändler« in Leipzig und vom »Verein der Deutschen Sortimenter« in Danzig. Der letztere übermittelte die besten Wünsche zur Gründung unseres Vereines, was von den Anwesenden beifällig zur Kenntnis genommen wurde. Aus dem nun erstatteten Tätigkeitsbericht' geht hervor, daß der Vorstand trotz des kurzen Bestehens des Vereins reiche Arbeit geleistet hat. Unter anderm wurde in einer Konzessionsangelegenheit eine Eingabe an die k. k. Statthalterei gemacht, in der unter eingehender Begründung die Bitte gestellt wurde, in Zukunft bei Vergebung neuer Konzessionen nur gelernte Buchhändler zu berücksichtigen. Diese Eingabe hatte im betreffenden Falle den gewünschten Erfolg. Auf Aufforderung des österreichisch-ungarischen Buchhändler-Vereins wurde den Mitgliedern empfohlen, so weit es nicht schon der Fall ist, dem Verein beizutreten. Von der Zeitschrift des Vereins der Deutschen Sortimenter wird zunächst die Zusendung von Probe-Nummern an jedes
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