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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.06.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-06-02
- Erscheinungsdatum
- 02.06.1908
- Sprache
- Deutsch
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6132 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel Nichtamtlicher Teil. des Vorstandes in erster Linie sich gegen den Terrorismus der öffentlichen Schleuderei richten, daß man auch die Nicht mitglieder durch den Börsenverein zur Einhaltung der Ver kaufsbedingungen zwingen könne. Er empfiehlt, nicht wegen der Möglichkeit einer Umgehung der Verkaufsbedingungen Schwierigkeiten zu machen, vielmehr dahin zu streben, daß die »Verkaufsbestimmungen« die notwendige Regelung end lich erhalten. Herr Stadtrat Plötner (Dresden) empfiehlt die An nahme der Vorlage mit der vorgeschlagenen Herabsetzung des Rabatts, indem er erklärt, daß er eventuell auch einer weiteren Herabsetzung des Rabatts zustimmen werde. Herr Firnberg (Frankfurt a/M.) bezeichnet die völlige Beseitigung des Rabatts als unmöglich und befürwortet die Annahme der Vorschläge des Vorstandes auf Herabsetzung des Rabatts auf 20 Prozent bei Ordinär-Artikeln. Die gänzliche Abschaffung des Rabatts bei Netto-Artikeln, ins besondere Editionen, bezeichnet er als untunlich, beantragt dagegen auf Werke zum Preise von 1 oder weniger den Rabatt ganz auszuschließen. Herr Hartmann (Elberfeld) erklärt, daß der Vorstand des Börsenvereins im Prinzip gegen die Vorschläge des Vor standes keine Bedenken habe. Herr Lienau (Berlin) erklärt, daß der Verein der Berliner Musikalienhändler grundsätzlich für die vorgeschlagene Änderung des Rabatts sei. Hierauf wird in die Spezialdebatte über die Vor schläge des Vorstandes (stehe Tagesordnung 6) eingetreten, über die einzelnen Punkte finden längere Debatten statt. Punkt 1 wird in der Fassung, die der Vorstand vor geschlagen hat, mit allen gegen 4 Stimmen angenommen. Zu Punkt 2» werden folgende Anträge zur Abstimmung gestellt: 1. Den Wortlaut dahin zu fassen, daß ein Rabatt von mehr als 10 Prozent unzulässig sei, 2. Den Vorschlag des Vorstandes mit 20 Prozent an zunehmen, 3. Den Wortlaut dahin zu fassen, daß nur mehr als 25 Prozent unzulässig seien. Antrag 1 wird mit 92 gegen 57 Stimmen abgelehnt. Antrag 2, der Antrag des Vorstandes, wird einstimmig angenommen. Zu Punkt 2b werden folgende Anträge zur Abstim mung gestellt: 1. Der Antrag des Vorstandes. Der Antrag wird einstimmig abgelehnt. 2. Ein Antrag folgenden Wortlauts: »Punkt 2b soll lauten: Auf Netto-Artikel, worunter auch die billigen Ausgaben wie Editionen und Albums zu verstehen sind, darf im allgemeinen bis zu 5<>/g Rabatt gewährt werden.« Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Weiter wird beantragt, als Punkt 2e die Bestimmung hinzuzufügen: »Von denjenigen Netto-Artikeln, die der Verleger nicht höher als mit 33 rabattiert, darf überhaupt kein Rabatt gewährt werden.« Dieser Antrag wird mit 90 gegen 64 Stimmen an genommen. Ferner wird der Antrag gestellt, als Punkt 2ä folgende Bestimmung anzufügen: »Bei Artikeln — ausgenommen Chor- und Orchester- Stimmen —, deren Ladenpreis 1 oder weniger beträgt, darf auf keinen Fall Rabatt gewährt werden.« Dieser Antrag wird mit großer Mehrheit abgelehnt. 126, 2. Juni 1S0S. Zu Punkt 3 der Vorschläge des Vorstandes: Der Vor stand gibt seinen Anträgen folgende Fassung: zu 3 Abs. 1: »3. der unter 2ab angeführte Rabattsatz soll nicht erreichen« wie im Vor schläge des Vorstandes. Diese Fassung wird einstimmig angenommen, zu 3a: »3a bei Chorwerken die gleichzeitige Lieferung von Chorstimmen eines Werkes, wenn die Summe des Ladenpreises bei Ordinär-Artikeln wenigstens 30 bei Netto-Artikeln wenig stens 20 ^ beträgt.« Dieser Antrag wird mit großer Mehrheit angenommen, zu 3b: »3b bei Orchesterwerken, wenn die Summe der gleichzeitigen Lieferung wenigstens 400 ^ bei Ordinär-Artikeln oder 300 ^ bei Netto- Artikeln beträgt.« Dieser Antrag wird gegen eine Stimme angenommen, zu 3e und 3ä: »3o und 3 ä werden in der bisherigen Fassung vorgeschlagen.« 3o wird einstimmig, 3ä mit allen gegen 2 Stimmen angenommen. Die Versammlung erklärt sich darüber einverstanden, daß an Bühnen und Konzertinstitute beim Bezug von Texten wie an Sortimenter geliefert werden darf. Punkt 4 der Vorschläge des Vorstandes wird mit großer Mehrheit abgelehnt. Punkt 5 der Vorschläge des Vorstandes wird mit großer Mehrheit abgelehnt. Punkt 6 der Vorschläge und ebenso Punkt 7 wird einstimmig angenommen. Punkt 8 der Vorschläge wird mit dem Zusatz des Wortes »schuldhafte« vor dem Worte »Verfehlungen«, sonst aber unverändert angenommen. Einstimmig wird der Vorstand ermächtigt und ver pflichtet, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Rabatt bestimmungen zu beschließen und den Mitgliedern mit einem Abdruck der Rabattbestimmungen milzuteilen. Hierauf wird Punkt 7 der Tagesordnung einstimmig angenommen. Zu Punkt 8 der Tagesordnung zieht Herr Challier seinen Antrag zurück. Zu Punkt 9 der Tagesordnung teilt der Vorsitzende mit, daß Herr Jänichen aus Mailand darum bittet, daß der Verein die Bestrebungen des Vereins der italienischen Musikalienhändler unterstütze. Herr Jänichen regt an, daß konforme Rabattbestimmungen zwischen Deutschland, Italien und den übrigen zivilisierten Ländern herbeigeführt werden. Herr Linnemann weist darauf hin, daß die Angelegenheit auf dem Internationalen Verlegerkongreß in Madrid ver handelt werden würde. Vorgelesen, genehmigt. Carl Linnemann. Carl Andrs. Ernst Eulenburg. F. Plötner. vr. Mittelstaedt, Rechtsanwalt. Kleine Mitteilungen. Internationaler Berlegerkongretz in Madrid. (Vergl. Börsenbl. Nr. 16, 31, 48 u. 118.) — Der Internationale Verleger kongreß ist am 26. Mai in Madrid zu seiner sechsten Tagung, die vom spanischen Unterrichtsminister mit einer Ansprache eröffnet wurde, zusammengetreten. Ein Originalbericht wird folgen, über seine Verhandlungen melden die Tageszeitungen nur kurz, daß er die Anträge betreffend den Schutz der Originalwerke und der Über setzungen, die Bildung internationaler Auskunfts-Bureaus und die Schaffung nationaler Vereinigungen angenommen habe. Diese letzteren sollen berufen sein, den Ladenpreisen der Werke Geltung zu verschaffen. Der Kongreß stimmte ferner den von der ^ssooiation littsrairs st artiötigus ivtsrnatiooals hinsichtlich der Revision der
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