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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.06.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-06-02
- Erscheinungsdatum
- 02.06.1908
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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126, 2. Juni 1908, Nichtamtlicher Teil. VLrlendlalt >. d. Dtlchn. «uchhandcl. 6133 Berner Übereinkunft auf ihrer Neuenburger Konferenz im Jahre 1907 angenommenen Beschlüsse (vgl, Börsenbl. 1907, Nr. 227 —229) zu. Zum Schluß nahm er die Einladung des holländischen Vertreters van Stockum an, den nächsten Kongreß 1910 in Holland abzuhalten. Zu Ehren der deutschen Vertreter hatte der Deutsche Klub in Madrid eine Festlichkeit veranstaltet, der auch der deutsche Botschafter v. Radowitz mit dem Personal der Botschaft und der deutsche Konsul vr. Schlicken beiwohnten. "Der Streit um BeruoulliS »Overbeck und Nietzsche«. — In dem Prozeß des Schriftstellers Bernoulli und des Verlags buchhändlers Eugen Diederichs in Jena gegen den Mitarbeiter am Nietzsche-Archiv Peter Gast auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung, durch die eine Veröffentlichung der Briefe von Peter Gast an Overbeck im zweiten Band von Bernoullis Werk -Franz Overbeck und Friedrich Nietzsche, Eine Freundschaft- bei 2000 X Geldstrafe untersagt wird, wurde am 27. Mai die von Bernoulli und Diederichs gegen das abweisende Urteil des Landgerichts Weimar eingelegte Berufung vom ersten Zivilsenat des thü ringischen Oberlandesgerichts in Jena verworfen, weil aus dem Briefwechsel zwischen Overbeck und Peter Gast aus dem Jahre 1901 ein Vertragsverhältnis vorliege, demzufolge die Veröffentlichung der Briefe gegen die guten Sitten verstoßen würde. Zu dieser Angelegenheit wird in den Tageszeitungen aus Weimar berichtet: Der für den 29. Mai vor dem Weimarer Land gerichte angesetzte Termin im Hauptverfahren gegen Autor und Verleger des Werkes -Overbeck und Nietzsche» ist auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Bekanntlich handelt sichs in dem Verfahren um die Auslieferung der Briefe Gasts an Overbeck und um Vor legung respektive Herausgabe des vom Verlage schon fertig gestellten zweiten Bandes jenes Werkes, der auf Grund der vor dem Oberlandesgerichte in der Berufung erledigten einstweiligen Verfügung (stehe oben) inhibiert wurde. Die Version, das Oberlandcsgericht habe im obigen Urteile vom 27. Mai einen Entschädigungsanspruch Gasts anerkannt, ist falsch, da weder ein solcher gestellt war, noch in Frage stand. Die Berufung richtete sich nur gegen das einstweilig verfügte Verbot. Kampf gegen die Schundliteratur. — Wie schon kurz mitgeteilt (Börsenblatt Nr. 122), hat das württembergische Ministerium des Kirchen- und Schulwesens sich dieser Tage in einem Schreiben an die Oberschulbehörden gegen die immer sich breiter machende Schundliteratur gewandt. Das Rund schreiben bezieht sich besonders auf die Stuttgarter Verhältnisse, wie die »Würltcmberger Zeitung» mitteilt. Es geht von derbem Ministerium gemachten Mitteilung aus, daß die Verbreitung der sogenannten Htntertreppenliteratur, namentlich von Detektiv geschichten, die auf niedere Instinkte berechnet sind, unter der Stuttgarter Schuljugend in rascher Zunahme begriffen sein soll, und daß gewisse Stuttgarter Geschäfte der Verbreitung dieser verderblichen Lektüre nur allzu willig entgegenkommen, indem sie sich vorwiegend mit dem Vertrieb derartiger Erzeugnisse beschäftigen und sie namentlich an Volks- und Forlbildungsschüler verkaufen. Die Obcrschulbehörden werden deshalb um Mitteilung der Beobachtungen ersucht, die in dieser Richtung von den Lehrern gemacht worden sind, und gleichzeitig um Angabe zweckdienlicher Abwehrmaßregeln. Der Minister geht seinerseits dabet von der Anschauung aus, daß es sich zunächst um den Ausbau der Schüler bibliotheken und eine Anleitung zu deren richtigen Benutzung an die Schüler handeln werde, sodann aber vornehmlich um War nungen an die Eltern und Lehrherren der Schüler, die solche Literatur bevorzugen. -Man wird dem Minister des Kirchen- und Schulwesens in weiten Kreisen aufrichtigen Dank dafür wissen», sagt die genannte Zeitung dazu, -daß er den Kampf gegen diesen Krebsschaden unserer Zeit energisch aufnimmt. Es könnte sich dabei höchstens fragen, ob es nicht besser wäre, den Feind gleich auf der ganzen Linie, d. h. im ganzen Lande anzugreifen. Wie weit diese unsere Jugend vergiftende Seuche anderwärts im Lande grassiert, ent zieht sich allerdings unserer Kenntnis. Daß es in Stuttgart leider ganz besonders der Fall ist, lehrt ein Blick im Vorüber gehen in die Auslagefenster einer ganzen Reihe von sogenannten Buchhandlungen. In einem einzigen solcher Fenster haben wir dieser Tage nicht weniger denn 35 solcher Hefte und Büchlein Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7b. Jahrgang. gefunden, deren schauerliche und phantasieoolle Titel sich den Rang streitig machen. Und davor steht zu jeder Tageszeit ein ganzer Schwarm von Kindern jeglichen Alters, die mit hungrigen Blicken in erregter Stimmung die verschiedenen Schreckbilder be trachten. Daß hierin eine Quelle der Verrohung der Jugend liegt, wird kein Einsichtiger bezweifeln. Es wäre außerordentlich wünschenswert, daß man dieser Hintertreppenliteratur, die auch in den Kreisen gewisser erwachsener Personen Heimatsrecht besitzt, einen Riegel vorschieben könnte. Allein die Gewerbeordnung bietet dazu keine Handhabe. Man wird also der Anschauung des Ministers beitreten und ganz besonderen Nachdruck auf die ein dringliche und verständnisvolle Warnung legen müssen.» Deutsche HaudlungKgehUseuschaft. — Die Fusion des Leipziger Handlungsgehilfenverbandes — so schreibt das »Berliner Tageblatt- — mit dem Deutsch-nationalen Verband ist jetzt end gültig als gescheitert anzusehen. In der letzten Sitzung des Achtzehnerausschusses ist eine Verständigung über ein gemeinsames Vorgehen auf sozialpolitischem Gebiete erzielt worden, dagegen war eine Einigung in der Frage der weiblichen Angestellten nicht zu erreichen. Der Fusionsgedanke mußte damit fallen. Weitere Verhandlungen sollen nicht mehr stattfinden. Ostpreußische Druckerei u«r» Brrlagsanstalt A -G. tu Königsberg (Pr.). — In Ausführung des Generalversammlungs beschlusses vom 26. April 1907, durch den eine Kapitals- erhöhung um 175 000 beschlossen worden ist, wurde das Grundkapital durch Ausgabe von 42 Vorzugsaktien zu je 1000 zum Nennwert, auf die 99 Stammaktien zu je 200 in Zahlung gegeben sind, um 22 200 erhöht und beträgt jetzt 287 600 bestehend in 267 Vorzugsaktien zu je 1000 und 103 zusammen gelegten Stammaktien zu je 200 ^>. (Dtschr. Reichsanzeiger.) A. Bruckman« Aktiengesellschaft i« München uudMugS» bürg. — Der Geschäftsbericht der Gesellschaft (für 1907), deren Generalversammlung am 3. Juni stattsindet, macht folgendes be kannt: Die Ergebnisse unseres Betriebes waren im Jahre 1907 gleichwie in den Vorjahren zufriedenstellend. Das Brutto-Erträgnis des Geschäftsjahres 1907 ist 466 716 ^i! 03 H (401 881 ^ 94 P, von dem 98 769 ^ 29 ^ (91821 59 -)) Abschreibungen und 76 635 -<6 26 H (72988 ^ 31 H Unkosten zu decken sind, so daß einschließlich des Vortrags von 83135 13 H (75 877 50 H) ein Reingewinn von 374 446 ^ 61 H (312 949 ^ 54 -)) der General versammlung zur Verfügung steht. Die Bankhypotheken gingen durch Annuitätenzahlungen von 383 561 ^ 90 H auf 380717 21 H zurück. Neben dem gesetz lichen Reservefonds von 86 000 ^ (86 000 »6) besteht ein Spezial reservefonds von 284 000 ^ (265 000 ^l). Den Kreditoren mit 110602 ^ 41 ^ (91 262 51 H) stehen Außenstände im Betrage von 401901 88 ^ (501 558 ^ 73 H, ferner 50 000^« (60000^4) Aktivhypothek und 25 377 35 H (28392 19 H in Wechseln und bar gegenüber. Auf Übergangskonto sind 152 625^ 65 zurückgestellt, teils voraus vereinnahmte Abonnementsbeträge, teils 1908 fällig werdende Autorenhonorare. Der Kaufschillings rest für die »Augsburger Abendzeitung» (334 233 19 wurde im Berichtsjahre bezahlt. Der Unterstützungsfonds für die An gestellten weist einen Bestand von 50 000 auf. Am 11. Mai 1907 wurde beschlossen, das Grundkapital um 140 000 ^ mit Dividendcnberechtigung ab 1. Januar 1907 zu erhöhen. Diese Erhöhung ist durchgesührt. Aussichtsrat und Vorstand schlagen der Generalversammlung vor, von dem Reingewinn von 374 446 ^ 61 H dem gesetzlichen Reservefonds 14 000 zuzuweisen, wodurch er wieder auf die Höhe von 10 Prozent des Aktienkapitals gebracht wird; dann zur Verteilung einer Dividende von 20 Prozent (20 Prozent) 200000^ zu verwenden und nach Abzug der satzungsgemäßen Gewinn anteile 25 000 dem Spezialrescrvefonds zu überweisen. Die verbleibenden 89 984 32 H werden auf neue Rechnung vor getragen. Nach diesen Zuweisungen steigen die Reserven ein schließlich des Gewinnvortrags aus 498 984 32 <H. Ende 1907 wurden die Buchdruckerei und Graphischen An stalten der Firma Alphons Bruckmann in München mit Wirkung ab 1. Januar 1908 käuflich erworben. Die Generalversammlung vom 16. Dezember 1907 beschloß im Zusammenhang damit die 798
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