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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.06.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-06-02
- Erscheinungsdatum
- 02.06.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080602
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1908
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126, 2. Juni 1S08. Nichtamtlicher Teil. Vtirlknbl-M ». d. Dtschn. »uchh-ndU. 6131 Zusendung der Einladung unter dem 2. Mai 1908 er folgt ist. Die Präsenzliste wird verlesen, die Richtigkeit der ge prüften Vollmachten wird festgestellt. Die Versammlung genehmigt hierauf, daß die Herren I)r. von Hase jr., Zimmermann jr., Junne jr. und vr. Bock fr. der Versammlung als Gäste beiwohnen. Zu Punkt 1 der Tagesordnung: HerrLinnemann erläutert den Geschäftsbericht. (Börsenblatt 1908, Nr. 107.) Zu den Ausführungen über die Deutsche Musiksammlung erklärt Herr Simrock, er warne davor, daß die Lieferung für die Musiksammlung nicht zur ständigen Verpflichtung werde. Ferner berichtet Herr Geheimrat vr. von Hase über das Vorgehen des Herrn Hackh in Kairo und empfiehlt den Mitgliedern, das Vorgehen des Herrn Hackh zu unterstützen. Der Geschäftsbericht wird hierauf einstimmig genehmigt. Zu Punkt 2 der Tagesordnung berichtet Herr Eulenburg. Der Rechnungsabschluß wird einstimmig ge nehmigt. Dem Schatzmeister wird Entlastung erteilt. Zu Punkt 3 der Tagesordnung berichtet Herr Eulen burg. Er schlägt vor, den Beitrag auf das laufende und weitere 4 Jahre um je 4 ^ zu erhöhen. Nach kurzer Debatte wird einstimmig beschlossen, bis aus weiteres einen außer ordentlichen Beitrag von je 4 ^ von jedem Mitglied bei zuziehen, und zwar auch schon für das laufende Jahr. Der Haushaltplan wird hierauf einstimmig genehmigt Zu Punkt 4 der Tagesordnung beschließt die Hauptversammlung einstimmig, daß 6 Mitglieder, bei denen die Voraussetzungen des Z 12, Ziffer 4 der Satzungen vorliegen, gemäß Z 14 der Satzungen von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden, daß die Namen dieser Mitglieder jedoch nicht der Versammlung genannt werden und es den ausgeschlossenen Mitgliedern freistehen soll, innerhalb 4 Wochen wieder einzutreten, in welchem Falle ihnen das Eintrittsgeld erlassen werden soll. Zu Punkt 5 stimmig gewählt: der Tagesordnung werden ein- > Wiederwahl. a) in den Vorstand an Stelle der ausscheidenden Herren Carl Andrä und Stadtrat Plötner die Herren: Wilhelm Mensing, Erfurt 1 meuwabl Albert Stahl, Berlin / -"euwayt b) in den Vereinsausschuß die Herren: Carl Andre, Frankfurt a. M.> Willibald Fritzsch, Leipzig Otto Glaser, Leipzig Heinrich Hothan, Halle a. S.l Robert Lienau, Berlin, Neuwahl e) als Wahlmann für die Wahlen in den Vereins ausschuß des Börsenvereins der Deutschen Buch händler zu Leipzig Herr Max Merseburger, Leipzig, Wiederwahl. Zu Punkt 6 der Tagesordnung*): Herr Albert Auer (Stuttgart) stellt den Antrag, daß die Verleger nur *) Verkaufsbestimmungen für den Musikalienhandel: 1. Jedes öffentliche Angebot von Rabatt in ziffernmäßiger oder unbestimmter Fassung hat zu unterbleiben. 2a. In gleicher Weise ist untersagt die Gewährung eines höheren Rabatts als 20A von den Ordinär-Artikeln. 2b. Von den Netto-Artikeln, worunter auch die -billigen Ausgaben- (wie -Editionen- und -Albums-) zu verstehen sind, darf kein Rabatt gegeben werden. 3. Der unter 2a angeführte Rabattsatz soll die äußerste Grenze bezeichnen, bis zu der gegangen werden darf, jedoch ist es Ver- legern und Sortimentern in Ausnahmefällen gestattet, größere Partien eines Werkes an Behörden, Institute, Gesellschaften und noch an Mitglieder des Vereins der Deutschen Musikalien händler mit vollem Rabatt in Zukunft sollen liefern dürfen. Herr Eulenburg weist darauf hin, daß doch zunächst über den Antrag des Vorstandes zu beraten sei. Herr Auer erklärt, seinen Antrag zurückstellen zu wollen. Herr Bratfisch (Frankfurta.O.) bemängelt, daß der Vor- chlag des Vorstandes in den einzelnen Bestimmungen un vollständig und nicht überall folgerichtig und klar sei. Er empfiehlt, den Antrag durch eine zu wählende Kommission beraten zu lassen. Nach kürzerer Debatte schlägt Herr Brat fisch vor, es solle zunächst darüber abgestimmt werden, ob der Antrag des Vorstandes nicht überhaupt abgelehnt werden und es bei dem bisherigen Zustand verbleiben soll. Auf Antrag des Herrn Stadtrat Plötner ordnet der Vorsitzende an, daß zunächst die Generaldebatte fortgesetzt und dann darüber abgestimmt werden soll, ob in die Spezialdebatte einzutreten ist. In der Generaldebatte, die nunmehr fortgesetzt wird, erklärt Herr Geheimrat vr. von Hase, daß die Vorschläge dergleichen zu besonders ermäßigten Preisen zu liefern. In solchen Fällen ist die Lieferung auf der Faktur als Ausnahmefall kenntlich zu machen und dem betr. Abnehmer die Bedingung zu stellen, daß er die gewährten Vorteile nicht außerhalb des ver einbarten Kreises benutzt; bet direkter Lieferung seitens des Ver legers darf der von diesem gewährte Ausnahmerabatt den auf die gleiche Bestellung dem Sortimenter gewährten Rabatt nicht erreichen. Als größere Partien eines Werkes sind anzusehen: s.) bei Chorwerken die gleichzeitige Lieferung von Chorstimmen eines Werkes, wenn die Summe des Ladenpreises bet Ordinärartikeln wenigstens 60.—, bei Nettoartikeln wenigstens 40.— beträgt, b) bei Orchesterwerken die gleichzeitige Lieferung von Orchester dublierstimmen eines Werkes, wenn die Summe des Laden preises bei Ordinärartikeln wenigstens 40.—, bet Netto artikeln wenigstens ^ 30.— beträgt, o) bei Texten die Lieferung von mindestens 100 Exemplaren eines Werkes. ä) bet Studienwerken die Lieferung von mindestens 2b Exem plaren. 4. Neuerscheinungen dürfen innerhalb von 2 Jahren, vom Schluß des Erscheinungsjahres an gerechnet, nicht verliehen bezw. vermietet werden. 5. Es ist untersagt, Schulen und Etüdenwerke (ausgenommen solche zum Konzertvortrag) zu verleihen bezw. zu vermieten. 6. Kataloge moderner Mustkalicn, die mißbräuchlicher Weise die Bezeichnung -antiquarische Musik- führen, sind unzulässig. 7. Jedes Mitglied ist berechtigt, an seine Angestellten für deren persönlichen Gebrauch zu Nettopreisen zu liefern, dagegen ist es verpflichtet, die Benutzung der Verlangzettel zu eigen mächtigen Bestellungen zu verbieten. 8. Verfehlungen gegen obige Bestimmungen sind, sofern sie seitens des Vereinsausschuffes auf Grund unanfechtbarer Beweise festgestellt worden sind, vom Vorstand mit Auferlegung einer Buße zu ahnden, und zwar soll die Buße betragen: a) im ersten Verfehlungsfall 30.— b) im ersten Wiederholungsfall ^ 100.— o) im zweiten Wiederholungsfall ^ 300.— ä) im dritten und jedem weiteren Wiederholungsfall ^ SOO.— Von jedem Verfahren, das zu einer Bestrafung führt, ist dem Vorstande des Börsenvereins Anzeige zu erstatten und nach Be finden Anwendung weiterer Maßnahmen, besonders die Ent ziehung der buchhändlerischen Einrichtungen zu beantragen. In jedem Falle der Bestrafung ist von dem mit der Buße Belegten ein Sicherheitswechsel über den Betrag auszustellen, mit dem der nächste Wiederholungsfall geahndet werden würde; als Fälligkeits termin dient der 3. Tag nach demjenigen, an dem der Vorstand auf wiederholte Bestrafung erkennt. Die eingezogenen Bußgelder werden dem Dispositionsfonds überwiesen, der zur Bestreitung außerordentlicher Ausgaben im Interesse des Musikalienhandels dient. 797*
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