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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.07.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-07-12
- Erscheinungsdatum
- 12.07.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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6794 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 159, 12. Juli 1906. Dem Kassenbericht des Zentralvereins Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler über das Geschäftsjahr 1905/06 sei hier fol gendes entnommen: (Red.) Die Einnahmen der Vereinskasse betrugen 3883 ^ 48 H; hierzu tritt der Bestand aus den Vorjahren mit 9501 ^ 42 insgesamt 13 384 90 Nach Abrechnung der Ausgaben ver bleibt ein Bestand von 10 012 2 A Die Kasse für Unterstützungs- und Sterbefälle cröffnetc das Geschäftsjahr mit einem Bestand von 15 974 ^7 71 Als Ein nahmen traten hinzu: Geschenk des Herrn Bernhard Meyer, Leipzig: 5000 V/!, Zuschuß des Zentralvereins 1904/05: 1500 1905/06: 3000 an Zinsen aus den beiden letzten Geschäfts jahren: 1248 insgesamt: 26 722 71 Ausgegebcn wurden an Unterstützungen in fünf Fällen 325 an Sterbegeld in sieben Fällen 1213 Die Deutsche Colportage-Zeitung hatte (einschließlich eines Kassa-Vortrags von 850 68 H eine Einnahme von 17 148 97 H. Kleine Mitteilungen. *Post. Bayern. Neuerung im Po st nachnahme verkehr. — Die Generaldirektion der königlich bayerischen Posten und Telegraphen hat folgendes bekannt gegeben: Den Absendern von Paketen und offenen Karten mit Nach nahme nach Orten innerhalb Deutschlands wird versuchsweise gestattet, der Paketadresse oder der Karte das ausgefüllte Formu lar einer Postanweisung beizufügen. Hierbei dürfen nur die von der Postverwaltung (in Bayern zum Preise von 1 H für je 2 Stück) ausgegebenen Postanweisungs formulare benutzt werden. Die Postanweisung ist am oberen Rand der Paketadresse oder Karte mit mindestens zwei Klammern haltbar zu befestigen. An der für die Freimarken und den Ab druck des Aufgabestempels vorgesehenen Stelle der Paketadressen und Karten ist jedoch keine Klammer anzubringen. Die Art der Klammern bleibt der Wahl des Absenders überlassen; sie müssen aber derart beschaffen sein, daß eine Ver letzung des Personals oder eine Beschädigung andrer Sen dungen ausgeschlossen ist. Nicht zulässig ist die Verwendung von Stecknadeln, sowie das Ankleben der Postanweisung oder das Anheften mittels Fadens. Die Postanstalten haben die Auflieferer größerer Mengen von Nachnahmesendungen, insbesondre solche Geschäftshäuser usw., die Kasscnzeichen und Buchungsnummern anwenden, in ge eigneter Weise auf die neue Einrichtung aufmerksam zu machen, sie über die Einzelheiten des Verfahrens, namentlich über die richtige Berechnung des in die Postanweisung einzusetzenden Geldbetrags, zu unterrichten und besonders hervorzuheben, daß eine Frankierung der Postanweisung durch Freimarken seitens des Absenders nicht gestattet ist. Auch ist darauf hin zuweisen, daß als Empfänger der Postanweisung nur der auf der Nachnahmesendung unter dem Nachnahmevcrmerk verzeichnet« Absender angegeben werden darf, und daß cs sich empfiehlt, die Kassenzeichen und Buchungsnummcrn außer auf dem Post anweisungsabschnitt auch auf der Paketadresse oder Karte nieder zuschreiben für den Fall, daß die vom Absender beigefügte Postanweisung verloren geht und durch eine postseitig ausgefertigte Postanweisung ersetzt werden muß. Soweit aus dem Reichspostgebiet und Württemberg Nach nahmesendungen mit beigefügten Postanweisungsformularcn der Reichspost oder der württembergischen Postverwaltung cingehen, sind diese Formulare zur Übermittlung der eingezogenen Beträge zu verwenden. Kongreß für Versicherungs medizin. — Ein internatio naler Kongreß für Versicherungsmedizin wird in den Tagen vom 11. bis 15. September in Berlin unter dem Ehrenpräsidium des Kultusministers Or. Studt und unter der Leitung des Geheimen Medizinalrats Prof. Or. Kraus, sowie der Professoren Or. Flor schütz und Or. Unverricht tagen. Aus dem Gebiete der Lebens versicherung werden als Hauptgegenstände die Lungentuberkulose, Syphilis und Fettleibigkeit zur Verhandlung kommen. Die Un fallversicherung wird zum erstenmal auf diesem Kongreß in einer Reihe von Vorträgen behandelt werden, namentlich die Ver schlimmerung der inneren Krankheiten durch Unfälle. Auskunft erteilt der Generalsekretär des Kongresses Or. Man es, Berlin IV. 50 (Wilmersdorf), Epichernstraße 22. (Beilage z. Allgemeinen Ztg.) Spanischer Zolltarif nebst Warenverzeichnis. — Der durch Königliches Dekret (Real äsorsto) vom 23. März 1906 ge nehmigte neue spanische Zolltarif nebst Warenverzeichnis ist in einer amtlichen Handausgabe im Druck erschienen und bei dem »Ostablsoimisvto Nipo^rüLo, ,8uossorss äs kivaäsve^ra' iwpresores äs ia liesl 6asa, lVlaäriä, Lasso äs 8an Viosnts Nr. 20-, erhältlich. (Nach den im Reichsamt des Innern zu Berlin zusammen gestellten -Nachrichten für Handel und Industrie-.) "Zentralverein Deutscher Buch- und Zeitschriftcn- händler. — Der Zentralverein Deutscher Buch- und Zeitschriften händler (früher: Zentralverein Deutscher Kolportagebuchhändler) wählte in der Generalversammlung in Kassel am 18./19. Juni den bisherigen Vorsitzenden Herrn C. Schöps-Berlin wieder, ebenso Herrn W. Müller-Berlin als Schriftführer. Als Ort der nächst jährigen Tagung wurde Breslau gewählt. ' Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler: Hioriobs' Lünkjaürs-Lataloss äsr im äsutsoüsn 8uobkaväsl ersoüisosnen 3üober, Asitscbriktsv, Oaväbartsv usw. Nitslver- esiobvis uuä 8aebrsAister. Olktsr 8avä 1901 —1905, OiskoruvA 10. (Lür — Ooläsobwiät). Osx.-8". 8. 433 — 480. Osipri^ 1906, I. 6. Oinrisbs'sobs OuobbavälunA. Lrsebsiot iu stws, 45 Oisksrungsn ru 1 ^ 70 -ß bar. Oitsrarisebs Nittsiiun^sn äsr ^nnaisn äss Osutsobsn ksisbs. Llonatsbsriobt übsr k4susrsoböinun^sn aut äsm Osbists äsr llsebts- uuä 8taatswisssusobaktsu. Unter stäuäigsr Nitarbsitsr- scbakt von Lroksssor Or. 8. äasZsr in Osiprix uuä Lroksssor Or. Ob. Ulkslä iu ilriaupen bsrausAgAgbsu von krokessor Or. 1t. Nb. von Lüsberg iu Drlaugsu uuä krotsssor Or. ^.. Dz-rott iu Nüuobsu. Verlag von I. 8obwsitr:sr Vortag (r^rtbur 8sllisr) iu Nüuobsu. XIX. labrx. 1906, I§o. 6. 8". 8palts 305—368. (Sprechsaal.) Leere Postsendung. Verweigerte Annahme. Rechtsfrage. in Österreich sendet an L. in Preußen auf Bestellung 50 Postkarten (Wert 6 L 95 b) in Kommission. 8. merkt sofort, bei Eingang der Sendung, eines Kästchens, daß dieses leer sein müsse, gibt es sofort dem Briefträger zurück und verweigert die Annahme. Das Kästchen kommt in der Tat leer bei L,. an, was dieser zunächst stillschweigend übergeht, da er das Zurückkommen der leeren Schachtel ohne jede weitere Bemerkung nicht verstehen kann. L.. behauptet, daß 3. zu zahlen hat, weil die Sendung be stellt war, die richtige Absendung durch Zeugen bestätigt werden kann und weil die Sendung auf Gefahr des Adressaten ging. 8. verweigert die Bezahlung mit der Begründung, daß es sich nicht um eine verlorene, sondern um eine fehlerhafte oder be stohlene Sendung handelt und daß 7r. sofort nach Rückempfang des Kästchens alles tun mußte, um die Sache aufzuklären. 71. hin gegen behauptet, daß er durch das Zurückkommen der leeren Schachtel allein, ohne jede weitere Bemerkung nicht wissen konnte, ob der Inhalt verloren, gestohlen oder aber vom Adressaten em pfangen und entnommen wurde, und daß es daher Sache des Adressaten (des 6.) gewesen wäre, sofort bei seinem Postamt zu reklamieren. Wer hat recht? Cs wird um Aussprache ge beten. XI. Bemerkung der Redaktion. — Nach unsrer Meinung haben beide Teile gegen die Verkehrssitte gefehlt. Einerseits hätte der Besteller und Empfänger, der die Annahme der bestellten Postsendung verweigerte, die Pflicht gehabt, den Grund für diese Weigerung anzugeben; anderseits hätte der Absender bei Rück- cmpfang der Sendung unverzüglich Aufklärung über diesen Weige rungsgrund verlangen sollen; denn er empfing keineswegs nur eine leere Schachtel, deren Zurückkommen er nicht hätte verstehen können; sondern seine Postsendung kam mit dem Vermerk der Annahmeverweigerung zurück, und das mußte ihm auffallen. Aussprache erbeten.
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