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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.10.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-10-04
- Erscheinungsdatum
- 04.10.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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11 820 LSrseudlLir j. ». Dttchn. vuch-4^ Nichtamtlicher Teil. 232, 4. Oktober 1912. trage. Die Anfechtung wegen Irrtums, so führte das Berufungs gericht aus, sei schon deshalb ausgeschlossen, weil höchstens ein Irr tum der Beklagten im Motive vorliegen könne, ein solcher aber sei unerheblich. Die angeblich falsche Behauptung des Klägers, die Zeitschrift habe gut eingeschlagen, könne ebenfalls nicht in Betracht kommen. Auch eine Arglist des Klägers könne darin nicht gefunden werden, daß er behauptet haben solle, die Zeitschrift habe 200 Abon nenten, während sie tatsächlich damals nur 113 gehabt habe. Tie beklagte Gesellschaft sei in Verlagsgeschäften äußerst erfahren, so daß kaum angenommen werden könne, daß sie sich lediglich durch solche allgemeine Behauptungen, wie sie der Kläger gemacht habe, znm Abschlüsse des Verlagsvertrages habe bestimmen lassen. Die Behauptung des Klägers, die Zeitschrift habe bereits gut einge schlagen, sei wohl nur in dem Sinne zu verstehen gewesen, daß sie sich pekuniär bereits sehr gut stehe. Wenn die Beklagte auf die unrichtige Abonnentenzahl soviel Gewicht gelegt habe, wie sie jetzt behaupten wolle, dann würde sie wohl den Verlagsvertrag sofort gekündigt haben, anstatt den Verlag mehrere Jahre hindurch durch- znsühren. Positive Angaben über die Zeitschrift habe der Kläger keineswegs gemacht, sondern lediglich phantastische Angaben darüber, wie er sich in Zukunft das Verlagsgeschäft gedacht habe. Die Tat sache endlich, daß für die Zeitung bereits von anderer Seite 3t» 000 ^ zur Propaganda anfgewendet worden seien, habe der Kläger zudem gar nicht zu verschweigen brauchen, denn diese 30 000 würden nur dem beklagten Verlag zugute gekommen sein. Auch das Reichsgericht konnte in den Angaben des Klägers keine Arglist finden und wies die Revision der Verlagsgesellschaft zurück. (Aktenzeichen: I. 387/12.) Badisch-Psälzischcr Buchhändler-Verband 15. V. Wie bereits in Nr. 228 gemeldet, ist die diesjährige Herbstversammlung des Badisch - Pfälzische» Buchhändler - Verbands auf Sonntag, den 13. Oktober, nach Frei bürg im Breisgau einbernfen worden. In liebenswürdiger Weise hat die dort ansässige Herdersche Ver lagsbuchhandlung alle Versammlungsteilnehmer zu einer Besich tigung ihrer ausgedehnten Betriebe eingeladen, so daß jedem Kol legen Gelegenheit geboten ist, eins unserer größten Verlagshüuser kennen zu lernen. Nach einem von der Firma gebotenen Imbiß werden die Beratungen pünktlich 1 Uhr beginnen. Sie werden nach der jetzt bekanntgegebenen Tagesordnung die nachstehenden Punkte umfassen: 1. Bericht des Vorstands. — 2. Verhand lungen in Bayreuth mit Besprechung der Punkte: Ge meinsame Weihnachtsreklaine. - Angestellten-Versicherung. — Ge fälligkeitslieferungen. — Neue Bestimmungen der Verkaufsordnung. — 3. U nlauterer Wettbewerb seitens einzelner Verleger, Gesellschaften und Zeitschriften. — 4. Vorteile durch Zu sammenschluß des ortsangesessenen Sortiments. — 5. Verkaufs bestimmungen unseres Verbandes. 6. Weitere Anträge. Nach Schluß der Verhandlungen wird ein gemeinsames Mittag essen (Gedeck 2 50 -H) um 5 Uhr im »Parkhotel Hecht«, gegen über der Universität und in der Nähe des Bahnhofs, die Teil nehmer vereinen. Wie immer sind Gäste herzlich willkommen. Anmeldungen werden bis spätestens 10. Oktober an die Adresse des Herrn Karl Nick i/Fa. G. Ragvczy's Univ.-Buchhdlg. in Frei- bnrg i/Br. erbeten. Buchhändler-Lehranstalt in Leipzig. Trotz wiederholt er gangener Anzeigen übersehen doch noch viele junge Leute, daß Montag, den 7. Oktober, die diesjährigen Fortbildungskurse der Buchhändler-Lehranstalt wieder einsetzen werden, die sich diesmal auf ansgewählte Kapitel aus der Gesctzeskunde und einige wichtige Fragen aus der Volkswirtschaftslehre, ferner auf doppelte Buch haltung, Buchgewerbeknnde, Stenographie, a) evtl, für Anfänger, d) für Fortgeschrittenere, sowie auf Französisch für Fortgeschrit tenere, deutsche Literatur der jüngsten Vergangenheit und Gegen wart und Musikgeschichte erstrecken. Die Anmeldungen dazu werden am kommenden Montag vormittags von )411 bis 12 Uhr und an allen Wochentagen abends von ^8 bis )H9 Uhr in dem Lehrerzimmer der Anstalt — Platostraße 1a, Zimmer 2 — ent gegengenommen. Da das Honorar für einen vollständigen Kursus in einem der genannten Fächer nur 5 Mk. beträgt, ist die Teil nahme daran allen Gehilfen und Gehilfinnen des Buchhandels und sonstigen Interessenten möglich gemacht. Daß aber die Vor lesungen und Übungen, wie sie in dein Rahmen der Fortbildungs kurse von der Buchhändler-Lehranstalt den jungen Buchhandlungs beflissenen geboten werden, einem wirklichen Bedürfnis entsprechen und daher tatsächlich zu einer Notwendigkeit geworden sind, der sich die Schulleitung um so freudiger unterwirft, je mehr Gegen liebe sie findet, beweist ein Brief, den der Direktor der Anstalt erst in diesen Lagen von einem früheren Schüler erhielt. Der junge Mann, der seinerzeit durchaus nicht etwa zu den besseren Schülern gehörte, schreibt ihm: »Sie haben geiviß die große Güte, mir einen ausführlichen Prospekt über Ihre geschätzten Fortbil dungskurse für Buchhändler zugehen zu lassen. Sind es auch nur wenige Jahre, seitdem ich die Lehranstalt verlassen habe, so erscheine ich mir doch schon jetzt etwas vernünftiger. Ich habe gemerkt, daß der Buchhändler zum späteren Fortkommen Sprachkenntnisse und vieles andere mehr sehr, sehr gut gebrauchen kann. Ich will daher aus dem Sprichwort: »Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr« die rechte Lehre ziehen und noch einmal von vorn anfangen, aber mit Fleiß und Interesse. Also, sehr ver ehrter Herr Direktor, Sie sehen, ich möchte mich an Ihren Kursen beteiligen: sehr wahrscheinlich auch noch zwei oder drei meiner Kollegen . . . .« Junge Buchhandlungsgehilfen und -gehilfinnen, denen ernstlich daran gelegen ist, durch Weiterbildung tüchtige, brauchbare Glieder ihres Berufs zu werden, sollten daher diesem Beispiele folgen und nicht versäumen, sich rechtzeitig bei dem Direktor der Lehranstalt, Herrn Or. Curt Frenzel, anzumelden, der die von dem Vereine der Buchhändler opferwillig unter haltenen, nun schon zum sechsten Male wiederkehrenden Kurse auch in diesem Jahre leitet. Winke für den Handelsverkehr mit Kolumbien. — Die Waren- einfuh r nach dem Innern Columbiens wird durch deutsche Ex porthäuser, hauptsächlich aus Bremen, Hamburg, Elberfeld, Iser lohn und Solingen, die ständige Vertreter in Columbien haben, vermittelt. Vor Anknüpfung direkter Geschäftsver bindungen mit hiesigen Firmen ist es ratsam, das Kaiserliche Generalkonsulat um Auskunft zu bitten. Es ist dringend geboten, vor Absendung von Waren nach Columbien sich über die geltenden Bestimmungen, betreffend Verpackung, Verzollung, Beför derung, Annahme und Zahlungsmodalitäten, zu vergewissern. Was die V c r b i n d u n g e n mit Bogota anlangt, so empfiehlt es sich, die Warensendungen über Puerto Colombia-Barranquilla zu leiten, wohin monatliche direkte Dampserverbindungen von der Hamburg- Amerika-Linie ab Hamburg-Antwerpen unterhalten werden. Die Transportdauer von Europa bis Bogota ist auf mindestens 3 bis 4 Monate zu bemessen. Ein direkter Geldverkehr zwischen Columbien und Europa besteht nicht. Zahlungen können nur durch Wechsel bzw. Schecks erfolgen. A uskunfteic n gibt es weder in der Hauptstadt noch in den anderen Städten des Landes. Es em pfiehlt sich Anfragen direkt an das Kaiserliche Generalkonsulat zu richten. Bei Briefaufschriften sind nur lateinische Buch staben anzuwenden. Die Einsendung von wertvollen, in deutscher Sprache verfaßten Katalogen empfiehlt sich nicht. Denn die Kosten für die Beförderung sind sehr hoch, die hiesigen Firmen nehmen selten oder nie in solche Veröffentlichungen Einsicht, und letz tere kommen meist in durchnäßtem Zustand hier an. (Nachrichten für Handel, Industrie etc.) Die Sozialversicherung in Europa. — Das Neichsversicherungs- amt veröffentlicht eine Zusammenstellung der Sozialversicherung in Europa nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung in den verschiedenen Staaten. Eine zwangsweise Krankenversicherung ist durchgeführt in Deutschland, Österreich (nur gewerbliche Arbeiter), Ungarn (desgleichen), Italien (nur Arbeiterinnen), Frankreich (nur Bergleute), England, Norwegen, Serbien (gewerbliche Arbeiter). Die anderen Staaten haben meist freiwillige Versicherungen. Am besten sind die Bedingungen in Deutschland und England. Die zwangsweise Unfallversicherung besteht in Deutschland (für alle Arbeiter und Betriebsbeamte), Österreich-Ungarn (gewerbliche Ar beiter, teilweise auch für landwirtschaftliche Maschinenarbeiter), Ita lien (gewerbliche Arbeiter), Frankreich (nur Seeleute), Norwegen (geiverbliche Arbeiter, Fischer, Seeleute), Finnland (kleine gewerb liche Arbeiter und Seeleute), Niederlande (gewerbliche Arbeiter), Schweiz und Serbien (gewerbliche Arbeiter). England kennt nur freiwillige Unfallversicherung. Die höchsten Leistungen gewährt Deutschland. Eine Zwangs-Invaliden-, Alters- und Hinterblicbe-
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