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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.09.1923
- Strukturtyp
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- 1923-09-08
- Erscheinungsdatum
- 08.09.1923
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- Deutsch
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Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. X 210, 8. September 1923. rung geltende» Zeichnungskurse liegt. Statt dessen kann der Abliefe rer Auszahlung in Reichsmark fordern. In diesem Kalle wird die Quittung von der Ablicscrnngsstclle nicht ansgchlindigt, son dern der für sic örtlich zuständigen Ncichsbankanstalt übersandt. Der Tag des Eingangs der Quittung bei dieser ist maßgebend für die Kurs- bcrechnung, und zwar wird der amtliche Berliner Rittclknrs für Aus zahlung New Jork zugrundegelegt. Angesichts der große» Steuerlasten, von denen ein Teil erst nach dem 1. September fällig wird, z. B. die Bctrlebssteuer, Umsatzsteuer, Sonderabgabc für Kraftfahrzeuge, wird cs mancher Abgabepflichtige für ratsam halten, sich den Gegenwert auf ein wertbeständiges Stcu erkonto gntschreibcn z» lassen, das zur Tilgung von Ncichs- stcucrn und sonstigen Neiihsabgabcn, soweit sic vom 1. September ISA ab fällig sind) nach Wahl des Steuerpflichtigen verwendet werden kann. Hiermit war ein besonderer Vorteil verbunden, soweit die Ablieferung bis zun, 5. September erfolgte, da dann die Gutschrift für cingezahltc ISS Mark in Höhe von IW Mark vorgcnommen wurde. Die wertbe ständigen Steuerkontcn werden bei den Obersinanzkasscn geführt, bei denen auch unter Beifügung der Quittung über die Erfüllung der Ab lieferungspflicht die Gutschrift auf wertbeständiges Steuerkonto zu be antragen ist. Über den gntgeschricbenen Gesamtstcuerbctrag wird dem Antragsteller ans Verlangen ein auf seinen Namen lautender Ausweis erteilt. Als vierte Möglichkeit für die Entrichtung des Gegenwertes hat der Abgabepflichtige das Recht, Gutschrift aus ein wertbestän diges Konto zu verlangen. Jedoch kommt dies nur für große Firmen in Betracht, da die erste Einzahlung mindestens 10 900 Gold mark betragen muß. Dieses Verfahren ist bet der Neichskreditgesell- schaft, Berlin W.S, Eichhornstr. S, zentralisiert, deren Geschäftsbedin gungen für die Gutschrist des Gegenwertes in Goldmark auf ein wert beständiges Konto maßgebend sind. 5. Freiwillige Ablieferung. Erfolgt die Ablieferung von auslän dischen Bermögcnsgegenständen ober Zahlungsmitteln über die Ab lieferungspflicht hinaus, oder ohne daß überhaupt eine solche besteht, so finde» die im Vorstehenden wiedergegebenen gesetzlichen Bestim mungen entsprechend Anwendung. 6. Auskunstspslicht. Um die Erfüllung der Abgabepflicht sichel zustellen, sieht das Gesetz eine weitgehende allgemeine Auskunftspflicht vor, die unter schwerer Strafandrohung steht. Hiernach ist jeder, der weniger als 2 bzw. 1 Goldmark für je iS SSV Mark Brotversorgungs abgabe abliesert, es sei denn, daß eine Ablieferungspflicht überhaupt nicht besteht, verpflichtet, bis zum 15. Sept. iS2-1 eine e i d e S st a I t l i ch e Erklärung darüber äbzugebcn, welche ausländischen Vermögens- gegcnftände sich in der Zeit vom 10.—LS. August 182g in seinem Ver mögen befunden haben, sowie darüber, was er an ausländischen Ver mögensgegenständen nach dem 31. Juli 1923 veräußert hat. Mit der Entgegennahme dieser Erklärungen werden von der Neichsregicrung zu bestimmende Stellen betraut werde», die den Erklärungspflichtigcn zur Ergänzung seiner Erklärung vorladcn und von ihm jede für erforder lich erachtete Auskunft verlangen, namentlich auch eine Prüfung der Bücher und Betriebe vornehmen können. Es bedeutet dies eine außer ordentlich weitgehende, den in der Reichsabgabcnordnung gezogenen Rahmen überschreitende Auskunstspslicht, die aber zur Sicherung einer wirksamen Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen unbedingt er forderlich ist. Wird die vorgeschriebene Erklärung nicht abgegeben, so kann der Abgabepflichtige durch Ordnungsstrafen, welche im Höchstfälle die Höhe der Abgabe selbst erreichen, dazu angehalten werden. Weiter hin sind schwere Strafe» vorgesehen für den, der sich vorsätzlich dieser Auskunstspslicht in irgendeiner Form entzieht, wobei in besonders schweren Fällen die Strafe Zuchthaus bis zu 5 Jahren beträgt und das Höchstmaß der Geldstrafe unbeschränkt ist. Das Gleiche gilt dann, wen» in den Erklärungen wissentlich unrichtige und unvollständige Angabe» enthalten sind, und zwar ist gleichzeitig auf Freiheitsstrafe und Geld strafe zu erkenne», wozu noch die Einziehung der verschwiegenen Ver mögensgegenstände und eine öffentliche Bekanntmachung der Verurtei lung auf Kosten des Schuldigen treten kann. 7. Schweigepflicht. Da bei der Durchführung dieser Abgabe nicht nur Beamte, sondern auch, namentlich bei den Ablieserungsstellen, Pri vatangestellte tätig werden, so werden diese insoweit den Beamte» im Sinne des Strafgesetzbuches gleichgestellt. Sie sind ebenso wie die Be amten auf Grund ihrer dienstlichen Schweigepflicht zur strengsten Ge heimhaltung aller Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sowie der so» stigcn Verhältnisse der Ablieserungspflichtigen verpflichtet, was durch eine besondere Strafbestimmung sichergestcllt ist. 8. Straflosigkeit. In gewissem Umfange tritt bei Ver letzung von Vorschriften über den Verkehr mit ausländischen Zah lungsmitteln oder Wertpapieren oder bei Einkommen-bzw. Erbschafts steuerdelikten, soweit sie sich auf die zur Ablieferung gelangenden Ver- 1252 mögensgegenstäude beziehen, eine Strafverfolgung nicht ein, wenn ein Strafverfahren noch nicht cingcleitct und die Lat vor dem 27. Angust 1S2S begangen ist. Entfällt die Abgabepslicht aus dem Grunde, weil den in Krage kommenden Personen in der Zeit.vom 10.—20. August 1923 keine der Abgabepslicht unterliegende» Vcrmögensgcgcnstände gehört haben, oder kann die Ablieferungspflicht aus Mangel an solchen Vermogensgegen ständen nicht in vollem Umfang erfüllt werden, so bleibt eine anderweite Heranziehung bzw. Ergänzung der Leistungen im.Gesetz ausdrücklich Vorbehalten, was in gleicher Weise gilt, soweit Nohstosfe oder sonstige Vorräte über das gewöhnliche Maß hinaus angcschasst worden find. Neue Zeitschriften und periodische Erscheinungen. Mitgeteilt von der Deutschen Bücherei, Leipzig. Nr 26 (August 1923). <25 siehe Bbl. 1923, Nr 18t.) Die Ausnahme geschieht jeweils aus Grund der ersten in der Deutschen Bücherei eingelaufenen Nummer, welche nicht immer die erste Nummer im bibliographischen Sinne ist. Den Titeln sind-die Standortsbezetchnungen der Deutschen Bücherei bcigcsügt. Wünsche um Versendung von Abztstfen dieser Liste werben berücksichtigt. Nowcy L Schneider'S Adreß-Buch für den politischen Bezirk Warnsdorf für Industrie, Handel und Gewerbe. Apsg. (1:) 1923. 96 S. 8" Warnsdorf: Nomen L Schneider. (2L 4951.) Vollständiges Adreßbuch der autonomen Stadt St. Pölten mit d. eingcmeindeten Vororten Spratzeru, Wagram und Biehofcn. Nach amtl. Quellen vers. u. auf Grund d. Volkszählung vom März 1923 ausgearb. Ausg. 1: 1923. 29«, 79 S. 8° St. Pölten: Guien- berg-Bnchdr.-Gesellsch.) I. >G. Sydy in Komm. Mk. 6.—. (2L 4949.) Monatlicher Anzeiger des Evangsclischen) Männer- und Jugend- Vereins Neandcr in Düsseldorf-Süd. Jg. 1: 1923, Nr 2. (Mai.) 2 Bi. 4° Düsseldorf, Aachener Str. 18: Evang. Männer- u. Ju gendverein Neandcr. (Monatl.) (28 13 008.) Blätter sür Buch-fach und Stenerwesen. Offizielles Organ d. Korporation d. gewcrbebehördl. befugten Bücherrevisoren. Jg. 1: 1923, Nr 1. (Juli.) 12 S. 8° Wien: Buchh. »Altes Rathaus, vr. Gustav Gutwillig. Nr lir. 3500.—. (Monatl.) <2L 4943.) Büchners B l ä t t e r. In loser Folge. (Jg. 1:) 1823. H. 1. (Juni.) 12 S. 8" Ariern: Verlag Bcrgwart. H. Or. Mk. 3.—. (Zwang los.) (28 13 042.) Praktische Blätter der Bayr. Landesanstalt sür Pflanzenbau und Pflanzenschutz. (Zugleich N. F. d. Praktische» Blätter sür Pflanzen bau u. Pflanzenschutz. 28 1067). Jg. 1: (der ganzen Reihe Jg. 23.) 1923. H. 1. (April.) 16 S. 8» Freising-Rlliichen: vr. F. P. Datierer L Cie. (Zwanglos.) (2-V 4948.) Das Buch im Sport. Literatur-Umschau auf allen Gebieten d. Leibesübungen. Bd 1: 1923, Nr 1. (Juli.) 32 S. 4° Berlin NW 7, Dorothcenstr. 23: August Reher. Mt. 0.28 X Lcülr. d. B.-B. (Viertels.) (28 13 055.) lacko-dermaa Ooinmeroisl Rsvie«. bor promoliuZ lackia's inckuslrial ckvvelapinank anck loreign tracko relatlons. Vol. 1: 1913, dir 1. 28 3. 4° borlin-IIalansee, doorg IVilb. ötr. 7/11: Incko- llevman dornmsrcial liovio-.v. (Lb ckg. 1, Xr 3 u. ck. 1.: Inckuslrial lioviev kor Inckia.) ckälrrl. sü. 8.—. (dlouaU.) (28 13 034.) Dienst am Kinde. Monatsschrift s. Kindererzichung u. religiöse Unterweisung. Jg. 1: 1923, Nr 8. (Mai.) 2 Bl. 4° Bremen: Buchh. n. Verlag d. Traktathauses. (Monatl.) (28 13 030.) Der Erfolg. (Werbezeitschrift s. d. zur Verlagsgemeinschaft Stolle gehörenden Druck- ». Berlagsnntcrnchniungcn.) Jg. f1:s 1923, Nr 4. 4 Bl. 4" Freital i. Sa.: W. Stolle. (1—2X monatl.) (28 13 045.) Karben- und Lack kalender. Taschenbuch f. d. Karben- und Lack- indnstrie, sowie f. den einschlägigen Handel. fNebstf Schreib- kaiender. (Jg. 1:> 1923. 177, 149 S. 8" Stuttgart: Wissenschaft!. Berlagsgesellschaft. 8-. Mk. 6.—. <2L 4956.) Der deutsche Fischer. Monatsschrift f. d. gesamte dcntschc Fischerei, Fischzucht u. Teichwirtschaft, Fischverwertung n. Sportfischerei in d. tschechoslowakischen Republik. Bd 1: 1923, Nr 1. (Jan.) 12 S. 8" Tetschen-Bodcnbach: Deutscher Landesfischereiverb. f. Böhmen. (Monats.) <2L 4962.)
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