Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.04.1876
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1876-04-26
- Erscheinungsdatum
- 26.04.1876
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Was nun des Einsenders Ansicht betrifft, den Ausstellungs bericht ausführlicher zu gestalten, so hat derselbe in der bisherigen Form der Mehrzahl der Einsender entsprochen. Es dürfte wohl bei der kurzen Dauer der Ausstellung und den fortwährenden Stö rungen im Local seine Schwierigkeit haben, Jemand zu finden, der eingehender, vielleicht gar kritisch über die ausgestellten Gegenstände zu berichten im Stande wäre. X. X. Stimmen für und wider Verdrängung der Fracturschrift. Für. Göschen. Hufcland. I. Grimm. Lorck. Seemann. Kölnische Zeitung. Börsenblatt.* **) ) S. Williams. Pall-Mall-Gazette. ) Wider. Breitkopf. Unger. Goethe. Schiller, j Schürmann. I. Parker. F. Thimm. C. Hering (amerik. Stimmen). Booch-Arkosst). Ungenannte im Börsenblatt. (Minderheit.) Daily News. Ungenannte im Börsenblatt. (Mehrheit.) Was ich selbst im Nachworte zu den „amerikanischen Stimmen" und einem späteren Flugblatte gesagt habe, will ich jetzt ebenso we nig wiederholen, als noch etwas hinzufügen, wozu Stoff vorhanden ist, denn ich gebe Hrn. Schürmann Recht, daß mit dem Streiten für und wider nichts entschieden wird. An den Gegnern der Fractur wäre es, mit der That vorzugehen auf dem Gebiete, worauf es hier ankommt, z. B. an der Kölnischen Zeitung, in der von ihr empfohlenen wälschen Uniform zu erscheinen. Dies, ein paar Jahre mit Erfolg dnrchgeführt, würde einen schwereren Stand bereiten Denen, welche unsere mit der Sprache verwachsene volksthümliche deutsche Schrift der jetzt gerade herrschenden Sucht, alles zu uivelli- ren und dem Ausland nachzutreten, nicht opfern mögen. Jena, 15. April 1876. Fr. Joh. Frommann. Miscellcn. R. L. Schon einmal nahmen wir Veranlassung, auf den Briefwechsel zwischen Schiller und Joh. Friedr. Cotta hinzuweisen, der von vr. W. Vollmer herausgegeben in der I. G. Cotta'schen Buchhandlung erscheinen wird. Jetzt, wo das Werk ausgcsetzt ist und sich somit seiner Vollendung nähert (es soll in den 20er Tagen des Mai ausgegcben werden), jetzt erst sieht man, welche Fülle von Material es enthält und wie groß die Arbeit des Heraus gebers war, solches zu sichten und für den Druck herzurichten. Das Werk greift weit über den engen Rahmen eines bloßen Briefwechsels hinaus; die Unzahl erläuternder biographischer Notizen, die gleich falls abgedruckten Briefe Goethe's, soweit sie auf das zwischen Schiller und Cotta bestehende Verhältniß Bezug haben, die acten- mäßige Darstellung der Entstehung der (Augsburger) Allgemeinen Zeitung, eine Anzahl literarhistorischer und Politischer Episoden und endlich die mannigfachen Auszüge aus den Cotta'schen Honorar- Rechnungsbüchern: das alles gibt dem Schillcr-Cotta-Brieswechsel eine Bedeutung und eine Tragweite, wie man sie von den wichtigsten culturhistorischen Werken erwarten darf. Dem Briefwechsel ist ein *) Hierher gehört doch wohl das Börsenblatt, das durch Ausnahme des Artikels der Köln. Zeitung den Streit in seinen Spalten eröffnet hat. (Das Verdienst, die sragliche Discussion angeregt zu haben, kommt nicht dem Börsenblatte, sondern vielmehr Herrn Seemann zu, auf dessen Veranlassung hin der erwähnte Artikel aus der Köln. Zeitung im Börsenblatt abgedruckt wurde. D. Red.) **) Schiller's Brief an Göschen. Register und Namcnsverzeichniß bcigcgcbcn, welche das Nach schlagen wesentlich erleichtern und somit das Verständniß des Ein zelnen in Beziehung und Zusammenhang mit dem Ganzen fördern. Ein vortreffliches Portrait I. F. Cotta's gibt eine bildliche An schauung des bedeutsamen Mannes. — Das Unternehmen, das selbstverständlich nicht durch Aussicht auf Gelderfolg hervorgerufen wurde, wird der alten I. G. Cotta'schen Buchhandlung und dem ganzen Buchhandel zur Ehre gereichen, das Werk eine Zierde des Cotta'schen Verlages werden. Affaire Dülser-Streller. (Durch Zwischenfälle ver spätet.) — Nachdem die sachliche Seite des Dülfer'schen Angriffs durch meine Erwiderung und die derselben kurz folgende treffliche Meinungsäußerung des Hrn. B. in E. genügend gewürdigt war, durfte ich um so ausschließlicher die Inschutznahme des Dülfer'schen Artikels durch die Redactiou des Börsenblattes, bez. die mangelnde Beurtheilung desselben als „Angriff" verfolgen. Meine an den Vorstand des Börsenvereins gerichtete bezügliche Interpellation: die Redaction des Börsenbl. zu bedeuten, daß mir der Dülfer'sche Artikel vor Publication zur Entgegnung vorzulegen war, hatte eine vom Gesammtvorstande Unterzeichnete Eröffnung zur Folge, welche nicht nur meine Meinung theilt, sondern auch die Absicht ausspricht, die Redactiou auf die hierfür bestehenden Vorschriften aufmerksam mache» zu wollen. Durste ich hieraus die Ueberzeugung gewinnen, daß die Redactiou des Börsenbl. jener Angelegenheit nur ein flüch tiges Urtheil gewidmet hatte, so glaubte ich mit uni so größerem Rechte eine Ausmittelung redactioneller Pflichten anläßlich dieses Differenzsalles bewirken zu dürfen. Unter der Aufschrift: „Zu der meiner Entgegnung in Nr. 79 des Börsenblattes angehängten Note" suchte ich die straf- und besonders preßgesetzlichen Verstöße der Re daction des Börsenbl. unter Anziehung des tz. 186. des Strafgesetz buches und der tz. 11. u. 21. des Preßgesetzes (verspätete Aufnahme der Erwiderung und Anmerkung oder Einschaltung der Redaction betreffend) nachzuweisen. Dieser, von der Redactiou des Börsenbl. refüsirte Artikel wurde auch von der Vorstands-Commission des Börsenblattes als nicht aufnahmefähig bezeichnet. Ich habe mich dem letzteren Urtheile zu unterstellen und erübrige nun, in einem Schlußworte der Ansicht der Redactiou des Börsenbl. cntgegen- zutreten, daß die zwischen mir und einer bankerotten Firma ge zogene Parallele aus Gründen pragmatischer Geschichtsgebung er laubt sei. Um jene Phrase als solche für den Streitfall zu charak- terisiren, gebe ich zu bedenken, daß zwar jede von der Fahrstraße geschichtlicher Maßnahmen abbiegende Praxis ein erhöhtes Risico provocirt, aber ihrer Eigenart halber auch ein abschließendes, am innern Laufe der Zeiten gewonnenes Urtheil nicht gestattet. Betreibt ein Neuling die sogen. Schleuderei, das ist der billige Verkauf an Private, die genügend lange vertreten ist und Beispiele verzeichnet hat, die diese Geschäftsweise als ein überlastetes Risico darstellen, so mag die Geschichte sprechen. Suche ich aber mit Hilfe der noch bestehenden Gesetze, die keine Gewerbebeschränkung kennen, an der Hand eingeführter Artikel den Vertrieb nicht eingeführter durch geeignete Zwischenhändler zu bewirken, denen gegenüber selbst redend entsprechende Preiscalculationen Platz greifen müssen, so hat, meine ich, Keiner weder Grund noch Recht, den geschichtlichen Verlauf (welchen?) anzuziehen und Vergleiche zu formen, die nach Beleidigung aussehcn. Gelegentliche Bemerkungen aufzugreifen, um gewagte und hinfällige Folgerungen daran zu knüpfen oder die Absicht, vergessene, vom Zeitkäufe längst überholte Anschauungen zu Papier zu geben und für deren Neubelebung zur Verdächtigung gegnerischer Maßnahmen zu greifen, sind zu allen Zeiten dem Spotte verfallen und haben mit dem geläutert geschichtlichen Berufe nichts gemein. R. Streller.
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