Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.03.1876
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- 1876-03-01
- Erscheinungsdatum
- 01.03.1876
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gefähr 1 Alph. in kl. 8. stark, etwas mehr oder weniger ungerechnet, auf seinem weissen SchrbPP., mit deutschem korrecten Druck, so schön ihn die Dieterichsche Officin in Göttingen (eine der besten in Deutschland!) liefern kann, und mit neuerfundenen Kupfern und Vignetten von Chodowiecky geziert, für 1 Rthlr. in Golde (ausserdem bey Dieterich nicht anders als für 1^/z Rthlr. in Commission, und mit spätern Kupferabdrücken, zu haben) die Pistole zu 5 Rthlr. und den Ducaten zu 2 Rthlr. 20 Ggr. gerechnet, mit der Leipz. Oster messe 1778 herausgeben. Die Subscribenten-Nahmen werden vorgedruckt, müssen aber, nebst anderen Bestellungen, mit Ablauf Febr. k. I. Postfrey an mich: den Justiz-Amtmann Bürger zu Wöllmcrshausen ohnwcit Göttingen, oder: an die Dieterichsche Buch handlung in Göttingen eingesendet werden. Die Exemplare werden zur Meßzeit, durch die Churhaunöverschen Lande, auch bis Frank- surth am Mayn, Leipzig, Hamburg, Bremen, und Lübeck Postfrey, weiter aber auf Kosten der Subscribenten, auf selbsterwählte und angezeigte, oder wo nicht, sonst auf die bequemste Art, wohl emballirt, spedirt. Pränumerirende Subscription Heist so viel, als daß die Exemplare nicht anders als gegen Bezahlung, ausgehändigt werden. Wer hierauf colligireu will, als worum ich die Klop- stockigen, und andere Herrn Kollecteurs, wie auch alle die, welche mich und meine Muse sonst lieb haben, bestens ersuche, dein biete ich 15 Procent an, die man entweder gleich baar abziehen und ein behalten, oder in Exemplaren nehmen kann. Wöllmcrshausen den 1. August 1777. G. A. Bürger." Dieser Prospect läßt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig und wirft höchst interessante Schlaglichter aus die damaligen buch händlerischen Gebräuche. Nicht ohne Erfolg wandert er an die Buchhändler und Freunde hinaus ins Reich. Bürger ist thätig, Briefe an seine Freunde zu schreiben und ihnen eine Collection seiner Anzeigen „mit der Bitte um thätige Verwendung" zu über mitteln. Boie vor allen, Miller, Tesdorpf, Sprickmann u. s. w. er halten solche, die ziemlich ähnlich alle ungefähr anfangen: „Mit Recht mein Lieber erwartest Du wohl jetzt ein Mehrers, als blos dies gedruckte Bettelbricflcin. Aber ich bin Dir jetzt viel zu mer- kantilisch, um zu längern freundschaftlichen Gekose aufgelegt und im Stande zu sein. Trommle Du Deinem alten Freunde und Bruder brave Subscribenten zusammen." — Und bald kommen teilneh mende Antworten, daß die Bitten nicht auf unfruchtbaren Boden gefallen. In die periodischen Erscheinungen, bei denen die Freunde betheiligt, wird die Ankündigung beigeheftet oder auf dem Umschlag abgedruckt. Kurz, dieselben erweisen sich als ausgezeichnete „Sorti menter". Ja Boie kann schon am 31. August schreiben: „Ich habe allen möglichen Mut, und darf Dir 1000 Subscr. versprechen" — und am 28. dess. M. schreibt Bürger an ihn: „Allem Anschn nach wird meine Subscription sehr eklatant ausfallen. Die hiesige studi- rende Jugend stellt sich schon fleißig bei Dieterich ein." Und nun, nachdem wir dieser wichtigen und interessanten Wendeperiode, die das Jahr 1777 ausfüllt, unsere Aufmerksamkeit genügend gewidmet, können wir unfern ungetheilten Antheil jener Periode zuwenden, wo Bürger von seinem Amtmannsposten aus als Herausgeber des Dieterichschen Almanachs thätig ist und aus welcher uns die ausführlichsten Zeugnisse und zwar directe über liefert sind von dem schönen, intimen Verhältniß, was zwischen Beiden waltete. Diese zweite Gruppe unseres Stoffs umfaßt die Jahre 1778—84, wo dann Bürger sich als Docent an der Göttin ger Universität habilitirt, und die letzten 10 Jahre seines Lebens mit seinem Freund und Verleger denselben Wohnort theilt. (Fortsetzung folgt.) Misecllen. In Sachen der Beck'schen Gantmasse. — Zur Be richtigung der in Nr. 30 d. Bl. in Bezug ans die Beck'sche Gant enthaltenen Mittheilungen bemerke ich: 1) Es ist unwahr, daß die Erhebung einer Nachnahme für die als Commissionswaare zurückgesendeten Bücher in einer Eigen mächtigkeit oder „Plusmacherei" des Massevcrwaltcrs Heinrich Arenz ibren Grund hat. — Bei der Vcrhandlungstagsfahrt vom 18. Deccmbcr v. I. wurde beschlossen, die reclamirtcn Commissions- waaren den Eigenthümern auf deren Kosten zurückzusende» und es besteht eine diesem Beschlüsse entgegenstchende gesetzliche Bestim mung nicht. — Durch Beschluß des gewählten Glänbigcrausschusscs vom 28. Deccmber v. I. wurde ferner der Masseverwalter ermäch tigt, die Commissionswaaren den betr. Verlegern unter Nach nahme der entstehenden Spesen zurückzusenden und findet dieser Beschluß in Art. 1292. der Proz.-Ordnung seine gesetzliche Begründung. — Da die vom Mnssevcrwaltcr bestrittenen Aus lagen und das ihm gebührende Honorar unter allen Umständen und unabhängig von der Ausschüttung der Masse zu erfolgen hat (Art. 1294. der Proz.-Ordnung; tz. 31. der Prior.-Ordnung), ist es für denselben persönlich auch ganz gleichgültig, ob die Befriedi gung seiner Ansprüche von Seite der Separatisten oder aus der ge meinen Masse erfolgt. 2) Jeder Masseverwalter ist gesetzlich verpflichtet, über alle in dieser Eigenschaft gemachten Einnahmen und Ausgaben genaue Rechnung zu stellen. Es ist daher schon aus diesem Grunde nicht möglich, daß der Gantverwälter sich unter Uebervortheilung der Gläubiger die durch die Rücksendungen erzielten Einnahmen in die Tasche stecke, abgesehen davon, daß die Persönlichkeit des Herrn Arenz in keiner Weise Grund zu derartigen Verdächtigungen ge geben hat. Der Ganteommissär, Söltl, Rath am k. Bezirksgerichte München l/J. — Die Voraussetzung des Einsenders von dem mit ?. Unter zeichneten Artikel in Nr. 30 d. Bl. ist mindestens eine irrige; Herr Masseverwalter Arenz konnte bei Abwickelung der ihm in der Gustav Beck'schen Gant znfallenden Geschäfte schon aus dem cinfall nGrunde zu seinen Gunsten keine Plusmacherei treiben, weil er von der Gläubiger-Versammlung und dem Gläubiger-Ausschuß ermäch tigt war, die Commissionswaare nur auf Kosten der Eigen- thümer unter Nachnahme der Spesen zurückzusenden und darüber Rechnung abzulegen. Wenn sich gegenüber der frühem Berechnung nach einer wiederholten Besprechung der Sache durch den Gläubiger- Ausschuß diese Spesen um 50 A gemindert haben, so erklärt sich dieses dadurch, daß der Vermiether der Lagerräume unter Umgang- nahme einer richterlichen Entscheidung in Betreff seines Reten tionsrechtes an der Commissionswaare für den rückständigen Miethzins freiwillig auf die Geltendmachung desselben in vor liegendem Falle verzichtet hat. München, den 24. Februar 1876. Der Gläubiger-Ausschuß. Ellenrieder. C. Schöpping. Friedr. Perms. — Im Anschluß an obige Erklärungen thcile ich noch mit, daß ich gegen die Redaction d. Bl., beziehungsweise gegen den Verfasser des mit?. Unterzeichneten Artikels in Nr. 30 d. Bl. durch die kgl. Staatsanwaltschaft klagbar geworden bin. Ohne die Gesetze zu kennen, ist cs doch handgreiflich, daß in aller Herren Ländern ein Massever- walter nur im Auftrag der Gläubiger oder des Gantgerichtes handeln kann und darf, und ist es deshalb zweifellos, daß die vielen öffent lichen und ganz besonders die brieflichen groben Beleidigungen meiner Person Niemand zur Ehre gereichen, indem ohne böswillige
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