Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.03.1876
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- 1876-03-01
- Erscheinungsdatum
- 01.03.1876
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- Deutsch
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Absicht oder Unkenntniß der Gesetze, wenn auch die Sache selbst, so doch nie die Person des Massevcrwalters angegriffen werden durfte. Die auf den Retouren lastenden, jetzt bedeutend reducirtcn Spesen werden nach dem Nettowerth der einzelnen Packele auf letztere ver theilt und die betr. Verleger von der Höhe der Spesen verständigt, während die bereits mehr erhobenen Beträge sofort retour bezahlt werden. Der Curator der Gustav Beck'schen Gant, Heinrich Arcnz. „Vereinfachung der Geschästsarbeiten!" ist das Losungswort, welches den mühevollen und manchmal so wenig erfolgreichen Arbeiten des Buchhändlers als Leuchte voranstehen und durch die Erfahrung der geschulten älteren oder ingeniösen jüngeren College» fleißiger cnltivirt werden sollte, als cs zur Zeit geschieht. Aber das ist so in unserm gepriesenen Associationsver- bande Sitte, daß Jeder sein Bestes für sich behält und mit con- currcnzncidischen Argusaugen auf den Herrn College» blickt. Wie viel Zeit und Capital könnte gespart werden, wenn es anders wäre, wenn ein einheitliches Zusammenarbeiten stattfände. Erinnern möchte ich nur an den allein richtigen Partiebezug sämmtlicher College» eines und desselben Ortes. Aber heute muß der Telegraph und die Post mit einem Aufwand von Spesen, die jeden Verdienst illusorisch machen, die Concurrenz besiegen helfen. Man hat doch die Ehre und arbeitet xonr Is roi 6s bwnsss! — Selbst der Sonn tag-Nachmittag wird nicht geschont und es ist keine Mär, wenn ich berichte, daß wegen einer Broschüre von 1 Mark ein pflichtgetreuer Leipziger Commissionär am lieben ersten Christfeiertage von seinem Committenten zur Post gehetzt wurde. Doch ich bin von meinem Thema abgewichen; ich wollte ja für die Buchführungsarbeiten einen kleinen Wink geben. Es handelt sich um die Vereinfachung unserer Casse, die nach der üblichen Schablone in allen Geschäften, die aus mehreren Branchen, Buch-, Kunst- und Schreibmaterial handlung, oder Druckerei und Leihbibliothek bestehen, eine sehr umständliche Uebertragung auf die Separatconti, behufs Feststellung des Umsatzes und des davon erzielten Gewinns erheischt. Da führe ich denn seit Jahren eine Casse, die, nach den verschiedenen Geschäfts branchen gleich rubricirt, gestattet, jede Einnahme und Ausgabe in die betreffende Contocolumne auszuwerfen und somit am Monats schluß eine klare Uebersicht bietet, wie hoch der Umsatz (Einnahme und Ausgabe) an Büchern, Musikalien, Schreibmaterialien rc. ge wesen. Die Sache läßt sich graphisch viel besser erklären, als durch Worte, und da Hr. Leiner so freundlich gewesen, dieses Cassenbuch- schema in die Sammlung seiner übrigen vortrefflichen Geschäfts bücher für den Buchhandel mit aufznnehmen, so wird es für jeden sich dafür Jnteressirenden leicht sein, einen Mustcrbogen von diesem neuen Cassenconto von Hrn. Leiner zu beziehen. Ueber das Muster zu einer neuen Novitäten-Versendungskladde lasse ich mich ein andermal näher aus. Edw. Schloemp. Zur „Rechtsfrage", Prospecte betreffend (Nr. 44). — Ich sehe in dem Verfahren der Sortimentshandlung nur einen un nützen Streit. Sie bestellt Prospecte mit ihrer Firma ohne sonstigen Vorbehalt, erhält dieselben auch „mit Firma". Nun, nachdem der Verleger sein baares Geld darin stecken hat, wird gequengelt und noch dazu Porto-Entschädigung verlangt für eine Sache, die Niemanden als der bezüglichen Sortimentsfirma etwas nutzen kann. Die Firma ist einmal aufgedruckt und der Verleger hat das Geld für diese Prospecte verloren. Hätte der Sortimenter sich ein Recht an der Abfassung der Prospecte rc. wahren wollen, so mußte er vor definitiver Bestellung ein Muster verlangen und seine Wünsche und Vorbehalte vor dem Druck anssprcchen. So aber, wie hier der Fall liegt, ^ erscheint er nur im Lichte eines Querulanten. — 6t. Aus Oesterreich. Die Wiener Zeitung vom 25. Februar bringt im Amtsblatte folgendes Erkenntniß: Das k. k. Ministerium des Innern hat unterm 17. Febr. 1876, Z. 571/LI. 4., der in München erscheinenden Zeitschrift: „Der Volksfreund" und der von Ernst Keil in Leipzig heransgegcbcncn Wochenschrift: „Die Gartenlaube" auf Grund des ß. 26. des Prcßgesctzes den Postdebit für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder entzogen. Zn dem Verbot der „Gartenlaube" bemerkt die Neue Freie Presse: „Die ganz bedeutungslose,gegendcnMünchener «Volksfreund» verfügte Postdebitentziehnng — das Blatt wird höchstens von ein Paar oberoesterreichisch-salzburgischen Coopcratorcn gelesen — soll das Feigenblatt abgeben für die gleiche gegen die «Gartenlaube» ver fügte Maßregel. Daß die «Garterlaube» kein Politisches Blatt ist, weiß die ganze Welt, es muß daher ein ganz specieller Anlaß vor handen sein, diesem vielgelesenen, fast eine halbe Million Abonnenten zählenden deutschen Wochenblatte den Postdebit in den im Reichs rathe vertretenen Königreiche und Ländern zu entziehen. Sollte diese Postdebitentziehnng aus dem Plane zu erklären sein, mit officiösen Mitteln und mit officiösen Redacteuren eine in Wien erscheinende, in der Staatsdruckerei gedruckte Oesterrcichische Garten laube zu gründen? Davon wird schon lange erzählt, und die Maß regel gegen die Leipziger «Gartenlaube» würde in diesem Falle in einem höchst seltsamen Lichte erscheinen." — Und der Allgemeinen Zeitung schreibt man über diesen Vorfall aus Wien von 25. Febr.: „... Wie ichJhnen aus zuverlässiger Qnellemittheilen kann, istdieses Verbot auf eine von ungarischer Seite gegebene Anregung erfolgt, und zwar wegen einer Reihe aus der Feder des Feuilletonisten Michael Klapp geflossener Aufsätze über Gödöllö und die Kaiserin sowie über die Kaiserin Maria Theresia. Der Verbreitung der «Gartenlaube» wird übrigens durch diese Maßregel wenig Eintrag geschehen, da das Blatt nur in Ausnahmsfällen durch die Post, meist aber im Buchhändlerwege bezogen wird. Letzterer Bezug wird aber, was ausdrücklich hier erwähnt sein mag, von dem Verbote nicht ge troffen. Mit dem bevorstehenden Erscheinen einer im großen Maßstabe nach dem Muster der > Gartenlaube « angelegten oesterreichischcn Unter haltungszeitschrift, welche Hr. v. Vincenti redigiren wird, steht die erwähnte Maßregel in keinem Zusammenhänge." Aus London. Der Zeitungs-Adreßkalender für 1876 gibt die Anzahl der im Vereinigten Königreich erscheinendenBlätter auf 1642 an. Hiervon treffen auf London 320, auf das übrige England 956, auf Wales 57, Schottland 152, Irland 138, die Inseln 19. — Politische Tagcsblätter aber kommen nur 136 heraus, und zwar 98 in England, 2 in Wales, 16 in Schottland, 19 inJr- land und 1 auf den Inseln. Notabene. — Von der belgischen Firma A. Christiaens in Brüssel werden neuerlich Kataloge erotischer Literatur in französischer Sprache versandt. Im Interesse der öffentlichen Moral wäre es wünschenswert!), wenn Veranlassung genommen würde, dem sauberen Collegen etwas auf die Finger zu klopfen. — n. asv Abgesehen von den gewöhnlichen Mittheilungen aus den Kreisen des Buchhandels, finden auch anderweitige Einsendungen, wie: Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buchdruckerkunst — Aufsätze aus dem Gebiete der Prcßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Verlagsvertrag — Mittheilungen zur Bücherkunde Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schriftsteller und Ver leger — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buchhandels willkommene Aufnahme und angemessene Honorirung
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