Eischelili Börsenblatt Beiträge siir das Börsenblatt sind an die Redaction — Anzeigen aber an die Expedition derselben zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigrnthum de» BörsendereinS der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Dienstag den 11. April. 1876 Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Während der bevorstehenden Ostermesse soll wie in früheren Jahren eine am 1.'». Mai beginnende nnd am 20. Mai endende Ausstellung von neuen buchhändlerischen Erzeugnissen im untern links vom Eingang belegenen Saale des Börsengebäudes stattfinden. Mit der Leitung dieses Unternehmens ist von uns Herr Carl Wilfferodt in Leipzig beauftragt worden und haben wir hinsichtlich der Beschickung dieser Ausstellung und der Ordnung wegen folgende Bestimmungen getroffen: ß. 1. Zulässig sind alle neuen, d. h. nicht vor der letztjährigen Ostermesse erschienenen Erzeugnisse des Buch- und Musikalienhandels, welche sich durch innere oder äußere, das Maß des gewöhnlichen Werkdruckes über ragende Ausstattung auszeichnen, Probebogen und Probeblätter (in Mappen) von Pracht- und Bildcrwerken, welche in Vorbereitung begriffen sind, literarische Seltenheiten und Curiositäten, endlich Kunstblätter, aber nur insoweit als sie diesen Namen in der Thal verdienen. Außerdem sollen, soweit es der Raum gestattet, zugclassen werden: Proben von Leistungen der dem Buchhandel verwandten Geschäftszweige, als Schriftgießerei, Buch binderei, Steindruck, photographischer Pressendruck rc., sowie Probeleistungen ans dem Gebiete der graphischen Künste. Ausgeschlossen sind dagegen alle Arten von Maschinen, Instrumenten rc. Ausnahmsweise sollen auch ältere Artikel zugelassen werden, jedoch nur insofern, als sie mit neuen Erscheinungen sich zu einem durch seine Eigenart interessanten Ganzen verbinden. Für fremdländische Erzeug nisse gilt die oben erwähnte Zeitgrenze nicht. tz. 2. Die Sendungen, denen eine Begleitfactur in ckuxlo mit Angabe der Ordinär- und Nettopreise beizufügen ist, sind zu richten an die Ausstellungs-Commission in der Buchhändlerbörse. 8- 3. Die Frage über die Zulässigkeit und über die Anordnung der auszustellenden Gegenstände unterliegt der Ent scheidung der Ausstellungs-Commission. tz. 4. Auf den ausznstellenden Gegenständen darf der Nettopreis nicht bemerkt sein. Hierher gehörige Anstagen nach den ihm vom Aussteller eingesandten Notizen zu beantworten, ist der von uns mit der Ausstellung beauftragte Beamte angewiesen. ß. 5. Vor den, Schluß der Ausstellung, in diesem Jahr am 20. Mai, dürfen die für dieselbe gelieferten Gegenstände von Seiten der Aussteller nicht zurückgenommen werden. ß. 6. Das Ausstellungslocal darf seitens der Aussteller als Verkaufsstand für das Publicum nicht benutzt werden. Z. 7. Die Aussteller tragen für die von ihnen ausgestellten Gegenstände die Fracht nach nnd von Leipzig. Die auszustellenden Gegenstände sind spätestens bis zum 1. Mai an die oben angegebene Adresse einzusenden. Umfangreiche Gegenstände sind mit annähernder Angabe des Flächenraumes, welcher beansprucht wird, vorher anzumelden. Für später eingehende Gegenstände kann weder die Annahme, noch die zweck mäßige Aufstellung gewährleistet werden. Berlin, Halle und Leipzig, den 30. März 1876. Der Vorstand -es Mrsenvereins der Deutschen Dnchhündler. Adolph Enslin. Oswald Bertram. Theodor Einhorn. Drliundvierzigfter Jahrgang. iil