Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.07.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-07-19
- Erscheinungsdatum
- 19.07.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19060719
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190607192
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19060719
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1906
- Monat1906-07
- Tag1906-07-19
- Monat1906-07
- Jahr1906
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
165, 19. Juli 1S06. Nichtamtlicher Teil. 6993 sie gegen die große, mohlorganisierte Gegnerschaft derjenigen, die aus kleinlichen materiellen Gründen die Verwertung des musikalischen Aufführungsrechts anfeinden, siegreich auftreten. Nachdem der weitaus größte Teil der bestehenden musi kalischen Aufführungsrechte das Eigentum der Verleger bildet, die es als wichtigsten Bestandteil des Urheberrechts mit dem Verlagsrecht zusammen erworben haben, erscheint es bei der heutigen Veranlassung geboten, die Stellung des Verlegers zu der hochwichtigen Frage des musikalischen Aufführungs rechts zu präzisieren. Jeder mit dem Gegenstand Vertraute wird zugeben, daß mit Ausnahme der pädagogischen und der Salonmusik- Literatur das freie Verfügungsrecht über die Aufführung eines Verlagswerkes den Lebensnerv des Verlags bedeutet und daß jede Unterbindung desselben unter Umständen das Verlagsrecht illusorisch machen kann. Der Mustkoerleger muß daher, um Herr seines Verlags zu bleiben, entweder über das Aufführungsrecht vollkommen frei verfügen, oder aber auf die Ausübung der Rechte entsprechenden Einfluß nehmen können. Wir anerkennen gern das Anrecht des Autors bei Verwertung des Aufführungsrechts und zögern keinen Augenblick, ihm den größern Anteil an dieser Ver wertung als dem Verleger zuzugestehen; aber über das Auf führungsrecht an sich muß der Verleger verfügen, um es entweder selbst auszuüben oder es einer von ihm jederzeit kontrollierbaren, seinen Anforderungen entsprechenden Ver tretung zu überlassen. Der Verleger ist es, der durch mühevolle und kost spielige Propaganda für die Verbreitung der Verlagswerke, die ja in erster Linie durch Herbeiführung von Aufführungen erzielt wird, zu sorgen hat; er ist der Pionier des Autors sowohl für dessen künstlerische als auch materielle Interessen; er wird dem Autor und seinen Werken immer am nächsten stehen. Es soll und kann daher eine Anstalt für Auf führungsrechte niemals mehr sein, als eine gut und gerecht organisierte Vertriebs- und Jnkassostelle für Aufführungs- Erträgnisse. Es war daher ein Kardinalfehler der Gründer der deutschen Anstalt für Aufführungsrechte in Berlin, daß sie nicht eine Organisation schufen, der sich alle Interessenten freudig anschließen konnten, wie dies seinerzeit bei der Gründung der österreichischen Autorengesellschaft der Fall war. In der österreichischen Gesellschaft wurden allen Gruppen, Komponisten, Textautoren und Verlegern, gleiche Rechte und gleicher Einfluß auf die Führung der Geschäfte eingeräumt und dadurch eine Organisation geschaffen, die seit den acht Jahren ihres Bestands ein ungetrübtes Zu sammenwirken und eine erfolgreiche Entwicklung ermöglichte. Diese Gleichberechtigung besteht auch in der vorbildlichen großen Pariser Anstalt. Die inferiore Stellung, die den Verlegern in der Ge staltung der deutschen Anstalt von allem Anfang an zu gewiesen war, die Geringschätzung, mit der alle bisher seitens der Musikverleger vorgebrachten Wünsche behandelt wurden, und die fortgesetzt verlegerfeindliche Haltung der »Genossenschaft deutscher Tonsetzer« mußte die Mehrzahl der Verleger naturgemäß abstoßen und sie zu einer Stellung nahme gegen die Anstalt veranlassen, die bedauerlicherweise den Feinden der Schutzbestrebungen eine sehr willkommene Unterstützung im Kampfe gegen die Verwertung der Auf führungsrechte bietet. Ausschlaggebend für die ablehnende Haltung der meisten Verleger war aber auch die aus den Satzungen der deutschen Anstalt sich ergebende Zumutung, daß jeder beitretende Teil nehmer seine gesamten Aufführungsrechte — auch die in Zu kunft noch hinzukommenden — dieser Anstalt für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist und des Bestehens der Anstalt ab- Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. treten müsse. Man darf ruhig jedem Verleger soviel Selbst gefühl Zutrauen, daß er einem Ansinnen gegenüber, dessen Erfüllung unter den obwaltenden Verhältnissen, die ja von den in Frankreich bestehenden vollkommen verschieden sind, nicht mehr und nicht weniger als einer Enteignung seiner wertvollsten und wichtigsten Rechte zu gunsten einer ihn bloß duldenden Anstalt gleichkäme und das Resultat oft jahr zehntelangen Schaffens in Frage stellen könnte, die richtige Haltung finden werde. Man wird darauf Hinweisen, daß einige sehr hervor ragende Musikverlags-Firmen sich den Bedingungen der Berliner Anstalt unterworfen haben; die Erklärung hierfür dürfte jedoch nicht schwer zu finden sein. Schon der Um stand, daß mit zwei bis drei Ausnahmen alle der Anstalt ungehörigen Verleger in Berlin domizilieren, weist darauf hin, daß in erster Linie persönlicher Einfluß und persönliche Beziehungen für den Beitritt derselben maßgebend waren. Es waren sich viele Teilnehmer, und zwar sowohl Kompo nisten als auch Verleger, der Tragweite ihrer Bindung nicht oder nur ungenügend bewußt, und ich möchte aus persön lichen Wahrnehmungen nur noch verraten, daß es sowohl auf Seite der Verleger als auch der Komponisten Teilnehmer der Anstalt gibt, die heute die Grundordnung ganz gewiß nicht mehr unterzeichnen würden, wenn dies nicht schon früher geschehen wäre, und die auf Mittel und Wege sinnen, die drückenden Fesseln bei erster Gelegenheit abzustreifen. Die Überlassung der gesamten Aufführungsrechte des deutschen Musikverlags an die Berliner Anstalt würde unter den gegenwärtigen Einrichtungen derselben, wie ich bereits vor etwa einem Jahre in einer Besprechung mit den Vor standsmitgliedern des Vereins der deutschen Musikalien händler zu Leipzig ausgeführt habe, der Diktatur eines Einzelnen über das gesamte deutsche Musikleben gleich kommen. Der Direktor der Berliner Anstalt verfügt heute unbeschränkt und selbstherrlich über die der Anstalt anver- trauten Rechte; denn das Recht des Vertrauensmänner-Aus- schusses auf Revision der Geschäftsgebarung bedeutet soviel wie nichts gegenüber dem unbegrenzten Verfügungsrecht des Direktors. Die vor Jahren seitens einiger wenigen Verleger ein genommene prinzipielle Gegnerschaft gegenüber der Ver wertung des musikalischen Aufführungsrechts kann heute wohl als vollkommen geschwunden angesehen werden, und es wird wohl kaum mehr einen Autor oder Verleger geben, der nicht im Prinzip der Geltendmachung der musikalischen Aufführungsrechte voll beistimmen würde. Die meisten außerhalb der Berliner Anstalt stehenden Interessenten em pfinden es sogar immer mehr, daß es mit dem Brachliegen ihrer guten Rechte bald ein Ende haben müsse, und es ist die Ansicht aller Eingeweihten, daß schon die nächste Zu kunft in der Gestaltung der Aufführungsrechtsfrage eine Entscheidung bringen müsse. Es ist nun Sache der Berliner Anstalt, gegenüber den außerhalb ihres Teilnehmerkreises stehenden Verlegern mehr Entgegenkommen zu zeigen, als dies bisher der Fall war Hoffentlich finden sich die Herren endlich bereit, ihr starres »Nein« gegenüber den berechtigten, nicht unbescheidenen Wünschen der Musikverleger aufzugeben. Die Differenzen sind keineswegs solche, daß sie bei gutem Willen beider Teile nicht in allernächster Zukunft be seitigt werden könnten. Nachdem, wie ich bereits vorhin ausführte, die Zukunft der internationalen Verwertung der musikalischen Auf führungsrechte von der Gestaltung der Verhältnisse in Deutsch land abhängt, wäre eine bessere Einsicht des Vorstandes der Berliner Anstalt nicht nur eine Pflicht gegenüber den ihm bereits anvertrauten, sondern auch eine gebieterische Forderung 919
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder