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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.08.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-08-18
- Erscheinungsdatum
- 18.08.1906
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- Deutsch
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7824 Nichtamtlicher Teil. ^ 191, 18 August 1906 Der Redner will in bezug auf andre Bestimmungen, betreffend Abtretung usw., nicht in zu große Einzelheiten eintreten Persönlich bedauert Herr Putnam, der ein entschiedener Anhänger des Freihandels ist, aufrichtig, daß die »w-watao- turivx elrmeer nicht aus dem Gesetz beseitigt werden konnte. Die Arbeiter- und Schutzzollinteressen waren jedoch zu mäch tig. Wie die Typographen — die Delegierten der zu den Versammlungen von New Jork und Washington eingeladenen Vereine vertraten 40 000 Arbeiter —, so verlangten die Lithographen die Beibehaltung der Fabrikationsklausel, und nur mit großer Mühe gelang es, ihnen die Konzession zu entreißen, daß diese Klausel sich nicht ans Gegenstände be ziehen solle, die sich diesseits des Ozeans befinden und nicht zur Abbildung nach Amerika transportiert werden können, wie der Mailänder Dom oder der Mont Blanc! Und doch liegt es noch immer im Bereich der Möglichkeit, daß die Lithographen — ein Abgeordneter sagte, er vertrete 8000 »stimmfähige Bürger« — auch noch auf diese Konzession zurückkommen werden. Solange die Arbeiterunionen in den Kammern vor herrschen, ist keine Hoffnung vorhanden, diesen Zustand zu beseitigen. Die amerikanischen Verleger waren gegen die Aufnahme der Bedingung der Zwangsherstellung in das Gesetz von 1891, wie der Entwurf von l886, der dem Redner in seiner Eigenschaft als Sekretär der »Uublisbsrs' Oop^rlZbt UsLAlls« zur Einbringung in Washington anver traut worden war, hinlänglich beweist; alles, was sie jetzt tun können, um diese Lage abzuändern und mehr Gerechtig keit zu erlangen, wird von ihnen getan; sie gehen sogar mit einer gewissen Uneigennützigkeit, mit einem gewissen Senti mentalismus vor, denn das internationale Urheberrecht bildet für sie noch keine eigentliche Quelle für materiellen Umsatz, soweit es Werke in nicht englischer Sprache betrifft; aber sie stoßen hier auf mächtigere Interessen, und sie können doch die Drucker nicht »unterdrücken«. Das sollte man in Europa, in Deutschland usw., wo man nur zu rasch zu kritischer Beurteilung geneigt ist, ver stehen lernen. Schließlich spricht Herr Putnam die Hoffnung aus, das neue Gesetz möchte durchgehen und eine ernstliche Ver- - besserung des Schutzes aller verschiedenen Kategorien von Rechten und Geisteswerken herbeiführen. (Lebhafter Beifall.) Die Verlesung der zusammenfassenden Darlegung des Vortrags von Herrn Putnam führte zu einer lebhaften Dis kussion. Herr W. Heinemann machte sich zum Sprecher der klagenden englischen Verleger, deren Werke nach der neuen Bill nur einen Jnterimsschutz von 30 Tagen genießen würden, während dieser Schutz für Werke in nicht englischer Sprache zwei Jahre betrüge; eine solche ungleiche Behand lung scheint ihm ebenso nachteilig wie ungerecht. Bei seiner letzten Reise nach Amerika (s. Droit ä'L.utsur, 1905, S. 71) waren die amerikanischen Setzer bereit, einen ausgedehnteren provisorischen Schutz einzuräumen. Nach dem Redner muß die Verschlimmerung des Schutzes englischer Veröffentlichungen dem Einfluß der amerikanischen Verleger zugeschrieben werden. Bis zu einem gewissen Grad erkennt Herr Putnam die Be gründung des Protestes des Herrn Heinemann an: die Drucker hatten eine größere Konzession gemacht; die Typographen aber hätten vorgezogen, überhaupt jede fremde Ausgabe vom amerikanischen' Markt auszuschließen; man darf auch nicht die Verschiedenheit der Erscheinungsbedingungen der zwei besondern Arten von Werken aus den Augen verlieren. Für diejenigen, die in nicht englischer Sprache geschrieben sind, bereiten die Anzeigen in den fremden Zeitschriften den Boden zum Verkauf einer englischen Übersetzung vor, wobei die Einfuhr der Originalausgabe frei bleibt; in bezug auf die in englischer Sprache abgefaßten Werke aber würde jeder Aufschub zu folgendem Dilemma führen: entweder wird der Vertrieb der britischen Ausgabe während der provisorischen Schutzfrist gestaltet, und dann bleibt der amerikanische Markt nicht ausschließlich den Amerikanern Vorbehalten, was die Industriellen beleidigt und auch dem Autor eine geringere Entlohnung bringt; oder aber die Einfuhr der europäischen Ausgabe wird innerhalb der genannten Frist untersagt, dann aber wird das amerikanische Publikum während einer ge wissen Zeit der literarischen Neuheiten beraubt. Dieser Lösung widersetzen sich die Buchhändler, unterstützt von den Politikern, mit aller Kraft. Herr Putnam machte noch geltend, daß das englische Gesetz, das die erstmalige Veröffentlichung auf britischem Ge biet verlangt, den Amerikanern auch keine wirkliche Gegen seitigkeit gewähre. Dagegen betonten die Herren Heinemann und FoL, daß die Herstellungsklausel eine viel größere Er schwerung bedeute und den Charakter des »Schutzes« voll ständig verändere. Auf dem Mailänder Kongreß herrschte der bestimmte Ein druck vor, dem Herr Foä auch Worte lieh, daß das neue Gesetz den europäischen Autoren, namentlich den Autoren wissenschaftlicher Werke, nur einen ungenügenden Schutz bringen und daher zwischen Europa und Amerika noch lange keine Gleichbehandlung der Autoren herrschen werde. Immer hin würdigte der Kongreß die Anstrengungen der amerika nischen Verleger, unter dem gegenwärtigen Schutzzollsystem zu einer schrittweisen Verbesserung der Lage zu gelangen, gebührend, und die Resolution, die er annahm, sollte diesen beiden Auffassungen gerecht werden. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. Palm-Feicr in Braunau am Inn. (Vergl. Bbl. Nr. 184.) — Bei der in Braunau am 25. und 26. August stattfindenden Palm-Feier wird der Verein der österreichisch-ungarischen Buch händler offiziell durch sein Ausschußmitglied Herrn Otto Friese in Wien vertreten sein. Auch der Verband deutscher Journalisten- und Schriftstellervereine erinnert sich dankbar des Nürnberger Buchhändlers als ersten Märtyrers des Zeugniszwanges, der lieber das tödliche Blei empfing, als den Autor der Schrift-Deutschland in seiner tiefen Erniedrigung« der Rache Napoleons preiszugeben. Der gegenwärtig präsidierende Verein des genannten Verbandes -Berliner Presse- hat die Niederlegung eines Kranzes bei der Feier am 26. August angeordnet. Der Münchner Journalisten- und Schriftstcllerverein ist mit der Ausführung dieser Huldigung betraut; in seinem Namen wird der Vizepräsident dieses Vereins, k. Rat Heinrich Leher, den Kranz am Grabe des heldenmütigen Mannes niederlegen. Erleichterung für Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben. — Für Postsendungen gegen die ermäßigte Taxe, insbesondre für Drucksachen, Geschäftspapiere und Waren proben, werden jetzt von verschiedenen Tagesblättern eine Reihe von Erleichterungen mitgeteilt, die der Weltpostkongreß in Rom beschlossen hat und die also im nächsten Jahre im Welt- und da mit ohne Zweifel auch im inländischen Verkehr eingeführt werden sollen. Glückwünsche usw. konnten bisher in höchstens fünf Worten oder Buchstaben handschriftlich lediglich auf Visiten karten bei Versendung als Drucksache angegeben werden. Diese Vergünstigung wird auch auf Weihnachts- und Neujahrs karten ausgedehnt. In den Anzeigen über die Abfahrt von Schiffen kann künftig außer der Abgangs- und Ankunfts zeit auch der Name des Schiffes auf Drucksachen angegeben werden. Karten .mit der Bezeichnung Postkarte, auch in andrer Sprache, werden künftig gegen die Drucksachentaxe befördert, wenn sie sonst den Bedingungen für Drucksachen entsprechen. Als Geschäftspapiere können künftig auch unverschlossene Briefe und Postkarten ältern Datums verschickt werden, die ihren ursprünglichen Zweck erfüllt haben, ebenso auch un-
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