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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.08.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-08-18
- Erscheinungsdatum
- 18.08.1906
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- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil.— Personalnachrichten. 191, 18. August 1906. 7826^ gekommener einschlägiger Rechtsstreit Interesse finden. Ein Kontor gehilfe strengte Klage gegen seinen Chef, den Inhaber eines Export geschäfts an auf Zahlung eines Gehalts für einen Monat, näm lich vom 8. Juli bis 8. August d. I. im Betrage von 72 Der Kläger gab an, am 1. Mai als Kontorgehilfe mit einem Wochen lohn von 16 ohne weitere Abmachungen angestellt worden zu sein. Am 27. Juni sei er mit Wissen seines Chefs ins Kranken haus gekimmen und am 3. Juli als geheilt entlassen worden. Er habe sich sofort seinem Vorgesetzten zur Verfügung gestellt, sei am 8. Juli aber ohne Angabe eines Grundes entlassen worden. Er beantragte daher beim Gericht, ihm vorläufig für 4'/, Wochen 72 ^ zu zahlen. Der Beklagte behauptete dagegen, der Kläger sei, nur als Schreiber angestellt gewesen und habe lediglich nach den vor liegenden Frachtbriefen die Ausfuhrnachweise auszuschreiben ge habt. Übrigens sei wöchentliche Kündigung wie mit den übrigen Schreibern vereinbart gewesen. Der Kläger entgegnete, er habe auch Eintragungen in andre Bücher gemacht. Das Hamburger Kaufmannsgericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung der 72 und begründete diese Entscheidung wie folgt: Selbst wenn nur das richtig sei, was der Angeklagte zugebe, so sei der Kläger als Handlungsgehilfe zu betrachten. Ange klagter sei Kaufmann im Sinn des Handelsgesetzbuchs, die Dienste des Klägers, zu denen er als »Schreiber- verpflichtet gewesen, und die er geleistet, seien als -kaufmännische Dienste- (Z 59 d. Handels gesetzbuchs) anzusehen. Denn es sei hierzu nicht erforderlich, daß die Dienste eine gewisse Selbständigkeit des Denkens erfordern. Nur darauf komme es an, daß die Leistungen des Angestellten im Betriebe eines Handelsgeschäfts nicht zu den technischen oder den Gestndediensten gehören. Das sei hier aber auch nicht der Fall. Die Waren-Nachweisungen, die der Kläger aus geschrieben habe, seien in einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung begründet, die dem Beklagten gerade als Kaufmann abgelegen habe. Die Arbeit des Klägers sei danach eine Leistung, die sich gerade auf das Handelsgeschäft des Beklagten bezogen habe. Der Kläger habe sozusagen dem Inhaber eine Arbeit im Handelsgewerbe abgenommen, die dieser sonst selbst hätte ausführen müssen. Daß die Schreiberarbeit § für einen kaufmännischen Betrieb keine kaufmän nische Arbeit sei, sei eine unrichtige Angabe des Beklagten, übrigens sei auch zu berücksichtigen, daß die Arbeit immerhin, wenn sie auch keine selbständige geistige Leistung sei, doch Genauigkeit und Zuver lässigkeit erfordere, so daß sie auch nicht als völlig untergeordneter Art bezeichnet werden könne. Danach sei der Kläger als Hand lungsgehilfe anzusehen; es habe also gültig eine achttägige Kündigungsfrist mit ihm nicht vereinbart werden können (s. Z 67 des Handelsgesetzbuchs). Folglich sei der geforderte Monatslohn vom 9. Juli bis 9. August 1905 zu zahlen. Daß andre bei dem Beklagten als »Schreiber- angestellte Personen sich die acht tägige Kündigungsfrist haben gefallen lassen, berühre die Rechte des Klägers nicht. Ebensowenig bedürfe es einer Untersuchung, ob die Bestimmung des Z 67 des Handelsgesetzbuchs rechtspolitisch wünschenswert sei. Hennig. Die französische Bücherproduktion. — Die Pariser Zeitungen drucken eine aus dem Ministerium des Innern stam mende Notiz ab, die eine Statistik der französischen Bücherproduk tion enthält. Diese Statistik bezieht sich auf die buchhändlerische Wintersaison (Herbst 1905 bis Frühjahr 1906). Die Notiz lautet: Das im Oktober 1905 begonnene Literaturjahr ist zu Ende. Wäh rend dieser Zeit sind 1025 Bände erschienen: 266 Romane, 232 Kritik-Werke, 131 geschichtliche Werke, 81 Bände Poesien und 315 verschiedene Werke. Alle diese Werke umfassen zusammen 304 500 Druckseiten. In der vorstehenden Statistik sind nicht ent halten die Veröffentlichungen der Verwaltungen (Berichte, Etats, Gesetzvorlagen, Reglements), die Gebet- und Erbauungsbüchcr, die technischen Werke, die Romane für Preisverteilungen und die Schulbücher. Der »Nsrours äs k'ranos» gibt aus diesem Anlaß die offizielle Statistik der Bücherproduktion von 1838 wieder. Darnach er schienen in Paris: 6603 Werke, teils neue Werke, teils neue Auf lagen, teils Übersetzungen; 976 Stiche und Lithographien; 173 Pläne und geographische Karten; 1053 Werke musikalischen Inhalts. Unter den 1838 erschienenen Werken hatten einen großen buchhändlerischen Erfolg: Nspbis, Roman von Frau Flora Chasal- Tristan; I-'Iuovnstsnos, Roman von Hippolyte Lucas; I-ss I-ouxs- Osrvisrs von Lamotte-Langon; Soukkrs-Voulsur von Ern. Gonzaltzs; ^rtbur von Eugdne Sue und ^ots von Alexandre Dumas. Von all diesen Werken sind heute kaum noch die zwei letzten nicht völlig vergessen; einen nennbaren Absatz erzielen auch sie sicher nicht mehr. Tony Kellen. Ein neuer Sensationsroman von Sinclair. — Von New Dork aus wird bereits für einen neuen Sensationsroman die Reklametrommel fleißig gerührt. Es wird berichtet: Upton Sinclair, dessen Roman -Mrs äuvxls» den Anstoß gab zu den Enthüllungen über die Zustände in den Schlachthäusern von Chicago, schreibt gegenwärtig einen neuen Roman, der voraussichtlich nicht weniger Sensation erregen wird als der erste. Er führt den Titel »llRs k'ivs.noisr- (Der Finanzmann) und behandelt die Art, wie die ungeheuren amerikanischen Ver mögen zusammengebracht und dann verwendet werden. Sinclair hat Pittsburg, Newport und andre Städte, die als .Millionär zentren bekannt sind, eingehend studiert, und das Material, das er in seinem Roman in dichterischer Form dem Publikum vorlegen will, soll ganz erstaunliche Tatsachen über einzelne reiche Familien und über die Verderbtheit der Lebensführung bei dem soge nannten -smart sst- enthüllen. Sein Roman wird so zu einem Anklagebuch gegen die amerikanische Plutokratie werden. Daß man in dieser Gesellschaft, so lautet eine andre trans atlantische Nachricht, nicht sehr entzückt von Sinclairs Absichten ist, erscheint nach den Enthüllungen, die das -Dschungel- gebracht hat, ziemlich klar. Man fühlt sich etwas unbehaglich bei dem Ge danken, von Sinclair unter die Lupe genommen und der -missra plsbs- in voller Lebensgröße vorgeführt zu werden. Von ver schiedenen Seiten soll bereits versucht worden sein, den jungen Autor durch große Summen von der Veröffentlichung seines Ro mans zurückzuhalten. Sinclair jedoch ist finanziell so gestellt, daß ihm alle derartigen Angebote nur lächerlich erscheinen können, außerdem ist er von der Mission, die zu erfüllen er sich vor genommen hat, so begeistert, daß alle diese Versuche ihn nur bestärken können, die von ihm eingeschlagene Bahn bis zum Ende zu verfolgen. Vom Britischen Museum. — Aus einem soeben veröffent lichten offiziellen Bericht geht hervor, daß das Lesezimmer d-s Britischen Museums im Jahre 1905 von 210 940 Personen besucht wurde (durchschnittlich täglich 711 Leser). 1 599 562 Bände wurden während des Jahres den Lesern in der Bibliothek überreicht (durchschnittlich 7 Bände täglich für jeden Leser). Der Nobelpreis für Roosevelt. — Wie verlautet, wird die im Dezember zusammentretende Kommission zur Verleihung des Friedensnobelpreises sich vor allen andern Kandidaten mit der Person des Präsidenten der Vereinigten Staaten befassen. Es gilt als höchst wahrscheinlich, daß der Preis Roosevelt zu erteilt wird, da seinen Verdiensten der Friede von Portsmouth und die Vermeidung von Feindseligkeiten in der Marokkoaffäre zu- gcschrieben werden. Lohnbewegungeu in Berlin. — Die Wiederaufnahme der Arbeit im Lithographengewerbe ist am Donnerstag den 16. August in den meisten Betrieben in Berlin erfolgt. In einigen Werkstätten bestehen noch Differenzen. Die Arbeiter sind deshalb noch nicht vollzählig zur Arbeit erschienen. In der letzten allgemeinen Versammlung gab sich eine starke Mißstimmung über den Friedensschluß kund. Schließlich wurde mit Mehrheit eine Resolution angenommen, daß man unter den gegebenen Verhält nissen nicht mehr erreichen konnte. — In dem Streik bei der Paketfahrtaktiengesellschaft ist keine Änderung eingetreten. Pers onalnachrichten. Ordensverleihung. — Seine Majestät der König von Württemberg hat dem Herrn Verlagsbuchhändler Hermann Hillger in Berlin das Ritterkreuz des Friedrichsordens zu ver leihen geruht.
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